{"id":177325,"date":"2025-06-09T17:49:09","date_gmt":"2025-06-09T17:49:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/177325\/"},"modified":"2025-06-09T17:49:09","modified_gmt":"2025-06-09T17:49:09","slug":"worum-es-bei-der-entscheidung-ueber-ein-compact-verbot-geht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/177325\/","title":{"rendered":"Worum es bei der Entscheidung \u00fcber ein Compact-Verbot geht"},"content":{"rendered":"<p>                    <strong>faq<\/strong><\/p>\n<p class=\"metatextline\">Stand: 09.06.2025 18:59 Uhr<\/p>\n<p class=\"textabsatz columns twelve  m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two\">\n        <strong>Das Bundesinnenministerium will das rechtsextreme Compact-Magazin verbieten. Doch ein erster Anlauf scheiterte 2024. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Ein Urteil k\u00f6nnte noch in dieser Woche fallen.<\/strong>\n    <\/p>\n<p>    Wann und warum wurde Compact verboten?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nDie Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation werden von dem Aktivisten J\u00fcrgen Els\u00e4sser geleitet. Im Juli 2024 wurde erstmals ein Verbot erlassen. Das Vereinsverm\u00f6gen wurde daraufhin beschlagnahmt und eingezogen. <\/p>\n<p>Das Bundesinnenministerium begr\u00fcndete das Verbot damit, dass sich Compact gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richte. Die GmbH habe verfassungsfeindliche Ziele und nehme zu deren Verwirklichung eine aggressiv-k\u00e4mpferische Haltung ein. Compact verbreite &#8222;antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschw\u00f6rungstheoretische Inhalte&#8220;, f\u00fchrte das Ministerium sp\u00e4ter aus. <\/p>\n<p>Das Ministerium verwies auch darauf, dass die Compact-Magazin GmbH seit langer Zeit im Fokus des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz stehe, Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und daraufhin beobachtet worden sei.<\/p>\n<p>    Warum wurde der Vollzug des Verbots ausgesetzt?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nGegen das Verbot reichten die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein. Dieser Eilantrag hatte im August 2024 teilweise Erfolg. Das Magazin kann demnach vorl\u00e4ufig weiter erscheinen, bis \u00fcber die Klage entschieden wurde.<\/p>\n<p>Das Gericht begr\u00fcndete seine Eilentscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Noch k\u00f6nne nicht abschlie\u00dfend beurteilt werden, ob Compact sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richte.<\/p>\n<p>Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte f\u00fcr eine Verletzung der Menschenw\u00fcrde in einzelnen Texten, etwa wenn Staatsb\u00fcrger mit Migrationsgeschichte abgewertet w\u00fcrden. Das Gericht zweifelte aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit daran, ob diese Textabschnitte so pr\u00e4gend seien, dass sie ein Verbot rechtfertigten<\/p>\n<p>    War das schon eine Vorfestlegung f\u00fcr das anstehende Urteil?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nNein, denn im Eilverfahren musste das Gericht die m\u00f6glichen Folgen gegeneinander abw\u00e4gen. Es entschied, dass das Interesse von Compact, die sofortige Vollziehung des Verbots auszusetzen, schwerer wiege als das \u00f6ffentliche Interesse an diesem Sofortvollzug.<\/p>\n<p>Denn sollte das Magazin nicht erscheinen d\u00fcrfen, das Verbot sich aber sp\u00e4ter als rechtswidrig herausstellen, w\u00fcrde es sehr schwierig, die Gesch\u00e4fte wieder aufzunehmen. Das Gericht wies darauf hin, dass es bislang nur Zugriff auf einen kleinen Teil der sonstigen Publikationen gehabt habe.<\/p>\n<p>Weitere Erkenntnisse auch zu sonstigen Aktivit\u00e4ten wie etwa Veranstaltungen k\u00f6nnten sich au\u00dferdem aus den beschlagnahmten Asservaten ergeben. Kopien der Beweismittel d\u00fcrfen n\u00e4mlich weiter ausgewertet werden.<\/p>\n<p>    Wie argumentiert Compact?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nCompact h\u00e4lt das Verbot f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Die Voraussetzungen daf\u00fcr l\u00e4gen nicht vor. Au\u00dferdem d\u00fcrfe ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden.<\/p>\n<p>In seiner Eilentscheidung kam das Gericht allerdings zu dem Schluss, dass letzteres grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich sei: Ein Vereinsverbot als Instrument des &#8222;pr\u00e4ventiven Verfassungsschutzes&#8220; k\u00f6nne auch gegen\u00fcber Medienorganisationen erlassen werden, hie\u00df es.<\/p>\n<p>    Wann gibt es in Leipzig ein Urteil?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nDas steht noch nicht fest. Vorl\u00e4ufig setzte das Gericht den Dienstag als Verhandlungstag an. Weitere Verhandlungstage seien bei Bedarf am Mittwoch und Donnerstag m\u00f6glich. Dann k\u00f6nnte die Entscheidung fallen, es k\u00f6nnte aber auch ein sp\u00e4terer Verk\u00fcndungstermin angesetzt werden.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\n(Quelle: AFP\/epd)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"faq Stand: 09.06.2025 18:59 Uhr Das Bundesinnenministerium will das rechtsextreme Compact-Magazin verbieten. 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