{"id":406686,"date":"2025-09-08T14:31:10","date_gmt":"2025-09-08T14:31:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/406686\/"},"modified":"2025-09-08T14:31:10","modified_gmt":"2025-09-08T14:31:10","slug":"demos-in-muenster-mit-fragezeichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/406686\/","title":{"rendered":"Demos in M\u00fcnster mit Fragezeichen"},"content":{"rendered":"<p>Der Polizei M\u00fcnster liegt erneut eine Versammlungsanzeige eines &#8222;szenebekannten Rechtsextremisten&#8220; vor.<\/p>\n<p>Bereits Anfang Juni und Anfang Juli hatten etwa 100 bekannte Rechtsextremisten eine Versammlung in Form eines Aufzugs im Umfeld des M\u00fcnsteraner Hauptbahnhofs durchgef\u00fchrt. Die Polizei rechnet auch am kommenden Samstag (13.09.) mit Gegenprotest in \u00e4hnlicher Gr\u00f6\u00dfenordnung wie bei den vergangenen Versammlungen.<\/p>\n<p>Die Versammlungsbeh\u00f6rde hat die von dem Rechtsextremisten angezeigte, neue Aufzugsstrecke aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Sicherheit nicht best\u00e4tigt. Dies wurde dem Anzeigenden in einer sogenannten beschr\u00e4nkenden Verf\u00fcgung nun mitgeteilt. Die Polizei ist in diesem Fall verpflichtet, eine alternative Route vorzugeben, die dem Versammlungsinteresse des Anzeigenden entspricht. Gegen die polizeiliche Verf\u00fcgung hat der Anzeigende nun die M\u00f6glichkeit, beim Verwaltungsgericht M\u00fcnster in einem Eilverfahren vorzugehen.<strong> Die endg\u00fcltige Strecke wird daher gegebenenfalls erst nach gerichtlicher Kl\u00e4rung feststehen.<\/strong><\/p>\n<p>Das Versammlungsrecht beinhaltet grunds\u00e4tzlich auch das Recht, den Aufzugsweg weitgehend frei zu w\u00e4hlen. Nur bei erheblichen Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und die Rechte Dritter kommt eine Verlegung in Betracht. Der Anzeigende hatte einen Aufzug mit einer L\u00e4nge von 5,9 Kilometern durch das Stadtgebiet M\u00fcnster mit zwei Zwischenkundgebungsorten unter anderem am Polizeipr\u00e4sidium M\u00fcnster angezeigt. Diese Strecke konnte insbesondere aufgrund tiefgreifender fachlicher Bedenken der Feuerwehr M\u00fcnster nicht best\u00e4tigt werden, da wesentliche Rettungswege in der Zeit der Versammlung versperrt w\u00e4ren und eine Hilfeleistung f\u00fcr Menschen in Not sowie eine Erreichbarkeit der Krankenh\u00e4user nicht in der gesetzlich vorgesehenen Zeit gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnte. Deshalb war die Polizei gehalten, eine andere Strecke zu verf\u00fcgen, die das Versammlungsinteresse des Anzeigenden wahrt.<\/p>\n<p>Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, neutral zu sein. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Polizei, friedliche Versammlungen &#8211; unabh\u00e4ngig vom Inhalt der Meinung &#8211; zu gew\u00e4hrleisten und zu sch\u00fctzen. Diese Aufgabe ist \u00e4u\u00dferst komplex, von vielen rechtlichen Vorgaben durch verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gepr\u00e4gt und birgt f\u00fcr die Arbeit der Polizei stets die Gefahr, Kritik von allen Seiten zu bekommen. Das ist der Polizei bewusst und sie teilt mit, diese Rolle professionell wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Die Polizei appelliert:<\/p>\n<ul>\n<li>Demonstrieren Sie friedlich und nutzen sie die Chancen der Meinungsfreiheit, die unsere Demokratie bietet.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzen Sie die Polizei bei der Gew\u00e4hrleistung eines friedlichen Verlaufs.<\/li>\n<li>Folgen Sie den Weisungen der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Polizei weist darauf hin:<\/p>\n<ul>\n<li>Die eigene Identit\u00e4t zu verschleiern, ist bei Demonstrationen nicht zul\u00e4ssig (es gilt das &#8222;Vermummungsverbot&#8220;).<\/li>\n<li>Uniformen oder Uniformteile d\u00fcrfen bei Versammlungen nicht getragen werden.<\/li>\n<li>Waffen oder gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen bei Versammlungen nicht mitgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Verhinderungsblockaden und Gewalt sind nicht vom Versammlungsrecht gedeckt. Die Polizei ist verpflichtet, einzuschreiten und wird das konsequent tun. Diese Verst\u00f6\u00dfe stellen eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz dar.<\/li>\n<li>Die Polizei hat das sogenannte Gewaltmonopol. Davon macht sie Gebrauch, wenn ihren Anweisungen nicht Folge geleistet wird, das hei\u00dft wenn Kommunikation nicht ausreicht. Ihre Ma\u00dfnahmen trifft die Polizei nach Recht und Gesetz im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, um weitere Straftaten zu verhindern und eine Eskalation zu unterbinden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Polizei M\u00fcnster r\u00e4t:<\/p>\n<p>Wer am Samstag zum Einkaufsbummel in M\u00fcnsters Innenstadt kommen m\u00f6chte, sollte f\u00fcr die An- und Abreise mehr Zeit einplanen. Am schnellsten und einfachsten geht es am Samstag im innerst\u00e4dtischen Bereich mit dem Rad oder zu Fu\u00df voran.<\/p>\n<p>Protest durch &#8222;Keinen Meter den Nazis&#8220;<\/p>\n<p><strong>Das B\u00fcndnis &#8222;Keinen Meter den Nazis&#8220; hat bereits lautstarken Protest angek\u00fcndigt.<\/strong> Auf jeden Fall mittags um 13:00 Uhr am Hauptbahnhof. Und zus\u00e4tzlich entlang der Demo-Route der Rechtsextremisten, sobald die endg\u00fcltig feststeht.<\/p>\n<p>B\u00fcrgertelefon<\/p>\n<p>Die Polizei M\u00fcnster hat ab Mittwoch (10.09.) ein B\u00fcrgertelefon eingerichtet. Bis einschlie\u00dflich Samstag gibt es unter der Rufnummer <strong>(0251) 275-1112 werktags von 8 bis 16 Uhr und am Samstag ab 8 Uhr<\/strong> aktuelle Informationen rund um das Demonstrationsgeschehen und die daraus resultierenden Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Polizei M\u00fcnster liegt erneut eine Versammlungsanzeige eines &#8222;szenebekannten Rechtsextremisten&#8220; vor. 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