{"id":249848,"date":"2025-07-07T17:15:24","date_gmt":"2025-07-07T17:15:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/249848\/"},"modified":"2025-07-07T17:15:24","modified_gmt":"2025-07-07T17:15:24","slug":"neuer-verein-rettet-das-roemische-mainz-gegruendet-sensor-magazin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/249848\/","title":{"rendered":"Neuer Verein \u201eRettet das R\u00f6mische Mainz\u201c gegr\u00fcndet &#8211; sensor Magazin"},"content":{"rendered":"<p>        <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"size-article-full-half wp-image-71537\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Vahl-380x253.jpg\" alt=\"\" width=\"380\" height=\"253\"  \/>Christian-Friedrich Vahl am Fu\u00dfe eines R\u00f6mersteins<\/p>\n<p>Am 4. Juli wurde der neue Verein \u201eRettet das R\u00f6mische Mainz\u201c gegr\u00fcndet. Ausgangspunkt war eine vor zwei Monaten ver\u00f6ffentlichte Brosch\u00fcre, die eine Bestandsaufnahme des R\u00f6mischen Mainz zum Gegenstand hatte (Rupprecht, Fischer, Krawietz, Vahl: Das provinzialr\u00f6mische Erbe im Mainzer Stadtbild: Bestandsaufnahmen und Ausblicke). Vor diesem Hintergrund war die Gr\u00fcndung des neuen Vereins den 11 Gr\u00fcndungsmitgliedern eine Herzensangelegenheit, um weiteres Fortschreiten des Verfalls aufzuhalten. \u201eDas R\u00f6mische Mainz war in den letzten 5 Jahren trotz aller Bem\u00fchungen nie in einem schlechteren Zustand als jetzt\u201c , stellt der ehemalige Landesarch\u00e4ologie Dr. Gerd Rupprecht, entt\u00e4uscht, fest. \u201eEs fehlte ein Gesamtkonzept f\u00fcr das R\u00f6mische Mainz\u201c.<\/p>\n<p>Neu gew\u00e4hlter 1. Vorsitzender des Vereins ist Prof. Christian Vahl, 2. Vorsitzender ist Dr. Gerd Rupprecht. Als Schatzmeister wurde Dr. Christian B\u00fcttner gew\u00e4hlt, als Schriftf\u00fchrer Hartmut Fischer. Als Beir\u00e4te wurden gew\u00e4hlt: Lucas Augustin, Dr. Kathrin Dohle, Bernd Funke, Prof. Dr. Peter Hochgesand, Peter Krawietz und Norbert Sch\u00fcler. Als Mitglied der Vereinsgr\u00fcnder steht Karsten Lange dem Vorstand beratend zur Seite.<\/p>\n<p>Der neue erste Vorsitzende ist bisher auch Vorstandsvorsitzender der Initiative R\u00f6misches Mainz e.V. Er gibt am 6.7.2025 an, er werde dieses Amt niederlegen: \u201eIch habe sorgf\u00e4ltig die vergangenen 5 Jahre meiner Amtszeit in\u00a0 der IRM bilanziert. Die Bilanz ist positiv. Vieles ist erreicht: die IRM steht wirtschaftlich so gut da wie nie zuvor, ihre Mitgliederzahl ist konstant, das Isis-Heiligtum ist saniert. Viele Projekte sind gelungen, unter anderem die \u00f6ffentliche Pr\u00e4sentation des Orpheus-Mosaiks und die Ausstellung \u201eInszenierte Antike\u201c in der R\u00f6merpassage. Ich habe mich entschieden, mich aus der Vorstandsarbeit vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuziehen und an allen konzeptionellen Angelegenheiten der IRM mit sofortiger Wirkung nicht mehr teilzunehmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ich werde keine Sitzungen mehr leiten und keine Termine mehr f\u00fcr die IRM wahrnehmen. Selbstverst\u00e4ndlich werde ich als Zeichnungsberechtigter meine administrativen Pflichten im Interesse der Mitarbeiter bis zur Neuwahl eines IRM-Vorsitzenden im Herbst erf\u00fcllen.\u201c<\/p>\n<p>Der neu gegr\u00fcndete Verein strebt eine harmonische Zusammenarbeit mit allen historisch ausgerichteten Vereinen in Mainz an.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Satzung des Vereins \u201c RETTET DAS R\u00d6MISCHE MAINZ\u201c<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>1 1. 2. 3. Name und Sitz des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRettet das R\u00f6mische Mainz\u201c<\/p>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Mainz. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz e.V.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Der Verein will dazu beitragen, dass das r\u00f6mische Erbe im Bewusstsein sowohl der Mainzer<\/p>\n<p>Bev\u00f6lkerung als auch der Besucher einen h\u00f6heren Stellenwert erh\u00e4lt. Dazu geh\u00f6rt auch, die<\/p>\n<p>Sichtbarkeit der r\u00f6mischen Zeugnisse im Stadtbild zu verbessern. Der Verein bezieht sich<\/p>\n<p>dabei ausdr\u00fccklich auf die k\u00fcrzlich publizierte Bestandsaufnahme (\u201eDas provinzialr\u00f6mische<\/p>\n<p>Erbe im Mainzer Stadtbild\u201c) und das darin abgeleitete Gesamtkonzept f\u00fcr das R\u00f6mische<\/p>\n<p>Mainz (Fischer, Krawietz, Rupprecht, Vahl).<\/p>\n<p>Seine Ziele verfolgt der Verein parteilich und institutionell ungebunden.<\/p>\n<p>Das r\u00f6mische Mainz veranschaulicht sich in baulichen Substraten ebenso wie in kulturellen<\/p>\n<p>Charakteristika und deren Nachwirkungen bis in die heutige Zeit (z. B. Buchdruck auf der<\/p>\n<p>Basis der lateinischen Schrift). Neben der Unterst\u00fctzung von Wissenschaft und Forschung<\/p>\n<p>geh\u00f6ren zur Vereinsarbeit auch die Veranstaltung r\u00f6mischer Feste und Feiern, die<\/p>\n<p>Vergegenw\u00e4rtigung von Alltagsritualen, des religi\u00f6sen Lebens, der r\u00f6mischen<\/p>\n<p>Unterhaltungskultur, der unterschiedlichen Facetten des Alltagslebens und der Aspekte des<\/p>\n<p>Milit\u00e4rstandortes Mainz.