{"id":365043,"date":"2025-08-22T18:28:13","date_gmt":"2025-08-22T18:28:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/365043\/"},"modified":"2025-08-22T18:28:13","modified_gmt":"2025-08-22T18:28:13","slug":"warum-das-vg-berlin-die-umbenennung-der-mohrenstrasse-stoppt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/365043\/","title":{"rendered":"Warum das VG Berlin die Umbenennung der Mohrenstra\u00dfe stoppt"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Ein Anwohner verhinderte die geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstra\u00dfe in allerletzter Minute per Eilantrag beim VG Berlin. Zun\u00e4chst m\u00fcsse \u00fcber anh\u00e4ngige Klagen entschieden werden \u2013 auch wenn deren Schicksal l\u00e4ngst gekl\u00e4rt ist.\u00a0<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die f\u00fcr Samstag geplante feierliche Umbenennung der Berliner Mohrenstra\u00dfe in Anton-Wilhelm-Amo-Stra\u00dfe kann vorerst nicht stattfinden. Das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-berlin\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW166801412 BCX0\" rel=\"noreferrer noopener\">Verwaltungsgericht (VG) Berlin<\/a> gab dem Eilantrag eines Anwohners statt, der sich gegen den sofortigen Vollzug der Umbenennung gewehrt hatte (Beschl. v. 21.08.2025, Az. 1 L 682\/25). Zur Begr\u00fcndung verwies das Gericht auf eine seit l\u00e4ngerem anh\u00e4ngige Klage des Mannes gegen die Umbenennung selbst. Bis das VG \u00fcber diese entschieden hat, ist die Stra\u00dfe unter ihrem alten Namen zu f\u00fchren. Das k\u00f6nnte auch f\u00fcr weitere noch anh\u00e4ngige Klageverfahren gelten. Der Umbenennungstermin r\u00fcckt damit ins Ungewisse.<\/p>\n<p>Der Bezirk Mitte und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstra\u00dfe schon seit Jahren umbenennen, weil sie den Namen wegen des Begriffs &#8222;Mohr&#8220; f\u00fcr problematisch oder rassistisch halten. Der geplante neue Name geht auf den afrikanischst\u00e4mmigen Gelehrten Anton Wilhelm Amo zur\u00fcck, der im 18. Jahrhundert in Berlin wirkte. Er gilt als erster bekannter schwarzer Philosoph und Jurist an deutschen Universit\u00e4ten. Bereits am 4. Mai 2021 wurde nach einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Berlin-Mitte eine sogenannte Allgemeinverf\u00fcgung zur Umbenennung bekannt gemacht.<\/p>\n<p>Mehrere <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg-berlin-1k88-22-klagebefugnis-anwohner-umbenennung-mohrenstrasse\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Anwohner klagten<\/a> dagegen. Im Juli 2023 allerdings hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg-berlin-VG1K10222-umbenennung-rassismus-anwohner-strassengesetz-willkuerverbot\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">VG Berlin bereits eine der Klagen abgewiesen<\/a>. Die Entscheidung ist im Juli 2025 rechtskr\u00e4ftig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Berufung verworfen hat. Allerdings sind noch einige weitere Klagen beim VG anh\u00e4ngig, die das Gericht vor\u00fcbergehend ruhend gestellt hat. Darunter ist auch die Klage des Anwohners, der nun erfolgreich den f\u00fcr Samstag geplanten Umbenennungstermin zum Platzen brachte. Erste Stra\u00dfenschilder mit Amos Namen h\u00e4ngen bereits an einigen Ecken, selbst am Freitag brachten Handwerker weitere an.<\/p>\n<p>Sofortige Vollziehung an symboltr\u00e4chtigem Tag<\/p>\n<p>Den Termin hatte die Bezirksverwaltung nicht zuf\u00e4llig gew\u00e4hlt. Samstag ist der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. An diesem symboltr\u00e4chtigen Tag sollten die neuen Stra\u00dfenschilder feierlich enth\u00fcllt werden.\u00a0<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck hatte das Bezirksamt am 18. Juli die sofortige Vollziehung der Allgemeinverf\u00fcgung angeordnet. Das war notwendig, weil nach \u00a7 80 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Klagen gegen Verwaltungsakte aufschiebende Wirkung entfalten. Die Stra\u00dfenumbenennung f\u00e4llt unter keine gesetzlich geregelte Ausnahme. Die sofortige Vollziehbarkeit musste also explizit nach \u00a7\u00a080 Abs.