{"id":359410,"date":"2025-08-20T13:50:20","date_gmt":"2025-08-20T13:50:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/359410\/"},"modified":"2025-08-20T13:50:20","modified_gmt":"2025-08-20T13:50:20","slug":"vollnarkose-18-jaehriger-stirbt-in-hamburg-nach-zahnbehandlung-bgh-hebt-urteile-gegen-aerzte-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/359410\/","title":{"rendered":"Vollnarkose: 18-J\u00e4hriger stirbt in Hamburg nach Zahnbehandlung \u2013 BGH hebt Urteile gegen \u00c4rzte auf"},"content":{"rendered":"<p>Ein 18-J\u00e4hriger hat Panik vor dem Zahnarzt. Seine Z\u00e4hne sind in einem schlimmen Zustand. Er l\u00e4sst sich auf eine Vollnarkose ein \u2013 doch \u00fcberlebt sie nicht. Zwei Mediziner m\u00fcssen nun erneut vor Gericht.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Nach dem Tod eines jungen Zahnarzt-Patienten, der 2016 nach langer Vollnarkose gestorben ist, m\u00fcssen sich die beiden zust\u00e4ndigen Mediziner erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vor einem Jahr gesprochenen Urteile des Landgerichts Hamburg gegen die Zahn\u00e4rztin und den Narkosearzt aufgehoben, wie das Gericht mitteilte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die \u00c4rztin im Juli 2024 freigesprochen wurde, war der An\u00e4sthesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bew\u00e4hrung f\u00fcr K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, gegen das zweite der Angeklagte.<\/p>\n<p>Die beiden \u00c4rzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-J\u00e4hrigen behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Z\u00e4hne und gro\u00dfe Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis im Stadtteil Altona und wollte f\u00fcr die Behandlung eine Vollnarkose. Vorschl\u00e4ge f\u00fcr alternative Behandlungsmethoden lehnte er ab. Bei dem mehrst\u00fcndigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der Mann in einem Krankenhaus.<\/p>\n<p>Strafe gegen Narkosearzt muss neu berechnet werden <\/p>\n<p>Nun m\u00fcssen die Richter erneut auf die F\u00e4lle schauen, hat der BGH entschieden. Im Fall des An\u00e4sthesisten h\u00e4tten die Richter unter anderem in die Strafzumessung einflie\u00dfen lassen m\u00fcssen, dass sie einen sogenannten Verbotsirrtum f\u00fcr m\u00f6glich hielten. Dass also der Mediziner eventuell nicht wusste, dass er etwas Unrechtes tut.<\/p>\n<p>Dabei ging es um notwendige Medizinger\u00e4te zur Kontrolle der K\u00f6rperfunktionen des Patienten w\u00e4hrend der mehr als acht Stunden dauernden OP. Auch dauerte das Verfahren vergleichsweise lang. Weil diese Punkte aber nicht in das Urteil eingeflossen waren, soll erneut gepr\u00fcft werden, ob sie sich strafmildernd auswirken k\u00f6nnen. Neu aufgerollt wird der Prozess gegen den Narkosearzt deshalb nicht. Die Strafe gegen den Mediziner kann aber geringer ausfallen.<\/p>\n<p>Verfahren gegen Zahn\u00e4rztin wird neu aufgerollt<\/p>\n<p>Anders sieht das bei der Zahn\u00e4rztin aus, die freigesprochen worden war. \u201eHier muss man vermutlich das ganze Verfahren neu aufrollen. Das geht sozusagen von null los\u201c, sagte ein Sprecher des Hanseatischen Landgerichts in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. <\/p>\n<p>Hintergrund ist die Frage, ob die Zahn\u00e4rztin aufgrund der sehr langen Operation genauer h\u00e4tte mitplanen m\u00fcssen, statt diesen Teil ausschlie\u00dflich dem An\u00e4sthesisten zu \u00fcberlassen. Zudem m\u00fcsse gekl\u00e4rt werden, ob die Zahn\u00e4rztin den Narkosearzt \u00fcber die \u00dcberschreitung der geplanten OP-Zeit informierte. Diese Aspekte habe das Landgericht nicht erkennbar bedacht, begr\u00fcndete der BGH seine Entscheidung.<\/p>\n<p>dfe, dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein 18-J\u00e4hriger hat Panik vor dem Zahnarzt. Seine Z\u00e4hne sind in einem schlimmen Zustand. 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