{"id":167804,"date":"2025-06-05T18:36:13","date_gmt":"2025-06-05T18:36:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/167804\/"},"modified":"2025-06-05T18:36:13","modified_gmt":"2025-06-05T18:36:13","slug":"niedersachsen-bremen-vw-gericht-sieht-maengel-bei-datenschutz-im-dieselskandal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/167804\/","title":{"rendered":"Niedersachsen &#038; Bremen: VW: Gericht sieht M\u00e4ngel bei Datenschutz im Dieselskandal"},"content":{"rendered":"<p>                    Niedersachsen &amp; Bremen<br \/>\n                VW: Gericht sieht M\u00e4ngel bei Datenschutz im Dieselskandal<\/p>\n<p>\t\t\t\t              05.06.2025, 18:55 Uhr<\/p>\n<p><strong>Zur Aufarbeitung des Dieselskandals bei VW wurden riesige Aktenberge gew\u00e4lzt. Ob dabei alles dem Datenschutz entsprach, musste nun vor Gericht entschieden werden.<\/strong><\/p>\n<p>Hannover (dpa\/lni) &#8211; Volkswagen hat einem Urteil zufolge bei der Aufarbeitung des Dieselskandals teilweise den Datenschutz nicht beachtet. Eine Klage des Autobauers gegen mehrere Verwarnungen des nieders\u00e4chsischen Datenschutzbeauftragten hatte nur teilweise Erfolg. Zwar durfte VW auch Namen von Mitarbeitern an den von den USA eingesetzten Aufseher Larry Thompson \u00fcbermitteln, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Allerdings habe der Konzern die Betroffenen zuvor nicht ausreichend dar\u00fcber informiert.\u00a0<\/p>\n<p>Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dem Autokonzern vorgeworfen, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals von 2015 gegen den Datenschutz versto\u00dfen zu haben. 2023 hatte er deswegen insgesamt f\u00fcnf Verwarnungen ausgesprochen, gegen die sich VW nun vor Gericht wehrte. In zwei Punkten gab das Gericht dem Autokonzern recht, in drei Punkten dem Datenschutzbeauftragten. (Az.: 10 A 4017\/23) Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, beide Seiten k\u00f6nnen noch Rechtsmittel einlegen.\u00a0<\/p>\n<p>VW durfte 22 Namen weitergeben<\/p>\n<p>Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson sowie an den sp\u00e4ter ernannten Pr\u00fcfer der US-Umweltschutzbeh\u00f6rde EPA. Der Landesdatenschutzbeauftrage hatte unter anderem ger\u00fcgt, dass VW dabei auch die Namen von 22 Mitarbeitern offengelegt hatte.\u00a0<\/p>\n<p>In diesem Punkt widersprach das Gericht. VW habe ein berechtigtes Interesse nachweisen k\u00f6nnen und vor der Offenlegung der Namen auch eine Interessenabw\u00e4gung vorgenommen, die nicht zu beanstanden sei. Keinen Bestand hatte auch die R\u00fcge wegen angeblich nicht ausreichender Verschl\u00fcsselung von E-Mails an den US-Aufseher. Die von VW genutzte Verschl\u00fcsselung sei ausreichend gewesen, befand das Gericht.\u00a0<\/p>\n<p>Mitarbeiter nicht ausreichend informiert<\/p>\n<p>Best\u00e4tigt wurden dagegen zwei Verwarnungen wegen nicht ausreichender Information der betroffenen Mitarbeiter \u00fcber die Weitergabe von Daten sowie eine wegen fehlender Dokumention beim Austausch mit dem EPA-Pr\u00fcfer. Laut Gericht hatte VW im Rahmen der US-Untersuchungen, die von 2017 bis 2022 liefen, mehr als 64.000 Dokumente offengelegt.\u00a0<\/p>\n<p>Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an\u00a0VW-Dieselmotoren aufgeflogen waren. VW\u00a0hatte statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mit Hilfe versteckter Software-Codes manipuliert. Diese sorgten daf\u00fcr, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Stra\u00dfenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Niedersachsen &amp; Bremen VW: Gericht sieht M\u00e4ngel bei Datenschutz im Dieselskandal 05.06.2025, 18:55 Uhr Zur Aufarbeitung des Dieselskandals&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":167805,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1824],"tags":[2420,1743,3364,29,27708,2690,30,7474,1411,603],"class_list":{"0":"post-167804","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-bremen","8":"tag-bremen","9":"tag-datenschutz","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-dieselskandal","13":"tag-gericht","14":"tag-germany","15":"tag-maengel","16":"tag-niedersachsen","17":"tag-vw"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114632208184376788","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/167804","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=167804"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/167804\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/167805"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=167804"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=167804"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=167804"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}