{"id":253933,"date":"2025-07-09T06:27:10","date_gmt":"2025-07-09T06:27:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/253933\/"},"modified":"2025-07-09T06:27:10","modified_gmt":"2025-07-09T06:27:10","slug":"vg-berlin-zum-bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-neuer-praesident-des-ovg-muenster-haftbefehl-gegen-taliban","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/253933\/","title":{"rendered":"VG Berlin zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan \/ Neuer Pr\u00e4sident des OVG M\u00fcnster \/ Haftbefehl gegen Taliban"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Das VG Berlin leitet aus einer Aufnahmezusage den Anspruch auf ein Visum ab. Nach jahrelangem Streit soll BVerwG-Richter Carsten G\u00fcnther Pr\u00e4sident des OVG NRW werden. Der IStGH hat Haftbefehle gegen Taliban-F\u00fchrer beschlossen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\tThema des Tages<\/p>\n<p><strong>VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen:<\/strong> Eine vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Menschen aus Afghanistan erteilte Aufnahmezusage begr\u00fcndet einen Visumsanspruch. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren. Die Bundesregierung hatte erfolglos argumentiert, dass erst Teil 2 der Zusage \u2013 die beh\u00f6rdliche Best\u00e4tigung, dass s\u00e4mtliche Unterlagen vollst\u00e4ndig sind und alle Sicherheitspr\u00fcfungen abgeschlossen wurden \u2013 zum Visumsanspruch f\u00fchre. Dagegen erf\u00fcllt laut VG bereits Teil 1 der Zusage \u2013 die Mitteilung \u00fcber die Aufnahme in das Programm \u2013 alle Voraussetzungen eines zusagenden Verwaltungsakts. Weil dieser im nun entschiedenen Fall weder aufgehoben noch sonst widerrufen wurde, m\u00fcssen der beschwerdef\u00fchrenden afghanischen Wissenschaftlerin und ihrer 13-k\u00f6pfigen Familie die beantragten Visa erteilt werden. Die Familie h\u00e4lt sich derzeit in Pakistan auf. Es berichten <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/afghanistan-gericht-bundesregierung-aufnahme-fluechtlinge-dobrindt-li.3281443\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">SZ (Markus Balser)<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg8l29025v-vg-berlin-bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-visa\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO (Joschka Buchholz\/Max Kolter)<\/a> und <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/vg-berlin-vg8l29025v-aufnahmezusage-afghanen-verpflichtung-visum-erteilung\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell<\/a>. In der FAZ (Alexander Haneke\/Matthias Wyssuwa) erkl\u00e4rt zudem der au\u00dfenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, J\u00fcrgen Hardt, dass eine &#8222;Einzelfallentscheidung&#8220; im Widerspruch zum &#8222;Willen der W\u00e4hler&#8220; ergangen sei. .\u00a0<\/p>\n<p>In einem weiteren Beitrag erl\u00e4utert die FAZ (Alexander Haneke\/Matthias Wyssuwa) das Zustandekommen und die Entwicklung des Bundesaufnahmeprogramms. Nach Deutschland seien bislang rund 1.500 Personen gelangt, eine leicht geringere Anzahl von Zusageempf\u00e4nger:innen befinde sich derzeit noch in Pakistan.<\/p>\n<p>Die im Beschluss beschriebene Gef\u00e4hrdungslage des betroffenen Personenkreises greift <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/kommentar\/aufnahmezusage-berliner-verwaltungsgerichts-kommentar-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Max Bauer (tagesschau.de)<\/a> in einem Kommentar auf. Der Einsatz dieser Menschen &#8222;f\u00fcr westliche Interessen und Werte&#8220; sei von Deutschland mit dem rechtsverbindlichen Versprechen belohnt, sie aus ihrer Lage zu befreien. Dass die Einhaltung dieser Zusage nun gerichtlich erzwungen werden musste, passe nicht zu der vom Bundeskanzler beschworenen &#8222;Law-and-Order-Politik&#8220; und schade auch dem Rechtsstaat in Deutschland.