{"id":180985,"date":"2025-06-11T03:58:12","date_gmt":"2025-06-11T03:58:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/180985\/"},"modified":"2025-06-11T03:58:12","modified_gmt":"2025-06-11T03:58:12","slug":"750-wohnungen-geniessen-uebergangsschutz-bis-2027-%c2%b7-leipziger-zeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/180985\/","title":{"rendered":"750 Wohnungen genie\u00dfen \u00dcbergangsschutz bis 2027 \u00b7 Leipziger Zeitung"},"content":{"rendered":"<p>Leipzig erinnert ein wenig an beliebte spanische Urlaubsdestinationen wie Barcelona. Auch hier sind viele Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet und damit dem ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt entzogen. Am 21. August beschloss der Leipziger Stadtrat deshalb eine \u201eSatzung der Stadt Leipzig \u00fcber das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum\u201c. Sie hat auf jeden Fall dazu gef\u00fchrt, dass die Stadt inzwischen \u00fcber eine deutlich bessere Datenbasis zu derart zweckentfremdeten Wohnungen verf\u00fcgt. Eine Informationsvorlage des Amtes f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung gibt den aktuellen Stand wider.<\/p>\n<p>Erste Zahlen wurden auch schon <a href=\"http:\/\/www.l-iz.de\/politik\/leipzig\/2025\/03\/der-stadtrat-tagte-stadt-1-100-zweckentfremdungen-video-620760\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">in der M\u00e4rz-Ratsversammlung <\/a>ver\u00f6ffentlicht. Da hatte die Linksfraktion nachgefragt, wie es um die Verfolgung des Zweckentfremdungsverbots st\u00fcnde.<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/46922e5552654866897cdbe8a43a1e6e.gif\" width=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/leipzig\/2025\/06\/1\" height=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/leipzig\/2025\/06\/1\" alt=\"\"\/><\/p>\n<p>Das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung hat jetzt<a href=\"https:\/\/ratsinformation.leipzig.de\/allris_leipzig_public\/vo020?VOLFDNR=2023927&amp;refresh=false\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"> in einer Informationsvorlage<\/a> noch etwas genauer geschildert, wie es bei der Ermittlung zweckentfremdeten Wohnraums vorgeht. Und man hat das Thema auch nicht ausgesessen.<\/p>\n<p>Noch 2024 habe man \u201ezwei Stellen eingerichtet, welche beide besetzt sind. Die Stelle f\u00fcr das Zweckentfremdungsverbot bearbeitet Hinweise und Antr\u00e4ge und ber\u00e4t in diesem Zusammenhang umfassend Mieter\/-innen, Eigent\u00fcmer\/-innen und Anwohner\/-innen, und ist verantwortlich f\u00fcr die Optimierung der Prozesse, Evaluierung und Zusammenarbeit mit dem Freistaat. Im Rahmen der Implementierung der Aufgaben wurden zur kurzfristigen Unterst\u00fctzung interne Ma\u00dfnahmen umgesetzt.\u201c<\/p>\n<p>Nun drohen Bu\u00dfgeldverfahren<\/p>\n<p>Das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Leipzig werde, so das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung, seit dem Inkrafttreten am 01.09.2024 vom zust\u00e4ndigen Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung \u00fcberwacht.<\/p>\n<p>\u201eBei Verst\u00f6\u00dfen, die bereits durch vorhandene Informationen und Kenntnisse bekannt sind, sowie durch Hinweise aus der Bev\u00f6lkerung festgestellt werden, wird nach schriftlicher Anh\u00f6rung und Best\u00e4tigung eines Verdachtes ein Verwaltungs- und Bu\u00dfgeldverfahren eingeleitet, sowie ein Wohnnutzungsgebot angeordnet. Dieses kann bei Zuwiderhandlung gegen das Gebot mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>Bisher konnten aufgrund der Personalkapazit\u00e4ten und der erforderlichen Etablierung des Instrumentes noch keine Wohnnutzungsgebote ausgesprochen und keine Bu\u00dfgelder festgesetzt werden. Erste Wohnnutzungsgebote befinden sich in der Vorbereitung\u201c, teilt das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung in seiner Informationsvorlage mit.<\/p>\n<p>Andererseits gilt auch eine Kulanzregelung f\u00fcr zweckentfremde Wohnungen f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitraum von zwei Jahren, sofern die Vermieter mit der Stadt kooperieren.