{"id":393318,"date":"2025-09-03T09:50:15","date_gmt":"2025-09-03T09:50:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/393318\/"},"modified":"2025-09-03T09:50:15","modified_gmt":"2025-09-03T09:50:15","slug":"gesetzreform-koennte-abschiebung-von-asylbewerbern-erheblich-verzoegern-durch-neuregelung-konterkariert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/393318\/","title":{"rendered":"Gesetzreform k\u00f6nnte Abschiebung von Asylbewerbern erheblich verz\u00f6gern \u2013\u201eDurch Neuregelung konterkariert\u201c"},"content":{"rendered":"<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems (GEAS) k\u00f6nnte die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verz\u00f6gern. Das geht aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor, \u00fcber die der \u201eFocus\u201c berichtet.<\/p>\n<p>Demnach f\u00fchre ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand f\u00fcr Beh\u00f6rden und Justiz. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde \u201edurch die Neuregelung konterkariert\u201c, so die Stellungnahme.<\/p>\n<p>Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung. Diese wird von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen. Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verl\u00e4ngern w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen f\u00fcr Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei \u201eunrealistisch\u201c. Die tats\u00e4chliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei \u201eunklar\u201c.<\/p>\n<p>Kritik an den Gesetzesentw\u00fcrfen zur Umsetzung der GEAS-Reform erfolgte unterdessen durch \u201eHandicap International\u201c, eine gemeinn\u00fctzige Organisation f\u00fcr Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die geplanten \u00c4nderungen seien ein \u201eKatalog der Grausamkeiten\u201c f\u00fcr alle nach Deutschland gefl\u00fcchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. <\/p>\n<p>Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu st\u00e4rken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben. \u201eHandicap International\u201c fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentw\u00fcrfe grundlegend zu \u00fcberarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine \u00fcberarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und V\u00f6lkerrecht entspricht.<\/p>\n<p>Besonders alarmierend: Die Schutzgarantien f\u00fcr Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie werden nur l\u00fcckenhaft oder gar nicht ber\u00fccksichtigt. Wichtige Garantien wie die Ermittlung besonderer Bed\u00fcrfnisse, etwa bez\u00fcglich barrierefreier Unterkunft, Teilhabe und Gesundheitsversorgung, bleiben hinter den europarechtlichen Anforderungen zur\u00fcck. Zentrale Versorgungsanspr\u00fcche, wie das Recht, aus einer Unterkunft entlassen zu werden, die f\u00fcr Menschen mit Behinderungen nicht geeignet ist, sind gar nicht umgesetzt.<\/p>\n<p>\u201eEin einheitliches, verpflichtendes Verfahren zur Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung f\u00fcr angemessene Versorgung und Gleichbehandlung, unabh\u00e4ngig davon, ob jemand in Frankfurt am Flughafen oder in einer Einrichtung in Th\u00fcringen ankommt\u201c, betont Sophia Eckert, Politische Referentin f\u00fcr Flucht, Migration, Behinderung bei \u201eHandicap International\u201c. \u201eNur wenn besondere Bed\u00fcrfnisse spezifisch erfasst und eine entsprechende Versorgung sichergestellt wird, ist ein faires Asylverfahren und ein w\u00fcrdevolles Leben f\u00fcr Menschen mit Behinderungen \u00fcberhaupt m\u00f6glich. Stattdessen wird deutlich: Die Rechte gefl\u00fcchteter Menschen mit Behinderungen interessieren die Verantwortlichen augenscheinlich wenig.\u201c<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Schutzma\u00dfnahmen fehlen, nutzt das Bundesinnenministerium den Spielraum f\u00fcr Versch\u00e4rfungen voll aus &#8211; und geht teilweise dar\u00fcber hinaus. Besonders kritisch sieht \u201eHandicap International\u201c die geplanten neuen Zentren f\u00fcr sogenannte \u201eVerfahren der Sekund\u00e4rmigration\u201c, in denen Gefl\u00fcchtete ohne zeitliche Begrenzung wohnen und unter Umst\u00e4nden auch das Gel\u00e4nde nicht verlassen d\u00fcrfen. Au\u00dferdem sollen Migrationshaft und M\u00f6glichkeiten zur K\u00fcrzung von Sozialleistungen stark ausgeweitet werden &#8211; mit besonders schweren Folgen f\u00fcr gefl\u00fcchtete Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems (GEAS) k\u00f6nnte die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verz\u00f6gern. 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