{"id":229200,"date":"2025-06-29T18:09:24","date_gmt":"2025-06-29T18:09:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/229200\/"},"modified":"2025-06-29T18:09:24","modified_gmt":"2025-06-29T18:09:24","slug":"ruanda-deal-jetzt-kommt-der-praxistest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/229200\/","title":{"rendered":"Ruanda-Deal: &#8222;Jetzt kommt der Praxistest&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Abschiebung ohne Asylverfahren: Das britische Parlament hat den umstrittenen Ruanda-Deal verabschiedet. Schutzsuchende ohne Papiere d\u00fcrfen auf der Insel nun keinen Asylantrag mehr stellen. Daniel Thym mit einer Einordnung.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p><strong>LTO: Herr Professor Thym, das britische Parlament hat einen neuen Asylpakt beschlossen. Was ist darin geregelt?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Im Kern geht es darum, das ostafrikanische Land Ruanda qua Gesetz als sicheren Drittstaat einzustufen. Die britische Regierung will Menschen dorthin \u00fcberstellen, die irregul\u00e4r \u00fcber den \u00c4rmelkanal einreisen und keine Papiere haben. Ein Asylverfahren gibt es dann in Ruanda durch die dortigen Beh\u00f6rden, nicht jedoch in Gro\u00dfbritannien. Theoretisch betrifft das sehr viele Personen, die in Gro\u00dfbritannien ankommen. Praktisch hofft die Regierung darauf, dass es ausreicht, ein paar Dutzend oder Hunderte Personen zu \u00fcberstellen. Das soll eine Abschreckungswirkung entfalten, die dazu f\u00fchrt, dass weniger einreisen.\u00a0<\/p>\n<p>Vor der \u00dcberstellung nach Ruanda gibt es in Gro\u00dfbritannien ein kurzes Vorverfahren. Die Beh\u00f6rden pr\u00fcfen, ob eine Ausnahme greift, weil Ruanda f\u00fcr eine Person nicht hinreichend sicher ist. Auch Rechtsschutz ist weiterhin m\u00f6glich, wird allerdings stark eingeschr\u00e4nkt. So sollen zum Beispiel die Gerichte eine Abschiebung k\u00fcnftig aufgrund einer Erkrankung nur noch verbieten, wenn eine Person ein unabh\u00e4ngiges medizinisches Gutachten vorlegt.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Mit dem neuen Gesetz steigen also die Chancen, dass in den kommenden Wochen passiert, wof\u00fcr schon der damalige deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) vor 20 Jahren warb: Asylverfahren in Afrika. Das neue Gesetz bietet hierf\u00fcr die Grundlage, was nicht hei\u00dft, dass die Diskussion beendet w\u00e4re. Vielmehr folgt jetzt der Praxistest. Dieser wird zeigen, ob das Vorhaben funktioniert: rechtlich und tats\u00e4chlich. In beiderlei Hinsicht kann es noch scheitern.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Beginnen wir mit dem Recht. Wie ist das britische Vorhaben rechtlich zu beurteilen?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien ist nach dem Brexit weiterhin an die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention (GFK) und die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden. Letztere ist besonders wichtig, weil der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Stra\u00dfburg aus der Konvention in den vergangenen 30 Jahren weitgehende Garantien ableitete. Kern ist das sogenannte Refoulementverbot. Staaten d\u00fcrfen eine Person nicht in ein Land zur\u00fcckschicken, in dem Verfolgung oder ein schwerer Schaden droht. Externe Asylverfahren sind damit vereinbar, solange der Drittstaat die notwendige Sicherheit bietet. Pointiert formuliert: Es gibt ein Recht auf Schutz, nicht jedoch auf Aufnahme in einem bestimmten Land. Das nutzen die Staaten zu ihren Gunsten.\u00a0<\/p>\n<p>Alles weitere h\u00e4ngt dann von der konkreten Situation in Ruanda ab. Es kommt also auf das Kleingedruckte an. Die dortigen Beh\u00f6rden und Gerichte m\u00fcssen zuverl\u00e4ssige Asylverfahren hinbekommen, die europ\u00e4ischen Standards gerecht werden. Notwendig ist zum Beispiel, dass Syrer und Afghanen einen Schutz erhalten, wenn sie diesen in Europa bek\u00e4men. