{"id":338169,"date":"2025-08-12T05:51:11","date_gmt":"2025-08-12T05:51:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/338169\/"},"modified":"2025-08-12T05:51:11","modified_gmt":"2025-08-12T05:51:11","slug":"was-das-voelkerrecht-zu-gebietsabtretungen-sagt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/338169\/","title":{"rendered":"Was das V\u00f6lkerrecht zu Gebietsabtretungen sagt"},"content":{"rendered":"<p>                    <strong>hintergrund<\/strong><\/p>\n<p class=\"metatextline\">Stand: 12.08.2025 07:07 Uhr<\/p>\n<p class=\"textabsatz columns twelve  m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two\">\n        <strong>Es werde wohl einen &#8222;Tausch von Gebieten&#8220; zwischen Russland und der Ukraine geben, sagte US-Pr\u00e4sident Trump mit Blick auf sein Treffen mit Putin. K\u00f6nnte die Ukraine dazu gezwungen werden? Das V\u00f6lkerrecht hat eine klare Antwort.<\/strong>\n    <\/p>\n<p>                                        <a class=\"authorline__link\" href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/korrespondenten\/max-bauer-102.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><br \/>\n                                            <img decoding=\"async\" class=\"authorline__img\" alt=\"Max Bauer\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/max-bauer-101.jpg\"\/><br \/>\n                                        <\/a><\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nBereits im April dieses Jahres hatte US-Pr\u00e4sident Donald Trump verk\u00fcndet, dass er sich mit Russland weitgehend \u00fcber eine Friedensvereinbarung einig sei. Damals hatte der US-Pr\u00e4sident gesagt, die Vereinbarung sehe vor, dass die von Russland annektierte Halbinsel Krim zu Russland geh\u00f6ren solle.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\n&#8222;Eine Entscheidung von Russland und der USA \u00fcber den Kopf der Ukraine hinweg ist juristisch undenkbar, auch wenn sie politisch immer wahrscheinlicher werden mag&#8220;, meint Pierre Thielb\u00f6rger, Professor f\u00fcr V\u00f6lkerrecht an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum. Ohne Zustimmung der Ukraine k\u00f6nne es eine solche Friedensvereinbarung nicht geben. Das moderne V\u00f6lkerrecht beruhe auf der &#8222;souver\u00e4nen Gleichheit aller Staaten&#8220;. Zwei Staaten k\u00f6nnten nicht einfach Vertr\u00e4ge zulasten eines dritten machen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nEin Deal \u00fcber Gebietsabtretungen der Ukraine ohne deren Zustimmung missachte klar die territoriale Souver\u00e4nit\u00e4t des Landes, betont Thielb\u00f6rger. Au\u00dferdem w\u00fcrde ein solcher Vertrag zwischen Russland und den USA &#8222;seinem Inhalt nach wohl auch gegen das Gewaltverbot versto\u00dfen und w\u00e4re wohl auch deshalb v\u00f6lkerrechtswidrig&#8220;, so der V\u00f6lkerrechtsexperte.<\/p>\n<p>    Besetzte Gebiete geh\u00f6ren v\u00f6lkerrechtlich zur Ukraine<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nDie Halbinsel Krim und die vier Verwaltungsbezirke Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson geh\u00f6ren v\u00f6lkerrechtlich zur Ukraine. Dass Russland faktisch die Kontrolle \u00fcber diese Gebiete &#8211; oder zumindest Teile davon &#8211; aus\u00fcbt und sie annektiert hat, \u00e4ndert nichts daran.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\n2014 gab es auf der Krim und <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/europa\/scheinreferenden-russland-ukraine-103.html\" title=\"Alle Regionen sollen bei &quot;Referenden&quot; f\u00fcr Anschluss gestimmt haben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">2022 in der Ost- und S\u00fcdukraine<\/a> Abstimmungen \u00fcber den Beitritt der besetzten Gebiete zu Russland. F\u00fcr V\u00f6lkerrechtsexperten gelten diese jedoch als Schein-Abstimmungen. Denn f\u00fcr solche Referenden gibt es klare Vorgaben, damit sie v\u00f6lkerrechtlich anerkannt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\n&#8222;Es muss zum Beispiel gew\u00e4hrleistet sein, dass die Abstimmenden frei, ohne Zwang und ohne Angst ihre Meinung \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen&#8220;, sagt Thielb\u00f6rger. Das sei 2014 w\u00e4hrend der andauernden Besatzung der Krim durch Russland ganz sicher nicht der Fall gewesen. Die Abstimmungen in der Ost- und S\u00fcdukraine fanden im September 2022 au\u00dferdem bereits unter den Bedingungen des russischen Angriffskrieges und der russischen Besatzung der Gebiete statt.