{"id":377153,"date":"2025-08-27T13:03:21","date_gmt":"2025-08-27T13:03:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/377153\/"},"modified":"2025-08-27T13:03:21","modified_gmt":"2025-08-27T13:03:21","slug":"exklusiv-verleumdungsklage-aus-deutschland-gegen-eu-rat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/377153\/","title":{"rendered":"Exklusiv: Verleumdungsklage aus Deutschland gegen EU-Rat?"},"content":{"rendered":"<p>          <img decoding=\"async\" class=\"c-ad__placeholder__logo\" src=\"https:\/\/static.euronews.com\/website\/images\/logos\/logo-euronews-stacked-outlined-72x72-grey-9.svg\" width=\"72\" height=\"72\" alt=\"\" loading=\"lazy\"\/><br \/>\n          WERBUNG<\/p>\n<p>Der Rat der Europ\u00e4ischen Union k\u00f6nnte vor einem Hamburger Gericht verklagt werden \u2013 in einem Fall, der laut Anw\u00e4lten die erste Verleumdungsklage im Zusammenhang mit einem EU-Sanktionsbeschluss w\u00e4re. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass eine derzeit beim Bundesgerichtshof anh\u00e4ngige Berufung Erfolg hat, wie aus Euronews vorliegenden Unterlagen hervorgeht.<\/p>\n<p>Im Zentrum des Falls steht die <strong>Entscheidung des Rates, den Gesch\u00e4ftsmann Alisher Usmanow im September 2023 auf die Sanktionsliste zu setzen<\/strong>. Sein Anwalt Joachim Steinhoefel h\u00e4lt die Vorw\u00fcrfe f\u00fcr haltlos. So hei\u00dft es etwa, Usmanow habe \u201eangeblich f\u00fcr Pr\u00e4sident Putin gearbeitet und dessen Gesch\u00e4ftsprobleme gel\u00f6st\u201c. Der Rat berief sich dabei auf einen Artikel im Magazin Forbes. Steinhoefel zog vor das Landgericht Hamburg \u2013 und bekam Recht: Die Richter stuften die Aussage als unrechtm\u00e4\u00dfig ein. Forbes legte daraufhin Berufung ein und argumentiert, der Artikel sei eine gesch\u00fctzte Meinungs\u00e4u\u00dferung und keine \u00fcberpr\u00fcfbare Tatsache.<\/p>\n<p>&#8222;Die Meinungs\u00e4u\u00dferung eines Journalisten kann nicht als Grundlage f\u00fcr Sanktionen dienen. Der Rat kann sie nicht als vermeintliche Tatsachenbehauptung ver\u00f6ffentlichen, wenn der Autor selbst klarstellt, dass es sich um eine Meinung handelt&#8220;, so Steinhoefel gegen\u00fcber Euronews.<\/p>\n<p>Steinhoefel verweist zudem auf einen Bericht der \u00f6sterreichischen Zeitung Kurier, in dem es hie\u00df, Pr\u00e4sident Putin habe Usmanow als &#8222;seinen Lieblingsoligarchen&#8220; bezeichnet. Diese Aussage sei inzwischen als rechtswidrig eingestuft und ihre weitere Verbreitung untersagt worden. Auch ein vom Rat zitierter Tweet, so der Anwalt, sei sp\u00e4ter zur\u00fcckgezogen worden.<\/p>\n<p>Nach Steinhoefels Darstellung wurden inzwischen Hunderte Artikel korrigiert oder gel\u00f6scht \u2013 darunter auch Beitr\u00e4ge gro\u00dfer europ\u00e4ischer Medien, in denen Usmanow enge Verbindungen zur russischen F\u00fchrung nachgesagt wurden. Genau diese Vorw\u00fcrfe bilden den Kern der EU-Begr\u00fcndung f\u00fcr die Sanktionen. Mehr als 60 Gerichtsurteile oder verbindliche Zusagen h\u00e4tten Medien und Politiker verpflichtet, solche Behauptungen nicht mehr zu wiederholen. Erst in dieser Woche habe eine gro\u00dfe europ\u00e4ische Zeitung eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben und alle Anschuldigungen \u00fcber angebliche Eingriffe Usmanows in die Redaktion der russischen Wirtschaftszeitung Kommersant zur\u00fcckgenommen \u2013 Vorw\u00fcrfe, auf die sich auch der Rat der EU gest\u00fctzt hatte.<\/p>\n<p>Der Fall konzentriert sich auf die Verwendung von Medienberichten durch den Rat<\/p>\n<p>&#8222;Unsere konkreten Beispiele scheinen zu zeigen, dass der Rat Quellen nicht sinnvoll verifiziert und sich mit ungepr\u00fcften Presseausschnitten begn\u00fcgt &#8211; selbst wenn der Autor widerruft, auch vor Gericht&#8220;, so der Anwalt. Seiner Ansicht nach entspricht dies nicht dem Standard der EU-Rechtsprechung, wonach der Rat <strong>Pressematerial nur dann zitieren darf, wenn es aus mehreren unabh\u00e4ngigen Quellen stammt<\/strong>. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssten hinreichend spezifische Fakten vorliegen und die Berichte zuverl\u00e4ssig seien und mit den zugrunde liegenden Unterlagen \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>In der Klage nimmt Steinhoefel auch eine weitere Passage aus der Begr\u00fcndung des Rates ins Visier. Darin hei\u00dft es, Usmanow sei ein f\u00fchrender Gesch\u00e4ftsmann in Russland und habe durch seine T\u00e4tigkeit in einem wichtigen Wirtschaftssektor &#8222;die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine aktiv unterst\u00fctzt&#8220;.<\/p>\n<p>Steinhoefel widerspricht: Usmanow werde allein deshalb als &#8222;aktiver Unterst\u00fctzer&#8220; dargestellt, weil er Anteile an einer Holdinggesellschaft besitzt, die Gewinne erzielt und gesetzlich zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist. &#8222;Die Aus\u00fcbung einer rechtm\u00e4\u00dfigen, verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten wirtschaftlichen Freiheit  in Verbindung mit der Erf\u00fcllung einer gesetzlichen Pflicht wird als geopolitische Unterst\u00fctzung umetikettiert&#8220;, argumentiert er. &#8222;Um diesem Etikett zu entgehen, m\u00fcsste man entweder Steuern hinterziehen \u2013 ein Verbrechen \u2013 oder sein Gesch\u00e4ft aufgeben \u2013 eine Zumutung in jeder rechtsstaatlichen Ordnung.&#8220; Er spricht von einer &#8222;perversen Umkehrung der Grundrechte&#8220;.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wirft Steinhoefel dem Rat &#8222;N\u00f6tigung durch Bevollm\u00e4chtigte&#8220; vor: Gesch\u00e4ftsleute w\u00fcrden ins Visier genommen, um indirekt Druck auf Moskau auszu\u00fcben \u2013 ein Vorgehen, das nach seiner Ansicht gegen den demokratischen Grundsatz verst\u00f6\u00dft, dass rechtm\u00e4\u00dfiges privates Verhalten nicht als Druckmittel in der Au\u00dfenpolitik eingesetzt werden d\u00fcrfe.<\/p>\n<p><strong>Weil EU-Gerichte keine Verleumdungsklagen gegen EU-Institutionen zulassen, brachte Steinhoefel die Klage zun\u00e4chst vor das Landgericht Hamburg.<\/strong> <\/p>\n<p>Doch ein Berufungsgericht stellte fest, dass der Rat vor deutschen Gerichten Immunit\u00e4t genie\u00dft. Steinhoefel behauptet, dies versto\u00dfe gegen Artikel 19 Absatz 4 des deutschen Grundgesetzes, der ein Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz bei Grundrechtsverletzungen garantiert.<\/p>\n<p>Inzwischen hat er Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Es geht nicht um die Sanktionsliste selbst, sondern darum, dem Rat die weitere Verbreitung bestimmter Aussagen zu verbieten. Eine Entscheidung steht noch aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"WERBUNG Der Rat der Europ\u00e4ischen Union k\u00f6nnte vor einem Hamburger Gericht verklagt werden \u2013 in einem Fall, der&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":377154,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3933],"tags":[331,332,29,548,51993,663,158,3934,3935,13,14,15,1713,1155,12],"class_list":{"0":"post-377153","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-eu","8":"tag-aktuelle-nachrichten","9":"tag-aktuelle-news","10":"tag-deutschland","11":"tag-eu","12":"tag-eu-russland","13":"tag-europa","14":"tag-europaeische-union","15":"tag-europe","16":"tag-european-union","17":"tag-headlines","18":"tag-nachrichten","19":"tag-news","20":"tag-russischer-ueberfall-auf-die-ukraine","21":"tag-sanktionen","22":"tag-schlagzeilen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115100870625750299","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/377153","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=377153"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/377153\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/377154"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=377153"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=377153"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=377153"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}