{"id":230394,"date":"2025-06-30T05:41:10","date_gmt":"2025-06-30T05:41:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/230394\/"},"modified":"2025-06-30T05:41:10","modified_gmt":"2025-06-30T05:41:10","slug":"berlin-soll-mit-nur-12-erlaubten-fahrten-pro-jahr-autofrei-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/230394\/","title":{"rendered":"Berlin soll mit nur 12 erlaubten Fahrten pro Jahr autofrei werden"},"content":{"rendered":"<p>Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren \u201eBerlin autofrei\u201c f\u00fcr rechtlich zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Das Ziel der Initiative: Ein autofrei gestalteter Innenstadtbereich, in dem pro Jahr nur noch zw\u00f6lf private Autofahrten pro Person erlaubt sein sollen. Damit erh\u00e4lt ein radikaler Vorschlag zur Umgestaltung des Berliner Verkehrs endlich juristischen R\u00fcckenwind. Der Entscheid bezieht sich auf den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings und soll nach einer \u00dcbergangsfrist greifen (<a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/sonstige-gerichte\/verfassungsgerichtshof\/pressemitteilungen\/2025\/pressemitteilung.1573732.php\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">berlin: 25.06.25<\/a>).<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Gericht best\u00e4tigt autofrei-Ziel als zul\u00e4ssiges Gemeinwohlinteresse<\/p>\n<p>Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Entwurf nicht gegen Grundrechte verst\u00f6\u00dft. Laut offizieller Mitteilung besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf individuellen Stra\u00dfengebrauch. Die Berliner Senatsverwaltung hatte Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit, die jedoch nicht durchdrangen. Die Initiative darf daher mit der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung fortfahren. Das Gericht betonte, dass der Schutz von Gesundheit und Klima legitime gesetzgeberische Ziele darstelle.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1000\" height=\"667\" data-pagespeed-lazy-src=\"https:\/\/blackout-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/xBerlin-shutterstock_158274767.jpg.pagespeed.ic.zHRbdmnenS.jpg\" alt=\"Berlin k\u00f6nnte autofrei werden: Das Verfassungsgericht erlaubt das Volksbegehren \u2013 zw\u00f6lf private Autofahrten pro Jahr und Person\" class=\"wp-image-42367\" data-pagespeed-lazy-  src=\"\/pagespeed_static\/1.JiBnMqyl6S.gif\" onload=\"pagespeed.lazyLoadImages.loadIfVisibleAndMaybeBeacon(this);\" onerror=\"this.onerror=null;pagespeed.lazyLoadImages.loadIfVisibleAndMaybeBeacon(this);\"\/>Berlin k\u00f6nnte autofrei werden: Das Verfassungsgericht erlaubt das Volksbegehren \u2013 zw\u00f6lf private Autofahrten pro Jahr und Person<\/p>\n<p>Die Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen k\u00f6nnten zwar erheblich sein, gelten jedoch als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. \u00d6ffentliche Sicherheit und Umweltschutz rechtfertigen laut Gericht auch weitreichende Eingriffe in bestehende Mobilit\u00e4tsgewohnheiten. Der Vorschlag enth\u00e4lt keine technischen Verbote, sondern regelt die Anzahl der privaten Autofahrten.<\/p>\n<p>Initiative feiert Etappensieg f\u00fcr autofrei-Vision<\/p>\n<p>Die Gruppe zeigte sich begeistert: \u201eWir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins geh\u00f6rt der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner \u2014 und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr.\u201c Noch am Abend fand eine \u00f6ffentliche Feier statt. F\u00fcr den n\u00e4chsten Schritt ben\u00f6tigt die Initiative 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten. Bei Erfolg folgt ein verbindlicher Volksentscheid.