{"id":355286,"date":"2025-08-18T22:55:11","date_gmt":"2025-08-18T22:55:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/355286\/"},"modified":"2025-08-18T22:55:11","modified_gmt":"2025-08-18T22:55:11","slug":"duesseldorf-wann-arbeitgeber-beim-aussehen-mitreden-duerfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/355286\/","title":{"rendered":"D\u00fcsseldorf | Wann Arbeitgeber beim Aussehen mitreden d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\">D\u00fcsseldorf (dpa\/tmn) &#8211; Was ziehe ich zur Arbeit an? In vielen Jobs bestimmt der Arbeitgeber mit ? und manchmal auch bei anderen Fragen des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbilds. Doch was darf er eigentlich vorschreiben? Zwei Arbeitsrechtsexperten geben Antworten.<\/p>\n<p>Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kleidungsvorschriften machen?<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ja ? aber nicht unbegrenzt. Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht. Sie d\u00fcrfen bestimmen, was gearbeitet wird, wo gearbeitet wird, womit gearbeitet wird, wie gearbeitet wird. Aber auch Arbeitnehmer haben Rechte, das Recht auf freie Entfaltung ihrer Pers\u00f6nlichkeit beispielsweise.\u00a0<\/p>\n<p>\u00abEs geht immer um eine Abw\u00e4gung im Einzelfall\u00bb, sagt Till Bender, Jurist beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Ziel ist, die Interessen beider Seiten so in Einklang zu bringen, dass niemand unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p>Bei der Kleidung etwa sind Vorgaben aus Hygiene- und Sicherheitsgr\u00fcnden zul\u00e4ssig, von der OP-Kleidung im Krankenhaus bis zum Schutzhelm auf der Baustelle. \u00abHier gibt es wenig Interpretationsspielraum\u00bb, sagt Bender. \u00abDer Arbeitgeber darf solche Ma\u00dfnahmen anordnen und muss die Kleidung zur Verf\u00fcgung stellen und bezahlen.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p>Auch im Supermarkt oder in der Gastronomie sind Vorschriften f\u00fcr eine einheitliche Dienstkleidung erlaubt, etwa um Mitarbeitende f\u00fcr Kunden erkennbar zu machen. Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf (Az.: 3 SLa 224\/24) bewertete die K\u00fcndigung gegen einen Monteur im Streit um eine rote Arbeitshose als rechtm\u00e4\u00dfig: Er erschien statt in Rot in Schwarz, wurde deshalb mehrmals abgemahnt und verlor schlie\u00dflich seinen Job. Die Kleidervorschrift sei, so das Gericht gerechtfertigt, zum einen diene sie der Sicherheit in der Produktionshalle, zum anderen \u00abder Wahrung der Corporate Identity\u00bb.<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigt werden muss bei Kleidungsvorgaben, so Bender, das Prinzip der Gleichbehandlung: Es kann Frauen nicht vorgeschrieben werden, ausschlie\u00dflich R\u00f6cke zu tragen. Genauso wenig d\u00fcrfe m\u00e4nnlichen Angestellten der Rock untersagt werden, wenn dieser generell zur Dienstkleidung geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Bei der Einf\u00fchrung von Dienstkleidung muss \u00fcbrigens der Betriebs- oder Personalrat einbezogen werden: \u00abVorgaben zur Arbeitskleidung sind mitbestimmungspflichtig\u00bb, sagt Bender. Meist wird dann eine Betriebsvereinbarung geschlossen.<\/p>\n<p>Was gilt in Unternehmen ohne Dienstkleidung?<\/p>\n<p>Gibt es im Betrieb keine einheitliche Dienstkleidung, kommt es besonders auf den Einzelfall an ? und vor allem darauf, ob die T\u00e4tigkeit Kundenkontakt beinhaltet. \u00abMan muss immer schauen, welches konkrete Interesse der Arbeitgeber verfolgt ? und ob dieses schwerer wiegt als das Recht der Besch\u00e4ftigten auf Selbstbestimmung\u00bb, sagt Volker G\u00f6rzel, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht in K\u00f6ln und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanw\u00e4lte (VDAA). Das Weisungsrecht d\u00fcrfe also nicht pauschal ausge\u00fcbt werden, sondern m\u00fcsse immer begr\u00fcndet sein.