{"id":340141,"date":"2025-08-12T23:51:11","date_gmt":"2025-08-12T23:51:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/340141\/"},"modified":"2025-08-12T23:51:11","modified_gmt":"2025-08-12T23:51:11","slug":"koeln-frankfurt-main-was-singles-ueber-datingportale-wissen-sollten-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/340141\/","title":{"rendered":"K\u00f6ln\/Frankfurt\/Main | Was Singles \u00fcber Datingportale wissen sollten"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6ln\/Frankfurt\/Main (dpa\/tmn) &#8211; Ein Leben ohne Partnerin oder Partner? F\u00fcr viele ist das unvorstellbar. Wer Single (geworden) ist, schaut sich daher oft im Internet nach Menschen um, die ebenfalls auf der Suche nach einer (neuen) Beziehung sind.<\/p>\n<p>Fr\u00fcher oder sp\u00e4ter landen die Suchenden dann irgendwann bei den Datingplattformen und -apps. Aufs Kleingedruckte wird dann oft nicht geachtet, was sich sp\u00e4ter r\u00e4chen kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vermittlern und ihren Angeboten im \u00dcberblick.<\/p>\n<p>Woran erkenne ich, ob ein Dating-Anbieter seri\u00f6s ist?<\/p>\n<p>\u00abEine Datingplattform als vollends seri\u00f6s einzustufen ist gar nicht so leicht\u00bb, sagt der K\u00f6lner Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke. Denn es gebe in dem Sektor etliche Fallstricke. Als Erstes sollte man immer pr\u00fcfen, ob es ein rechtm\u00e4\u00dfiges Impressum gibt und ob dort unter anderem Name, Adresse, Rufnummer und eine verantwortliche Person genannt sind.<\/p>\n<p>Wichtig sei auch, sich genau das Kleingedruckte durchzulesen. \u00abH\u00e4ufig lauern hier ungeahnte \u00c4rgernisse, etwa in Bezug auf versteckte Kosten oder ein eingeschr\u00e4nktes Widerrufsrecht\u00bb, erkl\u00e4rt Solmecke. Auch finde man hier Hinweise dazu, ob vielleicht auch bezahlte Mitarbeitende hinter Profilen stecken k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Es lohnt sich zudem, unabh\u00e4ngige Testberichte, etwa von der Stiftung Warentest, zu lesen &#8211; und zudem auch Erfahrungsberichte von Kundinnen und Kunden des jeweiligen Anbieters. \u00abImmer jedoch sollte man sich eine gesunde Skepsis bewahren und im Zweifel lieber die Finger davonlassen, denn eine hundertprozentige Garantie gibt es leider nicht\u00bb, fasst Solmecke zusammen.<\/p>\n<p>Wie sind Siegel zu bewerten, mit denen einige Anbieter werben?<\/p>\n<p>\u00abZun\u00e4chst muss man pr\u00fcfen, ob es das jeweilige Siegel \u00fcberhaupt gibt und ob die Verlinkung auf der jeweiligen Seite echt ist\u00bb, r\u00e4t Peter Lassek, Syndikusrechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Daf\u00fcr auf das Siegel-Emblen klicken, um &#8211; falls vorhanden &#8211; ein g\u00fcltiges Pr\u00fcfzertifikat zu sehen.<\/p>\n<p>\u00abDieses Zertifikat muss ausdr\u00fccklich auf den jeweiligen Anbieter verweisen, von dem aus verlinkt wurde\u00bb, erkl\u00e4rt Lassek. Sehr wahrscheinlich liegt eine F\u00e4lschung vor, wenn der Link nur auf eine beliebige Seite f\u00fchrt oder man das Siegel gar nicht anklicken kann.<\/p>\n<p>\u00abTeilweise sind Siegel auch einfach nur Erfindungen der Anbieter, die sie sich selbst verleihen\u00bb, sagt Lassek. Sie haben somit keinerlei Mehrwert. Ein einheitliches G\u00fctesiegel f\u00fcr Online-Partnervermittlungen und Dating-Apps gibt es bislang ohnehin nicht. Daher sollte man immer checken, wof\u00fcr das Siegel eigentlich vergeben worden ist.<\/p>\n<p>Worauf sollte man bei Testangeboten achten?