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/supreme-court-london-ruanda-deal-britische-regierung-asylverfahren-ausland\/\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\" title=\"LTO: Keine Asyl\u00adver\u00adfahren in Ruanda \u2013 zumin\u00addest nicht so\">Genau daran scheiterte im vergangenen November ein erster Anlauf, den Ruanda-Plan umzusetzen<\/a>. Der Oberste Gerichtshof in London war der Meinung, dass das ruandische Asylsystem nicht zuverl\u00e4ssig genug sei.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Doch selbst wenn die britischen Gerichte das neue Gesetz akzeptieren, besteht immer noch die M\u00f6glichkeit, vor dem EGMR zu klagen. Die britische Regierung bef\u00fcrchtet, ein Verfahren dort zu verlieren, wie das bei anderen Migrationsthemen immer wieder passierte. Sicher ist das zwar nicht &#8211; der Gerichtshof anerkennt n\u00e4mlich, dass eine Person in sichere Drittstaaten \u00fcberstellt werden darf. Allerdings will die britische Regierung das Risiko nicht eingehen, dass der EGMR die Situation in Ruanda als nicht hinreichend sicher einstuft. Aus diesem Grund sagt das aktuelle Gesetz auch, dass britische Gerichte eventuellen EGMR-Urteilen die Gefolgschaft verweigern m\u00fcssen. Nur noch der Minister darf entscheiden, ob das passieren soll.\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;Es gibt sehr gro\u00dfe Fragezeichen&#8220;\u00a0<\/p>\n<p><strong>Wie passt das britische Asylpaket zu der Entscheidung des Supreme <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/supreme-court-ruanda-london-parlamentsgesetz-asylverfahren-drittlaender\/\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\" title=\"LTO: Externe Asyl\u00adver\u00adfahren sind kein Zau\u00adber\u00admittel\">Courts vom November vergangenen Jahres<\/a>?\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Auf das Urteil reagierte die britische Regierung mit einem zweigleisigen Ansatz. Als erstes verhandelte sie mit Ruanda eine neue Vereinbarung, die die Bedenken des Obersten Gerichtshofs inhaltlich ausr\u00e4umen soll. So soll es zum Beispiel unabh\u00e4ngige Beschwerdekammern geben, die mit Experten besetzt sind und als Quasi-Gerichte die ruandischen Asylentscheidungen \u00fcberpr\u00fcfen. Au\u00dferdem garantiert Ruanda, niemanden abzuschieben \u2013 auch nicht, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll sicherstellen, dass niemand in ein weiteres Land zur\u00fcckgef\u00fchrt wird, wo eine Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Sorge vor solchen &#8222;Kettenr\u00fcckf\u00fchrungen&#8220; war ein Grund f\u00fcr das Urteil vom November.\u00a0<\/p>\n<p>Auf dem Papier sieht das neue Abkommen gut aus, aber das reicht nicht. Es kommt letzten Endes darauf an, ob die Vorgaben in der Praxis auch umgesetzt werden. Da gibt es sehr gro\u00dfe Fragezeichen. Das wei\u00df nat\u00fcrlich auch die britische Regierung, weshalb sie die britischen Gerichte teilweise entmachtet. Sie werden nicht nur verpflichtet, EGMR-Urteile nicht mehr zu befolgen, die Ruanda als unsicher einstufen. Auch innerstaatlich wird der Rechtsschutz massiv beschnitten. Ich sagte bereits, dass Asylbewerber durch Gutachten untermauern m\u00fcssen, weshalb sie aufgrund einer Krankheit nicht abgeschoben werden d\u00fcrfen. Au\u00dferdem verbietet das Gesetz den Gerichten, die tats\u00e4chliche Situation in Ruanda zu \u00fcberpr\u00fcfen, vor allem die Zuverl\u00e4ssigkeit des dortigen Asylsystems. Das Gesetz ist letztlich eine rechtliche Fiktion: Die Gerichte m\u00fcssen davon ausgehen, dass Ruanda sicher ist, auch wenn es dies tats\u00e4chlich nicht sein sollte.