{"id":267839,"date":"2025-07-14T15:46:18","date_gmt":"2025-07-14T15:46:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/267839\/"},"modified":"2025-07-14T15:46:18","modified_gmt":"2025-07-14T15:46:18","slug":"bmg-will-die-verschreibung-von-cannabis-erschweren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/267839\/","title":{"rendered":"BMG will die Verschreibung von Cannabis erschweren"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Angek\u00fcndigt hatte es die CDU-Bundesgesundheitsministerin schon l\u00e4nger, jetzt macht sie ernst: Die Abgabe von Cannabis an Kranke soll nur noch nach vorherigem, pers\u00f6nlichem Kontakt mit dem Arzt erfolgen. Auch der Versand wird verboten.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits klargemacht, was sie von der von ihrem Amtsvorg\u00e4nger Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachten Teil-Legalisierung von Cannabis h\u00e4lt: n\u00e4mlich nichts. &#8222;Ich habe das Gesetz nicht unterst\u00fctzt&#8220;, stellte sie in einem <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/gesundheitsministerin-warken-steigende-sozialbeitraege-bremsen-das-wachstum-110498453.html\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">FAZ-Interview<\/a> klar. In diesem k\u00fcndigte sie auch an, welche Schritte sie gehen wird, um das missliebige Gesetz offenbar wieder zur\u00fcckzudrehen.<\/p>\n<p>Als erstes hat sich Warken nun das Medizinal-Cannabisgesetz vorgekn\u00f6pft. LTO liegt ein Referentenentwurf vor, der an diesem Montag auch mit Frist zum 1. August an die Verb\u00e4nde geschickt wurde. Konkreter Hintergrund der Gesetzesinitiative ist eine aus Sicht des Gesundheitsministeriums (BMG) inflation\u00e4re Zahl von Cannabis-Verschreibungen infolge des Ampelgesetzes.<\/p>\n<p>BMG: &#8222;Cannabis-Import um 170 Prozent gesteigert&#8220;<\/p>\n<p>Im Medizinal-Cannabisgesetz hatte diese geregelt, dass Cannabis f\u00fcr Kranke wie etwa Schmerzpatienten, zwar weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden muss. Da Cannabis aber nicht mehr als Bet\u00e4ubungsmittel eingestuft wird, braucht es seit der Gesetzesliberalisierung durch die Ampel auch kein besonderes Bet\u00e4ubungsmittelrezept mehr. Ein regul\u00e4res Rezept reicht. Auch ist der Versand der Bl\u00fcten durch Apotheken m\u00f6glich.<\/p>\n<p>In der Folgezeit stellte sich nun heraus, dass die Erteilung derartiger Rezepte durch \u00c4rzte deutlich zunahm. \u00a0Wurde die Verschreibung etwa durch das Ampelgesetz zu leicht gemacht? Oder konnten vielleicht auch Menschen ohne medizinische Indikation auf diese Weise leicht an Cannabis gelangen?\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;Unser Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte hat ermittelt, dass sich der Verbrauch seit April 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahrs von 31 auf 100 Tonnen verdreifacht hat&#8220;, beklagte Warken im Mai. Im nun vorgelegten Gesetzentwurf (Bearbeitungsstand 18.6.2025) hei\u00dft es, der Import von Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 habe sich um 170 Prozent gesteigert. \u00a0&#8222;Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen: Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erh\u00e4lt ein Onlinerezept&#8220;, so die Gesundheitsministerin.<\/p>\n<p>Verschreibung nur nach Besuch beim Arzt<\/p>\n<p>Nun soll dieser Entwicklung ein Riegel vorgeschoben werden. Erste Ma\u00dfnahme: Die Verschreibung von Cannabis darf k\u00fcnftig nur nach vorherigem, pers\u00f6nlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.<\/p>\n<p>&#8222;Es wird geregelt, dass die Verschreibung von Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken nur nach einem pers\u00f6nlichen Kontakt zwischen einer \u00c4rztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in der Arztpraxis oder im Rahmen eines \u00e4rztlichen Hausbesuches erfolgen darf. Damit wird eine ausschlie\u00dfliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen&#8220;, hei\u00dft es in dem Gesetzentwurf.<\/p>\n<p>Zuvor sei es f\u00fcr Patienten m\u00f6glich gewesen, nach Ausf\u00fcllen eines Online-Fragebogens auf einer Telemedizinplattform und durch die Versendung der Cannabisbl\u00fcten \u00fcber kooperierender Versandapotheken an Cannabis zu gelangen.<\/p>\n<p>Da allerdings der Gesetzgeber 2018 ein absolutes Fernbehandlungsverbot durch \u00c4rzte ausgeschlossen hat, sieht Warkens Entwurf nun vor, dass jedenfalls bei einer Erstverschreibung von Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken die M\u00f6glichkeit der Videosprechstunde ausgeschlossen ist. &#8222;Bei Folgeverschreibung ist eine Konsultation pro vier Quartale vorgesehen. Bei Gemeinschaftspraxen m\u00fcssen die Folgerezepte dabei nicht zwangsl\u00e4ufig von derselben \u00c4rztin oder demselben Arzt, aber in derselben Arztpraxis ausgestellt werden.&#8220;<\/p>\n<p>Beratung und Aufkl\u00e4rung in der Apotheke<\/p>\n<p>Zweite Ma\u00dfnahme, die der Entwurf vorsieht: Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken d\u00fcrfen k\u00fcnftig nicht mehr im Wege des Versandes an Endverbraucher abgegeben werden. Stattdessen m\u00fcsse eine umfassende Aufkl\u00e4rung und Beratung pers\u00f6nlich in der Apotheke erfolgen. So sei ein Inverkehrbringen von Cannabis im Wege des Versandes &#8222;zu riskant&#8220; und &#8222;mit Blick auf die Patientensicherheit nicht sachgerecht&#8220;.