{"id":234885,"date":"2025-07-01T22:51:10","date_gmt":"2025-07-01T22:51:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/234885\/"},"modified":"2025-07-01T22:51:10","modified_gmt":"2025-07-01T22:51:10","slug":"bonn-duesseldorf-pflegebegutachtung-steht-an-so-sind-sie-gut-vorbereitet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/234885\/","title":{"rendered":"Bonn\/D\u00fcsseldorf | Pflegebegutachtung steht an? So sind Sie gut vorbereitet"},"content":{"rendered":"<p>Bonn\/D\u00fcsseldorf (dpa\/tmn) &#8211; Ein Sturz, ein Schlaganfall, ein Unfall: Manchmal ist Pflegebed\u00fcrftigkeit von heute auf morgen da. Meist kommt sie aber schleichend: Betroffene oder ihre Angeh\u00f6rigen merken, dass immer mehr Unterst\u00fctzung im Alltag n\u00f6tig ist.\u00a0<\/p>\n<p>Dann ist ein guter Zeitpunkt, um einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Denn: \u00abNur wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse auch Leistungen\u00bb, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung f\u00fcr alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) in Bonn. Welche Leistungen und in welchem Umfang, das h\u00e4ngt von der H\u00f6he des Pflegegrades ab &#8211; es geht von 1 bis 5.\u00a0<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr so eine Leistung ist das Pflegegeld. Das bekommen alle mit Pflegegrad 2 bis 5, die sich daf\u00fcr entscheiden, sich statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angeh\u00f6rigen versorgen zu lassen. Die H\u00f6he variiert je nach Pflegegrad und liegt zwischen 347\u00a0Euro und 990 Euro im Monat.\u00a0<\/p>\n<p>Der Pflegeantrag ist gestellt? Dann folgt im n\u00e4chsten Schritt die Pflegebegutachtung &#8211; ein Termin, vor dem Betroffene oft ziemlich nerv\u00f6s sind. Die wichtigsten Fragen dazu:\u00a0<\/p>\n<p>Was ist eine Pflegebegutachtung?<\/p>\n<p>F\u00fcr die Pflegebegutachtung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenkassen. Bei Privatversicherten ist es der Gutachterdienst Medicproof.\u00a0<\/p>\n<p>Dort arbeiten Pflegefachkr\u00e4fte oder \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die zum Hausbesuch vorbeikommen. Ihre Aufgabe ist es, auszuloten, ob und in welchem Umfang die Person, die den Pflegeantrag gestellt hat, in ihrer Selbstst\u00e4ndigkeit beeintr\u00e4chtigt ist. Das entscheidet \u00fcber die Einstufung in einen Pflegegrad.\u00a0<\/p>\n<p>Gutachterin oder Gutachter stehen dabei nicht pl\u00f6tzlich vor der T\u00fcr. \u00abDie Fachleute k\u00fcndigen ihr Kommen rechtzeitig an\u00bb, sagt Felizitas Bellendorf von der Verbraucherzentrale NRW in D\u00fcsseldorf.\u00a0<\/p>\n<p>Was macht der Gutachter oder die Gutachterin beim Hausbesuch?<\/p>\n<p>Sie gehen mit den Betroffenen einen festgelegten Fragenkatalog (Begutachtungsassessment) mit 64 Fragen durch. \u00abDamit wollen die Expertinnen und Experten herausfinden, inwieweit Betroffene k\u00f6rperlich, psychisch oder geistig eingeschr\u00e4nkt sind und welchen Unterst\u00fctzungsbedarf sie in ihrem Alltag haben\u00bb, sagt Felizitas Bellendorf. Der Gutachter oder die Gutachterin vergibt abh\u00e4ngig vom Ergebnis der Fragen jeweils Punkte. Aus ihnen wird dann der Pflegegrad berechnet.\u00a0<\/p>\n<p>Was wird vom Gutachter oder von der Gutachterin genau gepr\u00fcft?<\/p>\n<p>\u00abDie Fachleute nehmen sechs Lebensbereiche, auch Module genannt, ins Visier und erfassen dabei erkennbare k\u00f6rperliche, geistige und psychische Einschr\u00e4nkungen\u00bb, sagt Ulrike Kempchen.\u00a0<\/p>\n<p>Das sind dabei die sechs Bereiche, auf die es ankommt:\u00a0<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Mobilit\u00e4t (Modul 1): Kann die Person etwa allein von einem Stuhl aufstehen, sich selbstst\u00e4ndig im Liegen drehen, sich allein fortbewegen?<\/li>\n<li>Kognitive und kommunikative F\u00e4higkeiten (Modul 2): Hier geht es darum, ob eine Person geistig in der Lage, etwas zu verstehen &#8211; und auch zu sprechen. Kann sie ihre W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse verst\u00e4ndlich \u00e4u\u00dfern? Kann sie sich etwa selbstst\u00e4ndig und dem Wetter angepasst anziehen? <\/li>\n<li>Verhalten und psychische Probleme (Modul 3): Ist die Person aggressiv, l\u00e4uft sie ziellos herum? Beleidigt sie andere oder schl\u00e4gt sie? Ist sie depressiv?