{"id":346289,"date":"2025-08-15T08:28:35","date_gmt":"2025-08-15T08:28:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/346289\/"},"modified":"2025-08-15T08:28:35","modified_gmt":"2025-08-15T08:28:35","slug":"berlin-hannover-selbststaendig-im-nebenerwerb-was-muss-ich-beachten-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/346289\/","title":{"rendered":"Berlin\/Hannover | Selbstst\u00e4ndig im Nebenerwerb: Was muss ich beachten?"},"content":{"rendered":"<p>Berlin\/Hannover (dpa\/tmn) &#8211; Neben dem Beruf selbstst\u00e4ndig zu arbeiten, scheint f\u00fcr viele reizvoll. So verzeichnet der aktuelle KfW-Gr\u00fcndungsmonitor f\u00fcr das Jahr 2024 einen Anstieg bei Nebenerwerbsgr\u00fcndungen um f\u00fcnf Prozent gegen\u00fcber 2023. Insgesamt 382.000 Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder gingen den Zahlen der staatlichen F\u00f6rderbank zufolge 2024 diesen Weg.<\/p>\n<p>Eine Selbstst\u00e4ndigkeit neben der hauptberuflichen Festanstellung, dem Studium oder der Rente verspricht mitunter mehr Unabh\u00e4ngigkeit, mehr Selbstverwirklichung und kann ein weiteres finanzielles Standbein werden. Doch wer im Nebenerwerb gr\u00fcndet, muss rechtlich einiges beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.\u00a0<\/p>\n<p>Gibt es Voraussetzungen f\u00fcr die Selbstst\u00e4ndigkeit im Nebenerwerb?<\/p>\n<p>In Deutschland gilt die Berufsfreiheit: \u00abAlle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsst\u00e4tte frei zu w\u00e4hlen\u00bb, hei\u00dft es in Artikel 12 des Grundgesetzes. Doch es gibt Einschr\u00e4nkungen: Die Berufsaus\u00fcbung k\u00f6nne durch Gesetze geregelt werden, erkl\u00e4rt Peter Meyer, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht aus Berlin.<\/p>\n<p>In manchen Berufen h\u00e4ngt die Selbstst\u00e4ndigkeit von bestimmten Qualifikationen ab \u2013 etwa bei Steuerberatern, Anw\u00e4lten, \u00c4rzten oder Hebammen. Im Handwerk ist der Meisterbrief oft Voraussetzung. \u00abInformieren Sie sich vorab \u00fcber Zulassungsregeln in Ihrer Branche\u00bb, r\u00e4t Meyer, der auch Mitglied des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.\u00a0<\/p>\n<p>Kann mein Arbeitgeber eine selbstst\u00e4ndige Nebent\u00e4tigkeit ablehnen?<\/p>\n<p>Viele Arbeitsvertr\u00e4ge enthalten Klauseln zu Nebent\u00e4tigkeiten. Ein generelles Verbot ist jedoch unzul\u00e4ssig. \u00abSolche Klauseln sind unwirksam\u00bb, so Meyer. Der Arbeitgeber darf eine Nebent\u00e4tigkeit nur verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat \u2013 etwa bei Konkurrenz zum Hauptjob.<\/p>\n<p>Auch eine zu gro\u00dfe Belastung durch die Selbstst\u00e4ndigkeit kann ein Grund sein. Zwar gelten die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten nicht f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit. Meyer aber warnt: Der Arbeitgeber kann die Genehmigung widerrufen. Denkbar ist das dem Fachanwalt zufolge etwa, wenn die Leistung im Hauptjob aufgrund einer \u00abzeitintensiven, parallelen selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit\u00bb nachl\u00e4sst.<\/p>\n<p>Welche Meldepflichten muss ich beachten?<\/p>\n<p>Mit der Selbstst\u00e4ndigkeit gehen Meldepflichten und Pflichtmitgliedschaften einher, erkl\u00e4rt Meyer:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Gewerbeamt: In den meisten Branchen ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt n\u00f6tig. Ausgenommen sind freie Berufe wie Journalisten, Anw\u00e4lte oder K\u00fcnstler.<\/li>\n<li>Finanzamt: Hier muss sich jeder Existenzgr\u00fcnder anmelden.<\/li>\n<li>Kammer: Viele Berufe erfordern die Mitgliedschaft in einer Kammer, etwa der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer Berufskammer wie der \u00c4rztekammer. Nur wenige freie Berufe sind davon ausgenommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?