{"id":316764,"date":"2025-08-03T21:52:26","date_gmt":"2025-08-03T21:52:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/316764\/"},"modified":"2025-08-03T21:52:26","modified_gmt":"2025-08-03T21:52:26","slug":"rauchverbot-im-wald-gilt-in-sachsen-nicht-fuer-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/316764\/","title":{"rendered":"Rauchverbot im Wald gilt in Sachsen nicht f\u00fcr alle"},"content":{"rendered":"<p class=\"text\">\nRauchen im Wald ist verboten. Das lernen Kinder von ihren Eltern, sp\u00e4testens aber im Sachkundeunterricht in der Grundschule. Trifft man also im Wald eine Person mit brennender Zigarette an, setzt sich diese \u00fcber das Rauchverbot hinweg. Doch das stimmt nur unbedingt, denn in Paragraf 15 des <a href=\"https:\/\/www.revosax.sachsen.de\/vorschrift\/5405-SaechsWaldG\" title=\"Waldgesetz f\u00fcr den Freistaat Sachsen\" data-ctrl-link=\"{&#039;id&#039;: &#039;1f367645-c358-46a4-bca6-edacbd145eff&#039;,&#039;type&#039;:&#039;external&#039;,&#039;window&#039;:{&#039;type&#039;:&#039;empty&#039;,&#039;config&#039;:{&#039;title&#039;:&#039;Waldgesetz f\u00fcr den Freistaat Sachsen&#039;,&#039;top&#039;:&#039;0&#039;,&#039;left&#039;:&#039;0&#039;,&#039;width&#039;:&#039;0&#039;,&#039;height&#039;:&#039;0&#039;,&#039;status&#039;:&#039;0&#039;,&#039;menubar&#039;:&#039;0&#039;,&#039;location&#039;:&#039;0&#039;,&#039;scroll&#039;:&#039;0&#039;,&#039;toolbar&#039;:&#039;0&#039;,&#039;resizable&#039;:&#039;0&#039;}}}\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">S\u00e4chsischen Waldgesetzes <\/a>sind einige Ausnahmen des Verbots aufgef\u00fchrt.\n<\/p>\n<p>Wer im Wald rauchen darf<\/p>\n<p class=\"text\">\n<a name=\"Ausnahmen\">F\u00fcr<\/a> Waldbesitzer, Waldarbeiter, F\u00f6rster und J\u00e4ger gilt das allgemeine Rauchverbot nicht. &#8222;Wir haben das Vertrauen in diejenigen, die mit Wald zu tun haben, dass sie verantwortungsvoll mit dem Wald umgehen, insofern haben wir diese bewusst ausgelassen&#8220;, sagte Sachsens Forstminister, Georg Ludwig von Breitenbuch (CDU) auf Anfrage.\n<\/p>\n<p class=\"text\">\nAn diesen Ausnahmen soll auch nicht ger\u00fcttelt werden, wie das Umweltministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte. Man unterstelle diesem Personenkreis die notwendige Fachkunde und Zugewandtheit zum Wald sowie entsprechende Vorsicht, sagte Ministeriumssprecher Frank Bauer.\u00a0Eine Anpassung des Gesetzes durch die ver\u00e4nderten klimatischen Bedingungen sei nicht notwendig, da nur fachlich versiertes Personal von dem Verbot ausgenommen sei.\n<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"text\">Wir haben das Vertrauen in diejenigen, die mit Wald zu tun haben, dass sie verantwortungsvoll mit dem Wald umgehen, insofern haben wie diese bewusst ausgelassen. <\/p>\n<p>Georg Ludwig von Breitenbuch (CDU)<br \/>\nSachsens Forstminister <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>\n\u00a7 15 S\u00e4chsisches Waldgesetz<br \/>\n(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald darf au\u00dferhalb einer von der Forstbeh\u00f6rde errichteten oder genehmigten Feuerstelle nur mit Genehmigung der Forstbeh\u00f6rde Feuer angez\u00fcndet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.<\/p>\n<p>(2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr<\/p>\n<p>1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald besch\u00e4ftigt werden,<\/p>\n<p>2.\tzur Jagdaus\u00fcbung Berechtigte,<\/p>\n<p>3. Personen bei der Ausf\u00fchrung beh\u00f6rdlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,<\/p>\n<p>4.\tBesitzer auf ihrem Grundst\u00fcck, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter betr\u00e4gt,<\/p>\n<p>5.\tdas Anz\u00fcnden oder Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die bau- oder gewerberechtlich genehmigt wurde.<\/p>\n<p>(3) Im Wald darf nicht geraucht werden. Dies gilt nicht f\u00fcr die im Absatz 2 Nr. 1 und 2 genannten Personen.<\/p>\n<p>(4) Brennende oder glimmende Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.