<\/p>\n<p>Ziel bleibt ein autofrei organisiertes Zentrum mit digital verwalteten Ausnahmeregeln. Lieferverkehr soll online Genehmigungen beantragen k\u00f6nnen. Umz\u00fcge und Urlaubsreisen z\u00e4hlen ebenfalls als private Fahrten. F\u00fcr Polizei, Rettungsdienste und Menschen mit Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkungen gelten gesonderte Ausnahmen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Skepsis gegen\u00fcber Elektroautos bleibt bestehen<\/p>\n<p>Der Initiative geht es nicht um technische Alternativen. \u201eEinfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, l\u00f6st keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.\u201c Weniger Fahrzeuge insgesamt, nicht nur andere Antriebe, stehen im Fokus. Sollte das Volksbegehren auch die n\u00e4chste H\u00fcrde nehmen, m\u00fcsste Berlin das bisherige Mobilit\u00e4tskonzept im innerst\u00e4dtischen Bereich komplett neu denken.<\/p>\n<p>Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren \u201eBerlin autofrei\u201c f\u00fcr rechtlich zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Das Ziel der Initiative: Ein autofrei gestalteter Innenstadtbereich, in dem pro Jahr nur noch zw\u00f6lf private Autofahrten pro Person erlaubt sein sollen. Damit erh\u00e4lt ein radikaler Vorschlag zur Umgestaltung des Berliner Verkehrs endlich juristischen R\u00fcckenwind. Der Entscheid bezieht sich auf den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings und soll nach einer \u00dcbergangsfrist greifen.<\/p>\n<p>Gericht best\u00e4tigt autofrei-Ziel als zul\u00e4ssiges Gemeinwohlinteresse<\/p>\n<p>Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Entwurf nicht gegen Grundrechte verst\u00f6\u00dft. Laut offizieller Mitteilung besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf individuellen Stra\u00dfengebrauch. Die Berliner Senatsverwaltung hatte Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit, die jedoch nicht durchdrangen. Die Initiative darf daher mit der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung fortfahren. Das Gericht betonte, dass der Schutz von Gesundheit und Klima legitime gesetzgeberische Ziele darstelle.<\/p>\n<p>Die Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen k\u00f6nnten zwar erheblich sein, gelten jedoch als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. \u00d6ffentliche Sicherheit und Umweltschutz rechtfertigen laut Gericht auch weitreichende Eingriffe in bestehende Mobilit\u00e4tsgewohnheiten. Der Vorschlag enth\u00e4lt keine technischen Verbote, sondern regelt die Anzahl der privaten Autofahrten.<\/p>\n<p>Initiative feiert Etappensieg f\u00fcr autofrei-Vision<\/p>\n<p>Die Gruppe zeigte sich begeistert: \u201eWir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins geh\u00f6rt der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner \u2014 und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr.\u201c Noch am Abend fand eine \u00f6ffentliche Feier statt. F\u00fcr den n\u00e4chsten Schritt ben\u00f6tigt die Initiative 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten. Bei Erfolg folgt ein verbindlicher Volksentscheid.<\/p>\n<p>Ziel bleibt ein autofrei organisiertes Zentrum mit digital verwalteten Ausnahmeregeln. Lieferverkehr soll online Genehmigungen beantragen k\u00f6nnen. Umz\u00fcge und Urlaubsreisen z\u00e4hlen ebenfalls als private Fahrten. F\u00fcr Polizei, Rettungsdienste und Menschen mit Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkungen gelten gesonderte Ausnahmen.<\/p>\n<p>Skepsis gegen\u00fcber Elektroautos bleibt bestehen<\/p>\n<p>Der Initiative geht es nicht um technische Alternativen. \u201eEinfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, l\u00f6st keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.\u201c Weniger Fahrzeuge insgesamt, nicht nur andere Antriebe, stehen im Fokus. Sollte das Volksbegehren auch die n\u00e4chste H\u00fcrde nehmen, m\u00fcsste Berlin das bisherige Mobilit\u00e4tskonzept im innerst\u00e4dtischen Bereich komplett neu denken.<\/p>\n<p>Lesen Sie auch: <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren \u201eBerlin autofrei\u201c f\u00fcr rechtlich zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. 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