<\/p>\n<p>Ja, Selbstst\u00e4ndige m\u00fcssen sich bei der Berufsgenossenschaft (BG) melden. Das gilt nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) f\u00fcr Gewerbetreibende wie auch f\u00fcr Freiberufler. Gewerbetreibende meldet das Gewerbeamt automatisch an, Freiberufler m\u00fcssen dies selbst \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>BG-Beitr\u00e4ge werden in den meisten F\u00e4llen erst ab dem ersten Mitarbeiter f\u00e4llig. F\u00fcr Unternehmer selbst besteht nur in wenigen Berufen eine Versicherungspflicht, etwa als Friseur, Physiotherapeut oder Logop\u00e4de.<\/p>\n<p>Was muss ich bei der Sozialversicherung beachten?<\/p>\n<p>Wer neben der abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit anmeldet, kann trotzdem weiterhin \u00fcber das Haupt-Arbeitsverh\u00e4ltnis in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung pflichtversichert sein.\u00a0<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige im Nebenerwerb m\u00fcssen sich in dem Fall nicht um Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung k\u00fcmmern. \u00abDer Hauptberuf deckt diese Bereiche zun\u00e4chst ab\u00bb, sagt Steuerberaterin Alison Siefert, die Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen ist.<\/p>\n<p>Erst wenn Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf \u00fcbersteigen, ist eine Kranken- und Pflegeversicherung n\u00f6tig. Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben hingegen meist freiwillig.\u00a0Sicherheit schafft in dieser Frage jedoch nur ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung Bund, so Siefert.<\/p>\n<p>Was gilt steuerlich in der Selbstst\u00e4ndigkeit?<\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte aus der Selbstst\u00e4ndigkeit sind steuerpflichtig:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Einkommensteuer: Eink\u00fcnfte \u00fcber dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand 2025) sind einkommensteuerpflichtig. Auch Kirchensteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag k\u00f6nnen anfallen. \u00abAber beim Jahresabschluss rechnet das Finanzamt den Gewinn aus der Nebent\u00e4tigkeit mit dem Lohn aus dem Hauptberuf zusammen\u00bb, erkl\u00e4rt Siefert. Dadurch wird oft auch ein kleiner Gewinn voll besteuert.<\/li>\n<li>Umsatzsteuer: Liegt der Umsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung. Selbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Siefert r\u00e4t jedoch ab, falls die Selbstst\u00e4ndigkeit perspektivisch zum Haupterwerb werden soll: Steigt der Umsatz sp\u00e4ter, sei die dann f\u00e4llige Umsatzsteuer Privatkunden \u00abschwer zu vermitteln\u00bb.<\/li>\n<li>Gewerbesteuer: Gewinne aus gewerblichen T\u00e4tigkeiten sind gewerbesteuerpflichtig. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren jedoch von einem Freibetrag: Gewerbesteuer f\u00e4llt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro an.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Selbstst\u00e4ndige m\u00fcssen zudem Buch f\u00fchren und dem Finanzamt j\u00e4hrlich einen Jahresabschluss oder eine Gewinnermittlung vorlegen. Im Nebenerwerb gen\u00fcgt meist eine einfache Buchf\u00fchrung mit Einnahmen\u00fcberschussrechnung. Erst ab 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Umsatz sind eine doppelte Buchf\u00fchrung und eine Bilanz Pflicht.<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder noch beachten?<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige unterliegen denselben rechtlichen Pflichten wie andere Unternehmen, betont Siefert. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel der Datenschutz und die Impressumspflicht auf der Website. Je nach Branche k\u00f6nnen weitere Vorschriften hinzukommen, etwa Sicherungspflichten auf Baustellen f\u00fcr Handwerker.<\/p>\n<p>Siefert empfiehlt, die kostenlose Gr\u00fcndungsberatung der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu nutzen. \u00abDie Berater haben einen guten \u00dcberblick und k\u00f6nnen viele Fragen im Detail beantworten.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Berlin\/Hannover (dpa\/tmn) &#8211; Neben dem Beruf selbstst\u00e4ndig zu arbeiten, scheint f\u00fcr viele reizvoll. 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