<\/p>\n<p>Als grundlegendes Motiv f\u00fcr die geplanten Versch\u00e4rfungen betont Warkens Gesetzentwurf den Gesundheitsschutz von Cannabis-Patienten: &#8222;Bei der Behandlung mit Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken ist unter anderem wegen der Suchtgefahr sowie weiterer Gesundheitsrisiken, Nebenwirkungen und unerw\u00fcnschter Arzneimittelwirkungen ein pers\u00f6nlicher \u00e4rztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten&#8220;, hei\u00dft es. Zudem m\u00fcsse die Patientin oder der Patient im Lichte der bestehenden Chancen und Risiken ausdr\u00fccklich in die Behandlung mit Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken einwilligen. &#8222;Eine solche ausf\u00fchrliche Anamnese, k\u00f6rperliche Untersuchung, Aufkl\u00e4rung und Einwilligung sollten bei der Verschreibung von Cannabisbl\u00fcten zu medizinischen Zwecken im pers\u00f6nlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der \u00e4rztlichen Behandlung und Beratung vor Ort durchgef\u00fchrt werden.&#8220;<\/p>\n<p>Abzuwarten bleibt nun, ob der Gesetzentwurf aus dem CDU-gef\u00fchrten auch beim Koalitionspartner SPD, der die geltende Rechtslage zu verantworten hat, auf Zustimmung trifft. Eine Anfrage von LTO in der SPD-Bundestagsfraktion blieb bis zum Erscheinen dieses Artikels unbeantwortet.\u00a0<\/p>\n<p>Linke und FDP warnen vor &#8222;Konjunkturprogramm f\u00fcr den Schwarzmarkt&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Kritik kommt von der Opposition: Nach Ansicht des Gesundheitsexperten der Linken im Bundestag, Ates G\u00fcrpinar, beschreibt der Gesetzesentwurf &#8222;die Unzul\u00e4nglichkeiten der Regierung &#8211; sowohl im Umgang mit Medikamenten wie im Umgang mit Genusscannabis&#8220;.\u00a0<br \/>Dem Abgeordneten zufolge ist die wachsende Zahl an Verschreibungen von Medizinalcannabis eine direkte Folge der unzureichenden Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes ist. Es fehlten nach wie vor legale, niedrigschwellige Bezugsm\u00f6glichkeiten. &#8222;Eine Einschr\u00e4nkung des Medizinal-Cannabisgesetzes, ohne gleichzeitig echte und legale Bezugswege f\u00fcr Genusscannabis zu schaffen, ist nicht nur realit\u00e4tsfern \u2013 sie kriminalisiert weiterhin Konsument:innen und setzt sie allen Risiken des Schwarzmarktes aus&#8220;, sagte G\u00fcrpinar zu LTO.<\/p>\n<p>Zu Wort meldete sich auch die fr\u00fchere drogenpolitische Sprecherin der inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedenen FDP Christine L\u00fctke. Sie hatte an dem damaligen Gesetz mitgewirkt und die Cannabis-Liberalisierung vorangetrieben. &#8222;Ein komplettes Fernverschreibungs- und Versandhandelsverbot mit Cannabisbl\u00fcten l\u00f6st keine Probleme, sondern ist ein Konjunkturprogramm f\u00fcr den Schwarzmarkt&#8220;, kritisierte L\u00fctke gegen\u00fcber LTO. Auch m\u00fcsse der Versandhandel mit Bl\u00fcten sowohl im Sinne der Patientenversorgung als auch im Sinne der heimischen Cannabisunternehmen weiter m\u00f6glich sein. &#8222;Ein komplettes Verbot legt die Axt an ein sich gerade erst entwickelndes \u00d6kosystem aus Produzenten, Apotheken und Gro\u00dfh\u00e4ndler, mit allen negativen Folgen f\u00fcr Arbeitspl\u00e4tze und Steuereinnahmen vor Ort.&#8220;<\/p>\n<p>Den Referentenentwurf aus dem BMG ver\u00f6ffentlicht LTO <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/fileadmin\/uploads\/media\/RefE_AEnderung_Cannabis.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tGesetzentwurf zum Medizinal-Cannabis:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t14.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57663 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t14.07.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Angek\u00fcndigt hatte es die CDU-Bundesgesundheitsministerin schon l\u00e4nger, jetzt macht sie ernst: Die Abgabe von Cannabis an Kranke soll&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":267840,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[5862,29,5863,30,13,5860,5861,14,15,1009,5864,5866,5865,12,10,8,9,11],"class_list":{"0":"post-267839","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-deutschland","8":"tag-analysen","9":"tag-deutschland","10":"tag-experten","11":"tag-germany","12":"tag-headlines","13":"tag-hintergruende","14":"tag-hintergrundinformationen","15":"tag-nachrichten","16":"tag-news","17":"tag-recht","18":"tag-rechtsexperten","19":"tag-rechtsfragen","20":"tag-rechtsthemen","21":"tag-schlagzeilen","22":"tag-top-news","23":"tag-top-meldungen","24":"tag-topmeldungen","25":"tag-topnews"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114852369687327374","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/267839","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=267839"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/267839\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/267840"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=267839"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=267839"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=267839"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}