{"id":254709,"date":"2025-07-09T13:23:09","date_gmt":"2025-07-09T13:23:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/254709\/"},"modified":"2025-07-09T13:23:09","modified_gmt":"2025-07-09T13:23:09","slug":"schuelerinnen-klagen-erfolgreich-gegen-kruzifix-an-gymnasium","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/254709\/","title":{"rendered":"Sch\u00fclerinnen klagen erfolgreich gegen Kruzifix an Gymnasium"},"content":{"rendered":"<p>Dieser Artikel wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert.<\/p>\n<p>Ein gro\u00dfes Kreuz &#8211; eineinhalb Meter hoch und 50 Zentimeter breit, darauf ein gekreuzigter Christus: Zwei Sch\u00fclerinnen eines staatlichen Gymnasiums in Bayern st\u00f6rten sich am t\u00e4glichen Anblick des Kruzifixes im Eingangsbereich ihrer Schule. Weil die Schulleitung ihren Wunsch abgelehnt hatte, das Kreuz abzuh\u00e4ngen, klagten die jungen Frauen &#8211; und bekamen jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof teilweise Recht.<\/p>\n<p>Urteil: Kruzifix verletzt Glaubensfreiheit der Sch\u00fclerinnen<\/p>\n<p>Das Kruzifix im Eingangsbereich habe die Glaubensfreiheit der Sch\u00fclerinnen verletzt, urteilte der BayVGH. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Kl\u00e4gerinnen zu entfernen, sei daher rechtswidrig gewesen. Die Kl\u00e4gerinnen, die mittlerweile ihr Abitur gemacht haben, seien wegen der Schulpflicht dazu gezwungen gewesen, das Kreuz immer wieder zu sehen, bem\u00e4ngelten die Richter. Eine zumutbare Ausweichm\u00f6glichkeit habe es nicht gegeben.  <\/p>\n<p>Laut Verwaltungsgerichtshof gibt es f\u00fcr Gymnasien keine gesetzliche Regelung f\u00fcr das Anbringen von Kreuzen. Ob ein Kruzifix in einer Schule durch ein bayerisches Gesetz legitimiert werden k\u00f6nnte, lie\u00df der BayVGH den Angaben zufolge offen. Vorgeschrieben sind Kreuze in Bayern f\u00fcr staatliche Dienstgeb\u00e4ude, dazu z\u00e4hlen Schulen nicht. <\/p>\n<p>Alternativunterricht w\u00e4hrend des Schulgottesdienstes rechtm\u00e4\u00dfig<\/p>\n<p>Dagegen sieht es der Verwaltungsgerichtshof als rechtm\u00e4\u00dfig an, dass die Sch\u00fclerinnen einen Alternativunterricht besuchten mussten, wenn sie an Schulgottesdiensten nicht teilnehmen wollten. Zwar k\u00f6nne der Besuch von Schulgottesdiensten den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern nicht vorgeschrieben werde. Daraus k\u00f6nne jedoch kein Anspruch abgeleitet werden, f\u00fcr die Dauer des Schulgottesdienstes vom Unterricht befreit zu werden. Durch den Alternativunterricht werde vielmehr eine Gleichbehandlung aller Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sichergestellt.<\/p>\n<p>Staatskanzleichef: &#8222;Bedauerlich&#8220;<\/p>\n<p>Nach BR-Informationen handelte es sich um das Hallertau-Gymnasium im oberbayerischen Wolnzach. Die Schule wollte sich auf Anfrage zu dem Urteil nicht \u00e4u\u00dfern und verwies auf das Kultusministerium. Eine Reaktion des Ministeriums steht noch aus.  <\/p>\n<p>Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bezeichnete das Urteil zum Kreuz als bedauerlich. Es sei aber eine Einzelfallentscheidung und betreffe auch nicht den &#8222;Kreuzerlass&#8220; der Staatsregierung. &#8222;Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Pr\u00e4gung.&#8220; Kreuze sollte man laut Herrman &#8222;aufh\u00e4ngen und nicht abh\u00e4ngen &#8211; und im konkreten Einzelfall zum Ausgleich der unterschiedlichen Ansichten einfach umh\u00e4ngen&#8220;. <\/p>\n<p>Auch bayerische CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek bedauerte die Gerichtsentscheidung. &#8222;Das Kreuz steht nicht nur f\u00fcr den christlichen Glauben, sondern auch f\u00fcr Werte wie N\u00e4chstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung f\u00fcreinander.&#8220; <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Dieser Artikel wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. 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