{"id":189062,"date":"2025-06-14T06:57:09","date_gmt":"2025-06-14T06:57:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/189062\/"},"modified":"2025-06-14T06:57:09","modified_gmt":"2025-06-14T06:57:09","slug":"habe-ich-noch-nie-erlebt-dobrindts-taktik-koennte-grenzbeamten-zum-verhaengnis-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/189062\/","title":{"rendered":"&#8222;Habe ich noch nie erlebt&#8220;: Dobrindts Taktik k\u00f6nnte Grenzbeamten zum Verh\u00e4ngnis werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Berliner Verwaltungsgericht erkl\u00e4rt die Zur\u00fcckweisungen von Schutzsuchenden f\u00fcr nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Innenminister Dobrindt h\u00e4lt trotzdem an der Praxis fest. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf &#8211; und k\u00f6nnte f\u00fcr die Beamten an der Grenze zu einem pers\u00f6nlichen Problem werden. <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Tausende Bundesbeamte droht das, was Alexander Dobrindt derzeit tut, zum heiklen Drahtseilakt zu werden. Als Bundesinnenminister ist der CSU-Politiker Dienstherr der Bundespolizei. In erster Linie hei\u00dft das: Die Polizistinnen und Polizisten vollziehen, was Dobrindt anweist. Das kleine Einmaleins der Verwaltungshierarchie. Was aber, wenn das, was der Dienstherr anordnet, gegen Gesetze verst\u00f6\u00dft oder zu versto\u00dfen droht? Blinder Gehorsam ist nach dunklen Zeiten deutscher Verwaltungsgeschichte keine Option mehr. Stattdessen w\u00e4chst die Verantwortung der Beamten selbst.<\/p>\n<p>Rund 14.000 Polizisten sind an den deutschen Grenzkontrollstellen stationiert, 3000 weitere sollen folgen. Ihre Aufgabe: Menschen ohne Einreisegenehmigung bereits an der Grenze aufsp\u00fcren und zur\u00fcckweisen. Mit wenigen Ausnahmen gilt das nun auch f\u00fcr jene Gefl\u00fcchtete, die in Deutschland Asyl beantragen wollen. Ein faktisches Einreiseverbot f\u00fcr alle Menschen ohne Papiere &#8211; die Anweisung dazu hatte Dobrindt nur einen Tag nach seinem Amtsantritt gegeben.<\/p>\n<p>Die Beamten sollen sich, so der Innenminister, ab sofort an Paragraf 18 des Asylgesetzes halten. Danach ist Ausl\u00e4ndern die Einreise nach Deutschland dann zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat wie etwa Polen, \u00d6sterreich oder Frankreich kommen. Was nun kaum eindeutiger klingen k\u00f6nnte, hat einen Haken: EU-Recht geht dem nationalen Asylrecht vor. Das ist ausnahmsweise vollkommen unbestritten &#8211; auch innerhalb der Bundesregierung. Damit wird der von Dobrindt angepriesene Paragraf 18 von den Dublin-Verordnungen \u00fcberlagert. Und das bedeutet: Deutschland ist verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Zumindest so lange, bis in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verfahren gekl\u00e4rt wurde, wer f\u00fcr sie zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>&#8222;Irritierende&#8220; Reaktion auf Gerichtsentscheidung<\/p>\n<p>Zu diesem Ergebnis kam j\u00fcngst auch das Berliner Verwaltungsgericht. Die Richter erkl\u00e4rten die Zur\u00fcckweisungen von drei Somaliern f\u00fcr rechtswidrig. Der Argumentation der Regierung erteilte das Gericht eine deutliche Absage. So pocht die Merz-Regierung auf Artikel 72 des Vertrages \u00fcber die Arbeitsweise der EU, eine Art Ausnahmeregelung: Danach w\u00fcrden die Dublin-Verordnungen ausgehebelt, wenn sich Deutschland in einer Notlage bef\u00e4nde. Allerdings sind die Anforderungen an eine solche Lage &#8211; bekannterma\u00dfen &#8211; enorm hoch. Die \u00f6ffentliche Ordnung muss ernsthaft gef\u00e4hrdet sein, wie etwa in einem bevorstehenden B\u00fcrgerkrieg oder inneren Unruhen. