{"id":360454,"date":"2025-08-20T23:23:10","date_gmt":"2025-08-20T23:23:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/360454\/"},"modified":"2025-08-20T23:23:10","modified_gmt":"2025-08-20T23:23:10","slug":"saarbruecken-hamburg-was-sie-zum-krankengeld-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/360454\/","title":{"rendered":"Saarbr\u00fccken\/Hamburg | Was Sie zum Krankengeld wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p>Saarbr\u00fccken\/Hamburg (dpa\/tmn) &#8211; Wer wegen einer Krankheit arbeitsunf\u00e4hig ist, bekommt in den ersten sechs Wochen ab der Krankmeldung in der Regel weiter sein Gehalt vom Arbeitgeber. Aber in vielen F\u00e4llen kann eine Arbeitsunf\u00e4higkeit auch l\u00e4nger andauern &#8211; sei es nach einer OP, einem Unfall oder bei Depressionen. Dann springt bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmenden die Krankenkasse ein \u2013 mit dem Krankengeld.\u00a0<\/p>\n<p>Expertinnen erkl\u00e4ren, was Arbeitnehmende zu dieser Leistung wissen m\u00fcssen.\u00a0<\/p>\n<p>Was ist Krankengeld genau?<\/p>\n<p>Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Gesetzliche krankenversicherte Besch\u00e4ftigte erhalten sie, wenn eine Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge Krankheit einen Verdienstausfall verursacht und die Entgeltfortzahlung (meist f\u00fcr sechs Wochen) des Arbeitgebers endet. Neben der durch Krankheit bedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit kommt die Leistung zum Beispiel auch bei einer station\u00e4ren Behandlung in einem Krankenhaus sowie beim Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung infrage.<\/p>\n<p>\u00abAnspruch haben unter anderem Arbeitnehmende und Arbeitslosengeld-I-Bezieher\u00bb, sagt Lisa Leinenbach von der Arbeitskammer des Saarlandes. Kein Anspruch besteht in der Regel hingegen f\u00fcr geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte, B\u00fcrgergeld-Bezieher, Studierende und mitversicherte Familienangeh\u00f6rige.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige haben laut Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg nur Anspruch, wenn sie sich mit Krankengeld versichert haben. Das sei dringend anzuraten.<\/p>\n<p>In der privaten Kranken\u00adversicherung (PKV) ist ein Krankengeld nicht auto\u00admatisch enthalten, wie \u00abStiftung Warentest\u00bb erkl\u00e4rt. Privat Versicherte sollten sich mit einer privaten Kranken\u00adtagegeldversicherung gegen finanzielle Verluste bei l\u00e4ngerer Krankheit absichern.\u00a0<\/p>\n<p>Muss ich Krankengeld beantragen?<\/p>\n<p>Ein gesonderter Antrag auf Krankengeld ist in der Regel nicht n\u00f6tig. Die Krankenkasse nimmt mit Betroffenen Kontakt auf. \u00abDer oder die Besch\u00e4ftigte bekommt von der Krankenkasse einen Fragebogen, der auszuf\u00fcllen ist\u00bb, sagt Vollmer.\u00a0<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich \u00fcbermittelt der Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Von dieser Bescheinigung kann sich der Patient oder die Patientin einen Ausdruck erbitten \u2013 und sollte das auch. Daraufhin pr\u00fcft die Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld und veranlasst die Auszahlung.<\/p>\n<p>Was muss ich bei der Krankmeldung an die Krankenkasse beachten?<\/p>\n<p>\u00abF\u00fcr den Bezug von Krankengeld ist ein l\u00fcckenloser Nachweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit unbedingt erforderlich\u00bb, so Leinenbach. Dauert die Arbeitsunf\u00e4higkeit \u00fcber den Zeitraum einer ersten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung hinaus an, ist die Arbeitsunf\u00e4higkeit sp\u00e4testens am n\u00e4chsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunf\u00e4higkeit festzustellen und zu bescheinigen. Wichtig: \u00abSamstage gelten dabei nicht als Werktage\u00bb, so Leinenbach.\u00a0<\/p>\n<p>Jede L\u00fccke in der Arbeitsunf\u00e4higkeit hat laut Arbeitskammer des Saarlandes finanzielle Folgen, da es f\u00fcr die Tage bis zur \u00e4rztlichen Feststellung kein Krankengeld gibt.<\/p>\n<p>Wie hoch f\u00e4llt das Krankengeld aus?