<\/p>\n<p>Rechtspolitik<\/p>\n<p><strong>BVerfG-Richterwahl:<\/strong> Die Wahl von drei neuen Verfassungsrichter:innen im Bundestag soll am Freitag stattfinden, obwohl der Kandidat der CDU\/CSU, G\u00fcnther Spinner, eventuell nur dank Stimmen aus der AfD die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erh\u00e4lt. Die CDU\/CSU hofft, dass ihre Abgeordneten am Freitag vollst\u00e4ndiger erscheinen als die Abgeordneten von AfD und Linken, so dass CDU\/CSU, SPD und Gr\u00fcne eine eigene Zwei-Drittel-Mehrheit f\u00fcr Spinner erreichen k\u00f6nnen. W\u00e4ren alle Abgeordneten anwesend, fehlten jedoch sieben Stimmen zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Linke will nicht f\u00fcr Spinner stimmen, weil die CDU\/CSU nicht mit ihr redet. Bei der Wahl der SPD-Kandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold sorgt die Linke f\u00fcr die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Statt Brosius-Gersdorf wird wohl Kaufhold Vizepr\u00e4sidentin des BVerfG werden. Es berichten FAZ (Stephan Klenner\/Matthias Wyssuwa), <a href=\"https:\/\/taz.de\/Wahl-der-Verfassungsrichter\/!6096038\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">taz (Christian Rath\/Anna Lehmann)<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.fr.de\/politik\/bundesverfassungsgericht-auch-karlsruhe-wird-parteipolitisch-umkaempft-93824443.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">FR (Ursula Knapp)<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-richter-wahl-bundestag-union-spd-brosius-gersdorf-spinner-kaufhold-linke-afd\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO.<\/a>\u00a0<\/p>\n<p>F\u00fcr Reinhard M\u00fcller (FAZ) entspricht die kritische Aufmerksamkeit, die Verfassungsrichter-Kandidaten erhalten, der Bedeutung des von ihnen angestrebten Amtes. Mit \u00f6ffentlicher Kritik m\u00fcssten diese umgehen k\u00f6nnen. Auch Wolfgang Janisch (SZ) h\u00e4lt es f\u00fcr &#8222;legitim und notwendig&#8220;, die &#8222;Eignung des Karlsruher Personals zu diskutieren.&#8220; Werde das &#8222;System der Richterwahl&#8220; zum Kampf um Sieg und Niederlage, verkomme das Gericht jedoch &#8222;zu einem parteipolitischen Player im politischen Gesch\u00e4ft&#8220;, wie der US-Supreme Court. Die vielbeschworene &#8222;Verantwortung der Demokraten&#8220; k\u00f6nne sich am Freitag beweisen. <a href=\"https:\/\/taz.de\/Wahl-fuer-das-Bundesverfassungsgericht\/!6096030\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Pascal Beucker (taz) <\/a>kritisiert, dass die Union nicht mit der Linken redet, so dass G\u00fcnter Spinner eventuell der erste Verfassungsrichter wird, der nur dank Unterst\u00fctzung der AfD gew\u00e4hlt wird.\u00a0<\/p>\n<p>Die vor allem von der Union gegen die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachte Kritik fasst die FAZ (Stephan Klenner) zusammen. So habe sie in einem Festschriftbeitrag Menschenw\u00fcrde und Lebensschutz als voneinander &#8222;rechtlich entkoppelt&#8220; bezeichnet und sich hierbei auf ihren Doktorvater Horst Dreier bezogen. Dessen eigene Berufung an das Bundesverfassungsgericht sei an dieser Position gescheitert. Kontroverse \u00c4u\u00dferungen seien zudem bei den Themen Kopftuchverbot f\u00fcr Rechtsreferendarinnen, einer Frauenquote bei Wahlvorschl\u00e4gen und einer Corona-Impfpflicht bekannt. Ein Beitrag im Feuilleton der FAZ (Martin Otto) schreibt \u00fcber Brosius-Gersdorfs kritische Haltung zur klassischen Schulpflicht und ihre Akzeptanz des sogenannten Home-Schoolings.