{"id":396137,"date":"2025-09-04T12:01:12","date_gmt":"2025-09-04T12:01:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/396137\/"},"modified":"2025-09-04T12:01:12","modified_gmt":"2025-09-04T12:01:12","slug":"welche-folgen-hat-der-augsburger-skandal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/396137\/","title":{"rendered":"Welche Folgen hat der Augsburger Skandal?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>H\u00e4ftlingsmisshandlungen in einer JVA in Augsburg haben f\u00fcr Aufsehen gesorgt. Doch was folgt aus dem Skandal? Michael Lindemann pl\u00e4diert daf\u00fcr, den offenen Vollzug zu st\u00e4rken und Alternativen zur Freiheitsstrafe zu finden.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die Vorw\u00fcrfe zu den Vorkommnissen in der JVA Augsburg-Gablingen, auf die eine breitere \u00d6ffentlichkeit ma\u00dfgeblich durch die Berichterstattung des ARD-Magazins Kontraste und des Bayerischen Rundfunks aufmerksam gemacht wurde, wiegen schwer und haben das Stadium des blo\u00dfen Anfangsverdachts inzwischen weit hinter sich gelassen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00dcber Wochen sollen Gefangene immer wieder grundlos und unter menschenunw\u00fcrdigen Bedingungen in besonders gesicherten Haftr\u00e4umen untergebracht worden sein \u2013 ohne Kleidung und Matratze sowie unter Vorenthaltung von Nahrung, Fl\u00fcssigkeit und ad\u00e4quater Beleuchtung. Selbst der Zugang zu grundlegenden Ma\u00dfnahmen der K\u00f6rperhygiene soll ihnen verwehrt worden sein.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Ein Gefangener berichtete, als er von Bediensteten in einer kritischen Situation zum Mitkommen aufgefordert worden sei, habe die Antwort auf seine Frage, wohin man ihn bringen wolle, gelautet: &#8222;In die H\u00f6lle des S\u00fcdens!&#8220;. Kurz darauf sei auch er im besonders gesicherten Haftraum gelandet.\u00a0<\/p>\n<p>In den Medienberichten finden sich Schilderungen schikan\u00f6sen Verhaltens und brutaler t\u00e4tlicher \u00dcbergriffe durch das Personal, vermeintlich gebilligt oder gar orchestriert von der seinerzeitigen stellvertretenden Anstaltsleiterin. Durch dezidiert r\u00fcdes Betragen sollen die Beamten der sog. Sicherungsgruppe auch andernorts aufgefallen sein: Bei einer Drogenrazzia in der JVA Neuburg-Herrenw\u00f6rth, zu der die Augsburger Beamten hinzugezogen wurden, soll es nach Berichten von Gefangenen ebenfalls zu Drohungen und massiver Gewaltanwendung gekommen sein. Kolportiert wird u.a. die \u00c4u\u00dferung &#8222;Du Bastard, ich hau&#8216; Dir die Z\u00e4hne raus, wo ist Dein Stoff?&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Justizministerium und Staatsanwaltschaft lange unt\u00e4tig\u00a0<\/p>\n<p>An Hinweisen auf diese Missst\u00e4nde gegen\u00fcber offiziellen Stellen des Freistaates mangelte es nicht; sie blieben jedoch lange folgenlos. So formulierten Gefangene und deren Angeh\u00f6rige dringliche Eingaben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, und eine Augsburger Anstalts\u00e4rztin begr\u00fcndete ihre K\u00fcndigung in einem Brandbrief mit den unhaltbaren Zust\u00e4nden vor Ort, die sie detailliert schilderte.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Daraufhin von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingeleitete Vorermittlungen verliefen ergebnislos; es h\u00e4tten sich keine Hinweise auf Straftaten Bediensteter ergeben. Verurteilt wurde hingegen ein Gefangener, der aus dem Zusammentreffen mit zwei Beamten der JVA u.a. in seiner Gefangenenakte dokumentierte Rippenbr\u00fcche und Bluterg\u00fcsse davongetragen und dar\u00fcber Beschwerde gef\u00fchrt hatte. Das Amtsgericht Augsburg sah hier die Vorw\u00fcrfe des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der K\u00f6rperverletzung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/08100509-stv-strafverteidiger-heft-9-2025.