{"id":178644,"date":"2025-06-10T06:24:10","date_gmt":"2025-06-10T06:24:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/178644\/"},"modified":"2025-06-10T06:24:10","modified_gmt":"2025-06-10T06:24:10","slug":"leipzig-bundesgericht-verhandelt-ueber-verbot-von-compact-magazin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/178644\/","title":{"rendered":"Leipzig: Bundesgericht verhandelt \u00fcber Verbot von \u201eCompact\u201c-Magazin"},"content":{"rendered":"<p>Im Juli 2024 wurde das rechtsextreme Magazin \u201eCompact\u201c verboten. Dann entschieden Leipziger Richter, dass es zun\u00e4chst weiter erscheinen darf. Nun folgt die Hauptverhandlung. Ein \u00dcberblick \u00fcber die noch offenen Fragen.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig pr\u00fcft ab heute (10.00 Uhr), ob das Verbot des rechtsextremen Magazins \u201eCompact\u201c gerechtfertigt ist. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot vorl\u00e4ufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endg\u00fcltige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. <\/p>\n<p>Worum geht es? <\/p>\n<p>Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article252540734\/Compact-Innenministerium-verbietet-rechtsextremes-Magazin.html\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article252540734\/Compact-Innenministerium-verbietet-rechtsextremes-Magazin.html&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">hat das Magazin am 16. Juli 2024 verboten<\/a> und es als \u201ezentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene\u201c bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von \u201eCompact\u201c verbunden. <\/p>\n<p>In der Verbotsverf\u00fcgung hie\u00df es: \u201eEs ist zu bef\u00fcrchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung animiert werden.\u201c Das Medienunternehmen, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, agitiert nach Einsch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch \u201eallgemein gegen das politische System\u201c. <\/p>\n<p>Rechtlich handelt es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot \u2013 laut Bundesinnenministerium k\u00f6nnen auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dar\u00fcber verboten werden. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einw\u00e4nde erhoben. <\/p>\n<p>Was ist bislang passiert? <\/p>\n<p>\u201eCompact\u201c hat im Sommer 2024 eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz f\u00fcr Klagen gegen Vereinsverbote zust\u00e4ndig. <\/p>\n<p>Im Eilverfahren meldete der zust\u00e4ndige 6. Senat vor allem Zweifel an der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des Verbots an. Da Faesers Verbotsverf\u00fcgung zu einer sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von \u201eCompact\u201c gef\u00fchrt h\u00e4tte, komme dem Grundrecht der Pressefreiheit ein besonders Gewicht zu, erkl\u00e4rten die Bundesrichter im vergangenen August. Ein Vereinsverbot d\u00fcrfe die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit nicht untergraben, so die Richter. <\/p>\n<p>Solange nicht endg\u00fcltig \u00fcber die Klage entschieden ist, kann das Medienunternehmen damit seinen Betrieb vorerst fortf\u00fchren.<\/p>\n<p>Das Gericht befasst sich in der m\u00fcndlichen Verhandlung eingehend mit der Verbotsverf\u00fcgung und pr\u00fcft die Argumente des Bundesinnenministeriums sowie des \u201eCompact\u201c-Teams. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Aktivit\u00e4ten und Aussagen des Medienunternehmens \u00fcber Meinungs\u00e4u\u00dferung hinausgehen und eine konkrete Gef\u00e4hrdung darstellen. <\/p>\n<p>Um ausreichend Zeit f\u00fcr den Fall zu haben, hat das Gericht vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage \u2013 am 11. und 12. Juni \u2013 angesetzt. Offen ist dennoch, ob die Richter bereits am Ende der m\u00fcndlichen Verhandlung ein Urteil sprechen werden \u2013 oder daf\u00fcr noch einen extra Termin benennen.