<\/p>\n<p>Eine enge Anbindung an die Johannes-Gutenberg-Universit\u00e4t und \u00fcberregional<\/p>\n<p>ausgerichteter Vereine und Initiativen mit \u00e4hnlicher Zielsetzung wird angestrebt. Dar\u00fcber hinaus will der Verein einen Beitrag leisten bei der Einwerbung von Drittmitteln, die zur Konkretisierung der Vereinsziele erforderlich sind.<\/p>\n<p>Dem Satzungszweck dienen sowohl Informationsveranstaltungen (gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Vereinen), die Umsetzung von Publikationen und Denkschriften, eine zeitgem\u00e4\u00dfe Internetpr\u00e4sentation, eine umfassende Pressearbeit sowie \u00f6ffentliche F\u00fchrungen, wobei innovative Formate erprobt werden sollen. In der wissenschaftlichen Erforschung des r\u00f6mischen Erbes sieht der Verein einen entscheidenden Beitrag, um das Anliegen des Vereins lebendig zu erhalten. Der Verein ist angehalten, f\u00fcr Kinder und Sch\u00fcler attraktive Angebote zu entwickeln. Er verwendet projektbezogene Mittel, die dem Vereinszweck dienen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen, sondern ausschlie\u00dflich<\/p>\n<p>und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittelverwendung erfolgt aufgrund eines mehrheitlichen Vorstandsbeschlusses im gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bei Betr\u00e4gen  10.000 Euro ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich oder das mehrheitliche Votum der Mitgliederversammlung..<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>6 Verbot von Beg\u00fcnstigungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Der Verein besteht aus<\/p>\n<ol>\n<li>ordentlichen Mitgliedern<\/li>\n<li>f\u00f6rdernden Mitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zu a: Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>Zu b: F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>Zu c: Ehrenmitglied kann eine solche Person werden, die sich um den Verein, die Geschichte des R\u00f6mischen Mainz oder den Vereinszweck besonders verdient gemacht hat.<\/p>\n<p>Der Wunsch, Mitglied zu werden, ist dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren. Er entscheidet mehrheitlich \u00fcber die Aufnahme. Sie wird mit Zahlung des ersten Beitrages wirksam.<\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder sind solche nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die durch einen h\u00f6heren j\u00e4hrlichen Betrag den Verein in besonderer Weise f\u00f6rdern. N\u00e4heres regelt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes oder nach schriftlichem Antrag von mindestens 10 Mitgliedern an den Vorstand auf Beschluss der Mitgliederversammlung. Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Ein Austritt ist sp\u00e4testens bis zum 30. November des laufenden Jahres f\u00fcr das darauffolgende Jahr schriftlich zu erkl\u00e4ren. Streichung erfolgt, wenn das Mitglied seinen Beitrag l\u00e4nger als 12 Monate nach einer schriftlichen Mahnung schuldig bleibt. Der Ausschluss erfolgt aus wichtigem Grund, wenn z. B. ein Mitglied des Vereins dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder sein Ansehen in der \u00d6ffentlichkeit sch\u00e4digt. Er wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand ausgesprochen. Nach M\u00f6glichkeit ist zwei Wochen vor der Beschlussfassung dem Mitglied ein Austritt nahezulegen. Die Gr\u00fcnde m\u00fcssen ihm mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Der Verein erh\u00e4lt seine Mittel durch Beitr\u00e4ge und Spenden. Die Beitr\u00e4ge sind bis zum 31.10. des Jahres f\u00e4llig. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge setzt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden fest. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden in eine Beitragsordnung gefa\u00dft und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Jahresbetr\u00e4ge der f\u00f6rdernden Mitglieder \u00fcbersteigen jeweils einen Mindestsatz, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Mittel werden vom Schatzmeister verwaltet. Ihre Verwendung wird j\u00e4hrlich von zwei Kassenpr\u00fcfern \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Der Verein kann allein oder im Verbund mit anderen Gruppierungen dem Vereinszweck entsprechende projektbezogene Drittmittel einwerben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>der wissenschaftliche Beirat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle Mitglieder des Vereins \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit innerhalb des Vereins ehrenamtlich aus. Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern, den f\u00f6rdernden Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimm\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Schatzmeister\/in und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in .