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/csm_08100509_09_2025_WKD-Strafverteidiger_Cover_druck_dc5eebe436.png\" width=\"182\" height=\"250\" title=\"StV Heft 9, Foto: Carl Heymanns Verlag\" alt=\"StV Heft 9, Foto: Carl Heymanns Verlag\" loading=\"lazy\"\/><\/a><\/p>\n<p>Selbst die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verh\u00fctung von Folter wurde offenbar behindert: Ihre Mitglieder mussten bei einer unangek\u00fcndigten Visitation der JVA Augsburg-Gablingen verd\u00e4chtig lange an der Pforte warten. Als sie schlie\u00dflich eingelassen wurden, pr\u00e4sentierten sich ihnen die Verh\u00e4ltnisse vor Ort in einem milderen Licht. Im Nachgang berichteten anonyme Hinweisgeber, die Isolationsr\u00e4ume seien noch schnell mit dem N\u00f6tigsten ausgestattet worden.\u00a0<\/p>\n<p>Ger\u00fcgt wurde gleichwohl zun\u00e4chst die Nationale Stelle, und zwar vom Leiter der Abteilung Justizvollzug des bayerischen Justizministeriums: Er \u00e4u\u00dferte &#8222;Erstaunen&#8220; und &#8222;Befremden&#8220; dar\u00fcber, dass die Kontrolleure unangemeldet Zutritt zur JVA verlangt h\u00e4tten. Dieses Vorgehen entspreche nicht der &#8222;\u00fcblichen Praxis&#8220; und solle k\u00fcnftig unterbleiben. Immerhin von diesem rechtsirrigen Vortrag distanzierte sich der Justizminister umgehend.\u00a0<\/p>\n<p>Handlungsdruck erst aufgrund der Medienberichte\u00a0<\/p>\n<p>Ernsthafter Handlungsdruck entstand im zust\u00e4ndigen Ministerium offenbar erst aufgrund der Medienberichte. Nach dem Willen des Ministers sollen nun nicht nur <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/justiz-folter-vorwuerfe-jva-augsburg-gablingen-eisenreich-bayern-csu\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW50232226 BCX2\" rel=\"noreferrer noopener\">die strafrechtlichen Vorw\u00fcrfe &#8222;r\u00fcckhaltlos&#8220; und &#8222;mit Hochdruck&#8220; aufgekl\u00e4rt<\/a>, sondern von einer Kommission auch Empfehlungen f\u00fcr eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum erarbeitet werden. Versetzt wurde der erw\u00e4hnte Leiter der Abteilung Justizvollzug; er soll sich im Ministerium zuk\u00fcnftig um die weniger sensiblen Aufgabengebiete Haushalt, Bau, Organisation und Gesch\u00e4ftsstatistik k\u00fcmmern.<\/p>\n<p>Zuletzt wurden offenbar auch hohe Beamte des Justizministeriums von der Staatsanwaltschaft zur Sache vernommen \u2013 als Zeugen, aber dem Vernehmen nach unter Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f55 StPO.\u00a0<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Beratungen der erw\u00e4hnten Kommission stehen aktuell ebenso aus wie Abschlussverf\u00fcgungen der Staatsanwaltschaft in den gegen die Bediensteten gef\u00fchrten Ermittlungsverfahren.<\/p>\n<p>Allerdings d\u00fcrften die Resultate der in Rede stehenden Aktivit\u00e4ten ohnehin nicht geeignet sein, das qu\u00e4lende Unbehagen zu beseitigen, das die medial und zuletzt auch durch die Nationale Stelle dokumentierten Schilderungen gewaltt\u00e4tiger \u00dcbergriffe und unzureichender Haftbedingungen hinterlassen haben. Denn dieses Unbehagen speist sich nicht aus technischen oder regulatorischen Detailfragen, und es hat seine Gr\u00fcnde auch nicht prim\u00e4r in den m\u00f6glichen individuellen Verfehlungen, die Gegenstand der Ermittlungsverfahren sind.<\/p>\n<p>Vielmehr geht es um Grunds\u00e4tzlicheres.\u00a0<\/p>\n<p>Geschlossener Vollzug als Raum gesteigerter Grundrechtsgef\u00e4hrdung\u00a0<\/p>\n<p>Denn unabh\u00e4ngig davon, ob am Ende Strafrichterinnen und Strafrichter die \u00dcberzeugung gewinnen, dass Bedienstete der JVA Augsburg-Gablingen (oder gar des bayerischen Justizministeriums) strafrechtlich vorwerfbar gehandelt haben: Der Fall ist ein Lehrst\u00fcck \u00fcber die unhintergehbaren Machtasymmetrien und die weitgehende Abschirmung von \u00f6ffentlicher Wahrnehmung, die den geschlossenen Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe von allen anderen staatlichen Institutionen unterscheiden, und die ihn zu einem Raum erheblich gesteigerter Grundrechtsgef\u00e4hrdung machen.\u00a0<\/p>\n<p>Grundlegend problematisch und besorgniserregend sind n\u00e4mlich bereits die erkennbaren Schwierigkeiten der Gefangenen und der Anstalts\u00e4rztin, sich mit ihren Berichten \u00fcber eklatante Missst\u00e4nde Geh\u00f6r zu verschaffen. Die darin zum Ausdruck kommende Gef\u00e4hrdungslage wird nicht durch minimalinvasive Eingriffe in das Vollzugssetting und auch nicht durch die Verurteilung einzelner in die Geschehnisse involvierter Staatsdiener zu beseitigen sein. Sie ist dem geschlossenen Vollzug vielmehr ebenso eingeschrieben wie die vielf\u00e4ltigen entsozialisierenden Wirkungen, die nachgewiesenerma\u00dfen von ihm ausgehen.