{"id":40916,"date":"2025-04-18T05:39:12","date_gmt":"2025-04-18T05:39:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/40916\/"},"modified":"2025-04-18T05:39:12","modified_gmt":"2025-04-18T05:39:12","slug":"prozess-in-hamburg-30-maenner-greifen-einen-29-jaehrigen-an-und-der-ist-am-ende-tot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/40916\/","title":{"rendered":"Prozess in Hamburg: 30 M\u00e4nner greifen einen 29-J\u00e4hrigen an \u2013 und der ist am Ende tot"},"content":{"rendered":"<p>An einem Sommerabend wird ein Mann von einer Gruppe angegriffen, er stirbt nach mehreren Messerstichen. Es gibt einen Angeklagten, doch der schweigt vorerst. Insgesamt gestaltet sich der Prozessauftakt f\u00fcr die Richterin schwierig.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Mit einer m\u00fchsamen Zeugenbefragung hat am Landgericht Hamburg ein Prozess um t\u00f6dliche Messerstiche am U-Bahnhof Billstedt begonnen. Angeklagt ist ein 29 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft Mord und gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung vorwirft. Zusammen mit anderen M\u00e4nnern soll der Afghane bei einem Streit am 19. August vergangenen Jahres auf einen ebenfalls 29 Jahre alten Landsmann eingestochen haben.<\/p>\n<p>Der Get\u00f6tete und sein damals 20 Jahre alter Neffe waren nach Angaben der Polizei an jenem Tag gegen 23 Uhr mit einer Gruppe von etwa 30 Menschen aneinandergeraten. Der angegriffene 29-J\u00e4hrige erlitt vier Stichverletzungen und starb trotz Reanimationsbem\u00fchungen von Rettungskr\u00e4ften am Tatort. Der 20-J\u00e4hrige wurde laut Anklage geschlagen und mit Pfefferspray bespr\u00fcht.<\/p>\n<p>Der Verteidiger sagte, sein Mandant werde sich vorerst nicht zu der Sache \u00e4u\u00dfern. Er begr\u00fcndete dies auch damit, dass ein zweiter Beschuldigter inzwischen in <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/hamburg-staedtereise\/\" title=\"Nachrichten, Bilder, Videos und Reisetipps zu Hamburg finden Sie auf unserer Themenseite.\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.welt.de\/themen\/hamburg-staedtereise\/&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;Nachrichten, Bilder, Videos und Reisetipps zu Hamburg finden Sie auf unserer Themenseite.&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;Nachrichten, Bilder, Videos und Reisetipps zu Hamburg finden Sie auf unserer Themenseite.&quot;}}\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hamburg<\/a> in Haft sitze. Die Vorsitzende Richterin konnte das nicht best\u00e4tigen, deutete aber an, dass der zweite Beschuldigte auch als Zeuge im aktuellen Prozess in Betracht k\u00e4me.<\/p>\n<p>Eine sofortige Fahndung nach der Tat war erfolglos geblieben. Im Oktober verhafteten Zielfahnder des Landeskriminalamtes den Angeklagten und den zweiten Beschuldigten in Gro\u00dfbritannien. Beim zweiten Verd\u00e4chtigen habe sich die Auslieferung verz\u00f6gert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der inzwischen 25-J\u00e4hrige befinde sich seit M\u00e4rz in Hamburg in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen ihn dauerten an.<\/p>\n<p>Zeuge: Mutma\u00dfliche T\u00e4ter handelten mit Drogen<\/p>\n<p>Der Neffe des Opfers sagte als erster Zeuge, er kenne zwei der mutma\u00dflichen T\u00e4ter vom Sport. Einer von ihnen habe Drogen am U-Bahnhof Billstedt verkauft, der andere sei dessen \u201ePartner\u201c gewesen. Er selbst habe aber nicht mit Drogen gehandelt, sagte der arbeitslose 20-J\u00e4hrige. Sein Onkel habe als Security-Mann gearbeitet und ihn gewarnt, sich mit diesen Leuten einzulassen.<\/p>\n<p>Zwischenfall am Morgen vor der Tat<\/p>\n<p>Der Zeuge berichtete auch von einem Vorfall am Morgen vor der Tat. Er habe am U-Bahnhof auf seine Freundin mit dem gemeinsamen Baby warten wollen. Dabei sei er zun\u00e4chst von der Polizei kontrolliert worden. Dann seien sechs bis sieben Menschen gekommen und h\u00e4tten ihm gedroht: \u201eWir wollen dich nicht in Billstedt sehen, du darfst nicht hier sein.\u201c<\/p>\n<p>Sie h\u00e4tten ihm seine Jacke und eine teure Kette mit Goldring weggenommen. Das Schmuckst\u00fcck sei ein Geschenk seines Onkels gewesen, das dieser kurz zuvor von einem Besuch in Afghanistan mitgebracht habe. Die M\u00e4nner h\u00e4tten ihn auch geschlagen, und zwar so kr\u00e4ftig, dass die Polizei kam und er zur Behandlung ins Krankenhaus musste.<\/p>\n<p>Abends habe ihn sein Onkel angerufen und aufgefordert, zum U-Bahnhof Billstedt zu kommen. Auf Nachfragen, warum er der Aufforderung gefolgt sei, antwortete der Afghane ausweichend. Nach den Worten einer Dolmetscherin sagte er lediglich: \u201eNa ja, er war mein Onkel, dann muss ich das tun.\u201c<\/p>\n<p>Als er ankam, sei sein Onkel in Begleitung von sechs oder sieben Personen gewesen und habe telefoniert. Zwei andere Gruppen von insgesamt 30 bis 40 Menschen h\u00e4tten sie angegriffen. Ihm sei Pfefferspray ins Gesicht gespr\u00fcht und auf den Kopf geschlagen worden. Er habe nur noch sehen k\u00f6nnen, wie der Angeklagte mit einem gro\u00dfen schwarzen Messer auf seinen Onkel eingestochen habe. Erst sp\u00e4ter habe er erfahren, dass der Onkel gestorben sei.<\/p>\n<p>Anklage k\u00f6nnte abgeschw\u00e4cht werden<\/p>\n<p>Neben der Vorsitzenden Richterin befragte auch der Vertreter der Nebenkl\u00e4ger den Zeugen energisch. Der Anwalt erkl\u00e4rte, er solle im Auftrag zweier Br\u00fcder des Get\u00f6teten herausfinden, was passiert sei. Allerdings beteuerte der Hauptbelastungszeuge &#8211; wie der Anwalt ihn nannte \u2013 auf Nachfragen meist nur: \u201eIch wei\u00df es nicht.\u201c Er sagte auch, er erinnere sich nicht an den Namen der Stra\u00dfe, in der seine Freundin mit dem gemeinsamen Kind wohnt.<\/p>\n<p>Die Vorsitzende Richterin erkl\u00e4rte dem Angeklagten, dass sich der Vorwurf von Mord auch zu Totschlag ver\u00e4ndern k\u00f6nne. Dann w\u00fcrde ihm keine lebenslange Haftstrafe drohen, sondern nur f\u00fcnf bis 15 Jahre Gef\u00e4ngnis. Ein fr\u00fches Gest\u00e4ndnis, das der Strafkammer eine aufwendige Beweisaufnahme ersparen w\u00fcrde, k\u00f6nne sich strafmildernd auswirken. Der Prozess wird fortgesetzt.<\/p>\n<p>lno\/jlau<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"An einem Sommerabend wird ein Mann von einer Gruppe angegriffen, er stirbt nach mehreren Messerstichen. 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