{"id":403252,"date":"2025-09-07T06:18:13","date_gmt":"2025-09-07T06:18:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/403252\/"},"modified":"2025-09-07T06:18:13","modified_gmt":"2025-09-07T06:18:13","slug":"es-gibt-keinen-belastbaren-grund-den-radstreifen-auf-dem-ring-zu-verhindern-%c2%b7-leipziger-zeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/403252\/","title":{"rendered":"Es gibt keinen belastbaren Grund, den Radstreifen auf dem Ring zu verhindern \u00b7 Leipziger Zeitung"},"content":{"rendered":"<p>Irgendwie meint die Leipziger CDU-Fraktion, mit einem Kampf gegen Radstreifen auf dem Promenadenring bei ihren W\u00e4hlern punkten zu k\u00f6nnen. Und auch wenn ihre Antr\u00e4ge dazu im Stadtrat die Kompetenzen dieses Stadtrates bei weitem \u00fcberschreiten und vor allem keine vern\u00fcnftige Alternativl\u00f6sung bieten, schickt die Fraktion immer neue Antr\u00e4ge dieser Art ins Verfahren. Den j\u00fcngsten dieser Art lehnt das Mobilit\u00e4ts- und Tiefbauamt jetzt in einer ausf\u00fchrlichen Stellungnahme ab.<\/p>\n<p>\u201eBei Schlie\u00dfung des Fahrradweges auf dem Ring zwischen Gewandhaus und Neuem Rathaus f\u00e4llt eine weitere Spur weg, die auch au\u00dferhalb sog. Rushhour \u00fcberdurchschnittlich belegt sind\u201c,<a href=\"http:\/\/ratsinformation.leipzig.de\/allris_leipzig_public\/vo020?VOLFDNR=2025819&amp;refresh=false\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> hatte die CDU-Fraktion ihren Antrag begr\u00fcndet<\/a>.<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/cf81a6bb8b1541468967d7c7ce68af94.gif\" width=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2025\/09\/1\" height=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2025\/09\/1\" alt=\"\"\/><\/p>\n<p>\u201eWie an anderer Stelle des Rings kann der parallele Weg am Rande des Ringgr\u00fcnes den Radverkehr aufnehmen, wie es aktuell zwischen Gewandhaus und Universit\u00e4tsstra\u00dfe angeordnet ist. Dazu muss sicher der Fu\u00dfverkehr attraktiv angepasst werden, damit keine weiteren Konflikte konstruiert werden.\u201c<\/p>\n<p>Mit der Realit\u00e4t haben diese Vorstellungen wenig zu tun. Aber das Mobilit\u00e4ts- und Tiefbauamt (MTA) erkl\u00e4rt auch ausf\u00fchrlich, dass solche Regelungen partout nicht in die Hoheit des Stadtrates geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer<\/p>\n<p>\u201eDie Planung und der Bau von Radverkehrsanlagen sind grunds\u00e4tzlich das fachliche Ergebnis von Abw\u00e4gungen unter Beachtung der \u00f6rtlichen Gegebenheiten, der verkehrsrechtlichen Erfordernisse und der verbindlich anzuwendenden technischen Regelwerke. Dabei ist dem grundgesetzlich gesch\u00fctzte Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, das sich in den Aspekten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ausdr\u00fcckt, besondere Beachtung zu schenken\u201c, <a href=\"http:\/\/ratsinformation.leipzig.de\/allris_leipzig_public\/vo020?VOLFDNR=2026024&amp;refresh=false\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erl\u00e4utert das MTA<\/a>.<\/p>\n<p>Es geht nun einmal nicht nur um den motorisierten Verkehr. \u201eDamit die lokale Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe, der Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit und Ordnung im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr, gerecht werden kann, bedarf es der Handlungsf\u00e4higkeit der Verwaltung, zu der bei Erforderlichkeit auch die Einbeziehung der Stra\u00dfenbauverwaltung geh\u00f6rt. Durch lokale politische Entscheidungen herbeigef\u00fchrte Einschr\u00e4nkungen bei der Wahrnehmung dieser Pflichtaufgaben w\u00e4ren rechtswidrig.\u201c<\/p>\n<p>Und dazu kommt eben der Gerichtsbeschluss von 2018.<\/p>\n<p>\u201eMit dem<a href=\"http:\/\/www.justiz.sachsen.de\/ovgentschweb\/document.phtml?id=5293\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Urteil vom 06.09.2018 des s\u00e4chsischen Oberverwaltungsgerichts<\/a> wurde das Radfahrverbot auf der Fahrbahn und die Radwegbenutzungspflicht in Teilbereichen auch im Abschnitt zwischen Augustusplatz und Neuem Rathaus durch einen direkten Begr\u00fcndungszusammenhang mit der dort bestehenden geringen Kfz-Belegung f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt, sodass diese aufgehoben werden m\u00fcssen\u201c, betont das MTA.