{"id":220341,"date":"2025-06-26T08:18:13","date_gmt":"2025-06-26T08:18:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/220341\/"},"modified":"2025-06-26T08:18:13","modified_gmt":"2025-06-26T08:18:13","slug":"gunnar-schupelius-mein-aerger-volksbegehren-werden-immer-verrueckter-regional","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/220341\/","title":{"rendered":"Gunnar Schupelius \u2013 Mein \u00c4rger: Volksbegehren werden immer verr\u00fcckter | Regional"},"content":{"rendered":"<p>Berlin \u2013 <b>Berlins h\u00f6chstes Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat das Volksbegehren \u201eBerlin autofrei\u201c genehmigt. Die Antragsteller d\u00fcrfen jetzt 170.000 Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid herbeizuf\u00fchren.<\/b><\/p>\n<p>Auch interessant<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Auch interessant<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Wenn dabei mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen, tritt ein Gesetz in Kraft, das den privaten Autoverkehr innerhalb des S-Bahnrings nahezu verbietet. Nach \u00a7 12 dieses Gesetzes ist es dann nur noch 12 Mal pro Jahr f\u00fcr jeweils 24 Stunden erlaubt, mit dem Privatwagen in der Innenstadt zu fahren.<\/p>\n<p>Verantwortlich f\u00fcr \u201eBerlin autofrei\u201c zeichnet ein Verein, der sich Vertrauensgesellschaft e.V.\u201c nennt. Die Mitglieder bestehen \u2013 wie sie selbst sagen \u2013 \u201esowohl aus leidenschaftlichen Radfahrer*innen als auch aus Menschen, die gerne zu Fu\u00df gehen oder Berlins gut ausgebauten Nahverkehr nutzen\u201c. F\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse aller anderen, die ihr Auto nutzen oder auf das Auto angewiesen sind, interessieren sie sich nicht.<\/p>\n<p>Lesen Sie auch<\/p>\n<p><b>Dieses Volksbegehren ist so verr\u00fcckt, dass man es kaum in Worte fassen kann. Es geht auch gar nicht vom Volk aus, sondern von radikalen Gr\u00fcppchen, die ihre Ideologie durchsetzen wollen.<\/b><\/p>\n<p>So \u00e4hnlich verhielt es sich vor zwei Jahren mit dem Volksentscheid \u201eBerlin 2030 klimaneutral\u201c, der krachend scheiterte. Klima-Extremisten hatten sich im \u201eB\u00fcndnis Klimaneustart Berlin\u201c versammelt, um ein Fahrverbot f\u00fcr Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu erzwingen.<\/p>\n<p>Auf diese Weise wird das Prinzip der Volksabstimmung auf den Kopf gestellt: Eigentlich soll das Volksbegehren dem Volk erm\u00f6glichen, seinen Willen gegen die Regierung au\u00dferhalb der Wahlen durchzusetzen. B\u00fcrger sollen sich im Protest vereinen und eine Abstimmung herbeif\u00fchren d\u00fcrfen \u2013 den Volksentscheid.<\/p>\n<p><b>In Wahrheit aber nutzen Extremisten und Lobbygruppen die Instrumente des Volksbegehrens und des Volksentscheides dazu aus, dem Volk ihren Willen aufzuzwingen. Wenn sie ahnen, dass das Volk ihrem Willen nicht folgen wird, bauen sie eine Droh-Kulisse f\u00fcr die Politik auf: Den Abgeordneten sagen sie: Macht lieber gleich, was wir wollen, sonst riskiert ihr einen Volksentscheid.\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Lesen Sie auch<\/p>\n<p>So war es schon mit dem \u201eVolksentscheid Fahrrad\u201c von 2015, dessen Forderungen 2018 in das \u201eMobilit\u00e4tsgesetz\u201c von Rot-Rot-Gr\u00fcn eingingen. Dahinter standen die gro\u00dfen Lobbygruppen ADFC und BUND. Als ihnen der Senat weit genug entgegengekommen war, bliesen sie die Kampagne ab und wollten das Volk nun gar nicht mehr befragen.\u00a0<\/p>\n<p>Das Mittel der Volksgesetzgebung wurde 2006 beschlossen \u2013 durch eine Volksabstimmung (Referendum). Seitdem ist es m\u00f6glich, \u00fcber das Volksbegehren und den Volksentscheid Gesetze am Parlament vorbei in Kraft zu setzen. Auf diese Weise trat zum Beispiel im Mai 2014 das \u201eGesetz zur Erhaltung des Tempelhofer Feldes\u201c, das den Senat dazu zwingt, auf jede Form der Nutzung oder Bebauung des ehemaligen Flugfeldes zu verzichten.<\/p>\n<p><b>Die Volksgesetzgebung wirft Fragen auf, die bisher nicht beantwortet wurden. Erstens: Ein Volksentscheid muss zwar vom Senat genehmigt werden \u2013 oder im Streitfall vom Verfassungsgerichtshof \u2013 die Antragsteller m\u00fcssen aber nicht nachweisen, ob ihr Gesetz Schaden anrichtet. Es gibt gar keine G\u00fcterabw\u00e4gung. Soll das so bleiben?<\/b><\/p>\n<p>Zweitens: Ein Gesetz tritt schon dann in Kraft, wenn im Volksentscheid nur mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten daf\u00fcr gestimmt haben. Warum soll diese Minderheit ausreichen, um ein Gesetz in Kraft zu setzen, das weitreichende Folgen f\u00fcr alle hat?<\/p>\n<p><b>Die Volksgesetzgebung ist zur Spielwiese von linken und gr\u00fcnen Aktivisten geworden. Daf\u00fcr war sie nicht gedacht und damit muss es ein Ende haben.<\/b><\/p>\n<p>Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Berlin \u2013 Berlins h\u00f6chstes Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat das Volksbegehren \u201eBerlin autofrei\u201c genehmigt. 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