{"id":326930,"date":"2025-08-07T20:01:10","date_gmt":"2025-08-07T20:01:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/326930\/"},"modified":"2025-08-07T20:01:10","modified_gmt":"2025-08-07T20:01:10","slug":"und-leben-de-juristen-woelki-hochschule-verstoesst-gegen-konkordat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/326930\/","title":{"rendered":"und-Leben.de &#8211; Juristen: Woelki-Hochschule verst\u00f6\u00dft gegen Konkordat"},"content":{"rendered":"<p>Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen um die theologische Hochschule des Erzbistums K\u00f6ln. Was bekannte Rechtswissenschaftler dazu sagen.<\/p>\n<p>Namhafte <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/recht\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Recht\" rel=\"nofollow noopener\">Juristen<\/a> haben das Vorgehen des <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/erzbistum-koeln\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Erzbistum K\u00f6ln\" rel=\"nofollow noopener\">Erzbistums K\u00f6ln<\/a> bei der Errichtung der <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/wissenschaft\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Wissenschaft\" rel=\"nofollow noopener\">K\u00f6lner Hochschule f\u00fcr Katholische Theologie (KHKT)<\/a> kritisiert. Der Schritt des Erzbistums sei \u201erechtlich fragw\u00fcrdig, politisch unklug und institutionell sch\u00e4dlich\u201c hei\u00dft es in einem Aufsatz von Stefan Muckel und Markus Ogorek, der Kirche+Leben vorliegt. Der Artikel der beiden Professoren der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln soll im Oktoberheft der juristischen Fachzeitschrift \u201eDie \u00d6ffentliche Verwaltung\u201c erscheinen. Zuerst berichtete dar\u00fcber die FAZ.<\/p>\n<p>Muckel und Ogorek heben bei ihrer Kritik vor allem auf die zunehmend absehbare Verlagerung der <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/priester\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Priester\" rel=\"nofollow noopener\">Priesterausbildung<\/a> von der Universit\u00e4t Bonn an die KHKT ab. Das Erzbistum K\u00f6ln habe diesbez\u00fcglich durch die Schlie\u00dfung des Bonner Collegium Albertinum und den damit verbundenen Umzug der Weihekandidaten nach K\u00f6ln Fakten geschaffen.<\/p>\n<p>Vertrag von 1929 gilt weiterhin<\/p>\n<p>Zwar stehe der Kirche die Ausbildung ihrer Geistlichen grunds\u00e4tzlich frei. Die Verantwortlichen seien aber trotzdem an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des weiterhin g\u00fcltigen Preu\u00dfenkonkordats von 1929 gebunden. Der Staatskirchenvertrag zwischen dem damaligen Freistaat Preu\u00dfen und dem Heiligen Stuhl gebe eine Bestandsgarantie f\u00fcr bestimmte <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/theologie\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Theologie\" rel=\"nofollow noopener\">katholisch-theologische<\/a> Fakult\u00e4ten in staatlicher Tr\u00e4gerschaft, so die Wissenschaftler.<\/p>\n<p>Er formuliere auf diese Weise nicht nur Pflichten des Staates, sondern auch ein \u201eLoyalit\u00e4ts- und R\u00fccksichtnahmegebot\u201c auf kirchlicher Seite. Durch Ausbildungsst\u00e4tten wie die KHKT entstehe allerdings ein \u201eKonkurrenzverh\u00e4ltnis\u201c, das Bedeutung und Funktion von Fakult\u00e4ten in staatlicher Tr\u00e4gerschaft untergrabe. Die Errichtung der Hochschule k\u00f6nne daher als \u201etreuwidrig und somit [\u2026] als vertragswidrig\u201c angesehen werden.<\/p>\n<p>Konsequenzen eines Vertragsbruchs<\/p>\n<p>Muckel und Ogorek verweisen dar\u00fcber hinaus auf m\u00f6gliche Konsequenzen dieses Vertragsbruchs: \u201eVielmehr w\u00e4re damit zugleich der Zusammenhang aufgek\u00fcndigt, der zwischen der verpflichtenden Inanspruchnahme der staatlichen Hochschulbildung und der Einr\u00e4umung von kirchlichen Mitwirkungsrechten bei den dortigen Lehrstuhlbesetzungen besteht.\u201c Wenn das Erzbistum K\u00f6ln die wissenschaftliche Ausbildung seiner Geistlichen an Fakult\u00e4ten in staatlicher Tr\u00e4gerschaft aufgebe, verzichte es auf seinen Einfluss bei der personellen Gestaltung dieser Einrichtungen.<\/p>\n<p>Art. 20 Abs. 1 des Konkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl von 1933 best\u00e4tige diese Deutung, so die Wissenschaftler. Dieser Staatskirchenvertrag r\u00e4ume der Kirche das Recht ein, eigene Einrichtungen zur Ausbildung von Geistlichen zu errichten. Allerdings stehe diese Erlaubnis unter dem \u201eausdr\u00fccklichen Vorbehalt ,soweit nicht andere Vereinbarungen vorliegen.