{"id":260441,"date":"2025-07-11T17:35:09","date_gmt":"2025-07-11T17:35:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/260441\/"},"modified":"2025-07-11T17:35:09","modified_gmt":"2025-07-11T17:35:09","slug":"frau-block-ist-fuer-uns-alle-glaesern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/260441\/","title":{"rendered":"&#8218;Frau Block ist f\u00fcr uns alle gl\u00e4sern&#8216;"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Hat sie die Entf\u00fchrung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? In Hamburg hat der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft viele Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Es geht um eine Familie, um Kinder, die zwischen den Fronten in einem langj\u00e4hrigen Sorgerechtsstreit stehen, und vor allem um die Silvesternacht 2023\/24, die letztlich zum Prozessauftakt am Freitag f\u00fchrte. Gegen die Mutter, mutma\u00dfliche Drahtzieherin und Block-House-Erbin Christina Block, ihren Lebensgef\u00e4hrten Ex-Sportschau-Moderator Gerhard Delling sowie f\u00fcnf weitere Angeklagte hat die Hauptverhandlung vor der zust\u00e4ndigen Jugendschutzkammer am Landgericht (LG) Hamburg begonnen (Az.: 632 KLs 10\/25).<\/p>\n<p>Es ist ein Familiendrama, das viele Fragen aufwirft, vor allem nach der T\u00e4terschaft. Wer war verantwortlich? Wer war beteiligt, als in der <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/anklage-fall-block-was-es-zu-wissen-gibt\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Silvesternacht 2023\/24<\/a> die damals 13-j\u00e4hrige Tochter von Christina Block gemeinsam mit ihrem j\u00fcngeren Bruder mutma\u00dflich gewaltsam von D\u00e4nemark nach Deutschland gebracht wurde?<\/p>\n<p>F\u00fcr den Staatsanwalt ist die Sache klar. Laut Anklageschrift liegt eine Verurteilung Blocks wegen schwerer Entziehung von Minderj\u00e4hrigen (\u00a7 235 Abs.1, Abs.4 Nr.1 und Nr.2 Strafgesetzbuch (StGB) in Tateinheit mit gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung (\u00a7\u00a7 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.4 StGB), Freiheitsberaubung (\u00a7 239 Abs.1 StGB) und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen (\u00a7 225 Abs. 1 Nr.1, Abs.2 StGB) auf der Hand.<\/p>\n<p>Wer kann wem ein Kind entziehen?<\/p>\n<p>Doch bereits am ersten Hauptverhandlungstag wurde deutlich: Bevor es um die Frage der T\u00e4terschaft geht, muss die Frage der Strafbarkeit gekl\u00e4rt werden. F\u00fcr die Verteidiger der insgesamt sieben Angeklagten ist klar, dass f\u00fcr eine Strafbarkeit wegen der schweren Entziehung von Minderj\u00e4hrigen die Tatbestandsmerkmale schon gar nicht erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Die Entziehung Minderj\u00e4hriger setzt gem\u00e4\u00df \u00a7 235 Abs. 1 StGB voraus, dass eine Person unter achtzehn Jahren beispielsweise mit Gewalt einem Elternteil entzogen oder vorenthalten wird. Hier spielt laut den Anw\u00e4lten der jahrelange Sorgerechtsstreit des einstigen Ehepaars Block und Stephan Hensel ins Spiel. Nach der Scheidung 2018 lebten die Kinder erst bei ihrer Mutter, bevor es zum Streit \u00fcber das Sorgerecht kam. Immer wieder betonten die Verteidiger am Freitag, dass das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Block im Herbst 2021 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorl\u00e4ufig zugesprochen und ihr dieses in der Silvesternacht noch zugestanden habe.<\/p>\n<p>Das sei der juristische Knackpunkt: Trotz der familienrechtlichen Entscheidung habe Hensel die Kinder in D\u00e4nemark behalten und nicht an Block herausgegeben. Eine Mutter, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht, k\u00f6nne ihre eigenen Kinder nicht im Sinne des \u00a7 235 StGB &#8222;entziehen&#8220;, so die Verteidiger.<\/p>\n<p>Stimmte das LG Hamburg dieser rechtlichen Bewertung zu, h\u00e4tte dies nicht nur f\u00fcr Block, sondern auch f\u00fcr die weiteren Angeklagten wichtige Konsequenzen: Vier der Angeklagten, darunter auch Delling, sind wegen Beihilfe zur Kindesentziehung angeklagt. Die ist gem\u00e4\u00df \u00a7 26 StGB eine Form der Teilnahme und setzt eine vors\u00e4tzliche und rechtswidrige Haupttat eines anderen im Sinne des \u00a7 11 Abs.1 Nr. 5 StGB voraus. Fehlt diese Haupttat, etwa weil \u2013 wie die Verteidigung argumentiert \u2013 Tatbestandsmerkmale nicht erf\u00fcllt sind, kommt es mangels der sogenannten Akzessoriet\u00e4t der Teilnahme nicht zu einer Strafbarkeit.