<\/p>\n<p>Was sagt das Bundesinnenministerium? <\/p>\n<p>Laut Bundesinnenministerium ist die \u201eCompact\u201c-Magazin GmbH seit L\u00e4ngerem im Fokus des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. <\/p>\n<p>Nach der Eilentscheidung sagte die damalige Bundesinnenministerin Faeser, es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls auch korrigiert w\u00fcrden. Aus dem Ministerium hie\u00df es seinerzeit, man werde seine Rechtsauffassung f\u00fcr das Verbot im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen und den \u201epr\u00e4genden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substanziieren\u201c. Dabei w\u00fcrden die bei Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel einflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Inzwischen wird das Ministerium von CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gef\u00fchrt. Auf Anfrage erkl\u00e4rte ein Sprecher, das Hauptsacheverfahren werde fortgef\u00fchrt. \u201eRelevanter Bewertungsma\u00dfstab des BVerwG ist dabei die Sachlage zum Zeitpunkt des origin\u00e4ren Verbotserlasses\u201c, so der Sprecher. <\/p>\n<p>Wie argumentiert \u201eCompact\u201c? <\/p>\n<p>Der Chef des Medienunternehmens, J\u00fcrgen Els\u00e4sser, triumphierte nach der Entscheidung im Eilverfahren. Els\u00e4sser werde auch zur m\u00fcndlichen Verhandlung nach Leipzig kommen, wie ein \u201eCompact\u201c-Sprecher sagte. Man sehe gute Erfolgschancen f\u00fcr die Klage. <\/p>\n<p>Nach \u00dcberzeugung des Medienunternehmens ist das Verbot schon deswegen nicht m\u00f6glich, weil das Vereinsrecht nicht anwendbar sei auf presserechtliche Erzeugnisse. Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in der Eilentscheidung keine Bedenken ge\u00e4u\u00dfert. \u201eCompact\u201c setzt darum vor allem auf die hohen H\u00fcrden f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der Meinungs- und Pressefreiheit. \u201eAngesichts des hohen Guts der Pressefreiheit gibt es kaum Chancen des Staates, mit einem Verbot durchzukommen\u201c, so der Sprecher. <\/p>\n<p>Wie blickt der Deutsche Journalisten-Verband auf das Verfahren? <\/p>\n<p>\u201eDie Entscheidung hat eine grunds\u00e4tzliche Bedeutung f\u00fcr die Meinungs- und Pressefreiheit\u201c, hie\u00df es vom <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.djv.de\/\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.djv.de\/&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">DJV<\/a>. Die zentrale Frage sei, ob sich eine \u201ek\u00e4mpferisch-aggressive Haltung der Vereinigung\u201c gegen\u00fcber der Verfassungsordnung belegen lasse. \u201eNur dann w\u00e4re ein vollst\u00e4ndiges Verbot gerechtfertigt\u201c, betonte der Verband gegen\u00fcber der Nachrichtenagentur dpa<\/p>\n<p>Nach dem Eilverfahren hatte der Verband erkl\u00e4rt, dass das Verbot ein politischer Schnellschuss gewesen sei. Aus Sicht des DJV hatte das BMI nicht gen\u00fcgend Fakten gesammelt, um die Ma\u00dfnahme zu rechtfertigen. <\/p>\n<p>Eine umfassende Gesamtbetrachtung sch\u00fctze Medienorganisationen davor, aufgrund einzelner \u00c4u\u00dferungen pauschal verboten zu werden. \u201eEs muss verhindert werden, dass ein ganzes Magazin verboten wird, wenn nur ein Teilaspekt verfassungsfeindlich ist\u201c, so der DJV. Denkbar seien auch Ma\u00dfnahmen wie eine Einschr\u00e4nkung einzelner Beitr\u00e4ge, Veranstaltungsverbote oder orts- und veranstaltungsbezogene \u00c4u\u00dferungsverbote.<\/p>\n<p>dpa\/krott<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im Juli 2024 wurde das rechtsextreme Magazin \u201eCompact\u201c verboten. 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