{"id":391369,"date":"2025-09-02T15:34:11","date_gmt":"2025-09-02T15:34:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/391369\/"},"modified":"2025-09-02T15:34:11","modified_gmt":"2025-09-02T15:34:11","slug":"berlin-muenchen-eigene-intim-fotos-bei-google-klaegerin-will-grundsatzurteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/391369\/","title":{"rendered":"Berlin\/M\u00fcnchen | Eigene Intim-Fotos bei Google? Kl\u00e4gerin will Grundsatzurteil"},"content":{"rendered":"<p>Berlin\/M\u00fcnchen (dpa) &#8211; Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Diese Frage will eine Frau per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in M\u00fcnchen kl\u00e4ren lassen. Eine Sprecherin des Landgerichts M\u00fcnchen I best\u00e4tigte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage den Eingang der Klage, die die Organisation HateAid \u00f6ffentlich gemacht hatte. Zuvor hatte der \u00abSpiegel\u00bb berichtet.<\/p>\n<p>Nach Angaben von HateAid, die die Kl\u00e4gerin unterst\u00fctzt, werden die aus einer privaten Datenbank des Ehepaars gestohlenen Aufnahmen seit 2023 tausendfach online verbreitet. Seitdem seien die Bilder und leicht abgewandelte Versionen der Aufnahmen immer wieder auf Porno-Seiten auffindbar &#8211; aber auch per Google-Bildersuche, wenn man die Klarnamen des Paares mit expliziten Suchbegriffen kombiniere. Das habe die Kl\u00e4gerin zuf\u00e4llig entdeckt.<\/p>\n<p>Auf die L\u00f6schung folgen immer neue Uploads<\/p>\n<p>Ziel der Klage sei, \u00abdass alle bisher gemeldeten sowie kerngleichen Bilder nicht mehr in der Google-Suche angezeigt werden\u00bb, teilte HateAid mit. \u00abUnsere Klientin ist kein Einzelfall, auch nicht in unserer HateAid-Beratung\u00bb, sagte eine Sprecherin der Organisation. \u00abBildbasierte sexualisierte Gewalt ist ein andauerndes Problem in unserer Beratung. Dabei ist Google immer wieder relevant.\u00bb HateAid ber\u00e4t und unterst\u00fctzt als gemeinn\u00fctzige Organisation Menschen, die im Netz Gewalt ausgesetzt sind.<\/p>\n<p>Im Fall der Kl\u00e4gerin habe HateAid rund 2.000 Treffer der Suchmaschine innerhalb von eineinhalb Jahren gemeldet. In der Regel habe Google bei entsprechenden Antr\u00e4gen die Treffer auch entfernt, die Bilder w\u00fcrden aber \u00abbis heute immer wieder erneut hochgeladen und in der Bildersuche als Suchtreffer angezeigt\u00bb, teilte HateAid mit. Man habe Google deshalb aufgefordert, die Aufnahmen und leicht abgewandelte Versionen k\u00fcnftig nicht mehr als Suchtreffer anzuzeigen &#8211; dem sei der Konzern aber nicht nachgekommen.<\/p>\n<p>Google trage eine Mitverantwortung f\u00fcr die Verbreitung der privaten Bilder, die vor allem auf kleinen Porno-Seiten ver\u00f6ffentlicht worden seien, argumentiert HateAid. \u00abDurch die massenhafte Verbreitung steigt der Leidensdruck der<br \/>Klientin erheblich.\u00bb Menschen aus dem privaten Umfeld der Frau und ihrer Arbeitsstelle seien \u00fcber die Suchmaschine auf die Bilder gesto\u00dfen. Die Kl\u00e4gerin sei deshalb umgezogen und habe sich einen neuen Job gesucht.\u00a0<\/p>\n<p>Google spricht von \u00abkomplexer Herausforderung\u00bb<\/p>\n<p>Ein Google-Sprecher sagte, der Kampf gegen die Verbreitung solcher Aufnahmen sei \u00abeine komplexe Herausforderung, die eine Priorit\u00e4t f\u00fcr die Google Suche ist und bleiben wird\u00bb. Google habe deshalb eine Reihe von Schutzma\u00dfnahmen entwickelt, um bei entsprechenden Meldungen zu reagieren. \u00abWir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden\u00bb, sagte der Google-Sprecher.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger argumentieren, dass Google an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden sei. Immerhin verarbeite die Suchmaschine beim Anzeigen der Bilder personenbezogene Daten &#8211; und m\u00fcsse damit auch das in der DSGVO festgehaltene sogenannte \u00abRecht auf Vergessenwerden\u00bb gew\u00e4hrleisten. Ob der Konzern dazu verpflichtet werden kann, wolle man in einer Grundsatz-Entscheidung vor Gericht kl\u00e4ren lassen.\u00a0<\/p>\n<p>Wann das passieren k\u00f6nnte, blieb zun\u00e4chst unklar. Zun\u00e4chst einmal habe Google als Beklagte bis Ende September Zeit, eine Erwiderung auf die Klage einzureichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Termin f\u00fcr das Verfahren selbst sei noch nicht festgelegt worden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Berlin\/M\u00fcnchen (dpa) &#8211; Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? 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