<\/p>\n<p>Der Vorstand wird erg\u00e4nzt durch mindestens zwei, h\u00f6chstens sechs weitere Vorstandsmitglieder, die spezifische Aufgaben wahrnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt. Sie werden in der Mitgliederversammlung einzeln vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Der jeweilige Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit. Bei besonders wichtigen und weitreichenden Entscheidungen ist der Vorstand gehalten, das Votum der Mitgliederversammlung einzuholen, sofern dies zeitlich m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>10 Wissenschaftlicher Beirat<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand wird von einem wissenschaftlichen Beirat unterst\u00fctzt, welcher vom Vorstand berufen wird. Der wissenschaftliche Beirat sollte nicht mehr als 11 Mitglieder haben. Die Mitgliedschaft im Bereit ist auf 10 Jahre begrenzt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte zwei Kassenpr\u00fcfer und zwei Stellvertreter in \u00fcberlappendem Turnus f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Das Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen beruflich nicht von Vorstandmitgliedern abh\u00e4ngig sein. Zwei Kassenpr\u00fcfer haben j\u00e4hrlich die Kasse zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Kassenpr\u00fcfer sind sp\u00e4testens f\u00fcnf Wochen vor der Jahreshauptverhandlung zur Kassenpr\u00fcfung einzuladen. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Beschl\u00fcsse werden vom Vorstand ausgef\u00fchrt. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Einmal im Jahr, m\u00f6glichst im 1. Halbjahr, findet die Jahreshauptversammlung statt. Auf ihr nimmt die Mitgliederversammlung den Jahresbericht des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer entgegen, spricht die Entlastung aus und f\u00fchrt die Neuwahlen durch. Zu den Mitgliederversammlungen l\u00e4dt der Vorstand schriftlich oder elektronisch ein. Die Einladung mit der Tagesordnung muss sp\u00e4testens 15 Tage vor dem Tagungstermin bei der Post aufgegeben oder elektronisch versandt worden sein. Der Vorstand beschlie\u00dft die Tagesordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter bzw. der Versammlungsleiterin und dem Protokollf\u00fchrer bzw. der Protokollf\u00fchrerin zu unterzeichnen ist. Das Protokoll wird von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung genehmigt. Eine Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung der Ladungsfrist umgehend einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>13 Aufl\u00f6sung des Vereins 1. 2. 3. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der Erschienenen aufgel\u00f6st werden. Zu einer solchen Mitgliederversammlung ist die Einladung mindestens 30 Tage vorher abzusenden. Der Zweck dieser Versammlung ist auf der Einladung anzugeben sowie der Hinweis, dass zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine Mehrheit von Dreivierteln der Erschienenen notwendig ist. Die Liquidation des Vereins obliegt dem letzten Vorstand mit derselben Vertretungsberechtigung. Ist kein Vorstand mehr vorhanden, w\u00e4hlt die Versammlung mit einfacher Mehrheit drei Liquidatoren, von denen je zwei den Liquidationsverein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. 3 4. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks geht das Verm\u00f6gen des F\u00f6rdervereins in das Eigentum der Stadt Mainz \u00fcber, die das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr Zwecke gem\u00e4\u00df \u00a7 3 dieser Satzung zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen sind mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden m\u00f6glich. Eine beabsichtigte Satzungs\u00e4nderung ist mit in der Einladung zur Mitgliederversammlung w\u00f6rtlich mitzuteilen. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, die vorstehende Satzung gem\u00e4\u00df etwaigem Verlangen des Registergerichts zu \u00e4ndern, wenn das Registergericht davon die Eintragung des Vereins abh\u00e4ngig macht. Dasselbe gilt, wenn die Finanzbeh\u00f6rden die Anerkennung des Vereins als gemeinn\u00fctzig von \u00c4nderungen abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 4.7.2025 In Mainz errichtet.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Unterschriften, nach stattgehabter Gr\u00fcndungsversammlung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Lucas Augustin<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Christian B\u00fcttner<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Dr. Kathrin Dohle<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Bernd Funke<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Hartmut Fischer<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez . Prof. Dr. Peter Hochgesand<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Peter Krawietz<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Karsten Lange<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Dr. Gerd Rupprecht<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Norbert Sch\u00fcler<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Gez. Prof. Dr. Christian Vahl<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Christian-Friedrich Vahl am Fu\u00dfe eines R\u00f6mersteins Am 4. 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