{"id":193311,"date":"2025-06-15T23:16:09","date_gmt":"2025-06-15T23:16:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/193311\/"},"modified":"2025-06-15T23:16:09","modified_gmt":"2025-06-15T23:16:09","slug":"bremen-koeln-homeoffice-im-ausland-was-rechtlich-gilt-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/193311\/","title":{"rendered":"Bremen\/K\u00f6ln | Homeoffice im Ausland? Was rechtlich gilt"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\">Bremen\/K\u00f6ln (dpa\/tmn) &#8211; Das Kundengespr\u00e4ch aus dem Strandkorb f\u00fchren oder die neuesten Unternehmenszahlen in der Ski-H\u00fctte aufbereiten. Was f\u00fcr viele Arbeitnehmer wie ein Traum klingt, kann Wirklichkeit werden. \u00abWorkation\u00bb nennt man die Mischung aus Arbeit und Urlaub. Diese Form des mobilen Arbeitens kommt aber mit zahlreichen Vorgaben und potenziellen Fallstricken, andernfalls drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.<\/p>\n<p>Worauf m\u00fcssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten? Rechtsexpertinnen geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.<\/p>\n<p>Ist Homeoffice im Ausland erlaubt?<\/p>\n<p>\u00abErlaubt ist alles, was vereinbart ist\u00bb, sagt Nathalie Oberth\u00fcr, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht. Grunds\u00e4tzlich ist Homeoffice im Ausland also m\u00f6glich, vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt zu.\u00a0<\/p>\n<p>Der habe n\u00e4mlich das Recht, den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen, sagt Kaarina Hauer. Sie ist Abteilungsleiterin der Rechtsberatung und Rechtspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Ist die Auslandsarbeit nicht explizit vereinbart, ist sie auch nicht zul\u00e4ssig.\u00a0<\/p>\n<p>Wer ohne vorherige Absprache im Ausland arbeitet, riskiert seinen Job. \u00abDas ist sanktionsf\u00e4hig und kann Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung sein\u00bb, so Oberth\u00fcr.<\/p>\n<p>Welche Bedingungen m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden?<\/p>\n<p>Ob auf der Ski-Piste in Berchtesgaden oder am Strand von Bali: Wer fernab des gew\u00f6hnlichen Arbeitsplatzes t\u00e4tig sein will, muss sich mit unterschiedlichen Rechtsfragen befassen. Die reichen beispielsweise vom Aufenthalts- und Arbeitsrecht, \u00fcber Datenschutzgesetze bis hin zu versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen.\u00a0<\/p>\n<p>Und in nahezu all diesen Aspekten wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen. \u00abDeswegen sind Arbeitgeber oft so zur\u00fcckhaltend, was Arbeit im Ausland betrifft. Sie sind diejenigen, die sich Gedanken machen m\u00fcssen, welches Recht eigentlich eingehalten werden muss\u00bb, sagt Oberth\u00fcr.<\/p>\n<p>Dabei spielen zwei wesentliche Faktoren eine Rolle: die Dauer und der Ort. Eine kurzzeitige Verlegung des Arbeitsplatzes innerhalb Deutschlands sei etwa einfacher zu realisieren als innerhalb der Europ\u00e4ischen Union, sagt Kaarina Hauer. Noch schwieriger werde es bei kurzen Arbeitsaufenthalten au\u00dferhalb der EU &#8211; besonders herausfordernd sei eine l\u00e4ngere und wom\u00f6glich unregelm\u00e4\u00dfige Arbeit in Drittstaaten.<\/p>\n<p>Was ist der Unterschied zwischen einer kurzen Workation und einem l\u00e4ngeren Auslandsaufenthalt?<\/p>\n<p>Die Dauer und der Ort des Aufenthalts k\u00f6nnen sich beispielsweise steuerrechtlich oder auch auf die Frage nach der Sozialversicherung auswirken. \u00abDer sozialversicherungsrechtliche Grundsatz besagt: In dem Land, in dem ich arbeite, muss ich auch meine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abf\u00fchren\u00bb, erkl\u00e4rt Kaarina Hauer.