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>St\u00e4rkung des offenen Vollzugs und Reform der Ersatzfreiheitsstrafe\u00a0<\/p>\n<p>Auch wenn man unter der selbstverst\u00e4ndlich fortw\u00e4hrenden Geltung der Unschuldsvermutung einmal alles au\u00dfen vor l\u00e4sst, bei dem nach wie vor Aussage gegen Aussage steht: Die schon jetzt zweifelsfrei feststehenden Geschehnisse um die JVA Augsburg-Gablingen bieten gen\u00fcgend Anlass, die Bem\u00fchungen um eine Zur\u00fcckdr\u00e4ngung geschlossener zugunsten offener Vollzugsformen und die Suche nach Alternativen zur Freiheitsstrafe zu intensivieren.<\/p>\n<p>Entlang der einzelnen Stationen des sanktionenrechtlichen Trichtermodells \u2013 das den Weg des konkreten Falles durch das Strafjustizsystem beschreibt \u2013 existieren bereits de lege lata vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten zur Vermeidung vollstreckbarer Freiheitsstrafen. Von diesen M\u00f6glichkeiten sollte noch beherzter als bisher Gebrauch gemacht werden; es sollte aber auch weiterhin intensiv \u00fcber einen Ausbau entsprechender Ausstiegsstellen de lege ferenda beraten werden.<\/p>\n<p>Neben einer St\u00e4rkung des offenen Vollzuges \u2013 der in Bayern bekanntlich ein Schattendasein fristet \u2013 ist in diesem Zusammenhang etwa auch eine weitergehende Reform der Ersatzfreiheitsstrafe zu erw\u00e4gen. Dass die in dieser Hinsicht zuletzt vom Gesetzgeber unternommenen Schritte ausreichen, um die substantiierten Einw\u00e4nde der Wissenschaft gegen dieses Rechtsinstitut zu entkr\u00e4ften, darf bezweifelt werden. Dazu, wie mit dem im Falle beherzterer Reformen von Fall zu Fall hinzunehmenden Sanktionsverzicht umzugehen w\u00e4re, l\u00e4sst sich im europ\u00e4ischen Ausland \u00fcberzeugendes Anschauungsmaterial gewinnen.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Die hier eingeforderten Bem\u00fchungen sollten an sich dem Selbstverst\u00e4ndnis eines strafenden Staates entsprechen, der sich den Grund- und Menschenrechten verpflichtet sieht und Strafe \u2013 zumal in ihrer eingriffsintensivsten Form, der unbedingten Freiheitsstrafe \u2013 als ultima ratio betrachtet. Sie lassen sich jedoch auch auf den Gedanken der Folterpr\u00e4vention st\u00fctzen. Denn die Entstehungsbedingungen f\u00fcr Machtmissbrauch und unzureichende externe Kontrolle sind eben besonders g\u00fcnstig hinter Stacheldraht und hohen Mauern.\u00a0<\/p>\n<p>Der Autor Prof. Dr. Michael Lindemann ist Inhaber eines Lehrstuhls f\u00fcr Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universit\u00e4t Bielefeld und Mitherausgeber eines Kommentars zum Strafvollzugsrecht.\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/04179500-stv-strafverteidiger.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/csm_stv__da5ef97c7a.png\" width=\"193\" height=\"195\" loading=\"lazy\"\/><\/a><\/p>\n<p>In dem Text hat der Autor ein Thema aufgegriffen, dem er sich auch im Editorial der Zeitschrift &#8222;StV \u2013 Strafverteidiger&#8220;, Heft 9, 2025, gewidmet hat. Die Zeitschrift wird wie LTO von Wolters Kluwer herausgegeben. Sie ist als Einzelausgabe <a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/08100509-stv-strafverteidiger-heft-9-2025.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> und als Abo <a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/04179500-stv-strafverteidiger.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tBayerische JVA als &#8222;H\u00f6lle des S\u00fcdens&#8220;:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t04.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58063 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t04.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"H\u00e4ftlingsmisshandlungen in einer JVA in Augsburg haben f\u00fcr Aufsehen gesorgt. Doch was folgt aus dem Skandal? 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