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Kann Gro\u00dfbritannien das einfach so tun?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>In Deutschland w\u00e4re es undenkbar, dass der Gesetzgeber sich \u00fcber die Menschenrechte hinwegsetzt. Gro\u00dfbritannien hat jedoch keine geschriebene Verfassung. Parlamentsgesetze sind in Gro\u00dfbritannien nach einer traditionellen Lesart das Ma\u00df aller Dinge. Eine spannende Frage lautet, ob der Oberste Gerichtshof die Diskussion eventuell als einen Anlass nimmt, um sich mit der Regierung anzulegen. Schon das Urteil aus dem November letzten Jahres enthielt einzelne Passagen, die man so interpretieren kann, dass die Gerichte nicht l\u00e4nger zu akzeptieren bereit sind, wenn das Parlament die Menschenrechte aushebelt. Es k\u00f6nnte also sein, dass der gro\u00dfe Konflikt gar nicht mit dem EGMR droht, sondern die britischen Gerichte selbst Contra geben.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Wie beurteilen Sie diese Entwicklung f\u00fcr die deutsche Debatte \u00fcber Asylverfahren im Ausland?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Deutschland und andere EU-Staaten m\u00fcssen auch noch die Vorschriften der Asylverfahrensrichtlinie 2013\/32\/EU beachten. Diese ist deutlich strenger als die Menschenrechte. So muss zum Beispiel ein sogenanntes Verbindungskriterium beachtet werden, weshalb eine Person nur in einen sicheren Drittstaat \u00fcberstellt werden darf, wo sich Familienangeh\u00f6rige aufhalten oder eine Person zuvor bereits lebte. Dieses Kriterium wird unter der k\u00fcnftigen Asylverfahrensverordnung beibehalten, die ein wichtiger Bestandteil <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/asyl-reform-asylreform-eu-grenze-geas-parlament\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\" title=\"LTO: Gr\u00fcnes Licht f\u00fcr Auf\u00adfang\u00adlager an EU-Au\u00dfen\u00adg\u00adrenzen\">der j\u00fcngsten EU-Asylreform<\/a> ist. Unter Geltung dieser Verordnung l\u00e4sst sich also in Deutschland ein Ruanda-Modell nicht umsetzen. Wenn die EU-Staaten sichere Drittstaatsmodelle umsetzen m\u00f6chten, m\u00fcssten sie den EU-Asylkompromiss nachbessern. Diese Debatte k\u00f6nnte es schon sehr bald geben. Die EU-Kommission soll in einem Jahr einen Bericht vorlegen, ob die Drittstaatsklausel punktuell ge\u00e4ndert wird.\u00a0<\/p>\n<p>Rechtlich ist die Situation bei uns also eine andere als in Gro\u00dfbritannien. Allerdings ist f\u00fcr die deutsche Debatte aus einem anderen Grund wichtig, was in den n\u00e4chsten Monaten passieren wird. Sichere Drittstaatsmodelle beruhen auf der Annahme, dass es ausreicht, einen begrenzten Personenkreis zu \u00fcberstellen, woraufhin die Zugangszahlen automatisch zur\u00fcckgehen. Das kann klappen, steht aber nicht fest. So kamen nach Gro\u00dfbritannien letztes Jahr ungef\u00e4hr 30.000 Personen; nach Ruanda sollen laut Medienberichten aber nur wenige Hundert \u00fcberstellt werden. Die Frage ist nun, ob dies eine Abschreckungswirkung entfaltet. Wenn das passiert, wird die Forderung nach einer Auslagerung von Asylverfahren auch hierzulande erstarken.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Herzlichen Dank f\u00fcr das Interview!\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Dr. Daniel Thym ist Professor an der Universit\u00e4t Konstanz.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tInterview zu britischen Asylverfahren in Ruanda:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t25.04.2024<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/54415 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t29.06.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Abschiebung ohne Asylverfahren: Das britische Parlament hat den umstrittenen Ruanda-Deal verabschiedet. 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