{"id":20065,"date":"2025-04-10T05:16:14","date_gmt":"2025-04-10T05:16:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/20065\/"},"modified":"2025-04-10T05:16:14","modified_gmt":"2025-04-10T05:16:14","slug":"hund-lori-darf-nicht-mehr-mit-zur-arbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/20065\/","title":{"rendered":"Hund Lori darf nicht mehr mit zur Arbeit"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Gut sechs Jahre akzeptierte der Arbeitgeber, dass Tierschutzh\u00fcndin Lori mit zur Arbeit kam. Doch das Mitbringen ist laut Arbeitsvertrag untersagt, das Verbot sollte jetzt durchgesetzt werden. Die Mitarbeiterin zog dagegen vor das Gericht.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Lori ahnte wohl nicht, wie wichtig dieser Tag f\u00fcr sie und Frauchen ist. Die etwa elfj\u00e4hrige H\u00fcndin lag ganz ruhig neben dem Kl\u00e4gertisch nahe der Wand neben der T\u00fcr, regte sich nicht einmal, als Nachz\u00fcgler den Saal des <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/landesarbeitsgericht-duesseldorf\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Landesarbeitsgerichts (LAG)<\/a> betraten. Nur als alle aufstanden, weil das Gericht sich zur Beratung zur\u00fcckzog, hob die H\u00fcndin den Kopf.<\/p>\n<p>Dabei ging es darum, ob Lori k\u00fcnftig Zeit fern von ihrem Frauchen verbringen wird. Denn deren Arbeitgeber, ein Spielhallenbetreiber, will nicht, dass die H\u00fcndin weiter mit zur Arbeit kommt. Frauchen hat mit ihrem D\u00fcsseldorfer Anwalt Tobias Ziegler auch einstweiligen Rechtsschutz beantragt, will erreichen, dass das Mitbringen auch k\u00fcnftig geduldet wird. Mit ihrem Antrag auf Leistungsverf\u00fcgung war sie bereits vor dem Arbeitsgericht (ArbG) D\u00fcsseldorf gescheitert (Urt. v. 21.03.2025, Az. 9 Ga 14\/25). Beim LAG sollte sich kl\u00e4ren, ob es dabei bleibt (Az. 8 GLa 5\/25).<\/p>\n<p>\u00dcber Jahre hingenommen, aber nicht erlaubt<\/p>\n<p>Anja H. arbeitet 2013 in der Spielhalle im Schichtdienst, von 9 bis 17 Uhr in der Fr\u00fchschicht oder von 17 bis 1 Uhr nachts in der Sp\u00e4tschicht. Im Jahr 2019 \u00fcbernahm H. die H\u00fcndin aus der Hundehilfe Deutschland und rettet sie damit aus einer T\u00f6tungsstation in Spanien. Immer wieder konnte Lori dann teilweise zuhause bleiben, weil sich auch Familienmitglieder um das Tier k\u00fcmmern konnten, zudem kam Corona mit Schlie\u00dfungszeiten der Spielhalle. Doch auch aus privaten Gr\u00fcnden \u00e4nderte sich f\u00fcr H. vieles, Lori kam mit zur Arbeit. \u00a0<\/p>\n<p>Die wechselnden Vorgesetzten nahmen das \u00fcber Jahre hin. Bis zum M\u00e4rz. Da teilte der Regionalleiter mit, dass der Hund nicht mehr mitkommen d\u00fcrfe. H. sagte, sie habe das Mitbringen des Tieres der Arbeit vor der Anschaffung beim Arbeitgeber erfragt, sonst h\u00e4tte sie die H\u00fcndin nicht aufgenommen. Auch eine Abmahnung gab es daf\u00fcr nie. \u00a0<\/p>\n<p>Im Arbeitsvertrag ist geregelt. dass das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt ist. Explizit erlaubt hat es auch niemand von den Vorgesetzten, das sagte an diesem Tag auch H. \u2013 und darauf h\u00e4tte es noch ankommen k\u00f6nnen. &#8222;Es sind Nuancen, die eine Rolle spielen&#8220;, erkl\u00e4rte der Vorsitzende Richter Alexander Schneider. Das Hinnehmen trotz Verbots jedenfalls \u00e4ndere am Verbot nichts, eine Duldung sei keine Erlaubnis. \u00a0<\/p>\n<p>Hundebesitzer in der Kammer<\/p>\n<p>Und damit sah die Kammer &#8222;beim besten Willen keinen vertraglichen Rechtsgrund&#8220;, aus dem sich eine Erlaubnis ergeben k\u00f6nnte, so Schneider. Auch eine betriebliche \u00dcbung k\u00f6nne es nicht sein, weil H. als einzige ihr Tier mitbrachte f\u00fcr dieses Rechtsinstitut m\u00fcssten mehrere Besch\u00e4ftigte betroffen sein. F\u00fcr ein Ermessen bleibe kein Raum, daf\u00fcr br\u00e4uchte es eines Bereiches, in dem dieses ausge\u00fcbt werden k\u00f6nne \u2013 doch der Arbeitsvertrag sei klar formuliert. &#8222;F\u00fcr uns ist es heute schwierig, der Kl\u00e4gerin zu helfen&#8220;, sagte Schneider. Ohne Rechtsgrundlage kann es keinen Anspruch geben.