{"id":325223,"date":"2025-08-07T04:32:12","date_gmt":"2025-08-07T04:32:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/325223\/"},"modified":"2025-08-07T04:32:12","modified_gmt":"2025-08-07T04:32:12","slug":"karlsruhe-staatstrojaner-vor-gericht-wenn-ermittler-heimlich-mitlesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/325223\/","title":{"rendered":"Karlsruhe | Staatstrojaner vor Gericht: Wenn Ermittler heimlich mitlesen"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe (dpa) &#8211; Kommunikation findet heute oft im digitalen Raum statt. Bei der Strafverfolgung stellen unter anderem verschl\u00fcsselte Chats oder Anrufe \u00fcber Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp die Ermittler vor neue Herausforderungen. Eine Reform der Strafprozessordnung sollte 2017 Abhilfe verschaffen. Doch vor allem die darin enthaltenen Befugnisse zum Einsatz von Sp\u00e4h-Software \u2013 auch Staatstrojaner genannt \u2013 sorgen f\u00fcr Kritik. Das Bundesverfassungsgericht will nun seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittenen Regelungen bekanntgeben.<\/p>\n<p>Um welches Gesetz geht es?<\/p>\n<p>Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Durchf\u00fchrung von Strafverfahren und die Befugnisse der Ermittlungsbeh\u00f6rden in Deutschland. Im Sommer 2017 wurde sie von der damaligen gro\u00dfen Koalition aus Union und SPD durch das \u00abGesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens\u00bb reformiert. Das Gesetz l\u00f6ste schon damals gro\u00dfen Protest aus \u2013 vor allem wegen der darin enthaltenen M\u00f6glichkeiten der Anordnung einer Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung sowie Online-Durchsuchungen mit Hilfe sogenannter Staatstrojaner.<\/p>\n<p>Was sind Staatstrojaner?<\/p>\n<p>Als Staatstrojaner wird Sp\u00e4h-Software bezeichnet, die ohne Kenntnis des Verd\u00e4chtigen auf seinem Computer oder Smartphone installiert wird. So k\u00f6nnen die Ermittler dann zum Beispiel Nachrichten \u00fcber Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen, die zwischen Ger\u00e4ten verschl\u00fcsselt \u00fcbermittelt werden (Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung) oder sogar s\u00e4mtliche Daten auf dem Ger\u00e4t durchforsten (Online-Durchsuchung).<\/p>\n<p>Was ist Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung?<\/p>\n<p>Bei der klassischen Telekommunikations\u00fcberwachung (kurz: TK\u00dc) wird die Kommunikation eines Verd\u00e4chtigen zum Beispiel \u00fcber Telefon, E-Mail oder Chat-Nachrichten erfasst. Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram verschl\u00fcsseln aber oft die Chat-Nachrichten und Anrufe ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Damit Ermittler bei der Strafverfolgung auch an diese Daten kommen k\u00f6nnen, wird die Kommunikation bei der Quellen-TK\u00dc erfasst, bevor sie verschl\u00fcsselt wird oder nachdem sie entschl\u00fcsselt wurde. Dazu wird mit einer speziellen Software auf das Endger\u00e4t (die \u00abQuelle\u00bb) direkt zugegriffen.<\/p>\n<p>Was ist eine Online-Durchsuchung?<\/p>\n<p>Die sogenannte verdeckte Online-Durchsuchung geht noch einen Schritt weiter. Auch hier greift die zust\u00e4ndige Strafverfolgungsbeh\u00f6rde mit technischen Mitteln in das Endger\u00e4t des Verd\u00e4chtigen ein und erhebt daraus Daten. Im Gegensatz zur Quellen-TK\u00dc ist die \u00dcberwachung aber nicht auf die laufende Kommunikation beschr\u00e4nkt, sondern bezieht sich auf alle auf dem Ger\u00e4t befindlichen Daten.<\/p>\n<p>Wann d\u00fcrfen diese Ma\u00dfnahmen eingesetzt werden?<\/p>\n<p>F\u00fcr die Anwendung einer Quellen-TK\u00dc oder Online-Durchsuchung gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie setzen zum Beispiel den Verdacht einer schweren oder \u2013 im Fall der Online-Durchsuchung \u2013 besonders schweren Straftat voraus, die in dem Gesetz aufgelistet werden. Dazu z\u00e4hlen Mord, Totschlag oder Geldf\u00e4lschung. Au\u00dferdem muss die Tat auch im Einzelfall schwer beziehungsweise besonders schwer wiegen und die Ermittlungen m\u00fcssten auf anderem Wege wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Die Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen jeweils von einem Richter angeordnet werden.