<\/p>\n<p>Vor allem darauf, dass auf der Seite, auf der man sich f\u00fcr ein Testangebot entscheidet, zugleich auch der Hinweis zu lesen ist, ob, wann und vor allem unter welchen Voraussetzungen die Testmitgliedschaft nach einer Weile wom\u00f6glich in einen kostenpflichtigen, vielleicht teuren Vertrag \u00fcbergeht. \u00abEin solcher Hinweis muss in gro\u00dfer Schrift deutlich erkennbar sein und darf nicht in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen versteckt sein\u00bb, erkl\u00e4rt Solmecke.<\/p>\n<p>Kundinnen und Kunden m\u00fcssen bereits beim Abschluss einer Testmitgliedschaft erfahren, ob diese automatisch in einen kostenpflichtigen, vollwertigen und regul\u00e4ren Vertrag \u00fcbergeht, oder ob die Mitgliedschaft nach Ablauf des Testzeitraums einfach endet. \u00abAnsonsten wird der automatische \u00dcbergang in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht Vertragsbestandteil\u00bb, so Solmecke.<\/p>\n<p>Und was ist zu beachten, wenn man einen Vertrag abschlie\u00dft?<\/p>\n<p>\u00abIn den Blick nehmen sollte man vor allem Kostenstruktur, Laufzeit, K\u00fcndigung sowie K\u00fcndigungsfristen und Widerruf\u00bb, r\u00e4t Lassek. Die vier Punkte der Reihenfolge nach:<\/p>\n<p>1. Kostenstruktur: Manche Anbieter werben laut Solmecke mit niedrigen Einstiegspreisen, die sp\u00e4ter erheblich steigen. Daher unbedingt vor Vertragsabschluss nach versteckten Zusatzkosten oder langfristigen Vertragsbindungen suchen. Auch sollte man pr\u00fcfen, ob eine Mindestlaufzeit besteht oder ob eine flexible K\u00fcndigung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>2. Laufzeit: Oft variieren die Preise je nach Laufzeit. \u00abDer Preis f\u00fcr eine Mitgliedschaft f\u00fcr ein oder sechs Monate ist zumeist teurer als ein Jahres-Abo\u00bb, so Lassek. Sein Rat: Lieber eine kurze Laufzeit w\u00e4hlen, um zu testen, ob die Art der Partnersuche und das Portal den eigenen Vorstellungen entsprechen. \u00abDas spart letztlich Geld und Nerven\u00bb, sagt der Verbrauchersch\u00fctzer.<\/p>\n<p>3. K\u00fcndigung sowie K\u00fcndigungsfristen: In der Regel werden Vertr\u00e4ge f\u00fcr ein Jahr abgeschlossen, erkl\u00e4rt Solmecke. Zumeist ist eine monatliche K\u00fcndigung m\u00f6glich, dann aber zu einem h\u00f6heren Beitrag. Rechtlich gilt, dass Kundenvertr\u00e4ge nur noch eine maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Endet die Erstvertragslaufzeit, k\u00f6nnen Kundinnen und Kunden den Vertrag ohne weitere Vertragslaufzeit binnen einer einmonatigen K\u00fcndigungsfrist k\u00fcndigen. \u00abDas gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Kundenvertr\u00e4ge, die seit dem 1. M\u00e4rz 2022 abgeschlossen wurden\u00bb, sagt Solmecke.<\/p>\n<p>4. Widerrufsfrist: Wer bereits nach ein paar Tagen feststellt, dass das Angebot nicht den Erwartungen entspricht, kann den Vertrag mit der Datingplattform, wenn er online oder in der eigenen Wohnung abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.<\/p>\n<p>\u00abDer Widerruf sollte per Einwurf-Einschreiben erfolgen\u00bb, r\u00e4t Lassek. Wichtig zu wissen: Portale d\u00fcrfen Kunden dann zur Kasse bitten, erlaubt ist aber nur eine zeitanteilige Berechnung ausgehend vom Gesamtpreis f\u00fcr die Dauer der Mitgliedschaft. \u00abDer Anbieter kann also h\u00f6chstens den Betrag verlangen, der sich aus der Anzahl der Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf und dem jeweiligen Tagespreis des abgeschlossenen Vertrags ergibt\u00bb, erkl\u00e4rt Lassek.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"K\u00f6ln\/Frankfurt\/Main (dpa\/tmn) &#8211; Ein Leben ohne Partnerin oder Partner? F\u00fcr viele ist das unvorstellbar. 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