{"id":243207,"date":"2025-07-05T02:26:10","date_gmt":"2025-07-05T02:26:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/243207\/"},"modified":"2025-07-05T02:26:10","modified_gmt":"2025-07-05T02:26:10","slug":"erzbistum-koeln-missbrauch-in-der-kirche-priester-soll-privat-gehandelt-haben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/243207\/","title":{"rendered":"Erzbistum K\u00f6ln \u2013 Missbrauch in der Kirche: Priester soll \u00bbprivat\u00ab gehandelt haben"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" id=\"img307916\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/307916.jpeg\" alt=\"Das Erzbistum K\u00f6ln steht immer wieder im Mittelpunkt sexualisierter Gewalttaten.\"\/><\/p>\n<p>Das Erzbistum K\u00f6ln steht immer wieder im Mittelpunkt sexualisierter Gewalttaten.<\/p>\n<p>Foto: dpa\/Oliver Berg<\/p>\n<p>Hans Bernhard U. ist ein Serient\u00e4ter in Sachen sexualisierter Gewalt. Vor drei Jahren wurde U. vom K\u00f6lner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zw\u00f6lf Jahren verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der <a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/artikel\/1176446.kirchenkrise-sexualmoral-auf-den-muellhaufen-der-kirchengeschichte.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">katholische Priester<\/a> zwischen 1993 und 2018 mindestens neun M\u00e4dchen, darunter drei Nichten, die damals zwischen sieben und 13 Jahren alt waren, sexualisierte Gewalt angetan hat. Insgesamt wurden ihm 110 Taten zur Last gelegt. W\u00e4hrend des Prozesses meldeten sich weitere mutma\u00dfliche Opfer, auch aus j\u00fcngerer Vergangenheit. Eine Frau berichtete von \u00dcbergriffen noch im Jahr 2019.<\/p>\n<p>Es gibt mindestens auch ein \u00e4lteres Opfer. Melanie F. Ende der 1970er Jahre kam sie als Pflegekind zu Hans Bernhard U. Im Strafprozess wurde ihr Fall nicht verhandelt, da er verj\u00e4hrt ist. Melanie F. forderte stattdessen Schmerzensgeld vom Erzbistum K\u00f6ln.<\/p>\n<p>Solche Klagen gab es in den letzten Jahren <a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/artikel\/1186679.katholische-kirche-missbrauchsopfer-fordert-euro-schmerzensgeld.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">immer mehr<\/a>, sie kamen zustande, weil Betroffene unzufrieden waren, wie die Kirche mit ihren \u00bbfreiwilligen Anerkennungsleistungen\u00ab umging. Sie waren kompliziert zu beantragen und blieben oft hinter den Erwartungen der Betroffenen zur\u00fcck. 2023 erzielte ein ehemaliger Messdiener, der in den 1970er Jahren Opfer eines Priesters wurde, vor dem Landgericht K\u00f6ln einen Erfolg. Ihm wurde ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 300\u2009000 Euro zugesprochen. Das Urteil gilt als Meilenstein, weil erstmals ein deutsches Gericht die<a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/artikel\/1185847.katholische-kirche-missbrauch-kirche-spielt-weiter-auf-zeit.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"> institutionelle Verantwortung<\/a> der Kirche f\u00fcr solche Verbrechen anerkannt und eine erhebliche Entsch\u00e4digung zugesprochen hat. Bei anderen Prozessen lehnten Gerichte die Schmerzensgeldanspr\u00fcche allerdings wegen Verj\u00e4hrung oder schon geleisteter Zahlungen ab. Das Bistum Mainz einigte sich vor wenigen Tagen mit einem Opfer, das geklagt hatte, auf die Zahlung von 340\u2009000 Euro und ersparte sich damit eine m\u00f6gliche Verurteilung.