<\/p>\n<p>Wie oft kommt das vor?<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz ver\u00f6ffentlicht regelm\u00e4\u00dfig Zahlen dazu, wie h\u00e4ufig TK\u00dc und Online-Durchsuchungen in der Praxis angeordnet und durchgef\u00fchrt werden. Wie aus einer am Dienstag ver\u00f6ffentlichten Statistik hervorgeht, gab es im Jahr 2023 insgesamt 104 richterliche Anordnungen zur Quellen-TK\u00dc. Tats\u00e4chlich durchgef\u00fchrt wurden demnach 62. Im Jahr davor waren es 94 Anordnungen, von denen 49 durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>Online-Durchsuchungen kommen der Statistik zufolge deutlich seltener vor. 2023 wurde diese Ma\u00dfnahme insgesamt nur 26-mal von einem Richter angeordnet und sechsmal durchgef\u00fchrt. In den meisten F\u00e4llen ging es um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.<\/p>\n<p>Warum k\u00f6nnten die Befugnisse verfassungswidrig sein?<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat vor seiner Entscheidung Stellungnahmen verschiedener Verb\u00e4nde eingeholt \u2013 darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV). Der h\u00e4lt die angegriffenen Regelungen in ihrer jetzigen Form in weiten Teilen f\u00fcr verfassungswidrig. Vor allem, wenn bei der Quellen-TK\u00dc auch das Surfverhalten und der Datentransfer zur Cloud erfasst werde, stelle das einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in die Grundrechte Betroffener dar, sagt Ricarda Schelzke, Mitglied des Ausschusses f\u00fcr Verfassungsrecht des DAV. Zumal es an Vorgaben fehle, wie die erhobenen Daten zu selektieren sind.<\/p>\n<p>Auch die Online-Durchsuchung sei in ihrer jetzigen Form zu weit gefasst und die Auswertung der Daten nicht genug geregelt. So seien etwa zu viele Straftaten aufgelistet, die eine solche Durchsuchung erm\u00f6glichen sollen, obwohl sie nicht den Schutz h\u00f6chstrangiger Rechtsg\u00fcter wie Leib, Leben oder Freiheit betreffen, sagt Schelzke. Au\u00dferdem fehle ein wirksamer Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Besonders problematisch sei auch, dass die erste Gerichtsentscheidung \u00fcber die Verwertbarkeit der erhobenen Daten f\u00fcr das gesamte Verfahren bindend sei. Das sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Wer klagt in Karlsruhe?<\/p>\n<p>Nach Angaben des Vereins Digitalcourage handelt es sich bei der angek\u00fcndigten Entscheidung aus Karlsruhe um seine 2018 initiierte Verfassungsbeschwerde. \u00abSeit Einreichung der Beschwerden sind viele Jahre vergangen und der Einsatz von Staatstrojanern wurde immer weiter ausgeweitet\u00bb, teilt der Verein auf seiner Internetseite mit. \u00abNach jahrelanger Wartezeit entscheidet das h\u00f6chste deutsche Gericht nun endlich \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Staatstrojaner-Einsatzes in der Strafverfolgung, den wir von Anfang an als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und grundrechtswidrig kritisiert haben.\u00bb Laut Gericht sind die Beschwerdef\u00fchrer Anw\u00e4lte, K\u00fcnstler und Journalisten.<\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden?<\/p>\n<p>Ob das oberste deutsche Gericht heute \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der umstrittenen Befugnisse entscheidet, ist unklar. Es ist theoretisch auch m\u00f6glich, dass die Verfassungsbeschwerde \u2013 schon aus formellen Gr\u00fcnden \u2013 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Sollte die Verfassungsbeschwerde hingegen Erfolg haben, k\u00f6nnte das Gericht die Regelungen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren oder unter Nennung einer bestimmten Frist Nachbesserungen verlangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Kommunikation findet heute oft im digitalen Raum statt. 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