{"id":212603,"date":"2025-06-23T10:01:09","date_gmt":"2025-06-23T10:01:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/212603\/"},"modified":"2025-06-23T10:01:09","modified_gmt":"2025-06-23T10:01:09","slug":"druck-aus-den-usa-auf-bonner-staatsanwaltschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/212603\/","title":{"rendered":"Druck aus den USA auf Bonner Staatsanwaltschaft"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte US-Million\u00e4r Daniel Starr festnehmen lassen. Das war rechtswidrig, stellten Gerichte sp\u00e4ter fest. Die Ermittlungen sind aber nicht beendet. Wird der Fall nun zum Politikum zwischen den USA und Deutschland?<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Ein US-amerikanischer Tech-Million\u00e4r, Philanthrop und Donald-Trump-Unterst\u00fctzer sitzt noch in seinem Privatjet, als schwer bewaffnete Einsatzkr\u00e4fte die Maschine auf dem Rollfeld in Paris st\u00fcrmen. Wenige Minuten sp\u00e4ter liegt er auf dem Asphalt des Flughafens, verhaftet aufgrund eines europ\u00e4ischen Haftbefehls aus Deutschland. So schildert das Handelsblatt die Festnahme von Daniel Starr am 12. November 2022. Gegen eine Kaution von zwei Millionen Euro war er nach zwei Tagen wieder auf freiem Fu\u00df. Nachwirkungen hat der Fall bis heute.<\/p>\n<p>Denn in der Zwischenzeit haben deutsche Gerichte festgestellt: Der Haftbefehl war rechtswidrig. Bereits im Dezember 2022 hob das<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/landgericht-bonn\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LG Bonn LTO-Gerichtsseite\" rel=\"nofollow noopener\"> Landgericht (LG) Bonn<\/a> den Haftbefehl auf, im M\u00e4rz 2023 best\u00e4tigte das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/oberlandesgericht-koeln\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"OLG K\u00f6ln LTO-Gerichtsseite\" rel=\"nofollow noopener\">Oberlandesgericht (OLG) K\u00f6ln <\/a>die Entscheidung: kein Auslieferungsgrund, kein dringender Tatverdacht. Doch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Starr wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung l\u00e4uft immer noch \u2013 und es wird jetzt zum Politikum gemacht.<\/p>\n<p>Eingeschaltet hat sich unter anderem der Ex-US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, er spricht gar von &#8222;politisch motivierter Strafverfolgung&#8220;. Auch der einflussreiche republikanische US-Senator Lindsey Graham fordert, laut Handelsblatt, Aufkl\u00e4rung. Starr selbst geht es darum, das Verfahren beendet zu wissen, egal in welche Richtung: &#8222;Die deutsche Staatsanwaltschaft soll mich entweder anklagen oder das Verfahren einstellen. Ich will einfach nur mein Leben leben&#8220;, so zitiert ihn das Magazin.<\/p>\n<p>&#8222;Der Fall wurde gestern mit dem Wei\u00dfen Haus er\u00f6rtert&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Starr scheint es gelungen zu sein, auf h\u00f6chster Ebene Unterst\u00fctzung f\u00fcr seinen Fall zu gewinnen. &#8222;Der Fall wurde gestern mit dem Wei\u00dfen Haus er\u00f6rtert. Das US-Au\u00dfenministerium und die US-Botschaft in Berlin wurden informiert und beide arbeiten mit Hochdruck an der L\u00f6sung des Problems&#8220;, so Starrs Medienanwalt, der Rechtsanwalt Ralf H\u00f6cker von der gleichnamigen K\u00f6lner Kanzlei am Donnerstag zu LTO.<\/p>\n<p>&#8222;Ein deutscher Staatsanwalt k\u00f6nnte f\u00fcr au\u00dfenpolitische Spannungen zwischen Deutschland und den USA verantwortlich werden&#8220;, so H\u00f6cker. Wenn Staatsanw\u00e4lte zu politischen Akteuren werden, stehe der Rechtsstaat zur Disposition. Der Fall habe inzwischen auch die Aufmerksamkeit von US-Vizepr\u00e4sident JD Vance erregt, sagt H\u00f6cker.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Die politischen Schwergewichte des Trump-Lagers \u00fcben Druck aus auf einen Staatsanwalt f\u00fcr Steuerstrafsachen aus Bonn? Was steckt hinter diesem Fall und seinen Vorw\u00fcrfen? Handelt es sich gar um einen Fall &#8222;politisch motivierter Strafverfolgung&#8220;?\u00a0<\/p>\n<p>Zwei Jahre Ungewissheit?