{"id":320880,"date":"2025-08-05T12:07:10","date_gmt":"2025-08-05T12:07:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/320880\/"},"modified":"2025-08-05T12:07:10","modified_gmt":"2025-08-05T12:07:10","slug":"erfolg-gegen-rick-nick-erkrath-jetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/320880\/","title":{"rendered":"Erfolg gegen \u201eRick &#038; Nick\u201c | erkrath.jetzt"},"content":{"rendered":"<p> <img loading=\"lazy\" alt=\"\" title=\"Foto: \u00a9 VZ NRW\/adpic\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/20250731_PI-BGH-Aestifity-adpic-678x381.jpg\" decoding=\"async\" class=\"lazyload\" width=\"678\" height=\"381\" data-eio-rwidth=\"678\" data-eio-rheight=\"381\"\/>Foto: \u00a9 VZ NRW\/adpicOberstes Gericht verbietet Vorher-Nachher-Bilder bei Unterspritzungen<\/p>\n<p>Verbraucherzentrale NRW erstreitet BGH-Urteil wegen unzul\u00e4ssiger Werbung im Netz f\u00fcr medizinische Beauty-Eingriffe<\/p>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt der Verbraucherzentrale NRW im Verfahren gegen die Aesthetify GmbH der beiden bekannten \u00c4rzte Recht.<\/li>\n<li>Das Urteil stellt klar, dass auch Eingriffe mit einer Spritze operativ plastisch-chirurgische Eingriffe sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eHeute machen wir bei Dir wieder ein kleines Update.\u201c Mit flapsigen Spr\u00fcchen pr\u00e4sentieren sich die \u00c4rzte \u201eRick &amp; Nick\u201c vor der Kamera, wenn sie ihren Kund:innen Hyaluron und andere Filler spritzen. Aufnahmen von den Sch\u00f6nheitsbehandlungen gibt es zuhauf auf ihrem Social Media-Kanal \u201eaesthetify.de\u201c. Gefilmt werden Vorgespr\u00e4ch, Unterspritzung und teils sogar Freudentr\u00e4nen der Behandelten danach. Dazu geh\u00f6ren auch Vorher-Nachher-Bilder. Diese Art der Werbung hat der BGH mit heutigem Urteil gegen\u00fcber der Aesthetify GmbH untersagt (Az. I ZR 170\/24). Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Aesthetify GmbH sind die prominenten \u00c4rzte Henrik He\u00fcveldop und Dr. Dominik Bettray, alias \u201eRick &amp; Nick\u201c.<\/p>\n<p>\u201eDie Entscheidung des BGH setzt ein klares Zeichen und schafft dringend notwendige Rechtsklarheit \u2013 auch f\u00fcr andere Anbieter\u201c, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. \u201eSch\u00f6nheit per Spritze ist kein harmloser Trend, sondern ein medizinischer Eingriff \u2013 und darf nicht wie ein Lifestyle-Produkt vermarktet werden.\u201c Das Urteil sch\u00fctze Menschen vor manipulativer Werbung und unrealistischen Sch\u00f6nheitsversprechen auf Social Media: \u201eNiemand sollte sich von unzul\u00e4ssigen Vorher- Nachher-Bildern zu einem operativen Eingriff verleiten lassen, der medizinisch nicht notwendig ist.\u201c<\/p>\n<p>Beschwerden waren Anlass f\u00fcr die Klage<\/p>\n<p>Ausgel\u00f6st wurde das Verfahren durch Verbraucherbeschwerden. Unter anderem wandte sich eine besorgte Mutter an die Verbraucherzentrale NRW, weil sie f\u00fcrchtete, dass Minderj\u00e4hrige von den \u00c4rzten \u201eRick &amp; Nick\u201c in den sozialen Netzwerken stark beeinflusst werden. Die Aesthetify GmbH bewirbt mit ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern \u201eRick &amp; Nick\u201c in sozialen Netzwerken \u00e4sthetische Eingriffe wie Lippenformungen, Nasenkorrekturen oder Kinnaufbau durch Unterspritzung \u2013 bislang auch mit Vorher-Nachher-Bildern.<\/p>\n<p>\u201eRick &amp; Nick\u201c sind mit gro\u00dfer Reichweite in den sozialen Medien und durch TV-Auftritte bekannt. Ihre Fans folgen ihnen auf Plattformen wie Instagram und TikTok, wo sie Sch\u00f6nheitsbehandlungen live dokumentieren und mitunter millionenfach angesehen werden. \u201eGerade diese breite Pr\u00e4senz macht die unzul\u00e4ssige Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern besonders wirksam und problematisch\u201c, betont Schuldzinski.<\/p>\n<p>Da Verbraucher:innen vor suggestiver Beeinflussung gesch\u00fctzt werden sollen, untersagt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) vergleichende Darstellungen f\u00fcr sogenannte \u201eoperativ plastisch- chirurgische Eingriffe\u201c, die medizinisch nicht notwendig sind. \u00c4sthetische Unterspritzungen sind dabei nicht explizit genannt. Der BGH stellt nun aber klar, dass auch diese Behandlungen unter das Werbeverbot fallen.