{"id":274055,"date":"2025-07-18T03:57:10","date_gmt":"2025-07-18T03:57:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/274055\/"},"modified":"2025-07-18T03:57:10","modified_gmt":"2025-07-18T03:57:10","slug":"karlsruhe-so-arbeitet-das-bundesverfassungsgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/274055\/","title":{"rendered":"Karlsruhe | So arbeitet das Bundesverfassungsgericht"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe (dpa) &#8211; Seit der Gr\u00fcndung 1951 h\u00fctet das Bundesverfassungsgericht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist zugleich Gericht und Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Alle \u00fcbrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden.\u00a0<\/p>\n<p>Das Gericht ist aber kein politisches Organ, sondern misst seine Entscheidungen allein am Grundgesetz. Es ist keinem Ministerium unterstellt.\u00a0<\/p>\n<p>Der Sitz in Karlsruhe steht auch r\u00e4umlich f\u00fcr die Trennung von Recht und Politik. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland ma\u00dfgeblich anfangs in Bonn gemacht und wird heute in erster Linie in Berlin gestaltet.<\/p>\n<p>Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht?<\/p>\n<p>Es wird nur auf Antrag t\u00e4tig. Hier gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten. Zum Beispiel k\u00f6nnen die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages ein Gesetz auf seine Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat kann das Gericht ein Verbot verfassungsfeindlicher Parteien pr\u00fcfen.\u00a0<\/p>\n<p>B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger k\u00f6nnen ihre Grundrechte gegen\u00fcber dem Staat durchsetzen, indem sie Verfassungsbeschwerde einreichen. Diese machten mit einem Anteil von 96\u00a0Prozent im vergangenen Jahr den gr\u00f6\u00dften Teil der 4.640 Verfahrensneueing\u00e4nge aus. \u00dcbrigens betrug die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre nur 1,56 Prozent.\u00a0<\/p>\n<p>Wie ist das Gericht aufgebaut?<\/p>\n<p>Es besteht aus zwei Senaten. Ihnen geh\u00f6ren je acht Richterinnen und Richter an. Vorsitzende sind der Pr\u00e4sident des Gerichts, aktuell Stephan Harbarth im Ersten Senat, beziehungsweise die Vizepr\u00e4sidentin, Doris K\u00f6nig im Zweiten Senat. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern.\u00a0<\/p>\n<p>Jeder Richter und jede Richterin hat zudem vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommen etwa Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung, Bibliothek und EDV. Insgesamt arbeiten rund 270 Menschen am Gericht.<\/p>\n<p>Wer wird Verfassungsrichterin oder -richter?<\/p>\n<p>Voraussetzungen sind, dass man das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Bef\u00e4higung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt. Mindestens drei Mitglieder jedes Senats m\u00fcssen aus den obersten Bundesgerichten kommen &#8211; also vom Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesarbeitsgericht oder dem Bundessozialgericht. So soll ihre besondere richterliche Erfahrung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einflie\u00dfen k\u00f6nnen.\u00a0<\/p>\n<p>Wer entscheidet das?<\/p>\n<p>Bundestag und Bundesrat w\u00e4hlen die 16 Mitglieder des h\u00f6chsten deutschen Gerichts jeweils zur H\u00e4lfte. Sie bestimmen auch abwechselnd den Pr\u00e4sidenten und den Vizepr\u00e4sidenten. F\u00fcr die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das soll die Ausgewogenheit in den Senaten sicherstellen.<\/p>\n<p>Wie lange bleibt man Verfassungsrichter oder -richterin?<\/p>\n<p>Die Amtszeit betr\u00e4gt in der Regel zw\u00f6lf Jahre. Die Altersgrenze ist das Ende des Monats, in dem der Richter oder die Richterin das 68. Lebensjahr vollendet. Nach deren Ablauf f\u00fchren sie ihre Amtsgesch\u00e4fte allerdings bis zur Ernennung der Nachfolge fort. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Wie werden die Zust\u00e4ndigkeiten verteilt?<\/p>\n<p>Das ist zum einen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Zum anderen fasst das Plenum &#8211; alle 16 Richterinnen und Richtern gemeinsam &#8211; Beschl\u00fcsse. Der Erste Senat entscheidet in erster Linie \u00fcber Verfassungsbeschwerden von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu Grundrechtsfragen. Der Zweite Senat ist eher als Staatsgerichtshof konzipiert und als solcher vor allem f\u00fcr Streitigkeiten zwischen Staatsorganen wie Bundestag und Bundesregierung zust\u00e4ndig. Er entscheidet auch \u00fcber die Rechte von Abgeordneten und politischen Parteien.<\/p>\n<p>Kann jemand im Alleingang entscheiden?<\/p>\n<p>Nein, es geht immer um Mehrheiten. Je nach Verfahrensart gibt es unterschiedliche Anforderungen. \u00dcber Verfassungsbeschwerden entscheiden in der Regel die Kammern in den Senaten. Dies muss einstimmig erfolgen, ansonsten entscheidet der Senat mit allen acht Richterinnen und Richtern.<\/p>\n<p>Im Senat reicht dem Gericht zufolge die einfache Mehrheit, um einen Verfassungsversto\u00df festzustellen. Bei acht Mitgliedern kann also ein Patt entstehen. Dann kann kein Verfassungsversto\u00df festgestellt werden.\u00a0<\/p>\n<p>Bei einigen anderen Verfahrensarten wie Parteiverboten bedarf es laut dem Gesetz bei einer Entscheidung zum Nachteil des Antragsgegners &#8211; in diesem Beispiel also der betroffenen Partei &#8211; einer Zweidrittelmehrheit im Senat.<\/p>\n<p>Was ist mit Senatsmitgliedern, die nicht der Mehrheitsmeinung sind?<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen ihre Sichtweise in einem sogenannten Sondervotum darstellen. Es wird mit ihrem Namen zusammen mit der Entscheidung ver\u00f6ffentlicht. Beim Urteil zur Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2020 zum Beispiel nutzten gleich drei Mitglieder des Zweiten Senats diese M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Haben alle Stimmen gleiches Gewicht?<\/p>\n<p>Ja. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jene von Pr\u00e4sident und Vizepr\u00e4sidentin z\u00e4hlen nicht mehr als die der anderen Richterinnen und Richter. Ein Senat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen Richter und Richterinnen auch mal ausgeschlossen werden?<\/p>\n<p>Ein Senat kann einzelne Richter und Richterinnen f\u00fcr konkrete F\u00e4lle ausschlie\u00dfen, wenn sie beispielsweise fr\u00fcher schon mit der Sache befasst waren. Das war erst j\u00fcngst bei den US-Drohnenangriffen im Jemen der Fall. Der Zweite Senat entschied daraufhin zu siebt. Andere Kriterien f\u00fcr einen Ausschluss sind etwa, dass jemand mit einem Beteiligten verheiratet ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Seit der Gr\u00fcndung 1951 h\u00fctet das Bundesverfassungsgericht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. 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