{"id":284024,"date":"2025-07-22T02:43:20","date_gmt":"2025-07-22T02:43:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/284024\/"},"modified":"2025-07-22T02:43:20","modified_gmt":"2025-07-22T02:43:20","slug":"koeln-berlin-5-fakten-die-teilzeitbeschaeftigte-kennen-sollten-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/284024\/","title":{"rendered":"K\u00f6ln\/Berlin | 5 Fakten, die Teilzeitbesch\u00e4ftigte kennen sollten"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6ln\/Berlin (dpa\/tmn) &#8211; Es ist ein Rekordwert: Fast zwei von f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Das zeigen <a href=\"https:\/\/iab.de\/presseinfo\/teilzeitbeschaeftigung-erreicht-neuen-hoechstwert\/\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Zahlen <\/a>des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) f\u00fcr das erste Quartal 2025.\u00a0<\/p>\n<p>Teilzeitbesch\u00e4ftigte d\u00fcrfen nicht benachteiligt werden. Sie erhalten grunds\u00e4tzlich den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbesch\u00e4ftigte, ihr Einkommen verringert sich aber entsprechend der k\u00fcrzeren Arbeitszeit. Aber welche Anspr\u00fcche haben Teilzeitbesch\u00e4ftigte in Sachen Sonderzahlungen, Urlaub, Pr\u00e4mien und Co.? 5 wissenswerte Fakten:<\/p>\n<p>1. Sonderzahlungen gibt es auch in Teilzeit<\/p>\n<p>Zu Sonderzahlungen z\u00e4hlen etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Generell gilt: \u00abEin Anspruch auf derartige Zahlungen besteht nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist\u00bb, sagt Nathalie Oberth\u00fcr, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht.<\/p>\n<p>Gibt es eine solche Vereinbarung, haben Teilzeitbesch\u00e4ftigte Anspruch auf mindestens anteilige Gew\u00e4hrung. Wichtig: \u00abDie anteilige K\u00fcrzung der Leistung ist nur m\u00f6glich, wenn der Entgeltcharakter im Vordergrund steht\u00bb, erkl\u00e4rt Rechtsassessor Daniel Stach, Arbeitsrechtler beim Verdi-Bundesvorstand. Das trifft etwa auf das Weihnachts- und das Urlaubsgeld sowie auf die Inflationsausgleichspr\u00e4mie zu.<\/p>\n<p>Kn\u00fcpft der Leistungszweck nicht an die Dauer der Arbeitszeit an, ist laut Stach eine anteilige K\u00fcrzung der Zulage unzul\u00e4ssig. \u00abDaher sind zum Beispiel Erschwernis- und Schmutzzulagen in vollst\u00e4ndiger H\u00f6he zu gew\u00e4hren, egal, ob die Arbeitszeit reduziert ist oder nicht\u00bb, so der Gewerkschaftsjurist.<\/p>\n<p>2. Bei Zulagen besteht oft Anspruch in voller H\u00f6he<\/p>\n<p>Gibt es eine Jubil\u00e4umszulage oder einen Treuebonus f\u00fcr langj\u00e4hrig besch\u00e4ftigte Mitarbeiter, steht die Zahlung einer Teilzeitkraft in gleicher H\u00f6he zu wie einer Vollzeitkraft. \u00abDenn die Betriebstreue eines Teilzeitbesch\u00e4ftigten ist genauso zu bewerten wie diejenige eines Besch\u00e4ftigten mit vollem Arbeitspensum\u00bb, sagt Stach.<\/p>\n<p>Ihm zufolge darf der Arbeitgeber auch die in einer Vereinbarung zugesagte Pr\u00e4mie f\u00fcr das Erreichen eines bestimmten Ziels nicht anteilig zur reduzierten Arbeitszeit k\u00fcrzen.<\/p>\n<p>\u00abIn der Praxis ist die Trennung zwischen anteilig und vollst\u00e4ndig zu gew\u00e4hrenden Zulagen nicht immer einfach\u00bb, so Stach. Ein Beispiel sei die Funktionszulage: Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann eine anteilige K\u00fcrzung entweder zul\u00e4ssig sein oder eben nicht. Entscheidend sei hier die genaue Formulierung. Daher gilt: In Zweifelsf\u00e4llen den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht fragen.<\/p>\n<p>3. Urlaubstage werden nach Arbeitstagen berechnet<\/p>\n<p>Wer in Vollzeit arbeitet, hat bei einer F\u00fcnf-Tage-Woche h\u00e4ufig Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. \u00abDen gleichen Anspruch haben Teilzeitbesch\u00e4ftigte, sofern sie an allen Wochentagen arbeiten\u00bb, sagt Stach. Geht die Teilzeit indes mit einer Reduzierung der Wochenarbeitstage einher, ist Umrechnen angesagt.