{"id":339509,"date":"2025-08-12T18:03:19","date_gmt":"2025-08-12T18:03:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/339509\/"},"modified":"2025-08-12T18:03:19","modified_gmt":"2025-08-12T18:03:19","slug":"pruefer-im-ruhestand-verhindern-endgueltiges-nichtbestehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/339509\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfer im Ruhestand verhindern endg\u00fcltiges Nichtbestehen"},"content":{"rendered":"<p>VG Hamburg zu nicht bestandenem Zweitversuch im Examen<\/p>\n<p>von <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/autoren\/name\/joschka-buchholz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Joschka Buchholz<\/a>2025 M08 12, Lesedauer: 3 Minuten<\/p>\n<p>Eigentlich hat ein Hamburger Referendar das 2. Staatsexamen endg\u00fcltig nicht bestanden. Doch das Verwaltungsgericht gibt ihm Hoffnung und eine letzte Chance.<\/p>\n<p>Die Bestellung als Examenspr\u00fcfer endet grunds\u00e4tzlich mit dem Eintritt in den Ruhestand. Weil drei pensionierte Richter an der Bewertung eines Referendars beteiligt waren, besteht f\u00fcr ihn nun eine Resthoffnung, doch noch zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen zu werden \u2013 nachdem er auch im Zweitversuch eigentlich durchgefallen war. Das hat das <a class=\"external-link-new-window\" href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-hamburg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verwaltungsgericht (VG) Hamburg<\/a> entschieden (Urt. v. 18.02.2025, Az. 2 K 3576\/21).<\/p>\n<p>Wieder einmal ein einigerma\u00dfen dramatischer Examensfall, dieses Mal im 2. Examen in Hamburg. Ein Pr\u00fcfling wehrt sich gegen das endgu\u0308ltige Nichtbestehen. Im Zweitversuch erreichte er 2019 lediglich einen Punkteschnitt von 3,5 \u2013 er blieb also 0,25 Punkte unter der Schmerzgrenze, bei deren Erreichen eine Ladung zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung erfolgt. Lediglich zwei der acht Klausuren waren dabei mit jeweils 5 Punkten \u00fcberhaupt &#8222;bestanden&#8220; \u2013 vier h\u00e4tten es sein m\u00fcssen, davon eine aus dem Zivilrecht. Auch im Widerspruchsverfahren erfolgte nur eine insoweit unwesentliche Korrektur nach oben.<\/p>\n<p>Die Klausuren wurden schon im Dezember 2019 geschrieben, doch der Fall ist immer noch offen. Der Mann wehrt sich gegen die Bewertung und r\u00fcgt insbesondere, dass einzelne Korrektoren seiner Klausuren sich bereits seit mehreren Jahren im Ruhestand befinden. Beispielhaft: Der Zweitkorrektor f\u00fcr seine Klausur &#8222;ZR I&#8220;, ein Amtsgerichtsdirektor (a.D.), war 2015 f\u00fcr f\u00fcnf Jahre als Examenspr\u00fcfer bestellt worden, ging aber zwischenzeitlich in den Ruhestand.<\/p>\n<p>Der Mann meint, mit der Pensionierung sei die Pru\u0308ferbestellung erloschen und es fehle an einer von der Beklagten ausgesprochenen Verla\u0308ngerung der Pru\u0308ferbestellung anla\u0308sslich der Pensionierung. Richter w\u00fcrden ab diesem Zeitpunkt ihre Neutralita\u0308t verlieren und seien nicht mehr mit juristischen Fragen vertraut, so die weitergehende Argumentation des Pr\u00fcflings.