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Mietrecht\/Schonfristzahlung:<\/strong> Das im Koalitionsvertrag vereinbarte und nun von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorangetriebene Vorhaben, die Schonfristzahlung ausdr\u00fccklich auch auf ordentliche K\u00fcndigungen von Mietverh\u00e4ltnissen auszuweiten, wird vom Interessenverband Haus &amp; Grund kritisiert. Dessen Pr\u00e4sident erkl\u00e4rte dem Hbl (Heike Anger), dass es keine sozialen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Regelung gebe, da hierzulande &#8222;eigentlich jeder zu jeder Zeit seine Wohnung bezahlen&#8220; k\u00f6nne, da &#8222;\u00c4mter&#8220; einspringen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>In einem separaten Kommentar meint Heike Anger (Hbl), dass die Pl\u00e4ne der Ministerin vor allem private Vermieter tr\u00e4fen, die &#8222;die tragende S\u00e4ule des deutschen Wohnungsmarkts&#8220; seien. &#8222;Selbstblockaden&#8220; und &#8222;immer neue Vorschriften und Auflagen&#8220; f\u00fchrten letztlich zu einer Verknappung des Angebots.<\/p>\n<p><strong>K.O.-Tropfen:<\/strong> Ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zur sch\u00e4rferen Bestrafung des Einsatzes sogenannter K.O.-Tropfen, wird von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein kritisiert. Ohne belastbare Fallzahldaten werde aufgrund \u00f6ffentlichkeitswirksamer Einzelf\u00e4lle einem &#8222;signaltr\u00e4chtigen Aktionismus&#8220; gefolgt, statt rechtlicher Dimension und Dogmatik Rechnung zu tragen, wie sie etwa in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs im vergangenen Oktober erl\u00e4utert wurden. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ko-tropfen-strafrecht-mindeststrafe-strafverschaerfung-brak-dav\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO (Hasso Suliak)<\/a> berichtet und prognostiziert, dass der Entwurf im Bundestag gleichwohl verabschiedet werde. In ersten Reaktionen h\u00e4tten die Zust\u00e4ndigen der Regierungsfraktionen sowie der Gr\u00fcnen signalisiert, dass sie die Kritik nicht teilen.<\/p>\n<p><strong>Einsch\u00fcchterungsklagen:<\/strong> Der Ende des vergangenen Monats vorgestellte Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum effektiveren Umgang mit Einsch\u00fcchterungsklagen (Slapp-Klagen) findet nicht die ungeteilte Zustimmung des wissenschaftlichen Mitarbeiters <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/anti-slapp-gesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Johannes Maurer auf dem Verfassungsblog.<\/a> So fehlten Regelungen \u00fcber vorprozessuale Drohkulissen wie Abmahnungen. Auch sei der Ansatz fragw\u00fcrdig, Klageparteien durch erh\u00f6hte finanzielle Risiken von Einsch\u00fcchterungsklagen abzuhalten, weil f\u00fcr diese die wirtschaftlichen Folgen &#8222;faktisch irrelevant sind&#8220;.<\/p>\n<p>Justiz<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sidentenposten am OVG NRW:<\/strong> Die mehr als vierj\u00e4hrige Vakanz bei der Leitung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat aller Voraussicht nach ein Ende. Nach einem Kabinettsbeschluss der schwarz-gr\u00fcnen Landesregierung soll nun Carsten G\u00fcnther, bislang Richter am Bundesverwaltungsgericht, nach M\u00fcnster berufen werden. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/ovg-nrw-besetzung-kabinett-carsten-guenther\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO (Tanja Podolski)<\/a> und <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/carsten-guenther-praesident-ovg-muenster\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell <\/a>berichten..<\/p>\n<p><strong>BGH \u2013 VW-Dieselskandal\/Managerhaftung:<\/strong> Die FAZ (Marcus Jung) berichtet \u00fcber die Verhandlung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Vergleichen \u00fcber die begrenzte pers\u00f6nliche Haftung von VW-Managern im Abgasskandal. Seine Entscheidung will der BGH am 30. September verk\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>BGH zu Cum-Ex-Einziehung:<\/strong> Die vom Landgericht Wiesbaden im Mai 2023 im Strafurteil gegen Hanno Berger angeordnete Einziehung weitergeleiteter Tatertr\u00e4ge ist rechtskr\u00e4ftig. Der Beg\u00fcnstigte hatte dies per Revision angefochten, die nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/nach-urteil-gegen-hanno-berger-bgh-bestaetigt-einziehung-tatlohn-cum-ex-6-kls1111-js-18753-21\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO<\/a> berichtet.