{"id":161724,"date":"2025-06-03T11:07:13","date_gmt":"2025-06-03T11:07:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/161724\/"},"modified":"2025-06-03T11:07:13","modified_gmt":"2025-06-03T11:07:13","slug":"karlsruhe-verwirft-bsw-klagen-zum-wahlrecht-nachrichten-aktuell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/161724\/","title":{"rendered":"Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht | Nachrichten Aktuell"},"content":{"rendered":"<p id=\"absatz1\" class=\"em_text\">Das B\u00fcndnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzul\u00e4ssig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begr\u00fcndet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.<\/p>\n<p id=\"absatz2\" class=\"em_text\">BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali erkl\u00e4rte in einer Reaktion auf die Entscheidung aus Karlsruhe, es blieben verfassungsrechtliche Bedenken zum Wahlausgang. Parteigr\u00fcnderin Sahra Wagenknecht bekr\u00e4ftigte, dass die Partei erneut nach Karlsruhe ziehen will, wenn der Wahlpr\u00fcfungsausschuss nicht zugunsten des BSW entscheidet.<\/p>\n<p id=\"absatz4\" class=\"em_text\">Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nach endg\u00fcltigem Ergebnis mit 4,981 Prozent der Stimmen sehr knapp an der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde gescheitert. Schon direkt nach der Wahl zweifelte die Partei das Ergebnis an. Sie argumentierte mit Erkenntnissen einzelner Nachz\u00e4hlungen an mehreren Orten. Diese h\u00e4tten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ung\u00fcltig gewertet worden seien.<\/p>\n<p>Rechtsbehelf und Stimmzettel<\/p>\n<p id=\"absatz5\" class=\"em_text\">Wie das Verfassungsgericht mitteilte, hatten die jetzt verworfenen Organklagen zwei Ziele. Zum einen war das BSW \u00fcberzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf h\u00e4tte einf\u00fchren m\u00fcssen. Damit h\u00e4tte bei einem knappen Unterschreiten der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuausz\u00e4hlung der Stimmen verlangt werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem h\u00e4tte das Parlament aus Sicht des BSW im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p id=\"absatz6\" class=\"em_text\">Mohamed Ali erkl\u00e4rte: \u00abWenn es eine F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde gibt, muss sichergestellt sein, dass nur Parteien nicht im Bundestag vertreten sind, die definitiv nicht von f\u00fcnf Prozent der W\u00e4hler gew\u00e4hlt wurden. Das ist beim BSW mindestens offen.\u00bb Es sei belegt, dass es bei der Ausz\u00e4hlung Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten und systematische Z\u00e4hlfehler zulasten des BSW gegeben habe und diese teils nicht \u00fcberpr\u00fcft worden seien. \u00abDeshalb bleibt es ein verfassungsrechtliches Problem, wenn nicht zeitnah festgestellt wird, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und die jetzige Regierung \u00fcberhaupt eine demokratische Legitimierung hat\u00bb, meinte die BSW-Co-Vorsitzende.<\/p>\n<p>Eilantr\u00e4ge im M\u00e4rz gescheitert<\/p>\n<p id=\"absatz7\" class=\"em_text\">Die Partei hatte sich schon unmittelbar nach der Wahl ans Bundesverfassungsgericht gewandt &#8211; ohne Erfolg. Im M\u00e4rz lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter mehrere Eilantr\u00e4ge ab, mit denen das BSW und einzelne Mitglieder eine Neuausz\u00e4hlung noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erreichen wollten. Der zust\u00e4ndige Zweite Senat verwies auf das \u00fcbliche Wahlpr\u00fcfungsverfahren im Bundestag. Einer der Eilantr\u00e4ge war verbunden mit einer der Organklagen, die nun auch in der Hauptsache erfolglos blieben. (Az. 2 BvE 6\/25)<\/p>\n<p id=\"absatz8\" class=\"em_text\">Mit der anderen abgelehnten Klage wollte das BSW feststellen lassen, dass der Bundestag eine spezielle Regelung f\u00fcr die Reihenfolge auf dem Stimmzettel h\u00e4tte vorsehen m\u00fcssen, die das B\u00fcndnis nicht mit \u00abalten und neuen Kleinst- und Splitterparteien gleichsetzt\u00bb. Es best\u00fcnden keine hinreichend sachlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr eine \u00abVerbannung\u00bb des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Ansicht nicht. (Az. 2 BvE 9\/25)<\/p>\n<p>Wagenknecht: \u00abProblem ist Faktor Zeit\u00bb<\/p>\n<p id=\"absatz9\" class=\"em_text\">Das BSW hat inzwischen Einspruch beim Wahlpr\u00fcfungsausschuss eingelegt und Parteigr\u00fcnderin Wagenknecht dringt auf eine rasche Entscheidung. \u00abDas Problem ist der Faktor Zeit\u00bb, sagte sie dem \u00abStern\u00bb. Dass der Gesetzgeber keine Frist vorgesehen habe, sei fragw\u00fcrdig. \u00abErst wenn der Ausschuss, in dem lauter Parteien sitzen, die das BSW nicht im Bundestag haben wollen, sich verhalten hat, k\u00f6nnen wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuausz\u00e4hlung der Stimmen klagen.\u00bb<\/p>\n<p id=\"absatz10\" class=\"em_text\">W\u00fcrde das BSW nachtr\u00e4glich in den Bundestag einziehen, h\u00e4tte die schwarz-rote Koalition keine Mehrheit mehr. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das B\u00fcndnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. 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