<\/p>\n<p>Formloses Schreiben gen\u00fcgt nicht f\u00fcr Weiterbestellung der Pr\u00fcfer\u00a0<\/p>\n<p>Jedenfalls im Ergebnis bekam er in diesem Punkt nun Recht: Drei der Pr\u00fcfervoten h\u00e4tten nicht in die Bewertung einflie\u00dfen d\u00fcrfen, entschied das VG Hamburg. Es sind folglich neue (Zweit-)Voten zu erstellen. Davon ausgehend erfolgt dann eine neue Notenberechnung \u2013 es besteht also noch eine Restchance, dass der Mann doch noch zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen wird.<\/p>\n<p>Denn drei der Pr\u00fcfer h\u00e4tten gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 2, 11 der U\u0308bereinkunft der La\u0308nder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein u\u0308ber ein Gemeinsames Pru\u0308fungsamt und die Pru\u0308fungsordnung fu\u0308r die zweite Staatspru\u0308fung fu\u0308r Juristen (L\u00dc) nicht mehr als solche t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Insoweit nimmt das Gericht eine \u00fcberaus ausf\u00fchrliche Auslegung vor. Im Ergebnis erfolgt die Bestellung als Pr\u00fcfer aus Sicht des Gerichts jedenfalls nur f\u00fcr die &#8222;aktive&#8220; Zeit und endet folglich mit der Pensionierung. Ob dar\u00fcber hinaus die Pr\u00fcfer weitergehend h\u00e4tten bestellt werden k\u00f6nnen, war hier nicht erheblich, soweit es jedenfalls keine rechtm\u00e4\u00dfige &#8222;konkludente Weiterbestellung&#8220; gebe \u2013 erforderlich sei ein entsprechender Verwaltungsakt mit Einzelfallentscheidung. Ein formloses Schreiben gen\u00fcgt daf\u00fcr nicht.<\/p>\n<p>Hinsichtlich dieses Aspekts sah das VG gleichwohl die Notwendigkeit einer obergerichtlichen Kl\u00e4rung und lie\u00df insoweit die Berufung zu.<\/p>\n<p>Sechs Jahre seit den Klausuren<\/p>\n<p>Indes endete der Erfolg des Mannes vor dem VG hier auch schon, in den \u00fcbrigen Punkten wurde die Klage abgewiesen. Unter anderem r\u00fcgte der Mann noch: Einer der (Erst-)Korrektoren, ein Rechtsanwalt, sei fachlich nicht hinreichend qualifiziert bzw. mit dem Pr\u00fcfgegenstand der Klausur (Erbrecht) nicht besonders vertraut gewesen.<\/p>\n<p>Hierzu ist \u00a7 11 Abs. 2 S. 2 L\u00dc ma\u00dfgeblich: Der Pr\u00fcfer muss mit dem Gebiet, das die Aufgabe nach ihrem Schwerpunkt betrifft, besonders vertraut sein. Dies ist nach \u00dcberzeugung des VG Hamburg dahingehend auszulegen, dass damit das jeweilige Rechtsgebiet gemeint ist (Bu\u0308rgerliches Recht, Strafrecht, o\u0308ffentliches Recht). Mit anderen Worten: Wer als Anwalt im Zivilrecht t\u00e4tig ist, darf eine Zivilrechtsklausur mit erbrechtlichem Schwerpunkt pr\u00fcfen, auch wenn Erbrecht in seinem Berufsalltag praktisch keine Rolle spielt.<\/p>\n<p>Ebenfalls r\u00fcgte er, dass Pr\u00fcfer teils mehrere seiner Klausuren bewertet haben und insoweit befangen seien. Es bestehe die Mo\u0308glichkeit, dass die mit mangelhaft bewerteten Leistungen im anderen Fach zu seinen Lasten gewu\u0308rdigt w\u00fcrden. &#8222;Fu\u0308r die geltend gemachte Voreingenommenheit (\u2026) fehlt vorliegend jeder objektive Anhaltspunkt&#8220;, so das Gericht dazu einigerma\u00dfen deutlich.<\/p>\n<p>Auch alle inhaltlichen Bewertungsr\u00fcgen des Pr\u00fcflings gingen \u2013 nach wiederum sehr ausf\u00fchrlicher Pr\u00fcfung seitens der 2. Kammer \u2013 allesamt ins Leere.<\/p>\n<p>Bald sind also sechs Jahre seit den Examensklausuren vergangen. Ob der Mann noch Volljurist wird, bleibt fraglich.<\/p>\n<p>jb\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Auf Jobsuche? 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