\u2018\u201c Diese seien mit Art. 12 des Preu\u00dfenkonkordats jedoch gegeben.<\/p>\n<p>Zuletzt untersuchen Muckel und Ogorek Art. 16 Abs. 2 der seit 1950 g\u00fcltigen Verfassung f\u00fcr das Land <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/nordrhein-westfalen-nrw\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber NRW\" rel=\"nofollow noopener\">Nordrhein-Westfalen<\/a>. Diese h\u00e4lt das Recht der Kirchen fest, \u201eeigene Anstalten mit Hochschulcharakter zu errichten und zu unterhalten\u201c. Allerdings habe der Landesverfassungsgeber die Fortgeltung der vorhergehenden Staatskirchenvertr\u00e4ge in Art. 23 Abs. 1 der Landesverfassung ausdr\u00fccklich angeordnet. Obendrein sei eine Ver\u00e4nderung des Ist-Zustands an ein Landesgesetz gebunden und nicht lediglich von der Zustimmung der Vertragspartner abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass die \u201eeigenm\u00e4chtige\u201c \u00dcberf\u00fchrung der Priesterausbildung durch das Erzbistum K\u00f6ln mit dem Preu\u00dfenkonkordat unvereinbar sei und einen \u201ev\u00f6lkerrechtlichen Vertragsbruch\u201c darstelle. Die Verantwortlichen h\u00e4tten sich dagegen fr\u00fchzeitig um eine Vertrags\u00e4nderung bem\u00fchen m\u00fcssen. Das Erzbistum K\u00f6ln untergrabe auf diese Weise das \u201ePrinzip partnerschaftlicher Verst\u00e4ndigung zwischen Kirche und Staat als tragendes Fundament der staatskirchenrechtlichen Ordnung in Deutschland\u201c. Des Weiteren sei die Errichtung der KHKT angesichts der zur\u00fcckgehenden Anzahl an <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/priesterweihe\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Priesterweihe\" rel=\"nofollow noopener\">Weihekandidaten<\/a> und der angespannten finanziellen Lage der Erzdi\u00f6zese \u201ekaum zu rechtfertigen\u201c.<\/p>\n<p>Juristen: KHKT als Flucht in kirchliche Binnenwelt<\/p>\n<p>Nicht zuletzt stehe das Modell der KHKT im Gegensatz zur Bonner Fakult\u00e4t f\u00fcr eine \u201est\u00e4rker abgeschottete Ausbildung, in der intellektuelle Reibungspunkte und der Kontakt zu anderen Wissenschaftskulturen weitgehend fehlen\u201c, so Muckel und Ogorek. Eine solche Engf\u00fchrung sei im Hinblick auf die <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/gesellschaft\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Gesellschaft\" rel=\"nofollow noopener\">gesellschaftliche<\/a> Anschlussf\u00e4higkeit k\u00fcnftiger Geistlicher \u201ehochproblematisch\u201c.<\/p>\n<p>Den Wissenschaftlern dr\u00e4nge sich daher der Eindruck auf, dass es bei der Errichtung der KHKT \u201eweniger um die Verbesserung der Priesterausbildung als um die strategische Rezentrierung innerkirchlicher Kontrolle\u201c gehe. Das Vorhaben wirke wie eine \u201eFlucht in die kirchliche Binnenwelt\u201c, die von einem \u201eWunsch nach Deutungsautonomie\u201c getragen sei.<\/p>\n<p>Finanzprobleme und dennoch Zusch\u00fcsse<\/p>\n<p>Die KHKT ging <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/artikel\/feindliche-uebernahme-ehemaliger-rektor-kritisiert-woelki-hochschule\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">aus der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Augustin der Steyler Missionare hervor<\/a> und verlegte 2021 ihren Sitz nach K\u00f6ln. Das Erzbistum K\u00f6ln weist in seinem diesj\u00e4hrigen Wirtschaftsplan f\u00fcr die Hochschule einen Zuschussbetrag von 2,2 Millionen Euro aus. Davon stammen etwa 340.000 Euro aus dem unselbstst\u00e4ndigen Sonderverm\u00f6gen \u201eNachlass Geschwister Flatten\u201c und etwa 1,86 Millionen Euro aus <a href=\"https:\/\/www.kirche-und-leben.de\/themen\/themenbereich\/kirchensteuer\" target=\"_blank\" title=\"Mehr \u00fcber Kirchensteuern\" rel=\"nofollow noopener\">Kirchensteuermitteln<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich hie\u00df es, dass die Finanzierung der KHKT f\u00fcr das Erzbistum K\u00f6ln \u201eergebnisneutral\u201c sei. F\u00fcr 2025 weist die Erzdi\u00f6zese in ihrem Wirtschaftsplan ein negatives Jahresergebnis in H\u00f6he von etwa 10,4 Millionen Euro aus. Alle Kostenstellenverantwortlichen seien deshalb dazu angehalten, mit den ihnen anvertrauten Mitteln \u201esparsam, verantwortungsvoll sowie nachhaltig zu wirtschaften\u201c, so der zust\u00e4ndige Finanzdirektor und \u00d6konom Gordon Sobbeck im Vorwort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen um die theologische Hochschule des Erzbistums K\u00f6ln. Was bekannte Rechtswissenschaftler dazu sagen. 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