{"id":228878,"date":"2025-06-29T15:12:11","date_gmt":"2025-06-29T15:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/228878\/"},"modified":"2025-06-29T15:12:11","modified_gmt":"2025-06-29T15:12:11","slug":"muss-die-afd-zittern-das-braucht-karlsruhe-fuer-ein-parteienverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/228878\/","title":{"rendered":"Muss die AfD zittern?: Das braucht Karlsruhe f\u00fcr ein Parteienverbot"},"content":{"rendered":"<p>                    Muss die AfD zittern?<br \/>\n                Das braucht Karlsruhe f\u00fcr ein Parteienverbot<\/p>\n<p>\t\t\t\t              29.06.2025, 16:34 Uhr<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t       Artikel anh\u00f6ren<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\tDiese Audioversion wurde k\u00fcnstlich generiert. <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/23249898\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mehr Infos<\/a><\/p>\n<p><strong>Die SPD fordert, ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. Doch wie wahrscheinlich ist das? Zwei Parteiverbote gibt es bisher in Deutschland &#8211; und beide liegen Jahrzente zur\u00fcck. Sie zeigen allerdings, welche Ma\u00dfst\u00e4be das Bundesverfassungsgericht anlegt.<\/strong><\/p>\n<p>Die SPD will ein AfD-Verbotsverfahren vorbereiten: Auf ihrem Parteitag in Berlin stimmten die Delegierten an diesem Sonntag einstimmig f\u00fcr einen <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/politik\/SPD-fordert-unverzueglich-AfD-Verbotsantrag-article25866867.html\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_blank\">Antrag<\/a> des Parteivorstands, der eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen f\u00fcr die Verfassungswidrigkeit fordert. Wenn die Belege ausreichen, will die SPD dann auf das Stellen eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht dringen.<\/p>\n<p>Zwei Parteiverbote hat Karlsruhe bislang ausgesprochen. An ihnen l\u00e4sst sich ablesen, welche Kriterien es daf\u00fcr entwickelt hat. Beide Verbote sind lange her. 1952 wurde die NS-Nachfolgepartei Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gab es gleich zwei Verbotsverfahren &#8211; Karlsruhe lehnte ein Verbot aber schlie\u00dflich 2017 ab.<\/p>\n<p>Voraussetzungen f\u00fcr ein Parteiverbot<\/p>\n<p>Verfassungswidrig sind Parteien, die &#8222;nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef\u00e4hrden&#8220;. So steht es im Grundgesetz. Entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht, den Verbotsantrag k\u00f6nnen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.<\/p>\n<p>Eine Partei m\u00fcsste eins der zentralen Grundprinzipien &#8211; Menschenw\u00fcrde, Demokratie oder Rechtsstaat &#8211; beeintr\u00e4chtigen oder abschaffen wollen. Eine erste Voraussetzung f\u00fcr ein Verbot sind also verfassungsfeindliche Ziele. Doch es geht nicht um ein Verbot von Gesinnung oder Weltanschauung, wie das Gericht in seinem NPD-Urteil 2017 betonte, sondern um aktives Handeln. Die Schwelle zur Bek\u00e4mpfung der freiheitlichen Demokratie muss \u00fcberschritten sein.<\/p>\n<p>Weitere Voraussetzung ist, dass eine Partei eine &#8222;aktiv k\u00e4mpferische, aggressive Haltung&#8220; gegen\u00fcber der demokratischen Ordnung einnimmt. Im Urteil zur KPD definierte das Verfassungsgericht das so: Eine Partei m\u00fcsse &#8222;planvoll&#8220; das Funktionieren dieser Ordnung beeintr\u00e4chtigen und sie sp\u00e4ter beseitigen wollen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem muss sie, als dritte Voraussetzung, zumindest eine Chance haben, ihre antidemokratischen Ziele durchzusetzen. Da das bei der NPD nicht der Fall war, scheiterte deren Verbot.