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat dies bereits mehrfach klargestellt. Entsprechend begr\u00fcnde die von der Regierung angef\u00fchrte Asylantragszahl von insgesamt 229.751 im vergangenen Jahr keine Notlage, erkl\u00e4rten die Berliner Richter. Zumal die Zahlen bereits vor Dobrindts Anweisungen begannen zu sinken.<\/p>\n<p>&#8222;Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung aus Berlin alles andere als \u00fcberraschend&#8220;, sagt Patrick Heinemann im Gespr\u00e4ch mit ntv.de. Deutlich irritierender sei hingegen die Reaktion der Regierung auf die Beschl\u00fcsse des Gerichts. Dobrindt verk\u00fcndete prompt, an den Zur\u00fcckweisungen festzuhalten. Die Anordnung an die Bundespolizisten bleibt entsprechend erhalten, als Rechtsgrundlage wird weiterhin Paragraf 18 des Asylgesetzes genannt. Er gehe davon aus, sich damit innerhalb des europ\u00e4ischen Rechts zu bewegen, sagte der Innenminister. Nur haben ihm Berliner Richter soeben Gegenteiliges bescheinigt. Das wiederum, so Dobrindt, liege an den zugrunde liegenden Einzelf\u00e4llen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz geht nach den Gerichtsbeschl\u00fcssen davon aus, weiterhin einen gewissen &#8222;Spielraum&#8220; zu haben. Was genau er damit meint, bleibt bis heute offen.<\/p>\n<p>Dobrindts Einwand hinkt<\/p>\n<p>&#8222;Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Bundesregierung die Entscheidung eines Gerichts, noch dazu eines Verwaltungsgerichts, so krass missachtet&#8220;, sagt Heinemann. Aus gutem Grund. Ohne Gewaltenteilung ist ein Rechtsstaat nicht denkbar. Und das hei\u00dft: Die Exekutive muss sich bei allem, was sie tut, an das Gesetz halten &#8211; die Kontrolle daf\u00fcr liegt bei der Justiz. Dabei schlie\u00dft Letztere gerade nicht nur oberste nationale oder internationale Gerichte ein, <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/dobrindt-eugh-zurueckweisungen-grenze-asyl-vg-berlin\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">wie Dobrindt j\u00fcngst suggerierte<\/a>. &#8222;Vielmehr ist es ja gerade die Kernaufgabe aller deutschen Verwaltungsgerichte, das Handeln der Verwaltung und Regierung auf seine Rechtm\u00e4\u00dfigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen&#8220;, stellt Heinemann klar.<\/p>\n<p>Formal betrachtet handele es sich bei den Berliner Beschl\u00fcssen zwar um Einzelfallentscheidungen. Das, so Heinemann, liege in der Natur der Sache. Immerhin beziehen sich Gerichtsentscheidungen in aller Regel auf die am Verfahren beteiligten Parteien. Allerdings komme es darauf an, ob den Entscheidungsgr\u00fcnden auch \u00fcber den Einzelfall hinaus Bedeutung zukommt. &#8222;Und das ist hier eindeutig der Fall.&#8220; Das Gericht entschied, dass es an einer Notlage in Deutschland fehlt, um von der Dublin-Verordnung abweichen zu k\u00f6nnen. Viel grundlegender k\u00f6nnten die Entscheidungsgr\u00fcnde kaum sein. Sie beziehen sich eben nicht nur auf die drei Somalier, sondern gilt selbstverst\u00e4ndlich auch dann, wenn andere Schutzsuchende an der deutschen Grenze stehen.<\/p>\n<p>Zumal sogar die urspr\u00fcnglich zust\u00e4ndige Einzelrichterin den Fall &#8222;wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung&#8220; an eine Kammer mit drei Mitgliedern weitergereicht hat, wie die &#8222;S\u00fcddeutsche Zeitung&#8220; berichtete. Schlie\u00dflich galt selbst das Haupt-Argument von Polizei und Regierung im Verfahren nicht spezifisch den Somaliern. Dobrindts j\u00fcngste Ank\u00fcndigung wirft daher gleich mehrere Fragezeichen auf. So wolle man hinsichtlich der vermeintlichen Notlage &#8222;eine ausreichende Begr\u00fcndung liefern&#8220;, sollte der Europ\u00e4ische Gerichtshof \u00fcber die Zur\u00fcckweisungen entscheiden. Allerdings bezogen sich die dargestellten &#8211; ohnehin r\u00fcckl\u00e4ufigen &#8211; Zahlen zu Asylgesuchen bereits auf Gesamtdeutschland. Und sollte es tats\u00e4chlich weitere Anhaltspunkte f\u00fcr eine Notlage geben &#8211; warum hat der Bund sie dann nicht bereits im Berliner Verfahren eingebracht, um einer Niederlage zu entgehen?