<\/p>\n<p>Wer Kontakt zu Kunden hat, muss mit strikteren Vorgaben rechnen. Jeans mit L\u00f6chern, auff\u00e4llige Piercings oder bunte Haare k\u00f6nnen hier im Einzelfall untersagt werden, sofern dies begr\u00fcndet wird. \u00abWenn eine gewisse Au\u00dfenwirkung erw\u00fcnscht ist, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Kleidung seri\u00f6s und der T\u00e4tigkeit angemessen ist\u00bb, sagt G\u00f6rzel.<\/p>\n<p>Anders sieht es bei T\u00e4tigkeiten ohne Kundenkontakt aus. Dort sei der rechtliche Spielraum f\u00fcr Kleiderregeln erheblich eingeschr\u00e4nkter, so G\u00f6rzel: \u00abEinem Sachbearbeiter im Gro\u00dfraumb\u00fcro wird man die kurze Hose im Sommer kaum verbieten k\u00f6nnen.\u00bb Hier d\u00fcrfe der Arbeitgeber keine pauschalen Regeln durchsetzen, sondern m\u00fcsse begr\u00fcnden, warum bestimmte Kleidungsst\u00fccke nicht erw\u00fcnscht sind.<\/p>\n<p>D\u00fcrfen Arbeitgeber Tattoos, Piercings oder lange Haare verbieten?<\/p>\n<p>T\u00e4towierungen, Piercings und Frisuren fallen ebenfalls unter das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Eine Einschr\u00e4nkung ist nur erlaubt, wenn das Erscheinungsbild etwa dem Ansehen des Unternehmens schadet ? was stark vom Kontext abh\u00e4ngt. \u00abBei Tattoos muss man schauen: Wo befinden sie sich, wie ist das Umfeld im Job?\u00bb, sagt G\u00f6rzel.\u00a0<\/p>\n<p>In manchen Berufen, etwa im Bankwesen, in der Hotellerie oder bei der Polizei, k\u00f6nnen sichtbare T\u00e4towierungen problematisch sein ? vor allem, wenn sie gro\u00dffl\u00e4chig, provokant oder thematisch heikel sind. Wenn es um Sicherheitsfragen geht, zum Beispiel bei langen Haaren, lasse sich, so G\u00f6rzel, meist ein Kompromiss finden.<\/p>\n<p>Kann man f\u00fcr sein Aussehen abgemahnt werden?<\/p>\n<p>Ja, wenn Besch\u00e4ftigte gegen konkrete Vorgaben oder Sicherheits- und Hygieneregeln versto\u00dfen, wenn beispielsweise OP-Personal mit langen, lackierten Fingern\u00e4geln arbeiten m\u00f6chte oder K\u00fcchenkr\u00e4fte ohne Haarnetz. \u00abDann ist eine Abmahnung zul\u00e4ssig\u00bb, sagt Volker G\u00f6rzel. Weigert sich ein Arbeitnehmer weiterhin, sich an die Kleiderordnung zu halten, kann eine K\u00fcndigung ausgesprochen werden.<\/p>\n<p>Was k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte tun, wenn es zum Streit kommt?<\/p>\n<p>Sowohl Bender als auch G\u00f6rzel empfehlen, das Gespr\u00e4ch zu suchen, m\u00f6glichst fr\u00fch und m\u00f6glichst offen. Und mit einer gewissen Bereitschaft, sich sachlich mit den Argumenten der F\u00fchrungskr\u00e4fte auseinanderzusetzen ? etwa, wenn es um Hygiene, Sicherheit oder Kundenwahrnehmung geht, sagt Till Bender.\u00a0<\/p>\n<p>Wer sich ungerecht behandelt f\u00fchlt, sollte nicht z\u00f6gern, rechtliche Unterst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen ? etwa durch den Betriebsrat. Auch eine Vertrauensperson im Team kann helfen, die Situation zu deeskalieren. Schwierig allerdings wird es, sagt Volker G\u00f6rzel, wenn das Thema Kleidung nur der Ausl\u00f6ser ist, der Konflikt hingegen ganz andere Ursachen hat.<\/p>\n<p>Hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren ver\u00e4ndert?<\/p>\n<p>Ja ? sie ist liberaler geworden. T\u00e4towierungen, ungew\u00f6hnliche Frisuren oder modische Eigenheiten werden heute deutlich toleranter bewertet als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Auch der gesellschaftliche Wandel und der Fachkr\u00e4ftemangel spielen eine Rolle.\u00a0<\/p>\n<p>\u00abViele Unternehmen zeigen sich offener, wenn das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild zwar unkonventionell, aber im Arbeitsalltag unproblematisch ist\u00bb, sagt G\u00f6rzel. Trotzdem gilt: Das Pers\u00f6nlichkeitsrecht endet dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Besch\u00e4ftigter verletzt werden. Was erlaubt ist ? und was nicht ?, bleibt also in vielen F\u00e4llen eine Frage des Einzelfalls.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"D\u00fcsseldorf (dpa\/tmn) &#8211; Was ziehe ich zur Arbeit an? 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