<\/p>\n<p><strong>OLG Dresden zu einfacher elektronischer Signatur:<\/strong> Eine Berufung der Staatsanwaltschaft ist auch dann wirksam erhoben, wenn die per EGVP \u00fcbermittelte Berufungsschrift lediglich einfach elektronisch signiert wurde. Es reiche aus, wenn das Dokument mit dem Namen des Verfassenden abschlie\u00dft, so ein von <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/olg-dresden-6Ws825-berufung-staatsanwaltschaft-name-qualifizierte-signatur\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell<\/a> berichteter Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom April.<\/p>\n<p><strong>OVG NRW zu Messerverbot:<\/strong> Ein individuelles Verbot des Mitf\u00fchrens von Messern und anderen gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden in der \u00d6ffentlichkeit findet in der polizeilichen Generalklausel eine hinreichende Rechtsgrundlage. Dies entschied &#8211; anders als die Vorinstanz &#8211; nun das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/5b57925-ovg-nrw-gibt-polizeipraesidium-recht-messerverbot-generalklausel\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO <\/a>berichtet.<\/p>\n<p><strong>OVG NRW zu Warnhinweis einer Bibliothek:<\/strong> Am Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster erreichte der Autor eines verschw\u00f6rungstheoretischen Buches die Feststellung, dass der von einer Bibliothek in seinem Werk angebrachte Warnhinweis seine Meinungsfreiheit und sein allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt. Ohne Befugnisnorm im Kulturgesetzbuch NRW seien diese Eingriffe nicht gerechtfertigt, so der Beschluss laut <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/ovg-muenster-5b45125-einordnungshinweis-szadzbuecherei-muss-entfernt-werden\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell.<\/a><\/p>\n<p><strong>VGH BaW\u00fc zu Hundesteuer:<\/strong> Auch am Verwaltungsgerichtshof Baden-W\u00fcrttemberg blieben Hundehalter mit dem Versuch erfolglos, sich als Hundez\u00fcchter von der Hundesteuerpflicht befreien zu lassen. Die erforderliche gewerblich betriebene Hundezucht k\u00f6nne zwar grunds\u00e4tzlich auch bei privater Haltung und dem Ausbleiben von finanziellen Gewinnen vorliegen. Die klagende Familie h\u00e4tte aber zus\u00e4tzlich auch ein schl\u00fcssiges Betriebskonzept vorlegen m\u00fcssen. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/2s24925-vgh-baden-wuerttemberg-hundesteuer-befreiung-hundezucht\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO<\/a> berichtet.<\/p>\n<p><strong>LG Frankfurt\/M. zu &#8222;Sommerm\u00e4rchen&#8220; und Steuerhinterziehung:<\/strong> Der vor zwei Wochen vom Landgericht Frankfurt\/M. wegen Steuerhinterziehung zu einem Bu\u00dfgeld verurteilte DFB hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die schriftliche Begr\u00fcndung muss erst in drei Monaten vorliegen, nach der dann folgenden Revisionsbegr\u00fcndung d\u00fcrfte eine Verhandlung am BGH nicht vor Herbst 2026 erfolgen, schreibt die SZ (Johannes Aum\u00fcller). In der Zwischenzeit m\u00fcsse sich der Verband auf eine am Finanzgericht Kassel erhobene Klage gegen die im Zusammenhang der WM-Vergabe stehende Aberkennung seiner Gemeinn\u00fctzigkeit konzentrieren.<\/p>\n<p><strong>LG M\u00fcnchen I \u2013 Spezi-Design:<\/strong> Ein weiterer markenrechtlicher Anspruch der Paulaner Brauerei besch\u00e4ftigt das Landgericht M\u00fcnchen I. Nach Entscheidungen \u00fcber einen Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und einer weiteren \u00fcber das verwendete Flaschendesign verhandelte das Gericht nun \u00fcber das Design eines Cola-Mix-Getr\u00e4nks aus dem Hause Berentzen. Ob dessen &#8222;Mio Mio Cola-Orange Mische&#8220; die gesch\u00fctzte Farbmarke des Paulaner-Spezi-Getr\u00e4nks verletzt, ist nach der von <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/kanzleien-unternehmen\/k\/spezi-paulaner-berentzen-design-mio-mio-lg-muenchen-i-markenrecht-33o14496-24\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO<\/a> berichteten Einsch\u00e4tzung des Gerichts offen. Die Verk\u00fcndung ist f\u00fcr den 5. August terminiert.