<\/p>\n<p>Unbehagen unter Beamten w\u00e4chst<\/p>\n<p>&#8222;Meines Erachtens ist die Reaktion der Regierung nicht mehr als Augenwischerei&#8220;, bilanziert Heinemann. &#8222;Denn die Realit\u00e4t sieht so aus: Die aktuelle Praxis an der Grenze ist rechtswidrig. Das wurde juristisch best\u00e4tigt und soll trotzdem fortgesetzt werden.&#8220; Da Dobrindt nicht selbst an der Grenze steht, bedeutet das vor allem eins: Tag f\u00fcr Tag f\u00fchren Tausende Bundesbeamte eine Anordnung aus, die &#8211; wie festgestellt &#8211; auf juristisch sehr d\u00fcnnem Eis steht. Wie riskant dieser Spagat ist, nimmt auch die Beh\u00f6rde selbst zunehmend besorgt wahr.<\/p>\n<p>&#8222;Ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative. Das halte ich f\u00fcr einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst gekl\u00e4rt werden muss&#8220;, sagte der Bundespolizeibeauftragte Uli Gr\u00f6tsch der &#8222;Rheinischen Post&#8220;. &#8222;Die Kollegen fragen sich jetzt nat\u00fcrlich: Handeln wir noch rechtm\u00e4\u00dfig oder vielleicht sogar rechtswidrig?&#8220;, gibt auch Andreas Ro\u00dfkopf, der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/politik\/Polizisten-befuerchten-rechtliche-Folgen-wegen-Grenz-Zurueckweisungen-article25811876.html\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">im Gespr\u00e4ch mit RTL<\/a> zu bedenken. Einige f\u00fcrchteten sogar strafrechtliche Konsequenzen. <\/p>\n<p>So &#8222;vollkommen abwegig&#8220; wie Dobrindt diese Bef\u00fcrchtung einsch\u00e4tzt, ist sie keineswegs. Zwar sind die strafrechtlichen H\u00fcrden f\u00fcr Polizeibeamte hoch, wie Heinemann erkl\u00e4rt. Grunds\u00e4tzlich tragen sie nach dem Bundesbeamtengesetz jedoch die volle pers\u00f6nliche Verantwortung f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihrer Handlungen. &#8222;Dazu hat sich der Gesetzgeber in Abkehr des Beamtenrechts der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus entschieden.&#8220; Dass eine pers\u00f6nliche Strafbarkeit schon ausgeschlossen sei, weil die Beamten &#8222;einer klaren Weisung folgen&#8220;, wie Dobrindt ausf\u00fchrt, trifft also nicht zu. <\/p>\n<p>Strafbarkeitsrisiko w\u00e4chst<\/p>\n<p>Ebenso wenig k\u00f6nnen die Beamten im Vorhinein von ihrer pers\u00f6nlichen Haftung freigezeichnet werden. Ro\u00dfkopf hatte zuletzt eine schriftliche Klarstellung vom Innenministerium gefordert, in dem Gerichtsverfahren gegen die Beamten ausgeschlossen wird. &#8222;Das allerdings h\u00e4tte kaum den gew\u00fcnschten Effekt&#8220;, sagt Heinemann. &#8222;Einen solchen Freifahrtschein gibt es nicht.&#8220; <\/p>\n<p>Um zwischen Weisungsgebundenheit und pers\u00f6nlicher Verantwortlichkeit nicht in eine Zwickm\u00fchle zu geraten, gibt es allerdings einen anderen Weg: die Remonstration. Wenn die Beamten ihre Bedenken zweimal \u00e4u\u00dfern, erst bei ihrem Vorgesetzten, dann bei dem n\u00e4chsth\u00f6heren Vorgesetzten, werden sie grunds\u00e4tzlich von ihrer pers\u00f6nlichen Verantwortlichkeit befreit, wie Heinemann erkl\u00e4rt. In der Praxis werde davon zwar nicht allzu h\u00e4ufig Gebrauch gemacht. &#8222;Im Fall der Zur\u00fcckweisungen t\u00e4ten sie jedoch gut daran zu remonstrieren &#8211; zumindest jetzt, wo die Rechtswidrigkeit immer offensichtlicher wird.