{"id":238029,"date":"2025-07-03T03:23:14","date_gmt":"2025-07-03T03:23:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/238029\/"},"modified":"2025-07-03T03:23:14","modified_gmt":"2025-07-03T03:23:14","slug":"mit-vorher-nachher-fotos-fuer-schoenheitseingriffe-werben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/238029\/","title":{"rendered":"Mit Vorher-Nachher-Fotos f\u00fcr Sch\u00f6nheitseingriffe werben?"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe (dpa) &#8211; Ob volle Lippen, definierte Wangenknochen oder eine sch\u00f6n geformte Stupsnase &#8211; wer will, kann mit Botox oder Hyalurons\u00e4ure in seinem Gesicht viel ver\u00e4ndern lassen. Einige Anbieter bewerben diese sogenannten minimalinvasiven Sch\u00f6nheitsbehandlungen mit Fotos, auf denen Kundinnen und Kunden einmal vor und einmal nach dem Eingriff gezeigt werden. Aber ist das erlaubt? Die Frage besch\u00e4ftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.<\/p>\n<p>In dem konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten \u00c4rzten und Influencern \u00abDr. Rick und Dr. Nick\u00bb. Auf der eigenen Internetseite und bei Instagram wurden Behandlungen der Sch\u00f6nheitspraxis mit Vorher-Nachher-Bildern beworben. Die Verbrauchersch\u00fctzer aus NRW sehen darin einen Versto\u00df gegen das Heilmittelwerbegesetz &#8211; und klagen auf Unterlassung.<\/p>\n<p>Was f\u00e4llt unter das gesetzliche Verbot?<\/p>\n<p>F\u00fcr \u00aboperative plastisch-chirurgische Eingriffe\u00bb, die medizinisch nicht notwendig sind, gelten nach deutschem Recht strenge Werberegeln. Laut Heilmittelwerbegesetz d\u00fcrfen diese au\u00dferhalb von Fachkreisen zum Beispiel nicht \u00abdurch vergleichende Darstellung des K\u00f6rperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff\u00bb beworben werden. In Karlsruhe geht es um die Frage, ob auch minimalinvasive Behandlungen wie das Unterspritzen von Botox oder Hyalurons\u00e4ure unter dieses Verbot fallen.<\/p>\n<p>Aesthetify nutze schon \u00abseit geraumer Zeit\u00bb keine Vorher-Nachher-Bilder mehr, um f\u00fcr Sch\u00f6nheitsbehandlungen zu werben, sagt Dominik Bettray (\u00abDr. Nick\u00bb) vor der Verhandlung im Gespr\u00e4ch mit der Deutschen Presse-Agentur. Das sei allerdings schade, da sie eine enorme Rolle f\u00fcr Verbraucher spielten. \u00abEs ist wichtig, dass der Patient wei\u00df, was er zu erwarten hat\u00bb, findet Bettray.\u00a0<\/p>\n<p>\u00abWir bekommen sehr, sehr viele Nachrichten von unseren Patienten, die sich Vorher-Nachher-Bilder w\u00fcnschen.\u00bb Bettray selbst w\u00fcrde die Vergleichsbilder auch nicht als Werbung bezeichnen, sondern als Informationen f\u00fcr Verbraucher. F\u00fcr die sei \u00abvolle Transparenz und volle Information\u00bb wichtig, erg\u00e4nzt Co-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Henrik He\u00fcveldop (\u00abDr. Rick\u00bb).<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger sehen Gefahr f\u00fcr Verbraucher<\/p>\n<p>Nach Ansicht der \u00c4rzte fallen die minimalinvasiven Behandlungen, die Aesthetify an sechs deutschlandweiten Standorten anbietet, nicht unter das gesetzliche Verbot f\u00fcr Vergleichsbilder. Denn es handele sich eben nicht um operative plastisch-chirurgische Eingriffe. Minimalinvasive Behandlungen h\u00e4tten \u00abein ganz anderes Risikoprofil\u00bb, das eher mit einer T\u00e4towierung oder einem Ohrloch-Piercing vergleichbar sei, meinen sie.