{"id":345659,"date":"2025-08-15T02:32:14","date_gmt":"2025-08-15T02:32:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/345659\/"},"modified":"2025-08-15T02:32:14","modified_gmt":"2025-08-15T02:32:14","slug":"deutschland-muss-jordanisches-kleinkind-einreisen-lassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/345659\/","title":{"rendered":"Deutschland muss jordanisches Kleinkind einreisen lassen"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise stattgegeben. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, das Kind, in dessen Namen das Verfahren l\u00e4uft, einreisen zu lassen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.<\/p>\n<p>Die Fachgerichte h\u00e4tten m\u00f6glicherweise die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie f\u00fcr die Frage, ob dem Kind der Aufenthalt in Deutschland jedenfalls bis zu einer bestandskr\u00e4ftigen Entscheidung \u00fcber den Aufenthaltsstatus seiner Eltern zu gestatten ist, nicht hinreichend erfasst, so die Begr\u00fcndung. Das gelte auch im Hinblick auf die weiterhin unabsehbare Dauer der aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsverfahren der Eltern.<\/p>\n<p>Auf die gegen\u00fcber den Eltern bestehenden, im Einzelnen noch nicht gekl\u00e4rten Sicherheitsbedenken komme es in diesem Zusammenhang nicht an, so das Gericht weiter. Bei der erforderlichen Abw\u00e4gung habe man ber\u00fccksichtigt, dass der Verbleib des Kindes in Jordanien angesichts seines Alters von nicht einmal zwei Jahren zu schweren Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fchren k\u00f6nnte, w\u00e4hrend der Aufenthalt in Deutschland bis zu einer bestandskr\u00e4ftigen Entscheidung der noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren als weniger gewichtig einzusch\u00e4tzen sei.<\/p>\n<p>Das Kind wurde im August 2023 als Sohn jordanischer Staatsangeh\u00f6riger in Deutschland geboren. Bei seiner Geburt verf\u00fcgten beide Elternteile in Deutschland \u00fcber einen legalen Aufenthalt. \u00dcber einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr das Kind wie auch \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltstitel der Eltern ist noch nicht entschieden.<\/p>\n<p>Nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 wurde nur dem Kind die Bef\u00f6rderung in die Bundesrepublik verweigert, weil es nicht im Besitz eines zur Einreise berechtigenden Aufenthaltsrechts war. Ein daraufhin beantragtes Visum wurde ihm versagt. Zur Begr\u00fcndung st\u00fctzte sich die Beh\u00f6rde darauf, dass Sicherheitsbedenken gegen den Vater und m\u00f6glicherweise auch die Mutter best\u00fcnden. Ein dagegen gerichteter Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos.<\/p>\n<p>Im Namen des Kindes wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnenden Entscheidungen der Fachgerichte erhoben. Zugleich wurde beantragt, dem Kind im Wege die Einreise zu erm\u00f6glichen, um die Trennung von seinen Eltern kurzfristig zu beenden. \u00dcber die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden (Beschluss vom 5. August 2025 &#8211; 2 BvR 885\/25).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise stattgegeben. 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