&#8220; <\/p>\n<p>So komme neben disziplinarrechtlichen Konsequenzen vor allem eine Strafbarkeit wegen N\u00f6tigung im Amt in Betracht. Die Beamten m\u00fcssten die Schutzsuchenden durch Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen \u00dcbel zu einem bestimmten Verhalten bewegen. &#8222;Das d\u00fcrfte zweifelsfrei der Fall sein, wenn sie Schutzsuchende in Uniform und bewaffnet davon abhalten, die Grenze zu \u00fcberqueren.&#8220; Allerdings w\u00fcrden sich Polizisten vor diesem Hintergrund reihenweise der N\u00f6tigung strafbar machen. Entscheidend ist am Ende also, ob ihre Handlung auch rechtswidrig war &#8211; und wie offensichtlich dies f\u00fcr die Beamten war. <\/p>\n<p>&#8222;Das gilt auch f\u00fcr Dobrindt selbst&#8220; <\/p>\n<p>&#8222;Die grobe Formel lautet: Je deutlicher die Rechtswidrigkeit, desto h\u00f6her das Strafbarkeitsrisiko&#8220;, sagt Heinemann. Mit der Entscheidung eines einzigen Verwaltungsgerichts mag das Risiko aktuell noch \u00fcberschaubar sein. &#8222;Das \u00e4ndert sich jedoch, wenn andere Verwaltungsgerichte \u00e4hnlich entscheiden. Und davon gehe ich aus.&#8220; Zumal sich j\u00fcngst sogar Bundesjustizministerin Stefanie Hubig deutlich in diese Richtung aussprach. Die Regierung m\u00fcsse sich selbstverst\u00e4ndlich an Gerichtsentscheidungen halten, <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Zitate\/DE\/2025\/0603_Zurueckweisungen.html?nn=110584\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">schrieb sie auf der Homepage des Ministeriums<\/a>. &#8222;Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts m\u00fcssen befolgt werden.&#8220; <\/p>\n<p>Je l\u00e4nger Dobrindt an seiner Anordnung f\u00fcr die Zur\u00fcckweisungen an der Grenze festh\u00e4lt, desto gr\u00f6\u00dfer wird die Bredouille f\u00fcr seine Bundesbeamten. &#8222;Ab einem gewissen Punkt k\u00f6nnten auch Remonstrationen nicht mehr helfen, die eigene Verantwortung auszuhebeln&#8220;, f\u00fcgt Heinemann hinzu. &#8222;Das gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr Dobrindt selbst.&#8220; Im Gegensatz zu Donald Trump in den USA k\u00f6nnen Regierungsmitglieder hierzulande f\u00fcr rechtswidriges Handeln auch strafrechtlich belangt werden. M\u00f6gliche weitere Gerichtsurteile zu ignorieren, sollte f\u00fcr den Minister also keine Option sein &#8211; aus rechtsstaatlichem und pers\u00f6nlichem Interesse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Berliner Verwaltungsgericht erkl\u00e4rt die Zur\u00fcckweisungen von Schutzsuchenden f\u00fcr nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Innenminister Dobrindt h\u00e4lt trotzdem&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":189063,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[20,534,29,30,13,382,14,15,16,12,10,8,9,11],"class_list":{"0":"post-189062","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-deutschland","8":"tag-alexander-dobrindt","9":"tag-asylrecht","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-headlines","13":"tag-migration","14":"tag-nachrichten","15":"tag-news","16":"tag-politik","17":"tag-schlagzeilen","18":"tag-top-news","19":"tag-top-meldungen","20":"tag-topmeldungen","21":"tag-topnews"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114680420390152247","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/189062","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=189062"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/189062\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/189063"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=189062"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=189062"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=189062"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}