<\/p>\n<p>Und erg\u00e4nzt: \u201eAber auch ohne dieses Urteil hat die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde die Pflicht, im Rahmen ihres pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessens im Bereich des im Antrag genannten r\u00e4umlichen Umgriffs die Verkehrssicherheit f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer zu gew\u00e4hrleisten. Daher muss auch die Option offenbleiben, die Planung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn vornehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00a7 45 Abs. 7 der aktuellen StVO nennt als Erm\u00e4chtigungsgrundlage zum Handeln der Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde nun ausdr\u00fccklich auch die\u00a0\u201aBereitstellung angemessener Fl\u00e4chen f\u00fcr den flie\u00dfenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr\u2018, \u201asofern die Leichtigkeit des Verkehrs ber\u00fccksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeintr\u00e4chtigt wird\u2018.\u201c<\/p>\n<p>Es gibt in diesem Ringabschnitt keine \u00dcberlastung<\/p>\n<p>Reicht es da also, wenn die CDU-Fraktion hier ein besonderes Gedr\u00e4nge in der Rushhour heraufbeschw\u00f6rt?<\/p>\n<p>Nein, stellt das MTA fest: \u201eDabei ist, wie in der StVO ausgef\u00fchrt, sowohl die Leichtigkeit des Rad- und Fu\u00dfverkehrs als auch die des Kfz-Verkehrs zu ber\u00fccksichtigen. Bei Tempo 50 und Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands hat eine Fahrspur unter idealen Bedingungen eine maximale Leistungsf\u00e4higkeit von 2.000 Kraftfahrzeugen pro Stunde. Im Stadtverkehr bestimmen Lichtsignalanlagen mit nur phasenweiser Freigabe der Strecke die Leistungsf\u00e4higkeit von Stra\u00dfenabschnitten. In der Regel wird daher von einer Leistungsf\u00e4higkeit von ca. 12-15.000 Kraftfahrzeugen pro Tag und Fahrspur ausgegangen.\u201c<\/p>\n<p>Und wie sieht es nun mit dieser konkreten Fahrspur aus?<\/p>\n<p>\u201eDie aktuelle Belegung auf der n\u00f6rdlichen Fahrbahn am Wilhelm-Leuschner-Platz (nur Richtung Westen) betr\u00e4gt ca. 12.500 Kraftfahrzeuge am Tag und liegt damit innerhalb der Spannweite der Leistungsf\u00e4higkeit einer Fahrspur. Die zwei aktuell vorhandenen Fahrspuren sind daher nicht Kennzeichen einer \u00dcberlastung, sondern bei Verteilung der 12.500 Kfz\/Tag auf die beiden bestehenden Fahrspuren mit je 6.250 Kfz am Tag pro Fahrspur eine deutliche Unterauslastung.<\/p>\n<p>Die innergemeindliche Hauptverkehrsstra\u00dfe (HS III) ist zudem nicht als Bundesstra\u00dfe klassifiziert und damit auch nicht f\u00fcr den Fernverkehr vorgesehen. Die Kfz-Verkehrsmengen am Wilhelm-Leuschner-Platz betrugen vor 20 Jahren im Gesamtquerschnitt noch 40.000 Kfz\/Tag und sind seit Schlie\u00dfung des Autobahnrings dauerhaft r\u00fcckl\u00e4ufig.\u201c<\/p>\n<p>Da hat die CDU-Fraktion also schlichtweg eine \u00dcberlastung herbeifantasiert, die mit der tats\u00e4chlichen Belegung dieses Ringabschnitts gar nichts zu tun hat.<\/p>\n<p>Der lange Weg zu neuen gr\u00fcnen Radstreifen<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich l\u00e4sst sich das MTA sogar sehr viel Zeit, bevor es neue Radfahrstreifen anlegen l\u00e4sst. Vorher wird oft jahrelang erst einmal gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Oder mit den Worten des MTA: \u201eBevor Radverkehrsanlagen eingeordnet werden k\u00f6nnen, wird untersucht, welche Fahrspuraufteilungen und Verkehrsf\u00fchrungen f\u00fcr den Verkehrsablauf optimal sind. Hierbei wird auch die Leistungsf\u00e4higkeit der Ampelanlagen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Die aktuelle F\u00fchrung des Radverkehrs im Seitenraum zwischen Gewandhaus und Schillerstra\u00dfe entspricht nicht den aktuellen technischen Regelwerken \u00fcber die Anlage von Fu\u00df- und Radverkehrsanlagen und den Beschlusslagen der Ratsversammlung. Demnach m\u00fcsste durchg\u00e4ngig eine getrennte F\u00fchrung des Fu\u00df- und Radverkehrs erfolgen, die 2,5 m Breite f\u00fcr den Gehweg und an dieser Stelle (mit Blick auf die Qualit\u00e4tsstandards des RVEP 2030+) auch 2,5 m Breite f\u00fcr einen Einrichtungsradweg vorsieht.