\u00a0<\/p>\n<p>Starr, geboren 1980 im US-Bundesstaat Pennsylvania, gr\u00fcndete fr\u00fch erfolgreiche Start-ups, war unter anderem bei Myspace aktiv und verkaufte 2016 sein Bezahldienst-Unternehmen f\u00fcr 40 Millionen US-Dollar. Mit Gamemine, einem Mobile-Games-Streamingdienst, gewann er Millionen Nutzer. W\u00e4hrend der Corona-Pandemie stieg er in den Immobilienhandel ein, kaufte ein Anwesen im kalifornischen Montecito \u2013 sp\u00e4ter verkauft er es f\u00fcr 25 Millionen Dollar. Der US-Tech-Million\u00e4r gilt als hervorragend vernetzt. Er hat mal eine Villa in Beverly Hills an die S\u00e4ngerin Rihanna verkauft und wohnte selbst im Haus von Schauspieler Kevin Costner. Eine schillernde Unternehmerpers\u00f6nlichkeit, die viel auf der Welt unterwegs sein will.\u00a0<\/p>\n<p>Starr lebe seit dem Vorfall in Paris in st\u00e4ndiger Unsicherheit, so sein Anwalt. Aus Angst vor erneuter Festnahme wage er keine EU-Reisen. Starr ist als Global Affairs-Chef beim Tech-Konzern Applovin t\u00e4tig, und der arbeitet an einer potenziell historischen \u00dcbernahme des internationalen Tik-Tok-Gesch\u00e4fts. &#8222;Erkl\u00e4ren Sie mal jemandem in diesem Gesch\u00e4ft, dass Sie nicht reisen wollen, weil Sie Angst vor einer Festnahme der deutschen Beh\u00f6rden haben&#8220;, so Starr zum Handelsblatt.\u00a0<\/p>\n<p>Ein Haftbefehl liegt gegen Starr aktuell nicht vor, erkl\u00e4rt die Staatsanwaltschaft Bonn auf LTO-Anfrage.<\/p>\n<p>Den Unterst\u00fctzern Starrs geht es aber um die Drohkulisse. Die prominente rechte<a href=\"https:\/\/x.com\/LauraLoomer\/status\/1927746784186830992?ref_src=twsrc^tfw|twcamp^tweetembed|twterm^1932752057271738578|twgr^f3523fdf705e6a5ca84f0faf8da0a34afc0dc75b|twcon^s3_&amp;ref_url=https:\/\/embed.handelsblatt.com\/api\/embed?url=https3A2F2Fx.com2FRichardGrenell2Fstatus2F1932752057271738578\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"X\/Laura Loomer\" rel=\"noreferrer nofollow\"> US-Influencerin Laura Loomer <\/a>schrieb auf X von einer faktischen &#8222;Geiselnahme&#8220; Starrs. Ein &#8222;abtr\u00fcnniger Staatsanwalt&#8220; aus der Staatsanwaltschaft Bonn soll das Verfahren gegen Starr ohne Grund fortf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Strafverteidiger von Starr, der K\u00f6lner Anwalt Bj\u00f6rn Gercke, erkl\u00e4rte gegen\u00fcber LTO, dass sein &#8222;Mandant von dem Geschehen traumatisiert&#8220; ist. Es mag vielleicht aktuell kein Haftbefehl vorliegen, man k\u00f6nne dem Mandanten allerdings nicht versichern, dass es zu einem solchen auch in der Zukunft nicht kommt.\u00a0<\/p>\n<p>Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung<\/p>\n<p>Im Fokus der Bonner Ermittlungen steht der Vorwurf, Starr habe als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mehrerer US-Firmen keine Umsatzsteuererkl\u00e4rungen in Deutschland in dem Zeitraum 10.10.2015 bis 31.05.2020 abgegeben, obwohl er wusste, dass diese Firmen umsatzsteuerpflichtig waren. Wer bei den Finanzbeh\u00f6rden pflichtwidrig \u00fcber steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben macht oder die Finanzbeh\u00f6rden \u00fcber solche Tatsachen in Unkenntnis l\u00e4sst und dadurch Steuern verk\u00fcrzt wird mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies regelt u.a. \u00a7 370 Abs. 1 Abgabenordnung. Die Staatsanwaltschaft Bonn best\u00e4tigte gegen\u00fcber LTO Ermittlungen wegen dieses Tatvorwurfs.\u00a0<\/p>\n<p>Auf Grundlage des Vorwurfs hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/amtsgericht-bonn\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"AG Bonn LTO-Gerichtsseite\" rel=\"nofollow noopener\">Amtsgericht (AG) Bonn <\/a>auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl im Dezember 2020 gegen Starr erlassen. Auf den deutschen Haftbefehl st\u00fctzte sich auch der europ\u00e4ische Haftbefehl, der in Paris zur Verhaftung f\u00fchrte.\u00a0<\/p>\n<p>Das LG Bonn hat mit Beschluss vom 15.12.2022 (Az. 64 Qs-430 Js 640\/20-83\/22) den Haftbefehl des AG Bonn aufgehoben. Auch der Europ\u00e4ische Haftbefehl geriet damit in Fortfall. Ein Haftbefehl darf dann erlassen werden, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verd\u00e4chtig ist und ein Haftgrund besteht. Dies regelt \u00a7 112 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO).\u00a0<\/p>\n<p>Laut Landgericht lag keine der beiden Voraussetzungen vor. Der Haftgrund der Fluchtgefahr, \u00a7 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, sei nicht gegeben, weil nicht zu bef\u00fcrchten sei, dass Starr sich dem Strafverfahren nicht stellen w\u00fcrde, so das Gericht. Eine Wohnanschrift sei mitgeteilt worden, Starr sei seinen Meldeauflagen nachgekommen und habe sich insgesamt kooperativ gezeigt.<\/p>\n<p>Auch ein dringender Tatverdacht lag laut Gericht nicht vor. Ein solcher ist dann gegeben, wenn eine gro\u00dfe Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr besteht, dass der Beschuldigte T\u00e4ter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Aus der Beschwerdebegr\u00fcndung ergab sich f\u00fcr das LG, dass Starr ab Januar 2016 nicht mehr gesch\u00e4ftsf\u00fchrend f\u00fcr die infrage kommenden Unternehmen t\u00e4tig war und somit nicht mehr steuerpflichtig. Der Vorwurf beschr\u00e4nke sich somit von vornherein auf das dritte und vierte Quartal von 2015, so das Gericht. Das hat dem LG f\u00fcr einen dringenden Tatverdacht nicht ausgereicht.<\/p>\n<p>Das sagt die zust\u00e4ndige Bonner Staatsanwaltschaft zu den Vorw\u00fcrfen\u00a0<\/p>\n<p>Die Entscheidung des LG Bonn hat auch das OLG K\u00f6ln mit \u00e4hnlicher Argumentation best\u00e4tigt (Beschl. v. 17.03.2023, Az. 3 Ws 6\/23). Aufgrund dieser Entscheidungen musste die Staatsanwaltschaft Bonn von der Annahme eines dringenden Tatverdachts abr\u00fccken. Die Ermittlungen laufen aber weiter. Ein Verdachtsgrad \u2013 wenn auch nicht dringend \u2013 best\u00fcnde trotzdem weiterhin, das teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft auf LTO-Anfrage mit.\u00a0<\/p>\n<p>Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, durfte die Staatsanwaltschaft auch die Akteneinsicht verweigern, erkl\u00e4rte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft weiter. \u00a7 147 Abs. 2 StPO sieht vor, dass dem Verteidiger die Einsicht in die Akten versagt werden kann, wenn der Abschluss der Ermittlungen in den Akten noch nicht vermerkt ist und die Gew\u00e4hrung von Aktensicht den Untersuchungszweck gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Die Verweigerung der Akteneinsicht wurde auch vom AG Bonn und LG Bonn best\u00e4tigt. Die Entscheidung wurde also gleich zwei Mal gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft und gebilligt.\u00a0<\/p>\n<p>Anwalt Gercke wundert sich: &#8222;Wir kriegen keine Akten. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren aber auch nicht ein. Es ist wie bei Kafka.&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Folgen eines offenen Ermittlungsverfahrens\u00a0<\/p>\n<p>Die Beendigung eines Ermittlungsverfahrens, beispielsweise durch Einstellung, kann in Deutschland gerichtlich nicht erzwungen werden. Die Staatsanwaltschaft kann theoretisch bis zur Verj\u00e4hrung der Vorw\u00fcrfe weiter ermitteln. Starr bef\u00fcrchtet laut seiner Anw\u00e4lte, dass das in Deutschland offengehaltene Ermittlungsverfahren ihm bei Investorenprojekten schade.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Rechtsanwalt H\u00f6cker will den Druck auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft offenbar hochhalten. Er wendet sich nun mit Schreiben einerseits direkt an den zust\u00e4ndigen Staatsanwalt und richtet sich auch an die NRW-Staatskanzlei. In den Schreiben stellt er die Einleitung eines Amtspflichtverletzungsverfahrens gem. \u00a7 839 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) i.V.m. Art. 34 des Grundgesetzes (GG) in Aussicht. Und hat eine Frist gesetzt, sie l\u00e4uft diese Woche ab.\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\t&#8222;Politisch motivierte Strafverfolgung&#8220;?:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t23.06.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57472 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t23.06.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte US-Million\u00e4r Daniel Starr festnehmen lassen. Das war rechtswidrig, stellten Gerichte sp\u00e4ter fest. 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