<\/p>\n<p>Die Berechnung erfolgt so: Basis ist die \u00fcbliche Zahl der Urlaubstage einer Vollzeitkraft in vergleichbarer Position. Diese Zahl wird mit der Zahl der w\u00f6chentlichen Arbeitstage der Teilzeitkraft multipliziert und das Ergebnis durch die \u00fcbliche Zahl der Wochenarbeitstage einer Vollzeitkraft dividiert.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Angenommen, Basis w\u00e4re das Modell 30 Urlaubstage bei einer F\u00fcnf-Tage-Woche. Hat eine Teilzeitkraft zum Beispiel auf 80 Prozent der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitszeit reduziert und arbeitet vier Tage pro Woche, berechnet sich der Urlaubsanspruch so: 30 x 4 : 5 = 24.<\/p>\n<p>\u00abDa sie pro Urlaubswoche nur vier Tage ihres Urlaubsanspruchs verbrauchen muss, stehen ihr, genauso wie bei einer Vollzeitstelle, insgesamt sechs Wochen Erholungsurlaub zu\u00bb, so Stach.<\/p>\n<p>Bei unregelm\u00e4\u00dfiger Teilzeitarbeit werde der Berechnung gegebenenfalls ein l\u00e4ngerer Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde gelegt, erl\u00e4utert Fachanw\u00e4ltin Nathalie Oberth\u00fcr. Ein Beispiel: 30 (Urlaubstage bei Vollzeit) dividiert durch 260 (Jahresarbeitstage des Betriebs) multipliziert mit 150 (Pflichtarbeitstage der Teilzeitkraft pro Jahr) ergibt 17,30 Urlaubstage pro Jahr.<\/p>\n<p>4. Teilzeitkr\u00e4fte haben Anspruch auf \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge<\/p>\n<p>Teilzeitkr\u00e4ften ist laut Stach \u00abjede teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gew\u00e4hren, der dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbesch\u00e4ftigten entspricht\u00bb. Das ist im <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tzbfg\/BJNR196610000.html\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Teilzeit- und Befristungsgesetz<\/a> geregelt.<\/p>\n<p>Was das konkret bedeutet, zeigen Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. So hatte der EuGH etwa zugunsten einer teilzeitbesch\u00e4ftigten Pflegekraft bei einem ambulanten Dialyseanbieter entschieden (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=288833&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=19767363\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">C-184\/22 und C-185-22<\/a>).\u00a0<\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht stellte daraufhin klar, dass Teilzeitbesch\u00e4ftigte ab der ersten \u00dcberstunde den gleichen Anspruch auf Zuschl\u00e4ge wie ihre vollzeitbesch\u00e4ftigten Kolleginnen und Kollegen haben (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, <a href=\"https:\/\/www.bundesarbeitsgericht.de\/entscheidung\/8-azr-370-20\/\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">8 AZR 370\/20<\/a>). Eine Ausnahme sei nur zul\u00e4ssig, wenn sachliche Gr\u00fcnde eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.<\/p>\n<p>5. Auch Teilzeitbesch\u00e4ftigte k\u00f6nnen Pflegezeit nehmen<\/p>\n<p>Besch\u00e4ftigte k\u00f6nnen bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen, um einen nahen Angeh\u00f6rigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen. Darauf weist das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales hin. Demnach haben sowohl vollzeit- als auch teilzeitbesch\u00e4ftigte Berufst\u00e4tige die Option, sich vollst\u00e4ndig oder nur teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Um in dieser Zeit den Lebensunterhalt besser abzusichern, k\u00f6nnen sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt f\u00fcr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"K\u00f6ln\/Berlin (dpa\/tmn) &#8211; Es ist ein Rekordwert: Fast zwei von f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. 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