\u201c<\/p>\n<p>Aber bevor der n\u00e4chste Abschnitt auf der Fahrbahn verkehrsgr\u00fcn eingef\u00e4rbt wird, wird es noch dauern. Das ist dann die eher vertr\u00f6stende Auskunft f\u00fcr die Radfahrer, die hier weiterhin einen Schl\u00e4ngelparcours fahren m\u00fcssen, wenn sie von Ost nach West wollen.<\/p>\n<p>\u201eUnabh\u00e4ngig dieser Ausf\u00fchrungen liegen aktuell noch keine konkreten Planungen zur weiteren Radverkehrsf\u00fchrung entlang der Innenseite des Promenadenrings zwischen Universit\u00e4tsstra\u00dfe und Schillerstra\u00dfe vor. Ziel ist es jedoch, durchg\u00e4ngige Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn unter Beibehaltung der Leistungsf\u00e4higkeit der gesamten Verkehrsanlage anzuordnen\u201c, so das MTA.<\/p>\n<p>Man kann den Radverkehr nicht von der Hauptstra\u00dfe verbannen<\/p>\n<p>Und auch zum weiteren Begehr der CDU-Fraktion, den Fahrradverkehr vom Ring wieder auf innerst\u00e4dtische Fahrradstra\u00dfen zu verlegen, wird das MTA deutlich.<\/p>\n<p>\u201eAuch das zweite Begehr des Antrags wird abgelehnt. Bereits mehrfach und <a href=\"http:\/\/www.l-iz.de\/wirtschaft\/mobilitaet\/2025\/03\/ring-autos-mta-antrag-cdu-fraktion-618564\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zuletzt durch VII-A-00567-VSP-01<\/a> wurde festgestellt, dass abgesetzt von der Hauptverkehrsstra\u00dfe verlaufende Radverkehrsrouten (z.B. die Fahrradstra\u00dfen am Dittrichring) nicht von der Pr\u00fcfung der Notwendigkeit der Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Hauptverkehrsstra\u00dfen entbinden.<\/p>\n<p>Hier gilt nach den gesetzlichen Vorgaben bereits der Verlauf eines Radweges in einer Entfernung von mehr als 5 m von der Fahrbahn entfernt als eigenst\u00e4ndige Verkehrsf\u00fchrung, die daher nicht mehr der Hauptverkehrsstra\u00dfe zugerechnet werden kann.<\/p>\n<p>Eine Untersuchung der Ziele und Bedarfe f\u00fcr den Radverkehr hat zudem bereits stattgefunden und ist zuletzt durch Beschluss zum Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ und dem darin enthaltenden Beschlusspunkt zur 1. Fortschreibung des Hauptnetz Rad am 23.05.2024 durch den Stadtrat zum Ausdruck gebracht worden. Demnach ist im Hauptnetz Rad bereits seit 2020 der gesamte Promenadenring als sogenannte IR II-Route im Sinne der Richtlinie f\u00fcr die integrierte Netzgestaltung von 2008 ausgewiesen. Damit hat der Promenadenring die Netzfunktion einer Radvorrangroute.\u201c<\/p>\n<p>Was dann wohl eher die Radfahrer verbl\u00fcfft, denn vor diesem Hintergrund dauert die Ausweisung von Radfahrstreifen auf dem Promenadenring dann doch erschreckend lange.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Irgendwie meint die Leipziger CDU-Fraktion, mit einem Kampf gegen Radstreifen auf dem Promenadenring bei ihren W\u00e4hlern punkten zu&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":403253,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1832],"tags":[18000,31,3364,29,30,71,19048,45226,2465,859,1108,1888],"class_list":{"0":"post-403252","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-leipzig","8":"tag-radwege","9":"tag-cdu","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-leipzig","14":"tag-oberverwaltungsgericht","15":"tag-promenadenring","16":"tag-radfahrer","17":"tag-sachsen","18":"tag-stadtrat","19":"tag-verkehrspolitik"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115161563481084659","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/403252","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=403252"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/403252\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/403253"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=403252"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=403252"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=403252"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}