{"id":307191,"date":"2025-07-31T03:13:12","date_gmt":"2025-07-31T03:13:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/307191\/"},"modified":"2025-07-31T03:13:12","modified_gmt":"2025-07-31T03:13:12","slug":"bundesgerichtshof-warum-werbeblocker-so-umstritten-sind-digital","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/307191\/","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof: Warum Werbeblocker so umstritten sind &#8211; Digital"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t   \t\t\t\t\t \t\t\t\t   \t      \t\t\t\t   <img decoding=\"async\" id=\"article-image\" fetchpriority=\"high\" alt=\"Bundesgerichtshof: Warum Werbeblocker so umstritten sind\" title=\"Bundesgerichtshof: Warum Werbeblocker so umstritten sind\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/media.media.5a2740fa-1a4e-4e49-98c6-b3af68d88050.original700.jpg\" data-linkto=\"https:\/\/www.esslinger-zeitung.de\/javascript:void(0);\"\/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\tMit Werbeblockern k\u00f6nnen Nutzerinnen und Nutzer im Internet l\u00e4stige Werbung unterdr\u00fccken. (Archivbild)\u00a0Foto: Oliver Berg\/dpa\t\t\t<\/p>\n<p>Aufdringliche Onlinewerbung nervt viele User. Sie verwenden deshalb Adblocker, um Banner zu unterdr\u00fccken. Damit schneiden sie aber auch wichtige Umsatzstr\u00f6me der Webseiten-Betreiber ab.<\/p>\n<p>Karlsruhe &#8211; Deutschlands gr\u00f6\u00dfter Verlag, Axel Springer, versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Nach einer Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) 2018 landete der Fall einige Jahre sp\u00e4ter erneut in Karlsruhe. Bevor die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung f\u00e4llen, wurde noch ein EuGH-Urteil abgewartet. Fragen und Antworten zu einem grunds\u00e4tzlichen Konflikt im <a href=\"https:\/\/www.esslinger-zeitung.de\/thema\/Internet\" title=\"Internet\" class=\"art_thema\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Internet<\/a>:<\/p>\n<p>Was ist Gegenstand der Kontroverse? <\/p>\n<p>In dem Fall vor dem BGH geht es um die Software Adblock Plus des K\u00f6lner Unternehmens Eyeo, die <a href=\"https:\/\/www.esslinger-zeitung.de\/thema\/Werbung\" title=\"Werbung\" class=\"art_thema\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Werbung<\/a> auf Webseiten blockiert. Der Adblocker erkennt und entfernt Werbeanzeigen, bevor sie auf dem Bildschirm der Anwenderinnen und Anwender angezeigt werden.<\/p>\n<p>Wie funktioniert die Blockade im Detail? <\/p>\n<p>Ein Adblocker analysiert den Quellcode der Webseite und identifiziert Elemente, die Werbung darstellen. Das k\u00f6nnen zum Beispiel bestimmte Befehle (&#8222;Tags&#8220;) der Webseiten-Beschreibungssprache HTML sein. Der Werbeblocker untersucht aber auch die Adressen (&#8222;URLs&#8220;) von Webservern.\u00a0<\/p>\n<p>Wird die Adresse dem Server eines Dienstleisters der Werbebranche zugeordnet, wird unter bestimmten Bedingungen verhindert, dass von dort Inhalte geladen und angezeigt werden.<\/p>\n<p>Worum ging es beim ersten Fall vor dem BGH? <\/p>\n<p>Im ersten Anlauf hatte Springer versucht, Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der BGH sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot jedoch keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Gesch\u00e4ftspraxis. Die Entscheidung \u00fcber den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (Az. I ZR 154\/16)\u00a0<\/p>\n<p>Der BGH st\u00f6rte sich auch nicht daran, dass Eyeo Geld von Werbefirmen kassiert hatte, damit ihre Anzeigen von Adblock Plus nicht herausgefiltert, sondern als &#8222;akzeptable Werbung&#8220; durchgelassen werden.<\/p>\n<p> Wie argumentiert Springer im zweiten Anlauf? <\/p>\n<p>Springer st\u00fctzt sich beim neuen Versuch auf das Urheberrecht, das der Verlag an\u00a0der Gesamtheit der Webseitenprogrammierung von Onlinemedien h\u00e4lt, bestehend aus JavaScript, CSS und HTML5. &#8222;Werbeblocker ver\u00e4ndern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit\u00a0\u2013 wir meinen:\u00a0urheberrechtswidrig\u00a0\u2013\u00a0direkt in das\u00a0verfassungsrechtlich\u00a0gesch\u00fctzte Angebot von\u00a0Medienunternehmen\u00a0ein&#8220;, sagt\u00a0Philipp-Christian\u00a0Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media &amp; Tech.