<\/p>\n<p><strong>AG K\u00f6ln zu KI-Schriftsatz:<\/strong> In einer familienrechtlichen Sache hat ein offenbar per KI-Tool erstellter Schriftsatz eines Verfahrensbevollm\u00e4chtigten den Unwillen des Amtsgerichts K\u00f6ln erregt. Offensichtlich unrichtige Entscheidungs-Zitate und frei erfundene Fundstellen schadeten dem &#8222;Ansehen des Rechtsstaats und insbesondere&#8220; dem der Anwaltschaft, so der Beschluss. Das AG legte nahe, dass die Arbeitsmethode dar\u00fcber hinaus auch gegen das berufsrechtliche Verbot versto\u00dfen k\u00f6nnte, bewusst Unwahrheiten zu verbreiten. <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/ag-koeln-312f13025-ki-schriftsatz-anwalt-halluzinationen-berufsrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell (Maximilian Amos)<\/a> \u00a0berichtet.<\/p>\n<p>Recht in der Welt<\/p>\n<p><strong>IStGH \u2013 Taliban:<\/strong> Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat gegen den F\u00fchrer des afghanischen Taliban-Regimes Haibatullah Achundsada und gegen den Obersten Richter Abdul Hakim Hakkani Haftbefehle erlassen. Beiden werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Entrechtung von Frauen und M\u00e4dchen vorgeworfen. Chefankl\u00e4ger Karim Khan hatte die Haftbefehle im Januar beantragt. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/istgh-haftbefehle-taliban-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-frauen\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">LTO<\/a> berichtet.<\/p>\n<p><strong>Sondertribunal zum Ukrainekrieg:<\/strong> Die Ende Juni vom Europarat und der Ukraine vereinbarte Einrichtung eines Sondertribunals f\u00fcr das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ordnet der wissenschaftliche Mitarbeiter <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/sondertribunal-ukraine-europarat\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">Alexander Elfgen auf dem Verfassungsblog <\/a>v\u00f6lkerrechtlich ein und beschreibt seine Mechanismen. Wichtig sei, dass auch in Abwesenheit gegen Angeklagte verhandelt werden kann.<\/p>\n<p><strong>Israel\/USA\/Iran: <\/strong>In einem ausf\u00fchrlichen Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) ordnet der fr\u00fchere Verfassungsrichter Andreas Paulus die j\u00fcngsten israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran v\u00f6lkerrechtlich ein. Ferner spricht er sich f\u00fcr eine an technischen Gegebenheiten orientierte, zeitgem\u00e4\u00dfe Auslegung und Anwendung des V\u00f6lkerrechts aus, erkl\u00e4rt die \u00fcber den blo\u00dfen Rechtsbruch hinausgehenden Voraussetzungen einer Anklage wegen eines verbotenen Angriffskriegs und dr\u00fcckt seine Sorge \u00fcber die &#8222;vor allem in den USA&#8220; zu beobachtende &#8222;v\u00f6llige Gleichg\u00fcltigkeit&#8220; gegen\u00fcber dem V\u00f6lkerrecht aus. Als &#8222;einzige legitime, weltweit g\u00fcltige Normenordnung&#8220; sei dieses zwar &#8222;nicht optimal&#8220;, aber &#8222;Besseres haben wir nun einmal nicht.&#8220;<\/p>\n<p><strong>EGMR\/Russland \u2013 Google:<\/strong> In Russland wegen der Sperrung eines YouTube-Kanals gegen Google verh\u00e4ngte Bu\u00dfgelder in H\u00f6he mehrerer Billionen US-Dollar versto\u00dfen nach Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte in gleich mehrfacher Hinsicht gegen die Meinungsfreiheit. L\u00f6schungsanfragen bez\u00fcglich regierungskritischer Kan\u00e4le h\u00e4tten die diesbez\u00fcglichen Voraussetzungen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention missachtet und seien unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Es sei auch widerspr\u00fcchlich, dass die russischen Beh\u00f6rden zugleich die Wiederherstellung eines regimetreuen Kanals u.a. mit dessen Meinungsfreiheit begr\u00fcndeten. Die ausgeurteilten Sanktionen seien zudem &#8222;grob unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.