<\/p>\n<p>Mehr Schutz vor Vorher-Nachher-Bildern im Internet<\/p>\n<p>Da sich die Aesthetify GmbH nach einer Abmahnung nicht verpflichtete, diese Form der Werbung zu unterlassen, zog die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht. Das OLG Hamm hatte die Frage, ob Unterspritzungen mit sogenannten Fillern zu \u00e4sthetischen Zwecken als operative plastisch-chirurgische Eingriffe gelten und damit unter das Werbeverbot fallen, bereits vor einem Jahr mit Ja beantwortet: In seinem Urteil vom 29. August 2024 stellte es klar, dass es f\u00fcr einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff keines Messers oder Skalpells bedarf, sondern auch eine Spritze ausreicht, so dass keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern erlaubt ist (Az.: 4 UKl 2\/24). Gegen dieses Urteil hatte die Aesthetify GmbH Revision eingelegt.<\/p>\n<p>Bundesgerichtshof best\u00e4tigt vorherige Urteile<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof best\u00e4tigt die Rechtsauffassung, dass es sich bei der beworbenen Behandlung \u2013 bei der mittels eines Instruments, etwa einer Kan\u00fcle, Substanzen zur Formver\u00e4nderung in den K\u00f6rper eingebracht werden \u2013 um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) handelt. F\u00fcr derartige Eingriffe ist es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zul\u00e4ssig, mit Vorher-Nachher-Darstellungen zu werben.<\/p>\n<p>Das Gericht stellt dabei den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung in den Mittelpunkt: Die Auslegung des Begriffs \u201eoperativer plastisch-chirurgischer Eingriff\u201c im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) diene dem Schutzzweck der Vorschrift, unsachliche Einfl\u00fcsse durch potenziell suggestive und irref\u00fchrende Werbung f\u00fcr medizinisch nicht notwendige Eingriffe zu unterbinden. Zugleich solle die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen gesch\u00fctzt und verhindert werden, dass sich Menschen unn\u00f6tigen gesundheitlichen Risiken aussetzen.<\/p>\n<p>Weiterhin erlaubt bleiben allgemeine Vorher-Nachher-Bilder im \u00e4rztlichen Beratungsgespr\u00e4ch, wenn Verbraucher:innen sich f\u00fcr eine individuelle Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Chancen und Risiken eines Eingriffs entschieden haben.<\/p>\n<p>Die Abmahnung und das Gerichtsverfahren gegen die Aesthetify GmbH erfolgten im Rahmen des  bundesgef\u00f6rderten Projekts \u201eFaktencheck Gesundheitswerbung\u201c der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Das Projektteam geht gegen unzul\u00e4ssige Werbung vor, die vor allem im Internet stattfindet. Auff\u00e4llige Gesundheitswerbung oder Fragen zu Werbeaussagen k\u00f6nnen Verbraucher:innen \u00fcber das Kontaktformular auf der Webseite sowie auf Instagram oder TikTok schicken.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/p>\n<p>   8<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Foto: \u00a9 VZ NRW\/adpicOberstes Gericht verbietet Vorher-Nachher-Bilder bei Unterspritzungen Verbraucherzentrale NRW erstreitet BGH-Urteil wegen unzul\u00e4ssiger Werbung im Netz&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":320881,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1831],"tags":[3364,29,3405,30,1209,181,91404],"class_list":{"0":"post-320880","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-duesseldorf","8":"tag-de","9":"tag-deutschland","10":"tag-duesseldorf","11":"tag-germany","12":"tag-nordrhein-westfalen","13":"tag-pressemitteilungen","14":"tag-verbrauchertipps"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114976079664962863","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320880","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=320880"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320880\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/320881"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=320880"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=320880"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=320880"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}