{"id":259973,"date":"2025-07-11T13:29:10","date_gmt":"2025-07-11T13:29:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/259973\/"},"modified":"2025-07-11T13:29:10","modified_gmt":"2025-07-11T13:29:10","slug":"db-darf-spartickets-nicht-nur-digital-verkaufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/259973\/","title":{"rendered":"DB darf Spartickets nicht nur digital verkaufen"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Wer von den Sparangeboten der Deutschen Bahn profitieren wollte, musste fr\u00fcher zwingend seine E-Mail-Adresse angeben. Die Tickets gab es nur digital. Damit hat der Konzern gegen die DSGVO versto\u00dfen, stellte nun das OLG Frankfurt a.M. klar.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse oder der Handynummer voraussetzen, weil die Verarbeitung dieser Daten nicht f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich sei. Das hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/oberlandesgericht-frankfurt-am-main\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO Gerichtsinformation: Oberlandesgericht Frankfurt am Main\" rel=\"noopener\">Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main<\/a> entschieden. Die Deutsche Bahn darf den Kauf von &#8222;Spar&#8220;- und &#8222;Super-Sparpreistickets&#8220; nicht von der Angabe dieser Daten abh\u00e4ngig machen (Urt. v. 10.07.2025, Az. 6 UKI 14\/24).<\/p>\n<p>Hintergrund der Entscheidung ist, dass die besonders g\u00fcnstigen &#8222;Spar-&#8220; und &#8222;Super-Sparpreistickets&#8220; bis zu einem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 reine Online-Tickets waren. Der Vertrieb erfolgte nur digital. Um das digitale Ticket zu empfangen, mussten die Fahrg\u00e4ste beim Kauf ihre E-Mail oder eine Handynummer angeben \u2013 selbst wenn sie direkt am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten.\u00a0<\/p>\n<p>Seit dem Wechsel m\u00fcssen die Kund:innen beim Kauf dieser Tickets am Schalter nicht mehr zwingend eine E-Mail-Adresse angeben. &#8222;Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mailadresse haben, m\u00f6chten wir diesen weiterhin die M\u00f6glichkeit geben, Sparpreistickets zu buchen&#8220;, <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/reise\/bahn-fahrplanwechsel-verbindungen-preise-li.3146813\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">erkl\u00e4rte damals eine Unternehmenssprecherin gegen\u00fcber der Deutschen Presseagentur.<\/a><\/p>\n<p>Durch die Entscheidung des OLG steht nun aber fest: Die zwingende Forderung nach E-Mail-Adresse oder Handynummer war ohnehin rechtswidrig. Die Datenverarbeitung versto\u00dfe gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Geklagt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).<\/p>\n<p>Vertragsgegenstand ist und bleibt die Bef\u00f6rderung<\/p>\n<p>Zum einen sei die Verarbeitung dieser Daten nicht durch die Einwilligung der Fahrg\u00e4ste gerechtfertigt. Denn deren Einwilligung sei nicht freiwillig gewesen, sie h\u00e4tten keine &#8222;echte oder freie Wahl&#8220; gehabt, ob sie ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer preisgeben, so das Gericht. Der Ticketverkauf sei vielmehr von diesen Angaben abh\u00e4ngig gemacht worden. Das Gericht betont in diesem Zusammenhang auch die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Bahn: Viele Ausweichm\u00f6glichkeiten gibt es f\u00fcr Zugreisende in Deutschland nicht.<\/p>\n<p>Zum anderen sei die Verarbeitung aber schon nicht erforderlich. &#8222;Kundinnen und Kunden m\u00f6chten zu einem g\u00fcnstigen Preis mit der Bahn an einem bestimmten Tag von A nach B fahren&#8220;, daf\u00fcr werde der Fahrpreis gezahlt, so das Gericht. Hauptgegenstand des Vertrages sei damit die Bef\u00f6rderung und nicht die Generierung eines validen digitalen Sparpreis-Tickets. Dieses diene lediglich dem Nachweis daf\u00fcr, dass ein Vertrag mit den gegenseitigen Leistungen Bef\u00f6rderung und Bezahlung geschlossen wurde. Die digitale Form der Tickets erleichtert nach Ansicht des Gerichts allein der Deutschen Bahn die Vertragsabwicklung und diene vornehmlich unternehmensinternen Zwecken, wie Werbung oder Kundenbindung.<\/p>\n<p>Auch andere Interessen der Deutschen Bahn machten die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht erforderlich. Blo\u00dfe N\u00fctzlichkeit oder bestm\u00f6gliche Effizienz gen\u00fcgen den Anforderungen an die Verarbeitung nach der DSGVO nicht, so das OLG. &#8222;Die Verantwortliche muss den Prozess f\u00fcr den Zugang zu seinen Leistungen w\u00e4hlen, der mit dem geringsten Ma\u00df an personenbezogenen Daten auskommt. Daran fehlt es hier&#8220;, res\u00fcmierte der Senat.<\/p>\n<p>vzbv: &#8222;Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden&#8220;<\/p>\n<p>Mittlerweile hat die Deutsche Bahn durch die Option, Sparpreistickets auch ohne Angabe der Daten am Schalter zu erwerben, einen alternativen Zugang zu den g\u00fcnstigen Tickets erm\u00f6glicht. Wer den bequemen Weg \u00fcber die Webseite oder App der Deutschen Bahn geht, muss beim Ticketkauf aber weiterhin seine E-Mail-Adresse angeben, um die Fahrkarte zu erhalten: Irgendwie muss das digitale Ticket beim K\u00e4ufer ja ankommen.<\/p>\n<p>Die vzbv-Vorst\u00e4ndin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg f\u00fcr den Verbraucherschutz. Sie sagt: &#8222;Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf \u2013 das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verf\u00fcgung stellen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.<\/p>\n<p>lmb\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>mit Material der dpa<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tOLG Frankfurt am Main zum Verbraucherschutz:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t11.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57648 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t11.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wer von den Sparangeboten der Deutschen Bahn profitieren wollte, musste fr\u00fcher zwingend seine E-Mail-Adresse angeben. 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