&#8220; <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/egmr-2702722-google-russland-bussgelder-youtube-meinungsfreiheit\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell<\/a> berichtet.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Ungarn \u2013 Maja T.:<\/strong> Den Fall der non-bin\u00e4ren Person Maja T., die aktuell in Ungarn vor Gericht steht, behandelt der <a href=\"https:\/\/www.swr.de\/swraktuell\/radio\/rrr-maja-t-hungerstreik-100.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">ARD-RadioReportRecht (Alena Lagm\u00f6ller).<\/a> Im Beitrag kommt T.s Anwalt Sven Richwin ausf\u00fchrlich zu Wort und beschreibt u.a. T.s Haftbedingungen.<\/p>\n<p><strong>Ungarn \u2013 Pride-Parade:<\/strong> Die Budapester Polizei hat mitgeteilt, gegen die Teilnehmenden der verbotenen Pride-Parade keine Ermittlungen aufnehmen zu wollen, da &#8222;die Organisatoren die B\u00fcrger hinsichtlich der Rechtslage verunsichert h\u00e4tten&#8220;. Wegen &#8222;Organisation einer verbotenen Versammlung&#8220; werde nun jedoch gegen B\u00fcrgermeister Gergely Karacsony ermittelt. Die <a href=\"https:\/\/taz.de\/Budapester-Buergermeister\/!6095985\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">taz (Florian Bayer)<\/a> berichtet.\u00a0<\/p>\n<p>Sonstiges<\/p>\n<p><strong>Legal Coach<\/strong>: Die Volljuristin Geertje Tutschka ist als Legal Coach t\u00e4tig. Im Interview mit <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/magazin\/detail\/juristen-coachen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell (Monika Spiekermann) <\/a>erkl\u00e4rt sie, worauf bei Coaching-Angeboten im juristischen Bereich geachtet werden sollte.<\/p>\n<p>Das Letzte zum Schluss<\/p>\n<p><strong>Stammkunde:<\/strong> Sp\u00e4te Reue f\u00fchrte zu einem Strafverfahren am Landgericht K\u00f6ln. Wie bild.de (Dimitri Soibel) berichtet, brachte eine in einer anderen Sache verh\u00e4ngte Haft einen Esten dazu, drei Raub\u00fcberf\u00e4lle in K\u00f6ln zu gestehen. Die Taten ereigneten sich zwischen 2007 und 2011 und w\u00e4ren ohne das Gest\u00e4ndnis wohl nicht zur Anklage gelangt. Leidtragender der drei \u00dcberf\u00e4lle war jeweils dasselbe Juweliergesch\u00e4ft. Es erschien dem Angeklagten wegen seiner abgelegenen Lage geeignet und weil ein angrenzender Spielplatz gute Parkm\u00f6glichkeiten bot.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.<\/p>\n<p>Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.<\/p>\n<p>LTO\/mpi\/chr<\/p>\n<p>(Hinweis f\u00fcr Journalisten) <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/index.php?id=459\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.lto.de\/index.php?id=459<\/a><\/p>\n<p>Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/presseschau\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/presseschau\/<\/a><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen die t\u00e4gliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/newsletter-apps\/presseschau-newsletter\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">als Newsletter abonnieren.<\/a> \u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tDie juristische Presseschau vom 9. Juli 2025:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t09.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57616 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t09.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das VG Berlin leitet aus einer Aufnahmezusage den Anspruch auf ein Visum ab. 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