<\/p>\n<p> Welchen wirtschaftlichen Schaden sieht Springer? <\/p>\n<p>Springer-Rechtsanwalt Thomale sagt, Werbeblocker besch\u00e4digten nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von Journalismus, sondern gef\u00e4hrdeten\u00a0langfristig\u00a0auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. &#8222;Auf unserem Weg zu Digital Only sind digitale Werbeerl\u00f6se neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabh\u00e4ngigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu k\u00f6nnen. Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden.&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Die finanziellen Sch\u00e4den f\u00fcr Medienangebote l\u00e4gen in Millionenh\u00f6he. &#8222;Die gesellschaftlichen Sch\u00e4den f\u00fcr die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer.&#8220;<\/p>\n<p> Wie lautet die Antwort von Eyeo auf die Vorw\u00fcrfe? <\/p>\n<p>Eyeo-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Frank Einecke sagte der dpa, es gehe in diesem Verfahren nicht um Axel Springer gegen sein Unternehmen oder um einen Rechtsstreit zwischen einem Verlag und dem Anbieter von Werbefiltern. Es gehe auch nicht um das Gesch\u00e4ftsmodell einzelner Adblock-Anbieter. &#8222;Es geht um nicht weniger als um die grundlegenden Rechte der Nutzer:innen, das Internet frei zu nutzen und es barrierefrei und ihren Bed\u00fcrfnissen entsprechend zu betrachten.&#8220;<\/p>\n<p>Nach Auffassung von Eyeo sollte kein einzelnes Unternehmen das Recht haben, Nutzerinnen und Nutzern zu verbieten, ihre Browsereinstellungen selbst festzulegen oder Downloads von Inhalten oder Tracking zu erzwingen.<\/p>\n<p> Was hat die BGH-Verhandlung vor einem Jahr ergeben? <\/p>\n<p>Bei der m\u00fcndlichen Verhandlung in Karlsruhe hatte der Senat im Juli 2024 angek\u00fcndigt, zun\u00e4chst ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem \u00e4hnlichen Fall abwarten zu wollen. Dabei ging es um die urheberrechtliche Zul\u00e4ssigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms erm\u00f6glicht (sogenannte Cheat-Software) \u2013 und die Frage, ob das Spiel dadurch unzul\u00e4ssig &#8222;umgearbeitet&#8220; wurde. Der BGH hatte den Fall im Februar 2023 dem EuGH vorgelegt.<\/p>\n<p> Und was hat der EuGH nun entschieden? <\/p>\n<p>Der Luxemburger Senat entschied im Oktober, dass die Cheat-Software nicht grunds\u00e4tzlich gegen Urheberrecht versto\u00dfe, solange sie nur vor\u00fcbergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole ver\u00e4ndere. Solange die ver\u00e4nderten Daten nicht darauf abzielten, das Programm zu kopieren, sei das Urheberrecht hier nicht verletzt. Diese Rechtsauffassung des EuGH muss der BGH ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p> Wie interpretiert Springer das EuGH-Urteil? <\/p>\n<p>Springer-Rechtsanwalt Thomale sagt, der EuGH habe einmal mehr festgestellt, dass ein Urheber durch eine nicht erlaubte Vervielf\u00e4ltigung, \u00dcbersetzung, Bearbeitung oder \u00c4nderung &#8222;der Codeform einer Kopie eines Computerprogramms&#8220; in seinen Ausschlie\u00dflichkeitsrechten verletzt werde. Dies gelte f\u00fcr &#8222;jede Ausdrucksform&#8220; eines Programms und damit auch die Befehle des Webseitenprogramms bestehend aus JavaScript, CSS und HTML5, die den Browser steuern.<\/p>\n<p> Sieht das Eyeo auch so? <\/p>\n<p>Nein, ganz im Gegenteil: &#8222;In seinem Urteil hat der EuGH klargemacht, dass die \u00c4nderung von Funktionalit\u00e4ten eines Computerprogramms durch den Nutzer keine Urheberrechtsverletzung darstellt&#8220;, sagte ein Firmensprecher.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mit Werbeblockern k\u00f6nnen Nutzerinnen und Nutzer im Internet l\u00e4stige Werbung unterdr\u00fccken. 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