<\/p>\n<p>nd.DieWoche \u2013 unser w\u00f6chentlicher Newsletter<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/308129.png\" alt=\"\" title=\"\" width=\"170\"\/><\/p>\n<p>Mit unserem w\u00f6chentlichen Newsletter <strong>nd.DieWoche<\/strong> schauen Sie auf die wichtigsten Themen der Woche und lesen die <strong>Highlights<\/strong> unserer Samstagsausgabe bereits am Freitag. <a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/newsletter\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Hier das kostenlose Abo holen<\/a>.<\/p>\n<p>Im Fall von Melanie F. sieht sich das Erzbistum K\u00f6ln als nicht verantwortlich an. Man erkennt zwar die Taten an und bedauert sie, Hans Bernhard U. habe aber als Privatperson gehandelt. Die Pflegekinder seien keine Angelegenheit der Kirche. Eine irritierende Argumentation, wie auch die Betroffenen-Initiative \u00bbEckiger Tisch\u00ab findet. Schon vor knapp einem Jahr, als der Schmerzensgeldprozess begann, schrieb die Initiative in einer Stellungnahme: \u00bbDie Argumentation, dass der Missbrauch in der Freizeit des Priesters stattgefunden habe, halten wir f\u00fcr inkorrekt, denn das Amtsverst\u00e4ndnis f\u00fcr einen Katholischen Kleriker ist umfassend.\u00ab Die Trennung zwischen dem Verbrecher und dem Priester bezeichnete der \u00bbEckige Tisch\u00ab als \u00bbabsurd\u00ab. Auch die Richter*innen wurden von der Initiative kritisiert, weil sie auf die Anh\u00f6rung von extra angereisten Kirchenrechtlern verzichteten.<\/p>\n<p>Abseits der Frage, ob zwischen Priester und Privatperson unterschieden werden kann, ging es in dem Verfahren auch darum, wie sich die Kirche zum ungew\u00f6hnlichen Schritt des Geistlichen, Pflegekinder aufzunehmen, positioniert hat. Lange war im Verfahren davon die Rede, dass die Kirchenleitung ihm empfohlen habe, eine Haush\u00e4lterin anzustellen. Nach Unterlagen, die der \u00bbEckige Tisch\u00ab und die Anw\u00e4lte von Melanie F. nun entdeckt haben, war die Anstellung einer Haush\u00e4lterin aber nicht blo\u00df angedacht, sondern eine Bedingung f\u00fcr die Aufnahme der Pflegekinder. Eine Haush\u00e4lterin, die die Taten von Hans Bernhard U. h\u00e4tte entdecken k\u00f6nnen, wurde nie eingestellt. Weil das Erzbistum K\u00f6ln das Dokument, aus dem dies hervorgeht, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat, erstatteten die Anw\u00e4lte von Melanie F. und Matthias Katsch vom \u00bbEckigen Tisch\u00ab vor wenigen Tagen Anzeige wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug gegen K\u00f6lns Kardinal Rainer Maria Woelki.<\/p>\n<p>Die Anzeige war am Dienstag, als das K\u00f6lner Landgericht die Klage von Melanie F. abwies, kein Thema. Das Gericht folgte der Argumentation des Erzbistums und stellte fest, dass der Priester \u00bbmehr oder weniger als Privatperson\u00ab gehandelt habe. Ob die Kirche Bedingungen f\u00fcr die Aufnahme der Pflegekinder gestellt habe, sei auch nicht relevant. Der Aufnahme von Pflegekindern liege ein staatlicher Akt zugrunde, deswegen scheide ein Zusammenhang zur kirchlichen T\u00e4tigkeit aus. Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative \u00bbEckiger Tisch\u00ab zeigte sich nach der Verk\u00fcndigung der Gerichtsentscheidung \u00bbentsetzt\u00ab. \u00bbDieses Urteil ist ein Schlag f\u00fcr alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt haben\u00ab, sagte Katsch der Deutschen Presse-Agentur. Er sei \u00bbziemlich sauer \u00fcber diese Argumentation und auch \u00fcber die Kaltschn\u00e4uzigkeit in der Begr\u00fcndung\u00ab, so Katsch.  <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Erzbistum K\u00f6ln steht immer wieder im Mittelpunkt sexualisierter Gewalttaten. 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