<\/li>\n<li>Sich selbst versorgen (Modul 4): Ist die Person in der Lage, sich selbst zu versorgen \u2013 also etwa zu duschen oder zu essen?<\/li>\n<li>Umgang mit Krankheiten (Modul 5): Kann die Person \u00e4rztlich verordnete Ma\u00dfnahmen, etwa das Einnehmen von Medikamenten, selbstst\u00e4ndig umsetzen?<\/li>\n<li>Alltagsleben und soziale Kontakte (Modul 6): Kann die Person ihren Alltag selbstst\u00e4ndig gestalten \u2013 etwa Eink\u00e4ufe erledigen, Kontakte zu Bekannten und Nachbarn pflegen?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie kann man sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten?<\/p>\n<p>\u00abMan sollte sich im Vorfeld genau \u00fcberlegen, wo genau man eingeschr\u00e4nkt ist und wobei man Hilfe braucht\u00bb, sagt Ulrike Kempchen. Hilfreich kann sein, vorab ein Pflegetagebuch zu f\u00fchren, in dem man den tats\u00e4chlichen Pflegeaufwand im Alltag festh\u00e4lt. Vorlagen daf\u00fcr gibt es im Internet.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine erste Einsch\u00e4tzung, auf welchen Pflegegrad die Pflegebegutachtung hinauslaufen k\u00f6nnte, k\u00f6nnen Betroffene einen <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/gesundheit-pflege\/pflegegradrechner-berechnen-sie-kostenlos-ihren-pflegegrad-93979\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer noopener\">Rechner<\/a> der Verbraucherzentralen nutzen.\u00a0<\/p>\n<p>Welche Unterlagen sollte man bereithalten?<\/p>\n<p>Die eigenen Notizen bzw. das Pflegetagebuch sind hilfreich, das ist klar. Au\u00dferdem sollte man laut Felizitas Bellendorf folgende Unterlagen parat liegen haben, sofern vorhanden:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>aktuelle Arztbriefe<\/li>\n<li>Entlassungsbericht vom Krankenhaus beziehungsweise von der Reha-Einrichtung<\/li>\n<li>Pflegedokumentation (das gilt, wenn die Person bereits von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird)<\/li>\n<li>Medikamentenplan<\/li>\n<li>Schwerbehindertenausweis<\/li>\n<li>Liste mit genutzten Hilfsmitteln wie H\u00f6rger\u00e4t oder Rollator<\/li>\n<\/ul>\n<p>Welche Rolle spielen Angeh\u00f6rige beim Begutachtungstermin?<\/p>\n<p>\u00abBei der Pflegebegutachtung sollten unbedingt Angeh\u00f6rige dabei sein\u00bb, r\u00e4t Ulrike Kempchen. Denn sie k\u00f6nnten oft klarer und sachlicher Auskunft \u00fcber die Pflegebed\u00fcrftigkeit geben als der oder die Betroffene selbst. \u00abHinzu kommt, dass der Patient oder die Patientin beim Begutachtungstermin oft aufgeregt ist\u00bb, sagt Felizitas Bellendorf. Da tut es gut, mindestens eine vertraute Person an seiner Seite zu wissen.\u00a0<\/p>\n<p>Was sind typische Fehler?<\/p>\n<p>Manchmal kommt es zu einer fehlerhaften Selbsteinsch\u00e4tzung. \u00abBetroffene versuchen nicht selten, aus Scham heraus sich so perfekt wie m\u00f6glich darzustellen\u00bb, sagt Ulrike Kempchen. Dann wird wom\u00f6glich verschwiegen, dass der Toilettengang ohne Hilfe nicht mehr klappt.\u00a0<\/p>\n<p>Andere wiederum neigten dazu, \u00abden sterbenden Schwan zu mimen, obwohl dies nicht unbedingt den Tatsachen entspricht\u00bb, so Felizitas Bellendorf. Am besten bleibt man auf dem Mittelweg und schildert seine Situation ehrlich &#8211; und ohne falsche Scham.\u00a0<\/p>\n<p>Wie geht es nach dem Begutachtungstermin weiter?<\/p>\n<p>Der Gutachter oder die Gutachterin erstellt auf Basis der Ergebnisse ein Gutachten, das an die Pflegekasse geht. Von der Pflegekasse kommt dann ein Bescheid, aus dem hervorgeht, ob und welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen bewilligt sind. Auf Wunsch erhalten Betroffene auch das Gutachten zugeschickt. \u00abVon der Antragstellung bis zum Bescheid dauert es zumeist bis zu 25 Arbeitstage\u00bb, so Felizitas Bellendorf.<\/p>\n<p>Gegen den Bescheid k\u00f6nnen Betroffene Widerspruch einlegen. \u00abDann erfolgt eine sogenannte Zweitbegutachtung durch eine andere Gutachterin oder durch einen anderen Gutachter\u00bb, sagt Ulrike Kempchen. Sind Betroffene auch mit dem Ergebnis des Zweitgutachtens nicht einverstanden, k\u00f6nnen sie Klage beim zust\u00e4ndigen Sozialgericht einreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bonn\/D\u00fcsseldorf (dpa\/tmn) &#8211; Ein Sturz, ein Schlaganfall, ein Unfall: Manchmal ist Pflegebed\u00fcrftigkeit von heute auf morgen da. 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