{"id":371851,"date":"2025-08-25T11:48:21","date_gmt":"2025-08-25T11:48:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/371851\/"},"modified":"2025-08-25T11:48:21","modified_gmt":"2025-08-25T11:48:21","slug":"demonstrationsverbote-gestoppt-camp-in-koeln-und-strassenumzug-in-bochum-sind-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/371851\/","title":{"rendered":"Demonstrationsverbote gestoppt!: Camp in K\u00f6ln und Stra\u00dfenumzug in Bochum sind rechtens!"},"content":{"rendered":"<p>Die &#8222;Rechtsauffassung&#8220; zweier Polizeibeh\u00f6rden zum Versammlungsgesetz NRW f\u00fchrte zum Verbot zweiter Proteste:<\/p>\n<p>1. Die Protestaktion &#8222;Rheinmetall entwaffnen&#8220; in K\u00f6ln verbunden mit einem Camp\u00a0<br \/>2. Ein Stra\u00dfenumzug in Bochum-Langendreer als Werbung zur Bundestagswahl 2025<\/p>\n<p>Gegen diese uns\u00e4glichen Polizeiverbote gingen die Veranstalter gerichtlich vor &#8211; mit Erfolg!<\/p>\n<p>Worum ging es?<\/p>\n<p>Zu 1:\u00a0Ein B\u00fcndnis in K\u00f6ln\u00a0\u201eRheinmetall entwaffnen\u201c  plante vom 26.08.2025 bis zum 31.08.2025 in K\u00f6ln ein\u00a0 Protestcamp mit dem Motto \u201eMach was wirklich z\u00e4hlt! Rheinmetall entwaffnen\u201c\u00a0Dieses Protestcamp sollte auf\u00a0auf der Gr\u00fcnfl\u00e4che am Fu\u00df des Fernsehturms Colonius errichtet werden. Das Polizeipr\u00e4sidium K\u00f6ln hatte die darin zu sehende Versammlung verboten, weil die Durchf\u00fchrung des Camps die \u00f6ffentliche Sicherheit unmittelbar gef\u00e4hrde. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg.<\/p>\n<p>Zuvor gab es eine Protestdemonstration in K\u00f6ln mit 300 vorwiegend Jugendlichen gegen das Verbot des Camps. Noch w\u00e4hrend dieser Aktion wurde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bekannt. Das Camp darf stattfinden! Zu der Urteilsbegr\u00fcndung durch den 15. Senat des OVG hie\u00df es:<\/p>\n<p>Das Verbot des Protestcamps erweist sich als rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit des Antragtellers verletzt. Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vortr\u00e4ge, Workshops und k\u00fcnstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus. Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen r\u00fcstungsrelevante Einrichtungen im K\u00f6lner Stadtgebiet au\u00dferhalb des Campgel\u00e4ndes aufruft, m\u00fcssen sich etwaige polizeiliche Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese &#8211; f\u00fcr sich zu bewertenden Protestaktionen &#8211; richten. Entgegen der Einsch\u00e4tzung des Polizeipr\u00e4sidiums kann nicht angenommen werden, dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Ausl\u00f6sung gewaltsamer Aktionen oder anderer St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 15 B 925\/25 (I. Instanz: VG K\u00f6ln, 20 L 2068\/25)&#8220;<br \/>Das Gericht lie\u00df aber in seiner Urteilsbegr\u00fcndung durchblicken:\u00a0 Die Polizei muss zuk\u00fcnftig besser beweisen, dass z.B. die Ausl\u00f6sung gewaltsamer Aktionen das eigentliche Ziel ist. Dann h\u00e4tte das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts K\u00f6ln Bestand gehabt. Daraus kann geschlossen werden, dass die Polizei demn\u00e4chst in vielen Demonstrationen kriminelle Akte sieht und nach haltbaren Vorw\u00e4nden f\u00fcr ein Verbot sucht.<\/p>\n<p>Trotzdem ist der Richterspruch des OVG ein gro\u00dfer Erfolg!<\/p>\n<p>Zu 2 (Quelle: www.rf-news.de vom 25.08.25): Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die Partei MLPD in Bochum-Langendreer einen Stra\u00dfenumzug durchgef\u00fchrt, der von der Polizei wegen Versto\u00dfs gegen das Versammlungsgesetz gestoppt wurde. Diese Veranstaltung sei nicht angemeldet gewesen. Trotz der Hinweise des Veranstalters, dass keine Anmeldung f\u00fcr Werbezwecke einer Partei im Wahlkampf erforderlich sei, erstattete die Polizei Strafanzeige wegen Landfriedensbruch. Ebenfalls ging es um ein polizeiliches Verbot zum Verteilen von Flugbl\u00e4ttern vor dem Berufsschulzentrum. Es ging um den Protest gegen die Amtseinf\u00fchrung des vorbestraften Pr\u00e4sidenten der USA, Donald Trump.<\/p>\n<p>Beide Strafanzeigen der Polizei wurden nach einem halben Jahr von der Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt.\u00a0Flugblattverteilen und Stra\u00dfenumz\u00fcge vor Wahlen sind\u00a0 kein Landfriedensbruch. Gegen den Beschuldigten liegt keinerlei Anfangsverdacht einer Straftat vor, hie\u00df es in der Begr\u00fcndung der Staatsanwaltschaft. Wichtig: Das Verfahren wurde nicht wegen Geringf\u00fcgigkeit eingestellt!<\/p>\n<p>Spannend bleibt noch, wie die Polizei nach dieser 0:2-Niederlage nun die im Februar gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden behandelt. Und in Zukunft demokratische Rechte respektiert &#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die &#8222;Rechtsauffassung&#8220; zweier Polizeibeh\u00f6rden zum Versammlungsgesetz NRW f\u00fchrte zum Verbot zweiter Proteste: 1. Die Protestaktion &#8222;Rheinmetall entwaffnen&#8220; in&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":8250,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1848],"tags":[3364,29,548,663,3934,3658,30,13,14,15,1209,12],"class_list":{"0":"post-371851","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-gelsenkirchen","8":"tag-de","9":"tag-deutschland","10":"tag-eu","11":"tag-europa","12":"tag-europe","13":"tag-gelsenkirchen","14":"tag-germany","15":"tag-headlines","16":"tag-nachrichten","17":"tag-news","18":"tag-nordrhein-westfalen","19":"tag-schlagzeilen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115089251045906399","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/371851","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=371851"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/371851\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/8250"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=371851"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=371851"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=371851"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}