\u00a02 Nr.\u00a04 VwGO angeordnet werden. Dazu bedarf es eines besonderen \u00f6ffentlichen Interesses \u2013 und das konnte das VG hier nicht erkennen.<\/p>\n<p>Das Bezirksamt habe nicht dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass sie vor Abschluss des Klageverfahrens vollzogen werden m\u00fcsse, hei\u00dft es in der Mitteilung des VG vom Freitag. Weder begr\u00fcnde die symbolische Bedeutung des Datums eine solche Dringlichkeit, zumal auch andere Gedenktage f\u00fcr eine feierliche Umbenennung in Betracht k\u00e4men. Noch k\u00f6nne das Bezirksamt die Dringlichkeit auf die vielf\u00e4ltigen Vorbereitungen f\u00fcr die geplante Umbenennung st\u00fctzen. Schlie\u00dflich habe das Bezirksamt sie sehenden Auges selbst veranlasst, so das VG.<\/p>\n<p>Rechtliche Ausgangslage<\/p>\n<p>Die Entscheidung des VG erging laut Mitteilung des Gerichts, obwohl die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Umbenennung an sich gerichtlich gekl\u00e4rt sei. Dieselbe Kammer des VG wies 2023 eine Anwohnerklage gegen die Umbenennung ab, weil den Bezirken bei Stra\u00dfenumbenennungen ein weites Ermessen zustehe und die BVV Mitte nicht willk\u00fcrlich gehandelt habe. Auch formelle Beteiligungsrechte st\u00fcnden den Anwohnern nicht zu und Ausf\u00fchrungsvorschriften verliehen keine subjektiven Rechte. Das OVG Berlin-Brandenburg best\u00e4tigte diese Entscheidung im Juli dieses Jahres. \u00a0<\/p>\n<p>Nach Angaben des VG auf LTO-Anfrage waren auch die \u00fcbrigen Klagen zeitgleich m\u00fcndlich verhandelt worden. Auf Vorschlag der f\u00fcr alle Verfahren zust\u00e4ndigen 1. Kammer hatten sich die Beteiligten aber darauf verst\u00e4ndigt, nur ein Verfahren als eine Art Musterverfahren durchzuf\u00fchren, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Verfahren nach \u00a7\u00a0173 VwGO in Verbindung mit \u00a7\u00a0251 Zivilprozessordnung ruhend gestellt werden. Dadurch sollte die Belastung f\u00fcr das Gericht sowie das Kostenrisiko f\u00fcr die Kl\u00e4ger reduziert werden. Nach Abschluss des entschiedenen Verfahrens h\u00e4tten die \u00fcbrigen Kl\u00e4ger die M\u00f6glichkeit, noch vor einer Entscheidung eine Klager\u00fccknahme zu erw\u00e4gen.\u00a0<\/p>\n<p>Trotz des Scheiterns der &#8222;Musterklage&#8220; sind neben der Klage des Anwohners jedoch mehrere Verfahren weiter anh\u00e4ngig. Ihre Erfolgsaussichten seien allerdings &#8222;in hohem Ma\u00dfe unwahrscheinlich&#8220;, stellten die Richter der Kammer in Bezug auf die Klage des Anwohners fest. Dennoch kann die Mohrenstra\u00dfe nach dem Beschluss des VG vom Donnerstag nicht offiziell umbenannt werden, bis diese Klageverfahren formell abgeschlossen sind. Wann das Gericht hier\u00fcber entscheiden wird, ist noch offen. Nach Angaben der Pressestelle ist die Stelle des Kammervorsitzenden aktuell vakant, was das Verfahren weiter verz\u00f6gern k\u00f6nnte. \u00a0<\/p>\n<p>Gegen den aktuellen Beschluss des VG Berlin hat das Land Berlin inzwischen Beschwerde zum OVG eingelegt. Ob eine Entscheidung noch vor der geplanten Enth\u00fcllung der Stra\u00dfenschilder am Samstag ergeht, ist unklar.\u00a0<\/p>\n<p>pk\/mk\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>mit Material der dpa<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tTrotz aussichtsloser Anwohnerklage:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t22.08.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57972 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t22.08.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Anwohner verhinderte die geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstra\u00dfe in allerletzter Minute per Eilantrag beim VG Berlin. 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