<\/p>\n<p>Waldgesetz f\u00fcr den Freistaat Sachsen<\/p>\n<p>Waldbrandexperte gegen Ausnahmen vom Rauchverbot<\/p>\n<p class=\"text\">\nDirk Schneider ist Leiter der Landesfeuerwehrschule in Nardt und Autor eines Lehrbuches zu Brandursachenermittlung. Bis Dezember 2024 war er auch S\u00e4chsischer Landesbranddirektor. Er sagt: &#8222;Zigaretten sind eine h\u00e4ufige Ursache f\u00fcr Wald- und Vegetationsbr\u00e4nde&#8220;. Das allgemeine Rauchverbot sei f\u00fcr Spazierg\u00e4nger, Wanderer und Waldbesucher nicht nachvollziehbar, wenn sie einen rauchenden Waldarbeiter s\u00e4hen, der das aber schon d\u00fcrfe.\n<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"text\">Die Brandgefahr, die von einer nicht vollst\u00e4ndig gel\u00f6schten Zigarette im Wald ausgeht, ist &#8211; egal ob Waldarbeiter oder Waldbesucher &#8211; die Gleiche.<\/p>\n<p>Dirk Schneider<br \/>\n Leiter der Feuerwehrschule in Nardt<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"text\">\n<a name=\"Kritik\">Schneider<\/a> ist \u00fcberzeugt, dass die B\u00fcrger nicht einordnen k\u00f6nnten, warum der eine rauchen d\u00fcrfe und der andere nicht. Zudem verweist der Waldbrand- und Feuerwehrexperte auf die schlechte Vorbildwirkung.\n<\/p>\n<p class=\"text\">\nDer Waldbrandexperte ist klar gegen Ausnahmen vom Rauchverbot im Wald. &#8222;Die Brandgefahr, die von einer nicht vollst\u00e4ndig gel\u00f6schten Zigarette im Wald ausgeht, ist &#8211; egal ob Waldarbeiter oder Waldbesucher &#8211; die Gleiche.&#8220;\n<\/p>\n<p class=\"text\">\nArbeitnehmer, die rauchen m\u00f6chten, m\u00fcssen dazu in der Regel die im Betrieb daf\u00fcr vorgesehenen Bereiche aufsuchen. Im Fall eines generellen Rauchverbots im Wald m\u00fcssten F\u00f6rster und Waldarbeiter den Wald verlassen, sofern keine speziellen Sicherheitsbereiche geschaffen sind. Das w\u00fcrde viel Zeit kosten, w\u00e4re umst\u00e4ndlich, schwer h\u00e4ndelbar und w\u00fcrde den Arbeitsablauf st\u00f6ren. Schneider geht daher davon aus, dass aus diesem Grund im Waldgesetz Ausnahmen vom Rauchverbot gemacht worden seien.\n<\/p>\n<p>Schon Herbeif\u00fchren einer Brandgefahr strafbar<\/p>\n<p class=\"text\">\nRauchen im Wald zeuge vom sorglosen Umgang mit Brandquellen, betont der Dresdner Waldprofessor Michael M\u00fcller. Es sei damit zurecht nicht nur durch Waldgesetze verboten, sondern laut <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/\" title=\"Strafgesetzbuch\" data-ctrl-link=\"{&#039;id&#039;: &#039;094ed31e-3190-4ca9-84e3-5d943d4b4faa&#039;,&#039;type&#039;:&#039;external&#039;,&#039;window&#039;:{&#039;type&#039;:&#039;empty&#039;,&#039;config&#039;:{&#039;title&#039;:&#039;Strafgesetzbuch&#039;,&#039;top&#039;:&#039;0&#039;,&#039;left&#039;:&#039;0&#039;,&#039;width&#039;:&#039;0&#039;,&#039;height&#039;:&#039;0&#039;,&#039;status&#039;:&#039;0&#039;,&#039;menubar&#039;:&#039;0&#039;,&#039;location&#039;:&#039;0&#039;,&#039;scroll&#039;:&#039;0&#039;,&#039;toolbar&#039;:&#039;0&#039;,&#039;resizable&#039;:&#039;0&#039;}}}\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Strafgesetzbuch<\/a> ein Straftatbestand, selbst wenn kein Feuer entstehe.\u00a0\n<\/p>\n<p class=\"text\">\nWer eine Brandgefahr verursacht, kann demnach zu einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Handelt der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin fahrl\u00e4ssig stehe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe im Raum. M\u00fcller zufolge entstehen die meisten Br\u00e4nde durch vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Brandstiftung. Leider gelinge es selten, die mutma\u00dflichen T\u00e4ter zu \u00fcberf\u00fchren. Etwa die H\u00e4lfte der Waldbr\u00e4nde werde nicht aufgekl\u00e4rt.