\u00a0<\/p>\n<p class=\"absatzbild__info__text\">\n                        Karte der Ukraine und Russlands, hell schraffiert: von Russland besetzte Gebiete\n                    <\/p>\n<p>    Bisherige Abstimmungen waren v\u00f6lkerrechtswidrig<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nErst im Juli 2025 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Stra\u00dfburg festgestellt, dass Russland in den besetzten Gebieten schon in der Zeit zwischen 2014 und 2022 ein &#8222;System von Verst\u00f6\u00dfen&#8220; gegen die Menschenrechte etabliert hat. Laut EGMR-Urteil geh\u00f6rten dazu wahllose milit\u00e4rische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Milit\u00e4rangeh\u00f6rigen, Folter und Vertreibung, aber auch die &#8222;Unterdr\u00fcckung der ukrainischen Sprache in den Schulen&#8220;. Angesichts dieser Lage in den von Russland besetzten Regionen kann man nicht davon ausgehen, dass die Referenden dort v\u00f6lkerrechtsgem\u00e4\u00df waren.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nDie UN-Generalversammlung hat bereits mehrfach best\u00e4tigt, dass die Referenden auf der Krim und in der Ost- und S\u00fcdukraine illegal gewesen sind. Sie w\u00fcrde an der Zugeh\u00f6rigkeit dieser Gebiete zur Ukraine nichts \u00e4ndern. Rechtsprofessor Thielb\u00f6rger weist auch darauf hin, dass 2003 ein v\u00f6lkerrechtlicher Vertrag zwischen der Ukraine und Russland geschlossen wurde, in dem Russland die Krim als Teil der Ukraine anerkannt habe. 1997 h\u00e4tten sich die beiden Staaten \u00fcberdies versprochen, gegenseitig ihre Grenzen zu achten.<\/p>\n<p>    Russland beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nVon Seiten Russlands ist immer wieder zu h\u00f6ren: Die Menschen auf der Krim und in den Ost- und S\u00fcdgebieten wollten weg von der Ukraine und das sei auch durch ein wichtiges V\u00f6lkerrechtsprinzip gedeckt, n\u00e4mlich das Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker. Das V\u00f6lkerrecht ist aber sehr zur\u00fcckhaltend bei der Frage, ob das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes ihm auch das Recht gibt, sich durch ein g\u00fcltiges Referendum vom Mutterland abzuspalten, erkl\u00e4rt Thielb\u00f6rger.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nGrunds\u00e4tzlich erlaubt das Selbstbestimmungsrecht den V\u00f6lkern, ihre politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung frei zu bestimmen. Es ist vor allem entstanden, als sich fr\u00fchere Kolonialstaaten ihre Unabh\u00e4ngigkeit erk\u00e4mpft haben. Dieses Prinzip muss jedoch immer mit einem anderen Grundsatz des V\u00f6lkerrechts abgewogen werden, n\u00e4mlich mit der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber das eigene Staatsgebiet. Beide Prinzipien k\u00f6nnen in Konflikt geraten, wenn eine Bev\u00f6lkerungsgruppe sich abspalten will und der Staat etwas dagegen hat.<\/p>\n<p>    Abspaltung eines Gebiets hat hohe rechtliche H\u00fcrden<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nV\u00f6lkerrechtlich m\u00fcsse man zwischen &#8222;innerer&#8220; und &#8222;\u00e4u\u00dferer&#8220; Selbstbestimmung unterscheiden, so Thielb\u00f6rger. &#8222;Innere&#8220; Selbstbestimmung bedeutet: Nationale Minderheiten bekommen innerhalb des Mutterstaates besonderen Schutz, also zum Beispiel Selbstverwaltung oder Schutz ihrer Kultur und Traditionen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nEine &#8222;\u00e4u\u00dfere&#8220; Selbstbestimmung, also die Abspaltung vom Mutterstaat, ist hingegen nur unter extremen Umst\u00e4nden m\u00f6glich. Ein Volk muss systematisch unterdr\u00fcckt werden und unter schweren Menschenrechtsverletzungen leiden, um sich abspalten zu d\u00fcrfen. Im Fall der Krim und der Ost- und S\u00fcdukraine gab es solche schweren Rechtsverletzungen durch die ukrainische Regierung jedoch nicht.