<\/p>\n<p>Das Krankengeld liegt in der Regel bei 70 Prozent des regelm\u00e4\u00dfigen Brutto\u2011Arbeitsentgelt. Es darf jedoch h\u00f6chstens 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts betragen. Dar\u00fcber hinaus gilt f\u00fcr das Brutto-Krankengeld ein gesetzlicher H\u00f6chstbetrag von 128,63\u202f\u20ac pro Kalendertag (2025).\u00a0<\/p>\n<p>\u00abBei der Berechnung flie\u00dfen auch Einmalzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld in den zw\u00f6lf Monaten vor der Arbeitsunf\u00e4higkeit ein\u00bb, sagt Vollmer.\u00a0<\/p>\n<p>Vom Brutto-Krankengeld werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. \u00abAuf das Krankengeld sind keine Steuern zu zahlen, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt\u00bb, erkl\u00e4rt Leinenbach.\u00a0<\/p>\n<p>Hei\u00dft: Aufgrund der Entgeltersatzleistung kann sich der Steuersatz, mit dem das \u00fcbrige Einkommen besteuert wird, erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Wie erfolgt die Auszahlung?<\/p>\n<p>\u00abDie Krankenkasse zahlt Krankengeld grunds\u00e4tzlich r\u00fcckwirkend f\u00fcr den kompletten Zeitraum der Arbeitsunf\u00e4higkeit aus\u00bb, sagt Vollmer. Besteht der Anspruch f\u00fcr einen ganzen Kalendermonat, gibt es Krankengeld f\u00fcr 30 Tage. Bei Teilmonaten flie\u00dft Krankengeld f\u00fcr die tats\u00e4chlichen Tage.<\/p>\n<p>Darf meine Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen?<\/p>\n<p>Die Krankenkasse kann bei Zweifeln an der Arbeitsunf\u00e4higkeit eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einholen. \u00abKommt dieser zu dem Ergebnis, dass Arbeitsf\u00e4higkeit vorliegt, wird die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen\u00bb, sagt Leinenbach.<\/p>\n<p>Gegen den Bescheid k\u00f6nnen Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Geht der behandelnde Arzt oder die behandelnde \u00c4rztin entgegen der Meinung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung von einer weiter bestehenden Arbeitsunf\u00e4higkeit aus, kann er oder sie eine aktuelle medizinische Begr\u00fcndung abgeben.<\/p>\n<p>Wie lange gibt es Krankengeld?<\/p>\n<p>\u00abKrankengeld gibt es wegen derselben Krankheit f\u00fcr maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunf\u00e4higkeit\u00bb, sagt Vollmer. Bei den drei Jahren handelt es sich um die sogenannte Blockfrist. Eine Blockfrist beginnt mit der erstmaligen Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fcr eine ihr zugrunde liegende Krankheit. \u00abKommt es wegen einer anderen Erkrankung zu einer Arbeitsunf\u00e4higkeit, beginnt eine neue Blockfrist\u00bb, so Vollmer. Ihr zufolge ist es m\u00f6glich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.\u00a0<\/p>\n<p>Die Leistungsdauer verl\u00e4ngert sich nicht, wenn w\u00e4hrend der Arbeitsunf\u00e4higkeit eine andere Krankheit hinzukommt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung flie\u00dfen bei den 78 Wochen ein. \u00abTats\u00e4chlich gezahlt wird Krankengeld deshalb in der Regel nur 72 Wochen\u00bb, so Vollmer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Saarbr\u00fccken\/Hamburg (dpa\/tmn) &#8211; Wer wegen einer Krankheit arbeitsunf\u00e4hig ist, bekommt in den ersten sechs Wochen ab der Krankmeldung&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":360455,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1826],"tags":[1140,630,4941,29,1721,666,30,141,692,89316,638,624,1009,26124,1465],"class_list":{"0":"post-360454","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-hamburg","8":"tag-arbeit","9":"tag-beruf","10":"tag-cjab","11":"tag-deutschland","12":"tag-finanzen","13":"tag-geld","14":"tag-germany","15":"tag-gesundheit","16":"tag-hamburg","17":"tag-krankengeld","18":"tag-krankheiten","19":"tag-ratgeber","20":"tag-recht","21":"tag-tmn0300","22":"tag-versicherungen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115063672256988763","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/360454","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=360454"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/360454\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/360455"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=360454"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=360454"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=360454"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}