<\/p>\n<p>Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft schwere Vorw\u00fcrfe<\/p>\n<p>In den langen Eingangserkl\u00e4rungen fokussieren sich die Verteidiger nicht allein auf materiell-rechtliche Fragen. Sie machen der Staatsanwaltschaft auch prozessuale Vorw\u00fcrfe. Blocks Verteidiger Otmar Cury spricht von nicht gew\u00e4hrter Akteneinsicht (\u00a7 147 StPO) und von nicht gew\u00e4hrtem rechtlichem Geh\u00f6r (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) sowie von 18 Schrifts\u00e4tzen, die nie Eingang in die Verfahrensakte gefunden h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Blocks zweiter Verteidiger, Ingo Bott, machte den Gerichtssaal zu seiner B\u00fchne. Immer wieder richtete er seinen Blick auch an die Presse und das \u00fcbrige Publikum, die verteilt auf 17 B\u00e4nken hinter einer Plexiglasscheibe ihren Platz eingenommen hatten. Mit den Worten &#8222;Frau Block ist f\u00fcr uns alle gl\u00e4sern&#8220; richtete er sich direkt an die Zuschauer. Er betonte die &#8222;schwache Beweislage&#8220;, Block sei unschuldig.<\/p>\n<p>Auch Dellings Verteidiger, David Rieks, betonte die Unschuld seines Mandanten und kritisierte die Berichterstattung. Der Ex-Moderator stehe zu Unrecht im Rampenlicht. Delling sei &#8222;aufgrund seiner gro\u00dfen Prominenz medial zu einem der Gesichter des Verfahrens geworden&#8220;, sagte sein Verteidiger. Doch seine mediale Rolle entspreche nicht seiner Rolle in dem Verfahren. Auch seinem Mandanten sei nicht in ausreichender Weise rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt worden.<\/p>\n<p>Seine Vorw\u00fcrfe: \u00dcber zentrale Ermittlungsergebnisse sei er, Rieks, als Verteidiger nicht oder versp\u00e4tet informiert worden, dies verletze die sogenannte Waffengleichheit. Er wirft der Staatsanwaltschaft auch vor, die Anklage \u00fcbereilt erhoben zu haben. Zwar gebiete der Beschleunigungsgrundsatz ein z\u00fcgiges Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer der sieben Angeklagten seit \u00fcber sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Jedoch d\u00fcrfe dieser Umstand und das enorme mediale Interesse nicht zu \u00fcbereilten Entscheidungen der Staatsanwaltschaft f\u00fchren. Die Staatsanwaltschaft sei voreingenommen, eine umfassende Beweisaufkl\u00e4rung d\u00fcrfe nicht auf der Strecke bleiben.<\/p>\n<p>Promi-Faktor sorgt f\u00fcr Andrang<\/p>\n<p>Jeder kennt Block und Delling, das Medieninteresse am Freitag war entsprechend gro\u00df. Bereits Stunden vor Prozessbeginn warteten erste Journalisten vor dem Landgericht, auch Blocks Ex-Mann Hensel war als Nebenkl\u00e4ger anwesend. Er war in der Silvesternacht dabei, als ihm die Kinder mutma\u00dflich entzogen wurden.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich sollten beide Kinder als Nebenkl\u00e4ger auftreten. Doch das Hanseatische OLG hatte sp\u00e4t am Donnerstagabend (wegen der Eilbed\u00fcrftigkeit zun\u00e4chst ohne Angabe von Gr\u00fcnden) entschieden, dass die Zulassung des Sohnes zur Nebenklage und die Bestellung eines Rechtsbeistandes f\u00fcr ihn nicht zul\u00e4ssig sei, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.<\/p>\n<p>Wie es weitergeht<\/p>\n<p>Bis es zu einem Urteil kommt, wird es noch dauern. Insgesamt sind 36 weitere Hauptverhandlungstage bis Ende des Jahres anberaumt. F\u00fcr den n\u00e4chsten Hauptverhandlungstag haben Block, Delling und zwei weitere Angeklagte eine Einlassung angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Bis zu einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Davor muss eine Beweisaufnahme (\u00a7\u00a7 244 ff. StPO) durchgef\u00fchrt werden \u2013 und hier d\u00fcrfte der n\u00e4chste Hebel der Verteidiger sein. Wie Block-Anwalt Cury bereits ank\u00fcndigte, sei mit zahlreichen Beweismittelantr\u00e4gen zu rechnen.<\/p>\n<p>Mit Material der dpa<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tProzessauftakt in Hamburg:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t11.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57654 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t11.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Hat sie die Entf\u00fchrung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? 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