\u00a0<\/p>\n<p>Muss ich meine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge also an das Urlaubsland zahlen? In der Regel nicht, denn es gibt Ausnahmen und bilaterale Abkommen. So gilt innerhalb der EU: \u00abWenn mindestens 25 Prozent der T\u00e4tigkeit in Deutschland erfolgt, der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und auch der Arbeitnehmer in Deutschland wohnt, findet auch weiterhin das Deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung\u00bb, so Hauer.\u00a0<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich empfehle sich in der Praxis aber, die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung &#8211; Ausland (DVKA), beziehungsweise den Spitzenverband der Krankenkassen Bund zu kontaktieren und den konkreten Fall verbindlich abzustimmen.<\/p>\n<p>Wo gibt es Fallstricke?<\/p>\n<p>Bei der Planung einer Workation kann es viele Fallstricke geben, die individuell unterschiedlich sind. Bestenfalls hat der Arbeitgeber bereits eine Betriebsvereinbarung oder Richtlinie zum Thema Workation entwickelt, auf die man sich berufen kann. Ist dem nicht so, empfiehlt Kaarina Hauer auch den Arbeitgebern, sich rechtlich beraten zu lassen.\u00a0<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Je konkreter die Workation vereinbart ist, desto besser. Das macht sich beispielsweise beim Thema Unfallversicherung bemerkbar. Zwar sei man theoretisch auch in der Workation unfallversichert, in der Praxis k\u00f6nne es dabei aber zu Problemen kommen. \u00abSie m\u00fcssen nachweisen, dass der Unfall auch wirklich im engen Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist\u00bb, erkl\u00e4rt Rechtsberaterin Kaarina Hauer. Wer die konkreten Arbeitszeiten vorab mit dem Arbeitgeber festschreibt, habe bessere Chancen, dass der Versicherungsschutz auch wirklich greift.<\/p>\n<p>Auch bei der Krankenversicherung stellt sich die Frage: Bleibt der Schutz w\u00e4hrend des Auslandsaufenthalts bestehen? Hierzu sollte der Arbeitgeber, bei Workation innerhalb der EU, eine entsprechende Entsendebescheinigung der Krankenversicherung beantragen, r\u00e4t Hauer. Bei Workation au\u00dferhalb der EU k\u00e4me es auf das jeweilige Land an.<\/p>\n<p>Was kann ich selbst vorbereiten?<\/p>\n<p>\u00abWie stellen Sie sich das denn vor?\u00bb Kommt es im Gespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber zu dieser Frage, sollten Sie eine Antwort parat haben. Wo und wann werden Sie arbeiten? K\u00f6nnen Sie garantieren, dass der Arbeitsplatz im Ausland abschlie\u00dfbar ist? Haben Sie die M\u00f6glichkeit, datenschutzkonform zu telefonieren? Ist der Firmenrechner vor den Blicken Fremder gesichert? Wie l\u00e4sst sich das Unfallrisiko minimieren? \u00abSolche Punkte sollte man gut vorbereiten\u00bb, sagt Kaarina Hauer.\u00a0<\/p>\n<p>Mit fundierten Informationen und \u00dcberlegungen l\u00e4sst sich so manche Sorge des Arbeitgebers mildern. Im Verhandlungsgespr\u00e4ch r\u00e4t Hauer au\u00dferdem dazu, \u00abdie positiven Aspekte der Workation, zum Beispiel die Steigerung der eigenen Motivation, voranzustellen\u00bb, um die F\u00fchrungsetage zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Je nach Einzelfall sollten auch allgemeine Fragen schon vorab gekl\u00e4rt werden: Darf man \u00fcberhaupt in dem gew\u00e4hlten Ausland arbeiten? Muss man sich bei dem jeweiligen Staat anmelden? Braucht man eine Arbeitserlaubnis? Wie sieht es mit der Aufenthaltserlaubnis aus?\u00a0<\/p>\n<p>Die meisten Fragen betreffen Nathalie Oberth\u00fcr zufolge den Arbeitgeber. \u00abAber auch f\u00fcr Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen: Bin ich im Ausland kranken- und unfallversichert? Und was ist, wenn ich nicht arbeiten kann, weil beispielsweise die Internetverbindung nicht funktioniert? Bekomme ich dann Gehalt oder nicht? All diese F\u00e4lle sollte man vorher regeln\u00bb, r\u00e4t die Fachanw\u00e4ltin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bremen\/K\u00f6ln (dpa\/tmn) &#8211; Das Kundengespr\u00e4ch aus dem Strandkorb f\u00fchren oder die neuesten Unternehmenszahlen in der Ski-H\u00fctte aufbereiten. 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