<\/p>\n<p>\u201eEs werden seit dem Inkrafttreten der Leipziger Zweckentfremdungsverbotssatzung Antr\u00e4ge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, Anzeigen des zweij\u00e4hrigen \u00dcbergangsschutzes sowie eingegangene Hinweise aus der Bev\u00f6lkerung zu Verst\u00f6\u00dfen gegen das Zweckentfremdungsverbot, online erfasst\u201c, schildert das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung das Verfahren.<\/p>\n<p>340 Hinweise aus der Bev\u00f6lkerung<\/p>\n<p>Bisher seien 143 Antr\u00e4ge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum eingegangen, dazu 750 Anzeigen auf den zweij\u00e4hrigen \u00dcbergangsschutz, sowie 340 Hinweise aus der Bev\u00f6lkerung zu Verst\u00f6\u00dfen gegen das Zweckentfremdungsverbot (Stand: 06.05.2025).<\/p>\n<p>\u201eDie Hinweise aus der Bev\u00f6lkerung werden zwar wohnungsscharf angegeben, jedoch ist die Zuordnung der Wohnung im Geb\u00e4ude nicht immer eindeutig identifizierbar (z.B. Geschossigkeit und Lage im Geschoss)\u201c, erkl\u00e4rt das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung. Aber man nimmt die Pr\u00fcfung der Anzeigen trotzdem ernst: \u201eEs wird gepr\u00fcft, ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung f\u00fcr die Nutzung als Ferienwohnung vorliegt. Dies trifft in den seltensten F\u00e4llen zu. Bei erfolgreicher Best\u00e4tigung des Verdachtes wird in der Folge wie beschrieben verfahren, was zu einem Wohnnutzungsgebot und\/oder einem Bu\u00dfgeld f\u00fchren kann.\u201c<\/p>\n<p>Und das Amt vermutet sogar, dass die Zahl der tats\u00e4chlich zweckentfremdeten Wohnungen noch viel gr\u00f6\u00dfer ist, dass das Thema nur noch bekannter werden muss, damit es auch mehr Anzeigen gibt.<\/p>\n<p>\u00dcbergangsschutz f\u00fcr 750 Wohnungen<\/p>\n<p>\u201eMit gr\u00f6\u00dfer werdender Bekanntheit des Verbotes in Leipzig nimmt die Anzahl der eingehenden Hinweise voraussichtlich zu. Bei festgestellten Verst\u00f6\u00dfen kann durch eingehende Hinweise dem Wohnungsmarkt Wohnraum zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. W\u00e4hrend Antr\u00e4ge innerhalb von Fristen zu bearbeiten sind, wird den eingehenden Hinweisen kontinuierlich nachgegangen\u201c, erl\u00e4utert das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung.<\/p>\n<p>\u201eDie 750 Wohnungen mit zweij\u00e4hrigem \u00dcbergangsschutz sind nach dem Ablauf des \u00dcbergangsschutzes zum 01.09.2026 einer Wohnnutzung zuzuf\u00fchren. Dies wird durch das Amt f\u00fcr Wohnungsbau und Stadterneuerung kontrolliert. Auch so wird Wohnraum den Leipzigerinnen und Leipzigern wieder nutzbar gemacht.\u201c<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gingen freilich auch weiterhin kontinuierlich ein. Manchmal hat die andere Nutzung tats\u00e4chlich einen tolerierbaren Zweck: \u201eBei den 25 bisher genehmigten Zweckentfremdungen (Stand 08.05.2025) \u00fcberwiegen schutzw\u00fcrdige private Interessen an der zweckfremden Nutzung das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums (\u00a7 5 ZwEVS).\u201c<\/p>\n<p>Im Endeffekt hei\u00dft das, dass wahrscheinlich noch gar nicht alle zweckentfremdeten Wohnungen in Leipzig bekannt sind und noch eine geraume Zeit vergehen wird, bis man einen tats\u00e4chlichen \u00dcberblick hat. Der Druck wird noch wachsen, wenn die Stadt erste Wohnnutzungsgebote ausspricht und die ersten Bu\u00dfgeldverfahren anlaufen. Endlich, d\u00fcrfte sich auch Mancher im Stadtrat sagen.<\/p>\n<p>Denn seit 2018 hat die von Wohnungsknappheit geplagte Stadt um die M\u00f6glichkeit gek\u00e4mpft, eine Satzung zu Zweckentfremdungsverboten zu erlassen. 2024 er\u00f6ffnete der S\u00e4chsische Landtag endlich diese M\u00f6glichkeit. Und zumindest bei 750 Wohnungen ist inzwischen klar, dass sie in zwei Jahren wieder Teil des regul\u00e4ren Wohnungsmarktes werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Leipzig erinnert ein wenig an beliebte spanische Urlaubsdestinationen wie Barcelona. 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