<\/p>\n<p>Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen benenne auf seiner Internetseite selbst die Risiken, die mit den Behandlungen einhergehen k\u00f6nnten, sagt hingegen Susanne Punsmann, Anw\u00e4ltin der klagenden Verbraucherzentrale. Dazu z\u00e4hlten zum Beispiel Schwellungen, blaue Flecken oder auch Infektionen, allergische Reaktionen und Embolien. Doch wenn auf Vorher-Nachher-Fotos ausschlie\u00dflich das positive Endergebnis gezeigt werde, bestehe die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Risiken der Behandlung komplett ausblendeten, so Punsmann.<\/p>\n<p>\u00abVorher-Nachher-Bildern sind auch bei anderen Anbietern sehr verbreitet\u00bb, erkl\u00e4rt die Rechtsanw\u00e4ltin. Der Markt f\u00fcr das Unterspritzen von Hyaluron oder Botox sei \u00abriesig\u00bb. Mittlerweile w\u00fcrden die Eingriffe von anderen Anbietern teils sogar als \u00abHyaluron-to-go\u00bb im Einkaufszentrum verkauft und wirkten dabei so harmlos wie ein Friseurbesuch. Das seien sie aber nicht, betont Punsmann.<\/p>\n<p>Verbrauchersch\u00fctzer fordern Reform<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Klage der Verbraucherzentrale im August vergangenen Jahres stattgegeben und Aesthetify auf Unterlassung verurteilt. Es stufte die minimalinvasiven Behandlungen ebenso wie die Kl\u00e4ger als operative plastisch-chirurgische Eingriffe im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes ein. Daf\u00fcr brauche es kein Skalpell oder Messer. Es gen\u00fcge jedes Instrument, mit dem Form- und Gestaltver\u00e4nderungen an den Organen oder der K\u00f6rperoberfl\u00e4che vorgenommen w\u00fcrden, so das Gericht.<\/p>\n<p>Aber auch wenn der BGH der Einsch\u00e4tzung der Vorinstanz folgen sollte, sieht Rechtsanw\u00e4ltin Punsmann kaum Grund zum Aufatmen. \u00abDer Markt f\u00fcr Sch\u00f6nheitseingriffe ist gro\u00df und hart umk\u00e4mpft\u00bb, sagt sie. Vor allem Anbieter ohne nachgewiesene Expertise wie eine entsprechende Facharztausbildung seien sehr kreativ und schreckten vor Werbeverst\u00f6\u00dfen nicht zur\u00fcck, wenn sich dadurch ihre Dienstleistungen verkaufen lie\u00dfen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00abIch gehe daher davon aus, dass wir auch bei einem f\u00fcr uns positiven Urteil bald die n\u00e4chsten Themen haben, bei denen wir gegen unzul\u00e4ssige Werbung f\u00fcr Sch\u00f6nheitsbehandlungen vorgehen\u00bb, so Punsmann. Die Konferenz der Verbraucherschutzminister habe im Mai beschlossen, die Werbung f\u00fcr Sch\u00f6nheitsoperationen weiter einschr\u00e4nken zu wollen. \u00abDas w\u00e4re w\u00fcnschenswert, um dem Wildwuchs im Netz entschieden und nicht nur mit der Kl\u00e4rung juristischer Einzelfragen entgegenzutreten\u00bb, findet die Juristin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Ob volle Lippen, definierte Wangenknochen oder eine sch\u00f6n geformte Stupsnase &#8211; wer will, kann mit&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":238030,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1831],"tags":[19041,3364,29,3405,30,141,837,1209,2283,1009,625],"class_list":{"0":"post-238029","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-duesseldorf","8":"tag-rzte","9":"tag-de","10":"tag-deutschland","11":"tag-duesseldorf","12":"tag-germany","13":"tag-gesundheit","14":"tag-medizin","15":"tag-nordrhein-westfalen","16":"tag-prozess-gericht","17":"tag-recht","18":"tag-verbraucher"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114787163881099639","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/238029","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=238029"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/238029\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/238030"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=238029"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=238029"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=238029"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}