\u00a0\n<\/p>\n<p>\n\u00a7 306f Strafgesetzbuch &#8222;Herbeif\u00fchren einer Brandgefahr&#8220;<br \/>\n(1) Wer fremde<\/p>\n<p>1. feuergef\u00e4hrdete Betriebe oder Anlagen,<\/p>\n<p>2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ern\u00e4hrungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden<\/p>\n<p>3. W\u00e4lder, Heiden oder Moore oder<\/p>\n<p>4. bestellte Felder oder leicht entz\u00fcndliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,<\/p>\n<p>durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenst\u00e4nde oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/p>\n<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>(3) Wer in den F\u00e4llen des Absatzes 1 fahrl\u00e4ssig handelt oder in den F\u00e4llen des Absatzes 2 die Gefahr fahrl\u00e4ssig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<\/p>\n<p>Strafgesetzbuch<\/p>\n<p>Ranger kontrollieren Rauchverbot in der S\u00e4chsischen Schweiz<\/p>\n<p class=\"text\">\nAuf Grundlage des s\u00e4chsischen Waldgesetzes gilt auch im <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/sachsen\/dresden\/dippoldiswalde-sebnitz\/rauchverbot-nationalpark-saechsische-schweiz-100.html\" title=\"Wie das Rauchverbot im Nationalpark S\u00e4chsische Schweiz eingehalten wird\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Nationalpark S\u00e4chsische Schweiz ein ganzj\u00e4hriges Rauchverbot<\/a>. Die Nationalparkwacht mit ihren 35 Rangern sorgt f\u00fcr dessen Einhaltung. Seit dem Basteibrand vor drei Jahren hat die Nationalparkverwaltung \u00fcberall Hinweisschilder angebracht, auf denen hingewiesen wird, dass Rauchen und offenes Feuer verboten sind. Damit sind die Ranger auf der sicheren Seite, wenn sie f\u00fcr unbelehrbare Raucher eine Anzeige schreiben. Die Ausrede, man habe nichts vom Rauchverbot gewusst, funktioniere dann nicht, sagt Jens Posthoff vom Team der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Nationalparkverwaltung.\n<\/p>\n<p>Basteibrand: Shisha oder Zigaretten<\/p>\n<p class=\"text\">\nDie Ursache des Basteibrandes ist nicht sicher gekl\u00e4rt. <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/sachsen\/dresden\/dippoldiswalde-sebnitz\/anklage-brand-bastei-shisha-100.html\" title=\"Vier M\u00e4nner nach Brand an der Bastei angeklagt\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Ermittelt wurde gegen vier junge M\u00e4nner<\/a>, die direkt neben dem Basteiweg Shisha geraucht hatten. Es k\u00f6nnten aber auch genauso gut noch gl\u00fchende Zigarettenkippen gewesen sein, so Posthoff. &#8222;Wir haben dort mehrere ausgebrannte Zigarettenreste gesehen, die auf zehn Zentimeter Durchmesser die Nadeln ausgegl\u00fcht haben.&#8220; Posthoff beklagt aber auch mangelnde Zivilcourage. Hunderte Basteibesucher seien an den Shisha-rauchenden M\u00e4nnern vorbeigegangen, ohne sie aufzufordern, dass Rauchen zu unterlassen.\n<\/p>\n<p>Rauchverbot im Wald offenbar wenig bekannt<\/p>\n<p class=\"text\">\n<a name=\"Umfrage\">Eine nichtrepr\u00e4sentative Befragung<\/a> von Studenten der TU Dresden im vergangenen Jahr unter den G\u00e4sten des Nationalparks ergab, dass nur zehn Prozent der Befragten wussten, dass ein solches Rauchverbot existiert.\n<\/p>\n<p>\nGanzj\u00e4hriges Rauchverbot nicht \u00fcberall<br \/>\nIn fast allen 16 Bundesl\u00e4ndern gilt ein allgemeines Rauchverbot im Wald. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Th\u00fcringen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-W\u00fcrttemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin werden wie in Sachsen Ausnahmen f\u00fcr Waldbesitzer, F\u00f6rster, Waldarbeiter und J\u00e4ger gemacht. <\/p>\n<p>In Bremen ist das Rauchen im Wald generell verboten. Allerdings kann auf Antrag bei der zust\u00e4ndigen Waldbeh\u00f6rde eine Befreiung gew\u00e4hrt werden, hei\u00dft es im Gesetz.\u00a0In Hessen gibt es keine Ausnahmen f\u00fcr im Wald Besch\u00e4ftigte. Allerdings k\u00f6nnten nach Angaben des Umweltministeriums private Waldbesitzer ihren Besch\u00e4ftigten das Rauchen erlauben. <\/p>\n<p>Allein Niedersachsen und das Saarland haben das Rauchverbot im Wald nicht explizit gesetzlich geregelt. Das Saarland habe aber\u00a0im vergangenen Jahr eine Aufkl\u00e4rungskampagne zur Waldbrandgefahr gestartet und appelliere damit an die Vernunft der Waldbesucher, sagte ein Ministeriumssprecher. <\/p>\n<p>Die Bu\u00dfgelder bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Rauchverbot im Wald sind in den Bundesl\u00e4ndern verschieden und liegen zwischen 1.000 und 50.000 Euro.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Rauchen im Wald ist verboten. 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