<\/p>\n<p>So blieb es pragmatisch: Die Kl\u00e4gerin hatte zwar vorgetragen, dass es aus dem Mindestlohn, den sie erh\u00e4lt, schwierig sei, eine Hundebetreuung zu bezahlen. Au\u00dferdem h\u00e4nge der Hund sehr an ihr, Urlaub werde nur gemeinsam gemacht, in die Disco gehe sie nicht mehr, bei Restaurantbesuchen kl\u00e4re sie vorher, ob Hunde erlaubt seien. Bei privaten Treffen sei die H\u00fcndin dabei. \u00a0<\/p>\n<p>Doch die Kammer hielt es &#8222;finanziell und pers\u00f6nlich&#8220; f\u00fcr m\u00f6glich, dass H. das hinbekomme, auch mit Mindestlohn und wenn es &#8222;eine Belastung f\u00fcr Sie und f\u00fcr den Hund ist&#8220;, so der Vorsitzende. Er betonte: &#8222;Es gibt Hundebesitzer in der Kammer&#8220;. \u00a0<\/p>\n<p>Trennungen trainieren muss H. jetzt jedenfalls, die Parteien schlossen einen Vergleich: Bis zum 31. Mai darf H. Lori noch mitbringen, danach ist das nur noch m\u00f6glich, wenn es ausdr\u00fccklich von der Gesch\u00e4ftsleitung erlaubt wird. Mit der Einigung im einstweiligen Rechtsschutz haben die Parteien alle Verfahren erledigt, auch das der Hauptsache. Anwalt Stefan Teske von Lindenau Prior in D\u00fcsseldorf behielt sich f\u00fcr die Beklagte allerdings den Widerruf f\u00fcr zwei Tage vor. \u00a0<\/p>\n<p>Direktionsrecht des Arbeitgebers<\/p>\n<p>Ob <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/karriere\/im-job\/stories\/detail\/haustier-arbeitsplatz-weisung-direktionsrecht-arbeitgeber\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Tiere im B\u00fcro erlaubt sind<\/a>, liegt bei den Arbeitgebenden, wenn sich nicht aus sicherheits- oder hygienerelevanten Regelungen Verbote ergeben. Die Entscheidung betrifft grunds\u00e4tzlich das Direktionsrecht aus \u00a7 106 Gewerbeordnung (GewO). Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen n\u00e4her bestimmen. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.<\/p>\n<p>Arbeitgebende d\u00fcrfen es also erlauben, m\u00fcssen es aber nicht und k\u00f6nnen ihre Erlaubnis auch von bestimmten Bedingungen abh\u00e4ngig machen, insbesondere m\u00fcssen die Bed\u00fcrfnisse der Besch\u00e4ftigten aufeinander abgestimmt werden. \u00a0<\/p>\n<p>So hatten sich etwa im <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/arbg-duesseldorf-urteil-8-ca-7883-12-hund-buero-arbeitsablauf-fuersorgepflicht-arbeitgeber\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Fall der dreibeinigen H\u00fcndin Kaya<\/a> die Kolleg:innen der Hundebesitzerin an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohl gef\u00fchlt. In dem ebenfalls vor dem LAG D\u00fcsseldorf entschiedenen Fall hatten sich die Besch\u00e4ftigten allerdings sogar von dem Tier bedroht gef\u00fchlt. Auch Kaya durfte dann nach Jahren nicht mehr mit in die Werbeagentur, sondern musste zuhause bleiben. \u00a0<\/p>\n<p>Das gilt jetzt auch f\u00fcr Lori \u2013 die hat das Ergebnis enspannt hingenommen. \u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tLAG D\u00fcsseldorf zum Hund der Mitarbeiterin:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t08.04.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/56962 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t10.04.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Gut sechs Jahre akzeptierte der Arbeitgeber, dass Tierschutzh\u00fcndin Lori mit zur Arbeit kam. 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