{"id":313015,"date":"2025-08-02T09:44:14","date_gmt":"2025-08-02T09:44:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/313015\/"},"modified":"2025-08-02T09:44:14","modified_gmt":"2025-08-02T09:44:14","slug":"eu-kommission-stellt-ki-verordnung-scharf-buerokratie-vs-grundrechteschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/313015\/","title":{"rendered":"EU-Kommission stellt KI-Verordnung scharf: B\u00fcrokratie vs. Grundrechteschutz"},"content":{"rendered":"<p>Auf den letzten Metern drohte die EU-Verordnung zur KI-Regulierung noch einmal ernsthaft zu straucheln. Namhafte Anbieter und Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union dr\u00e4ngten darauf, Teile des Gesetzes sp\u00e4ter als vorgesehen wirksam werden zu lassen, weil die EU-Kommission mit notwendigen Vorarbeiten in Verzug war. Mit einiger Versp\u00e4tung hat die Kommission erst Mitte Juli 2025 m\u00fchsam abgestimmte Handlungsempfehlungen f\u00fcr KI-Anbieter ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Diese Empfehlungen richten sich an Anbieter von &#8222;KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck&#8220; (General Purpose AI, GPAI). Ein Verhaltenskodex soll diesen Unternehmen helfen, ihre KI-Modelle konform mit der Verordnung zu betreiben, also &#8222;compliant&#8220; zu sein. In Leitlinien definiert die EU-Kommission au\u00dferdem, was aus ihrer Sicht eine solche GPAI, also Allzweck-KI, sein k\u00f6nnte. Am heutigen 2. August wurden die in Kapitel V der KI-Verordnung enthaltenen Vorschriften f\u00fcr GPAI wirksam.<\/p>\n<p>Unternehmensvertreter wurden derweil nicht m\u00fcde, zu betonen, die Verordnung sei \u00fcberbordende KI-Regulierung. Als etwa Siemens-Unternehmenschef Roland Busch im Juli von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gefragt wurde, was einem verst\u00e4rkten KI-Einsatz bei Siemens im Wege stehe, war seine Antwort: &#8222;Ganz einfach, die europ\u00e4ische Gesetzgebung, zum Beispiel der europ\u00e4ische AI Act. Der ist der Grund, warum wir hier nicht Vollgas geben k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Solchen \u00c4u\u00dferungen zum Trotz h\u00e4lt die EU daran fest, dass KI speziellen Regeln unterworfen sein soll. Kritiker wie der Siemens-Chef meinen, dass Europa damit von der rasanten Entwicklung in China und den USA abgeh\u00e4ngt w\u00fcrde. EU-Kommissions-Vizepr\u00e4sidentin Henna Virkkunen dagegen ist sicher, dass sich auf Dauer nur regulierte KI durchsetzen werde. US-Konzerne wie Alphabet und Meta sowie europ\u00e4ische Firmen wie Mistral forderten zwar, die Deadlines zu verschieben. EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier stellte jedoch klar: &#8222;Es gibt keine Unterbrechung, keine Nachfrist, keine Pause.&#8220;<\/p>\n<p>Mehr Klarheit?<\/p>\n<p>Weil sich das, was sich unter KI verstehen l\u00e4sst, auch nach den Debatten um die im Dezember 2023 verabschiedete KI-Verordnung st\u00e4ndig \u00e4ndert, hat der Gesetzgeber wichtige Aspekte in sogenannte delegierte Rechtsakte ausgelagert. Diese kann die EU-Kommission leichter an die technische Realit\u00e4t anpassen als das gro\u00dfe Gesetzeswerk selbst. An vielen Stellen schreibt die Verordnung nicht pr\u00e4zise vor, wie OpenAI, XAI, Meta, Mistral, Anthropic oder Alphabet und andere Anbieter ihre GPAI-Modelle kontrollieren und kontrollierbar machen sollen. Stattdessen m\u00fcssen sie schwammig formulierte Regeln beachten. Dazu geh\u00f6rt etwa, dass Allzweck-KI-Betreiber pr\u00fcfen und dokumentieren m\u00fcssen, ob es systemische Risiken in ihren Modellen gibt, die Gefahren f\u00fcr Grundrechte der B\u00fcrger mit sich bringen.