{"id":358314,"date":"2025-08-20T03:30:12","date_gmt":"2025-08-20T03:30:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/358314\/"},"modified":"2025-08-20T03:30:12","modified_gmt":"2025-08-20T03:30:12","slug":"usa-zugangsprovider-muessen-filesharer-nicht-auf-zuruf-verraten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/358314\/","title":{"rendered":"USA: Zugangsprovider m\u00fcssen Filesharer nicht auf Zuruf verraten"},"content":{"rendered":"<p>Copyright-Inhaber k\u00f6nnen in den USA sehr leicht herausfinden, wer Kunden von Internet Service Providern sind. Das gilt zwar f\u00fcr Hosting-Provider und Suchmaschinen, aber nicht f\u00fcr Zugangsprovider. Das stellt das US-Bundesberufungsgericht f\u00fcr den neunten Bundesgerichtskreis in einer aktuellen Entscheidung klar. Untergeordnete Gerichte m\u00fcssen ihre Praxis \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sieht das US-Bundesgesetz Digital Millennium Copyright Act (<a href=\"https:\/\/www.heise.de\/thema\/DMCA\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">DMCA<\/a>) folgendes Prozedere vor, um die Identit\u00e4t von Internetusern aufzudecken: Ein Einschreiter behauptet, Rechte zu besitzen, die durch eine bestimmte, online gestellte Datei verletzt w\u00fcrden, und befiehlt dem Provider, die Datei oder den Hyperlink darauf zu sperren (&#8222;notice &amp; takdeown&#8220;). Anschlie\u00dfend beantragt der Einschreiter bei Gericht die Offenlegung der Identit\u00e4t jenes Kunden, der die Datei online gestellt. Als Nachweis reicht eine Kopie des urspr\u00fcnglichen Sperrbefehls an den Provider, woraufhin das Gericht automatisch die Preisgabe der Kundenidentit\u00e4t anordnet. Die Betroffenen werden in der Regel informiert und k\u00f6nnen bei Gericht Einspruch erheben. Tun sie dies binnen offener Frist nicht, erfolgt keine Pr\u00fcfung des Vorwurfs, und der Provider h\u00e4ndigt Namen und Kontaktdaten aus.<\/p>\n<p>In der Regel nutzen (behauptete) Rechteinhaber diesen einfachen Weg nicht etwa, um den Uploader anschlie\u00dfend vor Gericht zu stellen, sondern um Druck auf ihn auszu\u00fcben, damit er freiwillige Zahlungen leistet. Selbst f\u00fcr zu Unrecht Beschuldigte ist es in der Regel viel billiger und schneller, ein paar tausend Dollar an einen Copyrighttroll zu zahlen, als ein teures Gerichtsverfahren zu riskieren. Copyrighttrolls verdienen damit in Summe \u00fcber viele F\u00e4lle deutlich mehr.<\/p>\n<p>Zugangsprovider sind keine Hoster<\/p>\n<p>Gerne nutzen (behauptete) Rechteinhaber diesen schnellen Weg zur Abfrage von Nutzeridentit\u00e4ten nicht nur bei Hosting-Providern, Hyperlinksammlungen und Suchmaschinen, sondern auch bei Zugangsprovidern. US-Bundesbezirksgerichte haben die Freigabe der Anschlussinhaberidentit\u00e4ten seit Jahrzehnten durchgewunken, obwohl die geforderte Beilage der Sperranordnung fehlt. Der Zugangsprovider ist ja kein Hosting-Provider, der eine Datei sperren k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>So geschah es auch 2023 beim Antrag eines Filmstudios, das 29 hawaiianische Kunden des Zugangsproviders Coxcom der rechtswidrigen Verbreitung einer Filmkopie mittels P2P-Filesharings per Bittorrent beschuldigt. Doch diesmal hat sich einer der 29 Betroffenen juristisch gegen die Anordnung gew\u00e4hrt: Er gab an, den Film nicht heruntergeladen oder bereitgestellt zu haben; vielmehr sei sein WLAN irrt\u00fcmlich f\u00fcr Dritte offen gewesen. Der zust\u00e4ndige Gerichtsbeamte lehnte tats\u00e4chlich den Antrag des Filmstudios ab \u2013 aber nicht aufgrund der WLAN-Erz\u00e4hlung, sondern weil die gesetzliche Grundlage fehlte.<\/p>\n<p>Entgegen der bisherigen Gerichtspraxis ist die Anordnung zur Freigabe von Kundendaten n\u00e4mlich nur gegen\u00fcber solchen Provider vorgesehen, die die Datei auch sperren k\u00f6nnen. Bei Zugangsprovidern, deren Kunden den Internetzugang (angeblich) f\u00fcr P2P-Filesharing nutzen, ist das nicht m\u00f6glich; der ISP kann in so einem Fall die Datei nicht sperren, weil er sie weder anbietet noch speichert, noch entsprechende Hyperlinks ver\u00f6ffentlicht. Entsprechend kann der Einschreiter dem Zugangsprovider nicht anschaffen, Datei oder Hyperlink zu sperren, und damit ist es auch nicht m\u00f6glich, solch einen Sperrbefehl dem Antrag auf Offenlegung der Identit\u00e4t des Anschlussinhabers beizulegen.<\/p>\n<p>Offenlegung weiterhin m\u00f6glich, aber erst nach Klageerhebung<\/p>\n<p>Das Filmstudio ging in Berufung, hat aber sowohl beim Bundesbezirksgericht f\u00fcr Hawaii als auch beim zust\u00e4ndigen Bundesberufungsgericht f\u00fcr den neunten Bundesgerichtskreis (Ninth Circuit) verloren. Diese Entscheidung hat Hebelwirkung, denn der Ninth Circuit ist der mit Abstand bev\u00f6lkerungsreichste Bundesgerichtskreis. Er umfasst die Staaten Alaska, Arizona, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Oregon und Washington sowie die Gebiete Guam und N\u00f6rdliche Marianen. Alle dortigen Bundesbezirksgerichte sind ab sofort an die Auslegung des Berufungsgerichts gebunden.<\/p>\n<p>Zu der gleichen Rechtsansicht sind bereits 2003 das Bundesberufungsgericht f\u00fcr den Hauptstadtbezirk District of Columbia sowie ungef\u00e4hr ein Jahr sp\u00e4ter das Bundesberufungsgericht f\u00fcr den achten Bundesbezirkskreis (Arkansas, Iowa, Minnesota, Missouri, Nebraska und beide Dakotas) gelangt. Sie haben allerdings nur einen Bruchteil der Einwohner. W\u00e4hrend DC und Eigth Circuit zusammen auf nicht einmal sieben Prozent der Bev\u00f6lkerung kommen, sind es im Ninth Circuit mehr als 20 Prozent.<\/p>\n<p>Die Entscheidung macht illegales Filesharing in diesen US-Gebieten keineswegs risikolos: Rechteinhaber k\u00f6nnen die Identit\u00e4t der Anschlussinhaber eines US-Zugangsproviders durchaus mit Gerichtshilfe eruieren lassen. Dazu m\u00fcssen sie eine Klage gegen Unbekannt wegen Copyrightverletzung erheben und dabei beantragen, dass der Zugangsprovider die Identit\u00e4t des beklagten Anschlussinhabers offenlegt. Eine solche Klage ist mehr Aufwand, als dem Anschlussinhaber eine simple Zahlungsaufforderung zuzumitteln, aber bei hinreichender Beweislage kein grunds\u00e4tzliches Hindernis.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:ds@heise.de\" title=\"Daniel AJ Sokolov\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ds<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. 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