<\/p>\n<p>&#8222;Innere Zersetzung&#8220;: SRP-Verbot 1952<\/p>\n<p>Bei der SRP war sich das Gericht dagegen im Oktober 1952 sicher, dass die Partei verboten werden m\u00fcsse. Es handle sich um eine &#8222;Parteigr\u00fcndung unbelehrbarer Nationalsozialisten&#8220;, schrieb es in seiner Pressemitteilung zum damaligen Urteil. Diese erl\u00e4uterte f\u00fcr die erst dreieinhalb Jahre alte Bundesrepublik, wie verfassungsfeindliche Parteien in einem demokratischen Staat vorgehen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>&#8222;Statt zu offener und unmittelbarer Gewalt greift man in steigendem Ma\u00dfe zu den Mitteln innerer Zersetzung&#8220;, schrieb das Gericht. Legalit\u00e4t werde vorget\u00e4uscht, die &#8222;moderne Revolution&#8220; bestehe aus unz\u00e4hligen einzelnen Akten, die f\u00fcr sich betrachtet unbedeutend erschienen.<\/p>\n<p>Das Programm der SRP sei &#8222;bewusst vorsichtig, dunkel und mehrdeutig formuliert&#8220;, f\u00fchrte das Gericht aus. Erst zusammen mit den \u00c4u\u00dferungen f\u00fchrender Funktion\u00e4re und dem Verhalten der Anh\u00e4nger erschlie\u00dfe sich der wirkliche Sinn. Das Gericht sah eindeutige Parallelen zum Nationalsozialismus. Die SRP sei &#8222;in ihrem Programm, ihrer Vorstellungswelt und ihrem Gesamtstil der fr\u00fcheren NSDAP wesensverwandt&#8220;, hei\u00dft es in dem Urteil.<\/p>\n<p>Die SRP gab es zum Zeitpunkt ihres Verbots erst seit drei Jahren, sie hatte aber auf L\u00e4nderebene schon einigen Erfolg. So holte sie im Mai 1951 bei der Landtagswahl in Niedersachsen 11 Prozent der Stimmen und bei der B\u00fcrgerschaftswahl in Bremen im Oktober desselben Jahres 7,7 Prozent.<\/p>\n<p>&#8222;Planm\u00e4\u00dfige Hetze&#8220;: KPD-Verbot 1956<\/p>\n<p>Das SRP-Verbot hatte die Bundesregierung im November 1951 beantragt. Wenige Tage sp\u00e4ter stellte sie auch einen Verbotsantrag gegen die KPD. Im August 1956 entschied das Verfassungsgericht, dass die KPD verfassungswidrig sei und aufgel\u00f6st werde.<\/p>\n<p>Es legte in dem Urteil die Formulierung aus dem Grundgesetz aus. Demnach muss die Partei nicht unbedingt mit Gewalt vorgehen, um die Demokratie zu besch\u00e4digen. Es gen\u00fcgt ein planvolles politisches Vorgehen. Ein Parteiverbot solle Gefahren rechtzeitig abwehren, so das Gericht.<\/p>\n<p>Es ging davon aus, dass die KPD eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung auf dem Weg \u00fcber eine Diktatur des Proletariats anstrebe, was mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht vereinbar sei. Die Chance auf Durchsetzung dieser Ziele in absehbarer Zeit hielt es damals noch nicht f\u00fcr entscheidend.<\/p>\n<p>In \u00c4u\u00dferungen der KPD sah es &#8222;planm\u00e4\u00dfige Hetze&#8220;, welche die Verfassungsordnung der Bundesrepublik herabsetzen wolle. Es handle sich dabei nicht um einzelne Entgleisungen. Das Vorgehen sei vielmehr systematisch. Der &#8222;gesamte Stil des politischen Kampfes&#8220; der KPD zeige, dass diese die freiheitliche demokratische Ordnung ver\u00e4chtlich machen wolle, erkl\u00e4rte das Gericht.<\/p>\n<p>Die KPD war erstmals 1919 gegr\u00fcndet worden. Nach der zwangsweisen Aufl\u00f6sung der Partei im Nationalsozialismus gr\u00fcndete sie sich 1949 in der britischen, franz\u00f6sischen und US-Besatzungszone neu und zog mit 5,7 Prozent der Stimmen in den ersten Bundestag ein. Bei der Bundestagswahl 1953 holte sie aber nur 2,2 Prozent und stellte seitdem keine Abgeordneten mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Muss die AfD zittern? 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