<\/p>\n<p>      <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/imgs\/18\/4\/8\/9\/8\/5\/2\/0\/Muenchner_Sicherheit_85056264-4ff72f696659d7bb.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><\/p>\n<p>  <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" height=\"4482\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg xmlns='http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg' width='696px' height='391px' viewBox='0 0 696 391'%3E%3Crect x='0' y='0' width='696' height='391' fill='%23f2f2f2'%3E%3C\/rect%3E%3C\/svg%3E\" style=\"aspect-ratio: 6067 \/ 4482; object-fit: cover;\" width=\"6067\"\/><\/p>\n<p>      <\/a><\/p>\n<p>Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta (hier im Februar w\u00e4hrend der M\u00fcnchner Sicherheitskonferenz), sagt: &#8222;Europa schl\u00e4gt in Bezug auf KI den falschen Weg ein.&#8220;<\/p>\n<p class=\"a-caption__source\">\n      (Bild:\u00a0Sven Hoppe\/dpa)\n    <\/p>\n<p>Den gro\u00dfen Anbietern war das zu wenig. Sie dr\u00e4ngten auf mehr Klarheit, die sie nun zumindest teilweise bekommen haben: <a href=\"https:\/\/digital-strategy.ec.europa.eu\/en\/policies\/guidelines-gpai-providers\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">Mit den Leitlinien zu GPAI hat die EU-Kommission dargelegt<\/a>, wann ein KI-Modell als Allzweck-KI gilt und wann die sch\u00e4rferen Pflichten f\u00fcr systemische Risiken greifen. Eine Grenze enth\u00e4lt bereits der Gesetzestext selbst: 1025 Gleitkommaoperationen pro Sekunde (FLOPS). Wer beim Training seines Modells oberhalb dieser Rechenpower rangiert, erzeugt damit nach Artikel 3 Nummer 67 der KI-Verordnung immer systemische Risiken.<\/p>\n<p>Aber auch unterhalb davon k\u00f6nnen solche Risiken existieren \u2013 und damit vor allem Sorgfaltspflichten auf Betreiber zukommen. Unterhalb der Schwelle kommt es auf eine Beschr\u00e4nkung von F\u00e4higkeiten an: Je st\u00e4rker etwa Spracherkennungsmodelle oder Musikgenerierungsmodelle vom Anbieter beschr\u00e4nkt in ihrer Anwednung seien, desto geringer sei das systemische Risiko.<\/p>\n<p>Anders sieht es bei den gro\u00dfen Modellen aus: Nachdem GPT4 von OpenAI die Schwelle zu 1025 FLOPS schon Anfang 2023 durchbrochen hatte, sind nach Sch\u00e4tzungen von Experten mittlerweile fast alle LLM-Modelle der f\u00fchrenden Anbieter auf dem Weg, nach EU-Recht als GPAI mit systematischem Risiko eingestuft zu werden. Eines ist damit stets verbunden: Wer ein Modell dieser Trainingsgr\u00f6\u00dfenordnung in der EU auf den Markt bringen will \u2013 und dies schlie\u00dft auch das Anbieten via App, Website oder Wiederverk\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich ein \u2013, muss das der EU-Aufsichtsbeh\u00f6rde mitteilen, dem sogenannten KI-B\u00fcro der Kommission.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission betont, ihre Leitlinien nicht im stillen K\u00e4mmerlein, sondern im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Konsultation entwickelt zu haben, bei der sie Beitr\u00e4ge von Hunderten von Interessentr\u00e4gern einholte. Die Leitlinien sind nicht einmal rechtsverbindlich, legen aber die Auslegung und Anwendung des KI-Gesetzes durch die Kommission dar, die als Richtschnur f\u00fcr ihre Durchsetzungsma\u00dfnahmen dienen wird, droht sie wenig verbl\u00fcmt.<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. Jetzt eine Woche unverbindlich testen \u2013 ohne Verpflichtung!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Auf den letzten Metern drohte die EU-Verordnung zur KI-Regulierung noch einmal ernsthaft zu straucheln. 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