<\/p>\n<p>    K\u00f6nnte die Ukraine freiwillig auf die besetzten Gebiete verzichten?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nWie w\u00e4re es nun, wenn Trump und Putin einen Deal machen, der die Abtretung der besetzten Gebiete durch die Ukraine vorsieht, und die ukrainische Regierung dem z\u00e4hneknirschend zustimmt? W\u00e4re dieser Preis f\u00fcr den Frieden v\u00f6lkerrechtlich zul\u00e4ssig? &#8222;Grunds\u00e4tzlich ja&#8220;, sagt Thielb\u00f6rger. Die Zustimmung zu einem solchen Friedensabkommen m\u00fcsste aber &#8222;ein rechtm\u00e4\u00dfiger und vor allem freiwilliger Akt der ukrainischen Regierung&#8220; sein. Sie d\u00fcrfe insbesondere nicht unter Zwang oder Androhung von Gewalt geschehen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nAus Sicht des V\u00f6lkerrechtsexperten ist es &#8222;h\u00f6chst fraglich, wie in der momentanen Situation eine zwanglose oder freiwillige Entscheidung der ukrainischen Regierung aussehen k\u00f6nnte&#8220;. Wie genau die Lage der Ukraine sich entwickeln m\u00fcsste, damit man v\u00f6lkerrechtlich von freiwilligen Gebietsabtretungen sprechen k\u00f6nnte, ist derzeit nur schwer zu sagen. Die heftigen russischen Luftangriffe auf zivile Ziele in den letzten Monaten und die Drohungen der US-Regierung, Milit\u00e4rhilfen ganz einzustellen, sprechen jedenfalls nicht f\u00fcr eine Entscheidungslage, in der die Regierung des ukrainischen Pr\u00e4sidenten Wolodymyr Selenskyj aus freien St\u00fccken agieren kann.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nThielb\u00f6rger weist noch auf einen weiteren Gesichtspunkt hin: Bei Entscheidungen \u00fcber die territoriale Integrit\u00e4t eines Staates m\u00fcsse man auch die Rolle der betroffenen Bev\u00f6lkerung beachten. Im V\u00f6lkerrecht w\u00fcrden dazu verschiedene Meinungen vertreten. Manche V\u00f6lkerrechtler meinten, dass beim Verzicht auf Staatsgebiet auch die betroffenen Menschen zustimmen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>    Auch die ukrainische Verfassung macht Vorgaben<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nWenn das ukrainische Staatsgebiet ver\u00e4ndert werden soll, sieht die ukrainische Verfassung ausdr\u00fccklich ein Referendum vor, an dem alle wahlberechtigten Ukrainerinnen und Ukrainer teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\nAuch m\u00fcsste f\u00fcr eine Abtretung der von Russland besetzten Gebiete wahrscheinlich die Verfassung selbst ge\u00e4ndert werden. Denn in Artikel 133 Absatz 2 wird das Staatsgebiet der Ukraine definiert und die vier Gebiete Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson werden ausdr\u00fccklich aufgez\u00e4hlt. V\u00f6lkerrechtlich spielt die Rechtslage in der Ukraine zwar keine entscheidende Rolle. Aber politisch d\u00fcrfte das ukrainische Verfassungsrecht f\u00fcr jede Friedensregelung von Bedeutung sein.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">\n\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"hintergrund Stand: 12.08.2025 07:07 Uhr Es werde wohl einen &#8222;Tausch von Gebieten&#8220; zwischen Russland und der Ukraine geben,&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":338170,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4013],"tags":[331,332,13,14,15,1009,4043,4044,850,307,12,317],"class_list":{"0":"post-338169","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-russland","8":"tag-aktuelle-nachrichten","9":"tag-aktuelle-news","10":"tag-headlines","11":"tag-nachrichten","12":"tag-news","13":"tag-recht","14":"tag-russia","15":"tag-russian-federation","16":"tag-russische-foederation","17":"tag-russland","18":"tag-schlagzeilen","19":"tag-ukraine"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115014237241573402","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/338169","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=338169"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/338169\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/338170"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=338169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=338169"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=338169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}