{"id":383523,"date":"2025-08-30T04:13:26","date_gmt":"2025-08-30T04:13:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/383523\/"},"modified":"2025-08-30T04:13:26","modified_gmt":"2025-08-30T04:13:26","slug":"krankgeschriebene-lehrerin-zog-schon-2017-gegen-land-nrw-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/383523\/","title":{"rendered":"Krankgeschriebene Lehrerin zog schon 2017 gegen Land NRW vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Am Freitagmorgen hat nun das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt nachtr\u00e4glich das erstinstanzliche Urteil zum Fall ver\u00f6ffentlicht. Darin wird deutlich, wie die Bezirksregierung die amts\u00e4rztliche Untersuchungsanordnung f\u00fcr die Frau urspr\u00fcnglich begr\u00fcndet hat. Zudem hat das Gericht best\u00e4tigt, dass sich die Lehrerin und das Land NRW bereits im Jahr 2017 einen Rechtsstreit geliefert haben.<\/p>\n<p>Lehrerin versuchte, sich gegen eine zus\u00e4tzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Wie aus dem formellen Beschluss hervorgeht, st\u00fctzt sich die Bezirksregierung auf einen Passus aus dem \u201eGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den L\u00e4ndern\u201c in Verbindung mit einem Absatz aus dem Landesbeamtengesetz NRW. Demnach sind Zweifel an der Dienstf\u00e4higkeit (die eine Untersuchungsanordnung rechtfertigen w\u00fcrden) schon alleine dann begr\u00fcndet, wenn ein Beamter drei Monate innerhalb von sechs Monaten, oder sogar noch dar\u00fcber hinaus infolge einer Erkrankung keinen Dienst getan hat.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Weiter hei\u00dft es im Gerichtsbeschluss, dass die Beh\u00f6rde die Untersuchungsanordnung auch nicht n\u00e4her begr\u00fcnden muss, wenn sie sich auf den Passus mit den Fehlzeiten beruft. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht in der n\u00e4chsten Instanz gefolgt.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Dar\u00fcber hinaus ist auch schon im urspr\u00fcnglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts die Rede davon, dass die Lehrerin versuchte, sich gegen eine zus\u00e4tzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren \u2013 vergebens. Das Verwaltungsgericht hielt diese Entscheidung f\u00fcr zul\u00e4ssig und verwies auf einen vergleichbaren Fall, der vom <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/bundesverwaltungsgericht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesverwaltungsgericht<\/a> entschieden wurde.<\/p>\n<p>2017 klagte die Lehrerin gegen eine drohende Versetzung      <\/p>\n<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Bereits im Juni 2017 soll es au\u00dferdem schon einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Lehrerin und dem Land NRW gekommen sein. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts best\u00e4tigt, klagte die Frau damals per Eilantrag gegen ihren Dienstherrn. Offenbar haben sich die Parteien dann aber einigen k\u00f6nnen \u2013 im August wurde der Antrag zur\u00fcckgenommen. Worum es damals ging, kann das Gericht heute nicht mehr sagen. Laut einem Bericht der \u201eBild\u201c soll sich die Frau gegen eine drohende Versetzung an eine andere Schule gewehrt haben. Demnach hatte das Berufskolleg <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/wesel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wesel<\/a> wohl versucht, ihre Stelle neu zu besetzen. Der Vorgang k\u00f6nnte darauf hindeuten, dass die Bezirksregierung in <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/duesseldorf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">D\u00fcsseldorf<\/a> den Fall sehr wohl im Blick hatte.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Lehrerin zog nach dem Beschluss der D\u00fcsseldorfer Verwaltungsrichter mit ihrer Beschwerde weiter vor das Oberverwaltungsgericht in M\u00fcnster. Dort wurde die Klage allerdings ebenfalls abgelehnt.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Lehrerin soll im Schuljahr 2003\/2004 ihre Stelle in Wesel angetreten haben, sechs Jahre sp\u00e4ter fiel sie dann wegen Krankheit aus. Die Arbeitsunf\u00e4higkeit sei \u00fcber Jahre hinweg mit \u00e4rztlichen Attesten best\u00e4tigt worden. Wie es aus den Gerichtsakten hervorgeht, wurde die Frau im Zeitraum bis 2025 von mindestens zwei \u00c4rzten krankgeschrieben. Aufgefallen war der Fall dann Anfang des Jahres, nachdem die Schulaufsicht die Akten gepr\u00fcft hatte.<\/p>\n<p>Lehrerin bekam mehrere Tausend Euro F\u00f6rderung f\u00fcr ein medizinisches Start-up      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Offenbar hatte sich die Lehrerin in der Zwischenzeit ein zweites berufliches Standbein aufgebaut: <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/nrw\/staedte\/duisburg\/krankgeschrieben-lehrerin-soll-als-heilpraktikerin-gearbeitet-und-startup-gegruendet-haben_aid-133609937\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nach Informationen der Redaktion soll sie zeitweise als Heilpraktikerin gearbeitet haben.<\/a> Unter dem Namen der Frau finden sich entsprechende Angaben \u00fcber sie auch auf einschl\u00e4gigen Seiten, auf denen man Arzttermine buchen kann. Sogar ein medizinisches Start-up hat sie gegr\u00fcndet \u2013 und daf\u00fcr trotz ihrer Besoldung eine F\u00f6rdersumme von mehreren Tausend Euro erhalten. Ein entsprechender Bericht liegt der Redaktion vor.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die krankgeschriebene Lehrerin erhielt w\u00e4hrend ihrer Krankschreibung weiter ihre vollen Bez\u00fcge. Das Gehalt einer Studienr\u00e4tin in NRW betr\u00e4gt je nach Erfahrungsstufe zwischen etwa 5000 und 6100 Euro brutto im Monat.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Mehrere Fragen unserer Redaktion an die Bezirksregierung zu dem Fall sind bislang unbeantwortet. Die Beh\u00f6rde verweist auf die andauernde Aufarbeitung. Auch die Anw\u00e4lte der Lehrerin haben auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert. NRW-Schulministerin <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/dorothee-feller\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dorothee Feller<\/a> (CDU) fordert unterdessen Aufkl\u00e4rung: \u201eF\u00fcr mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe.\u201c Die Bezirksregierung in D\u00fcsseldorf m\u00fcsse den Fall nun \u201eumfassend\u201c aufkl\u00e4ren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Am Freitagmorgen hat nun das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt nachtr\u00e4glich das erstinstanzliche Urteil zum Fall ver\u00f6ffentlicht. 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