{"id":235430,"date":"2025-07-02T04:01:11","date_gmt":"2025-07-02T04:01:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/235430\/"},"modified":"2025-07-02T04:01:11","modified_gmt":"2025-07-02T04:01:11","slug":"karlsruhe-wenn-der-hausarzt-vom-patienten-ein-grundstueck-erbt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/235430\/","title":{"rendered":"Karlsruhe | Wenn der Hausarzt vom Patienten ein Grundst\u00fcck erbt"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\">Karlsruhe (dpa) &#8211; Ein kurioser Deal zwischen einem mittlerweile verstorbenen Mann und seinem Hausarzt besch\u00e4ftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Gegenzug f\u00fcr dessen medizinische Beratung und Behandlung hatte der Mann seinem Arzt nach seinem Tod ein Grundst\u00fcck versprochen. Das oberste deutsche Zivilgericht pr\u00fcft nun, ob diese Vereinbarung rechtm\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>Im Januar 2016 hatten der sp\u00e4tere Erblasser und der Hausarzt aus Nordrhein-Westfalen vor einem Notar einen \u00abBetreuungs-, Versorgungs- und Erbvertrag\u00bb geschlossen. Der Eine verpflichtete sich darin zu \u00e4rztlichen Leistungen wie Hausbesuchen und telefonischer Erreichbarkeit, der Andere sicherte ihm daf\u00fcr nach seinem Tod das Eigentum an einem ihm geh\u00f6renden Grundst\u00fcck zu. Zwei Jahre sp\u00e4ter starb der Patient.<\/p>\n<p>Berufsordnung regelt verbotene Geschenke<\/p>\n<p>Als der Hausarzt anschlie\u00dfend insolvent ging, wollte der Insolvenzverwalter das versprochene Grundst\u00fcck in die Insolvenzmasse \u00fcbertragen lassen. Vor Gericht konnte er das aber nicht durchsetzen. Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab, die Berufung blieb am Oberlandesgericht Hamm ebenfalls ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Das Problem: In der Berufsordnung der zust\u00e4ndigen \u00c4rztekammer Westfalen-Lippe steht, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte keine Geschenke oder andere Vorteile fordern oder annehmen d\u00fcrfen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass ihre \u00e4rztliche Unabh\u00e4ngigkeit beeintr\u00e4chtigt wird. Dagegen habe der Hausarzt mit der Vereinbarung \u00fcber das Grundst\u00fcck versto\u00dfen, entschieden die Gerichte. Das Verm\u00e4chtnis sei daher unwirksam.<\/p>\n<p>Bundesweite Regelung<\/p>\n<p>Die Vorschrift stammt aus der Musterberufsordnung der Bundes\u00e4rztekammer, die auf dem Deutschen \u00c4rztetag abgestimmt und beschlossen wird. Diese sei zwar an sich nicht bindend, ein Gro\u00dfteil der Landes\u00e4rztekammern habe die Musterregelung zu den unerlaubten Geschenken aber so oder so \u00e4hnlich in der eigenen Berufsordnung umgesetzt, erkl\u00e4rt die Bundes\u00e4rztekammer.<\/p>\n<p>Die \u00c4rzteschaft habe fr\u00fch erkannt, dass zwischen ihnen und den Patienten, die sie behandeln, eine ganz besondere Beziehung bestehe, sagt Torsten M\u00fcnnch, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht. Schlie\u00dflich seien erkrankte Patienten abh\u00e4ngig von der \u00e4rztlichen Behandlung &#8211; und der Erfolg dieser Behandlung wiederum ma\u00dfgeblich davon abh\u00e4ngig, dass der Patient dem Arzt vertraue. Daher h\u00e4tten sich die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte schon fr\u00fch selbst ethische Regeln auferlegt.<\/p>\n<p>Der Eindruck z\u00e4hlt<\/p>\n<p>So zum Beispiel die Vorschrift zu Geschenken und Zuwendungen, um die es am Mittwoch in Karlsruhe geht. Wichtig sei, dass es bei dieser Norm nicht darauf ankomme, ob tats\u00e4chlich eine Beeinflussung stattfindet, betont M\u00fcnnch. \u00abEs kommt nur darauf an, ob der Eindruck erweckt wird, dass die Unabh\u00e4ngigkeit der \u00e4rztlichen Entscheidung beeinflusst wird\u00bb. Mit einem Blumenstrau\u00df sei die Grenze wohl nicht erreicht &#8211; \u00ababer hier geht es ja um einen sehr hohen Wert\u00bb.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig w\u00fcrden Verst\u00f6\u00dfe gegen die Berufsordnungen der \u00c4rztekammern von den Kammern selbst kontrolliert und geahndet, so M\u00fcnnch. \u00abErst wenn die Kammer eine schwerwiegende Ma\u00dfnahme wie zum Beispiel eine Geldbu\u00dfe verh\u00e4ngen will, muss sie ein berufsgerichtliches Verfahren einleiten.\u00bb Daher gebe es bisher auch wenige Gerichtsentscheidungen zu dem Thema &#8211; die sich zudem meist auf Geschenke der Pharmaindustrie statt von Patienten bezogen.<\/p>\n<p>Besonderheiten des Erbvertrags<\/p>\n<p>Der Fall am BGH weise aber noch eine weitere Besonderheit auf, sagt M\u00fcnnch. N\u00e4mlich, dass das Grundst\u00fcck im Rahmen eines Erbvertrages versprochen wurde, und nicht etwa im Testament des Patienten. Denn die im Grundgesetz gesch\u00fctzte Testierfreiheit besagt, dass man grunds\u00e4tzlich auch im Falle seines Todes selbst entscheiden darf, was mit dem eigenen Eigentum passiert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte mit Verweis darauf vor zwei Jahren in einem anderen Fall entschieden, dass ein Testament, in dem ein Mann seinem Arzt ein Grundst\u00fcck vererbte, wirksam ist.<\/p>\n<p>Auf das Frankfurter Urteil habe sich im aktuellen Verfahren auch der klagende Insolvenzverwalter des Hausarztes berufen, so M\u00fcnnch. \u00abDas Argument zog aber nicht, weil wir hier eben kein Testament haben, sondern einen Vertrag, in dem sich der Patient zu etwas verpflichtet.\u00bb In Karlsruhe zeigt sich nun, ob der BGH die Einsch\u00e4tzung der Vorinstanzen teilt. Ob am Mittwoch schon ein Urteil f\u00e4llt, ist unklar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Ein kurioser Deal zwischen einem mittlerweile verstorbenen Mann und seinem Hausarzt besch\u00e4ftigt heute den Bundesgerichtshof&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":235431,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1844],"tags":[24459,1634,3364,29,30,141,8903,837,1209,1009],"class_list":{"0":"post-235430","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-karlsruhe","8":"tag-arzte","9":"tag-baden-wuerttemberg","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-gesundheit","14":"tag-karlsruhe","15":"tag-medizin","16":"tag-nordrhein-westfalen","17":"tag-recht"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114781649870484579","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/235430","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=235430"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/235430\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/235431"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=235430"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=235430"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=235430"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}